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Zusatzkosten von Strom aus konventionellen Energie trägern außerhalb des Strompreises1

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08/2013

F

ACTSHEET IM

A

UFTRAG VON

G

REENPEACE

E

NERGY E

G

Zusatzkosten von Strom aus konventionellen Energie trägern außerhalb des Strompreises

1

Ein Großteil der Förderungen bei erneuerbaren Energien ist mit der EEG-Umlage direkt in der Stromrechnung ausge- wiesen und damit für den Verbraucher transparent. Bei den konventionellen Energien hingegen tauchen zwei zentrale

„versteckte“ Kostenkomponenten im Strompreis nicht auf:

Staatliche Förderungen für Atom- und Kohlestrom (mit Budgetwirkung) werden nicht direkt mit dem Strom- preis in Verbindung gebracht. Sie belasten stattdessen zu großen Teilen den Staatshaushalt und werden indi- rekt über die Beiträge der Steuerzahler finanziert. Sie setzen sich aus zwei Kategorien zusammen:

Finanzhilfen

Forschungsförderung, insbesondere für Atomenergie – Beispielsweise für Stilllegung und Rückbau von Forschungsreaktoren und Endlagerforschung

Absatzbeihilfen für Steinkohle

Altlasten/ Sanierung von Bergbaugebieten, insbesondere für Braunkohle – Steuervergünstigungen

Vergünstigungen bei der Energiesteuer (alle konventionellen Energieträger) Befreiung von der Förderabgabe (Stein- und Braunkohle)

Darüber hinaus verursachen die konventionellen Energieträger so genannte „externe Kosten“ durch Treibhaus- gas- und Luftschadstoffemissionen sowie dem Risiko nuklearer Unfälle, die letztlich ebenfalls von der Gesell- schaft getragen werden müssen. Externe Kosten sind per Definition Kosten, die nicht von den Verursachern (z.B. Betreibern von Atom- und Kohlekraftwerken) getragen werden. Sie entstehen im Energiesektor insbeson- dere durch den Ausstoß von Schadstoffen, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen, und von Treibhaus- gasen, die den Klimawandel beschleunigen.

Absolute externe Kosten: Nach der Methodenkonvention des Umweltbundesamtes (2012) betragen die ex- ternen Kosten der Stromproduktion aus Steinkohle 8,9 Ct/kWh, aus Braunkohle 10,7 Ct/kWh, aus Erdgas 4,9 Ct/kWh, aus Wind 0,3 Ct/kWh, aus Wasser 0,2 Ct/kWh und aus Photovoltaik 1,2 Ct/kWh. Für Atomener- gie kann von einer Bandbreite zwischen 10,7 und 34 Ct/kWh ausgegangen werden.2

Bisher nicht internalisierte externe Kosten: Im Idealfall sollte durch staatliche Regelungen dafür gesorgt werden, dass die Verursacher diese Kosten tragen, d.h. die externen Kosten sollten soweit wie möglich in- ternalisiert werden. In einem gewissen Maße wird dies bereits durch Energiesteuern und den Emissionshan- del erreicht. Es verbleiben jedoch nach der Berücksichtigung dieser beiden Instrumente noch nicht interna- lisierte externe Kosten in signifikanter Höhe.

Versteckte Kosten in Mrd.Euro Atomenergie Steinkohle Braunkohle Erdgas Gesamt

Finanzhilfen 1,0 1,1 0,01 0,001 2,1

Steuervergünstigungen 1,0 1,0 1,3 -0,2 3,1

nicht internalisierte externe Kosten 9,0 10,3 12,6 3,2 35,1

Gesamt 11,0 12,4 13,9 3,0 40,3

Die „versteckten Kosten“ der konventionellen Energieträger, die im Strompreis bisher nicht abgebildet sind, hatten im Jahr 2012 ein Volumen von rund 40 Mrd. Euro. Würde man diese Kosten nach EEG-Methode auf die Stromverbraucher umlegen, läge diese Konventionelle-Energien-Umlage bei umgerechnet 10,2 Ct/kWh – rund doppelt so hoch wie die EEG-Umlage 2013.

1 Zahlen und Methodik hinter diesem Factsheet sind aus der Studie „Was Strom wirklich kostet“ (FÖS 2012) und beziehen sich auf das Jahr 2012 (Stand 09/2012).

2 FÖS 2012: Externe Kosten der Atomenergie und Reformvorschläge zum Atomhaftungsrecht.

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