ESG aus Sicht des Fondsmanagers I
Hamburg, 28.01.2021 – Jan von Mallinckrodt
Frühes Handeln dringend empfohlen! Transformation des Immobilienbestandes ist die große Herausforderung, und ein umsetzbarer Business Case ist für alle Beteiligten zu finden
Nationale Gesetzgebung ist verpflichtend und wesentliches NH-Risiko. Sie orientiert sich meist an Pariser Klimazielen, d.h. analog zum 1,5° Klimapfad. Bspw. Klimaschutzgesetz (DE), Local Law of the City of NY (USA), Décret tertiaire (FR), Energieprestatiecoëfficient (NL)
Transformation des Immobilienbestandes wird auf zwei Ebenen vorangetrieben!
Immobilie
Offenlegungsverordnung
verpflichtet Finanzmarktteilnehmer über den Umgang mit NH-Risiken zu berichten (10. März 2021)
Taxonomie (Definition für NH) ist die Definition für Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene (z.B. EPC Rating A, Circular Economy, etc)
Nachhaltigkeitspräferenzabfrage alle Kunden müssen ab kommendem Jahr befragt werden, ob sie ihr Geld nachhaltig anlegen möchten (Q1 2022)
Finanzprodukt
EU-Action Plan on Sustainable Finance zur Lenkung von Investitionen in Nachhaltige Geldanlagen, um Ziele aus Pariser Klimaabkommen zu erreichen.
BaFin fordert transparenten Umgang mit NH-Risiken bis in die Verzielung der Geschäftsführung
Beispiele für nationale NH-Gesetze können Reputation schädigen oder sogar zu einem Nutzungsverbot bereits in 2030 führen
Regulatorik orientiert sich an den Pariser Klimazielen von 2015, die eine 40% Reduktion von Emissionen bis 2030 vorsehen um die Temperaturerhöhung auf 1,5° zu begrenzen
Betrifft
alle Gebäude über 1.000 m² Vorgaben
Energiereduktion im Vergleich zu einem frei gewähltem Referenzjahr nach 2010:
- 40% bis 2030
- 50% bis 2040
Jährliche Reportingpflicht ab 2021!
Konsequenzen
Name&Shame auf Regierungswebseite
€7,500 Strafzahlung auf KVG Ebene pro Gebäude p.a. bei nicht Erreichung der Zielwerte
Frankreich: Décret tertiaire
Betrifft
alle Bürogebäude Vorgaben
50% CO2-Reduktion für gesamt Niederlande bis 2030. Daraus bereits verpflichtend abgeleitet für Immobilien:
Energy Label C bis 2025
Energy Label A bis 2030 Konsequenzen
Nutzungsverbotwenn kein Energy Label A bis 2030 vorliegt Perspektivisch (noch kein Gesetz)
Es wird davon ausgegangen, dass der neue „BENG“ Standard noch zu deutlichen regulatorischen Verschärfungen führen wird.
