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Archiv "Nicht abgestimmt" (05.11.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 44

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5. November 2010 785

M E D I Z I N

Die meisten zahnärztlichen und zahnchirurgischen Ein- griffe (zum Beispiel Bohren, Zahnextraktion) lassen sich üblicherweise in Lokalanästhesie problemlos durchführen. Bei Patienten mit übergroßer Angst vor zahnärztlicher Behandlung (Dentalphobie, Oralopho- bie) oder bei Kindern reicht dies in der Regel nicht aus.

Ursächlich wirken bei der Angstentstehung zumeist mehrere Faktoren zusammen, darunter insbesondere in der Kindheit erlebte traumatische Erlebnisse beim Zahnarzt („Zahntrauma“). Daneben können aber auch allein Negativberichte über Zahnarztbesuche angstaus- lösend sein (1). Je erfahrener der Zahnarzt und das Pra- xisteam mit (jungen) Angstpatienten sind, umso besser wird sich der Behandelte fühlen (2). Mit der Analgose- dierung (überwachte Sedierung mit Analgesie) bietet sich ein schonendes zusätzliches Instrument, um dia - gnostische Maßnahmen oder eine notwendige Zahnbe- handlung ruhig und entspannt zu bewältigen (3). Bei manchen Kindern oder bei extremer Phobieausprägung ist jedoch eine Allgemeinanästhesie notwendig, um das Behandlungsergebnis nicht durch starke Angstreaktio- nen zu gefährden oder die Therapiesitzung abbrechen zu müssen. Die Indikation dazu und die Art der Durchfüh- rung sind gemeinsam mit Eltern, dem Kinder- oder Hausarzt und Anästhesisten abzuklären. Während die Durchführung einer Analgosedierung beziehungsweise einer Narkose bei zahnärztlichen Eingriffen also eine er- folgreiche lokale Behandlung ermöglichen soll, bedarf die ursächliche Therapie der chronischen Phobie außer- dem psychologischer und psychosomatischer Ansätze.

DOI: 10.3238/arztebl.2010.0784c LITERATUR

1. Smith PA, Freeman R: Remembering and repeating childhood dental treatment experiences: parents, their children, and barriers to dental care. Int J Paediatr Dent 2010; 20(1): 50–8.

2. Slovin M, Falagario-Wassermann J: Special needs of anxious and phobic dental patients. Dent Clin North Am. 2009; 53(2): 207–19, viii.

3. Zebuhr Y: Analgosedierung in der Zahnheilkunde – Bewährte Kon- zepte und neue Entwicklungen. Bayerisches Zahnärzteblatt 2007;

11: 50–2.

4. Neuhäuser C, Wagner B, Heckmann M, Wiegand MA, Zimmer KP:

Analgesia and sedation for painful interventions in children and ado- lescents. Dtsch Arztebl Int 2010; 107(14): 241–7.

Dr. med. dent. Silke Shah Dr. med. Sanjai M. Shah Im Kießling 14 64665 Alsbach

E-Mail: sanjai_shah@web.de

Nicht abgestimmt

Wir bedauern, dass die Möglichkeit einer interdisziplinä- ren, mit den Verbänden Deutsche Gesellschaft für Anäst - hesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI), Berufsver- band Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) und Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) ab- gestimmten Stellungnahme nicht genutzt wurde, und wi- dersprechen der Behauptung der Autoren, dass „speziell dafür ausgebildete Nichtanästhesisten (Analgosedie- rungsteam) während Analgosedierungen von Patienten der ASA-Klassen I und II für eine Patientensicherheit

sorgen, die mit der durch Anästhesisten vergleichbar ist (auch beim Einsatz von Propofol)“.

Es ist eine gefährliche Verharmlosung zu schreiben, dass bei Kindern der ASA-Klassen I und II nicht mit Problemen gerechnet werden muss. Daher können be- züglich der Qualifikation des die Sedierung durchfüh- renden Teams keine Kompromisse eingegangen wer- den: Jedes Kind braucht einen ausgebildeten und erfah- renen Anästhesisten.

Die Analgosedierung, insbesondere die tiefe, ist eine Variante der Allgemeinanästhesie, bei der immer, auch bei vollkommen gesunden Kindern, mit lebensbedroh- lichen Zwischenfällen gerechnet werden muss. Außer- dem sind die Grenzen zwischen allen Sedierungssta- dien fließend, eine moderate kann jederzeit in eine tiefe Sedierung übergehen. Daher haben die Deutsche Ge- sellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten in einer jüngst verabschiedeten Stellungnahme eindeutig ausge- führt:

„Geplante tiefe Analgosedierungen bzw. Analgose- dierungen bei Risikopatienten (und dazu zählen Kin- der) müssen grundsätzlich von Anästhesisten durchge- führt werden. Andere Ärzte dürfen nur hinzugezogen werden, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen (Zusatzweiterbildung Notfall- und/oder Inten- sivmedizin), das Verfahren beherrschen und in der La- ge sind, aus ihm resultierende vitalbedrohliche Verläufe rechtzeitig zu erkennen und nach dem Facharztstandard Anästhesiologie zu behandeln“ (1, 2).

Im Übrigen stellen die im Kasten 2 des Artikels auf- geführten Indikationen je nach Alter der Kinder eher Indikationen zu einer Allgemeinanästhesie mit endotra- chealer Intubation dar.

DOI: 10.3238/arztebl.2010.0785 LITERATUR

1. Van Aken H, Biermann E, Martin J, et al.: Entschließung zur Analgo- sedierung für diagnostische und therapeutische Verfahren bei Er- wachsenen. Anästh Intensivmed 2010; 51: 598–602.

2. Philippi-Höhne C, Becke K, Wulff B, Schmitz B, Strauß J, Reinhold P:

Entschließung zur Analgosedierung für diagnostische und therapeuti- sche Verfahren im Kindesalter. Anästh Intensivmed 2010; 51:

603–14.

3. Neuhäuser C, Wagner B, Heckmann M, Wiegand MA, Zimmer KP:

Analgesia and Sedation for Painful Interventions in Children and Ado- lescents. Dtsch Arztebl Int 2010; 107(14): 241–7.

Prof. Dr. med. Jochen M. Strauß

Berlin (Wissenschaftlicher Arbeitskreis Kinderanästhesie der DGAI) Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van Aken

Münster (DGAI) Dr. med. Karin Becke

Nürnberg (Wissenschaftlicher Arbeitskreis Kinderanästhesie der DGAI) PD Dr. med. Claudia Philippi-Höhne

Leipzig (Wissenschaftlicher Arbeitskreis Kinderanästhesie der DGAI)

Für die Verfasser

Dipl.-Sozialwirt Holger Sorgatz

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA)

Roritzerstraße 27 90419 Nürnberg E-Mail: hsorgatz@dgai-ev.de

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