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Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw. in dem Fahrzeugschein

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Academic year: 2022

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Adressänderung in der

Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bzw.

in dem Fahrzeugschein

Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der KFZ-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.

Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.

Achtung:

War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung

[[http://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/dienstleistungen/service.2747 26.php/dienstleistung/120918/ |Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin]] und beachten die weiterführenden Informationen zum Thema

[[http://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/bundesweite-kennzeichen mitnahme-und-reservierung.pdf |Kennzeichenmitnahme]].

Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)

ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten ggf. Fahrzeugbrief

Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden

(Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.

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ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug (Sofern der Halter eine juristische Person ist)

ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift

(Sofern Halter eine juristische Person ist)

ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift

(Sofern Halter eine juristische Person ist)

Gebühren

10,80 Euro für die Änderung bei einem Bürgeramt Berlins (Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungbescheinigung Teil I)

11,10 Euro für die Änderung bei der KFZ-Zulassungsbehörde Berlin (Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I)

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO - http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/

Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV- http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Link zur Online-Abwicklung

https://service.berlin.de/dienstleistung/329033/

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei Erfüllung der oben benannten Voraussetzung bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Informationen zum Standort

Bürgeramt Pankow

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Anschrift

Breite Str. 24A - 26 13187 Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgeramt Pankow bietet im Rahmen der Wiederaufnahme des Regelbetriebes seit dem 01. Juli 2021 alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.

Der Informationstresen des Standortes bleibt aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorerst weiterhin geschlossen.

Grundsätzlich gilt für den Regelbetrieb weiterhin:Im Dienstgebäude ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und ein Mundnasenschutz zu verwenden.

Ihr Anliegen ist ein Notfall?

Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:

Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.Voraussetzungen:

Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.

Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.

Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.Voraussetzungen: keine

Für alle Notfallkunden gilt:

Für die oben aufgeführten Notfälle ist das Bürgeramt Pankow unter der

Telefonnummer (030) 90295-6400 zu den angegebenen Öffnungszeiten erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Telefonanrufen derzeit mit längeren Wartezeiten oder erneuten Anwahlversuchen gerechnet werden muss.Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Barrierefreie Zugänge

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Der Zugang zur Einrichtung ist bedingt Rollstuhlgeeignet.

Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.

Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.

Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch: 08.00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr (nur mit Termin) Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Nahverkehr

S-Bahn Wollankstr.: S1, S25, S85 S-Bahn Pankow: S2, S8

U-Bahn Pankow: U2

Bus Rathaus Pankow: 107, 155, 250, 255 Tram Rathaus Pankow: M1

Kontakt

Telefon: (030) 115

Informationen zum 115 Service-Center: http://www.berlin.de/115/

Fax: (030) 90295-2576 Internet:

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buerger dienste/buergeramt/

E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de

Zahlungsarten

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Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.

PDF-Dokument erzeugt am 07.08.2021

Referenzen

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