Niederlande: Energieprestatiecoëfficient
In 2018 beschlossene „Manage to Green“ Strategie verfolgt das Ziel eines klimaneutralen Immobilienportfolios bis 2050
Energie & CO2 ESG-Kriterien Kommunikation &
Sensibilisierung
Energiemonitoring Grenzwerte im Ankauf Stakeholderengagement
Einsparziele bis 2030 Weiterentwicklung Bestand Reporting & Label
ESG-Integration findet bereits auf allen Ebenen im Immobilien- management statt
Mieter Standort Immobilien Ankauf /
Verkauf Dienstleister
Environmental
Social
Governance
Nachhaltige Mieterausbauten
Nutzerkomfort
Green Leases
Umweltrisiken
Anbindung / Infrastruktur
Länderrisiken
Verbrauch und Emissionen
Community Engagement
Green Due Dilligence
Environmental Due Diligence
Ausschluss- kriterien
Compliance
Effizienz- maßnahmen
Menschenrechte &
Arbeitsbedingungen
Grüne Property Management Verträge
Tool Abbildung mit Hilfe von Sustainable Investment Check und ImmoSustain
Datenhaushalt ist vorhanden – bei Union Investment seit 2009
Verbrauchsdaten
Strom, Wärme, Wasser und Abfall
CO2-Emissonen
Qualitative
Nachhaltigkeitskriterien
Eine Vielzahl an bestehenden Tools ist notwendig, um Bestand klimaneutral zu entwickeln
Objektebene
Ausschlüsse
Verbrauchsdaten Analyse Zertifizierung
Green Lease
Energiemonitoring SI-Check
Quantitative Bewertung
Qualitative Bewertung
Detailanalyse
Vereinbarung zur nachhaltigen Nutzung Erste Einschätzung
Prüfung
• Jährliche Erfassung, Analyse und Benchmarking der Verbrauchswerte:
Energie, Wasser und Abfallaufkommen
• Berechnung der
CO2Emissionen und deren Entwicklung
• Anhand von sieben Kategorien: Gebäudeautomation Energie, Ressourcen, Ökonomie,
Nutzerkomfort, Betrieb, Standort
• Jährliche Analyse sowie beim Ankauf
• Erfassung von Energieverbräuchen in enger Taktung und vielen Messpunkten, dadurch exakte Justierung der Gebäudetechnik möglich, auch mit Berücksichtigung von Witterungsverhältnissen.
• Reduzierung der Energie- und Wasserverbräuche
• Für Bewertung einzelner Immobilien können Zertifikate ein brauchbares und aussagekräftiges Mittel sein
• Wird mit Augenmaß eingesetzt
• Bereiterklärung zwischen Mieter Vermieter: z.B. Verbrauchswerte bereit zu stellen, Austausch zu Nachhaltigkeitsthemen, …
• In Standardverträgen in Büro DE enthalten
• Anwendung von Ausschlusskriterien bei Mietern und Immobilientransaktionen
• Kriterien sind unter anderem keine kontroversen Geschäftspraktiken gem. UN Global Compact, Geächtete/ kontroverse Waffen, …
Für vorhandene Hürden ist ein
umsetzbarer Business Case zu finden
Ausbau Erneuerbare Energien im Bestand und Erhöhung Bautätigkeit zur Erfüllung der energetischen Anforderungen sowie Verkauf von kürzlich sanierten Beständen sind nur mit Anpassung des Investmentsteuergesetzes möglich
In Zukunft werden unsanierte Bestände potenziell am
Transaktionsmarkt mit einem Malus belegt. Der Verkauf von kürzlich sanierten Beständen hingegen könnte gegen den Auftrag der Vermögensverwaltung nach KAGB verstoßen Energetische Optimierungen müssen systematisch in
Bewertungssystematik nach dem Baugesetzbuch berücksichtigt werden (Anteilspreis-Problematik)
NH-Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem Handels- gesetzbuch aktivierungsfähig werden (Ausschüttungs- Problematik)
Auch im Gewerbebereich muss eine Umlagefähigkeit auf den Mieter (analog Wohnwirtschaft) möglich sein
Erfordernisse bedürfen ein Umdenken in der Politik – Lobbyarbeit weiter zu forcieren!
Gebäude verantworten 40% des Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen in der EU.
Ohne einer zügigen energetischen Anpassung des Immobilienbestands wird es nicht möglich sein die globale Temperaturerhöhung auf 2° zu begrenzen.
Bei einer jährlichen Neubauquote von knapp über 1% des Immobilienbestands liegt der Hebel für das Erreichen der Klimaziele in der Sanierung und Bestandsoptimierung.
Nur durch den Erhalt und die Sanierung von bestehenden Gebäudestrukturen kann der Verbrauch von neuen Materialien und entsprechenden CO2e-Emissionen wesentlich eingeschränkt werden.
Klimaziele können nur mit einem effizienteren Gebäudebestand erreicht
werden
EU-Action Plan on Sustainable Finance zur Lenkung von Investitionen in Nachhaltige Geldanlagen, um Ziele aus Pariser Klimaabkommen zu erreichen.
Nationale Gesetzgebung ist verpflichtend und wesentliches NH-Risiko. Sie orientiert sich meist an Pariser Klimazielen d.h. analog zu EU-Action Plan.