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1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage. 1.1 Hintergrund und Förderziele

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nr. 02/2021/42

über die Durchführung von Forschungsvorhaben zum Thema

„Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur in ländlichen Räumen“

im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) vom 17. September 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Hintergrund und Förderziele

Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) dient der nachhaltigen Gestaltung der ländlichen Regionen Deutschlands. Es soll dazu beitragen, durch die Förderung bedeutsamer Vorhaben, Initiativen und Studien, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können, ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und strukturschwache Gegenden zu unterstützen. Erkenntnisse aus dem BULE sollen insbesondere zur Weiterentwicklung der Förderinstrumente des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingesetzt werden.

Im Fokus des Bundesprogramms stehen nichtlandwirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben und Aktivitäten in bzw. für ländliche Regionen, die gegenwärtig nicht über die

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden können.

Neben Modellregionen und Modellvorhaben werden im Rahmen des BULE

Forschungsvorhaben zu zentralen Themen ländlicher Entwicklung gefördert. Ziel der BULE- Forschungsförderaufrufe ist es, mehr wissenschaftliche Informationen und Erkenntnisse zu gewinnen und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Themen ländlicher Räume zu stärken, Strukturen und Kompetenzen im Forschungsbereich „Ländliche Räume“ bzw.

„Ländliche Entwicklung“ zu stärken, innovative Problemlösungen und praxisorientierte Handlungsansätze zu entwickeln und bedarfsgerechte Entscheidungshilfen für das BMEL bereitzustellen.

Kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe jenseits der Metropolen sind zwar äußerst vielfältig, erforscht sind sie bislang jedoch wenig. Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass Gestaltungskraft und Gestaltungswille der Akteure und der Bewohnerinnen und Bewohner für die Vitalität ländlicher Räume zentral sind und diese wiederum durch kulturelle Teilhabe befördert werden können. Kulturelle Arbeit findet in engem Zusammenspiel

unterschiedlicher Akteure aus den Sektoren Staat, Markt und Zivilgesellschaft statt. In

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Hier spielt die selbstständig durch Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt organisierte

Kulturarbeit eine größere Rolle als in urbanen Räumen. Soziale Begegnungen bieten Impulse für Netzwerke ebenso wie für Narrative und damit verbunden für die Entwicklung regionaler Identitäten, die Faktoren für ein vitales Miteinander darstellen.

Wo diese Faktoren oder Personen nur eingeschränkt ihre Wirkungskraft entfalten können, können Impulse und Akteure von außen wertvolle Beiträge für eine lokale Vitalisierung leisten.

Zu den Gelingensbedingungen kultureller Teilhabe als Faktor für eine vitale Gemeinschaft bzw. Region gehören in der Regel Zeit, die Bereitschaft, sich als Kultur-Akteur auf die Prozesse vor Ort einzulassen und aus dieser Nähe heraus mit den künstlerisch-kulturellen Teilhabeprozessen an das anzudocken, was sich vor Ort im Austausch miteinander als Anknüpfungspunkt weiter entwickeln lässt.

Herausforderungen ergeben sich auch durch die häufig prekäre Lage der professionellen Kulturschaffenden in ländlichen Räumen, die ihrer Arbeit oft nur mittels risikobehafteter Projektförderungen nachgehen können, vor allem dort, wo den Kommunen die Mittel oder das Wissen um die Bedeutung teilhabeorientierter Kulturangebote und -aktivitäten fehlen.

Trotz zahlreicher Modellprogramme und -projekte fehlen ausreichend Forschungen, die - jenseits idealisierter Bilder und defizitorientierter Zuschreibungen - belastbare Daten über die Vielfalt von Faktoren und Wirkmechanismen kultureller Aktivitäten und Teilhabe in den heterogenen ländlichen Räumen erheben und analysieren. Solche Forschungen sollen dazu beitragen, die bislang fehlenden Bausteine für die Entwicklung zukunftsfähig wirksamer und differenzierter kultur- und regionalpolitischer Handlungsempfehlungen zu liefern.

Das Forschungsfeld „kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe“ vereint eine große Vielfalt an Methoden und Praxisformen, unterschiedliche Akteurskonstellationen und - netzwerke sowie vielfältige Rahmenbedingungen. Es zeichnet sich außerdem durch unterschiedliche Begriffsverständnisse und verschiedene Schnittmengen zwischen den

„Unterthemen“ aus. Forschungen zum Thema „kulturelle Aktivitäten und kulturelle

Teilhabe“ sind nur schwer abzugrenzen und erfordern daher unterschiedliche Blickwinkel.

Vor diesem Hintergrund sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des BMEL

Interessierte für die Durchführung von Forschungsvorhaben, deren Fokus sich explizit auf Themen der Bedeutung kultureller Aktivitäten und Teilhabe für ländliche Räume richtet.

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1.2 Rechtsgrundlage

Forschungsvorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, den Standardrichtlinien einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Nummer 2.1.1. des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1 (FuEuI- Unionsrahmen). Es werden Forschungsvorhaben und in deren Rahmen Maßnahmen des Wissenstransfers gefördert, die als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der

Zuwendungsempfänger einzustufen sind.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMEL entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind ausschließlich Forschungsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse besteht und die den Zielen des BULE entsprechen.

Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Forschungsvorhaben geeignet erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

- Theoretische Studien ohne konkret aufgezeigten Anwendungsbezug der Erkenntnisse und reine Evaluationsvorhaben ebenso wie Forschungsarbeiten, die zu einer

unmittelbaren kommerziellen Verwertung der Ergebnisse führen.

- Modellvorhaben, die die praktische Umsetzung und Erprobung von Aktivitäten anstreben sowie Vorhaben, die im Schwerpunkt der Erarbeitung von Konzepten und Machbarkeitsstudien dienen.

- Vorhaben, die sich in Themenbereichen zu kultureller Bildung verorten und Erkenntnisse zu Fragen generieren, die unter 2. Gegenstand der Förderung der BMBF Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen, Bundesanzeiger vom 08.01.2019 aufgeführt sind.

Das KomLE setzt zudem voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die allgemein gültigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der

Wissenschaftsethik eingehalten werden.

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Themenschwerpunkte

Gesucht werden Forschungsarbeiten, welche die Bedeutung kultureller Aktivitäten und Teilhabe für ländliche Räume Deutschlands untersuchen. Dabei geht es insbesondere um die Bearbeitung spezifischer Fragestellungen und die Ableitung von Handlungsempfehlungen.

Geförderte Forschungsvorhaben sollen sich mit den folgenden Themenbereichen

beschäftigen und Erkenntnisse zu einem oder mehreren der folgenden Punkte generieren:

1. Grundlagen - Bilder von Ländlichkeit und ländlicher Kultur

- Welche Vorstellungen und Erwartungen haben unterschiedliche Akteure von Ländlichkeit und ländlicher Kultur und wie beeinflussen diese ihre Entscheidungen und ihr Handeln in Bezug auf Kunst und Kultur in ländlichen Räumen (Akteure können hier z. B. sein: einheimische und zugezogene Kunst- und Kulturschaffende, Kulturpolitik, Kulturverwaltung, Regionalentwicklung)?

2. Der Faktor Kultur in ländlichen Räumen

- Was sind kulturelle Themen und kulturelle (Teilhabe-)Aktivitäten und wer sind künstlerische und kulturelle Akteure oder Institutionen, die die Zukunftsfähigkeit einer Untersuchungsregion beeinflussen?

- Welche Bedeutung haben Kunst und Kultur für das Dorf bzw. für ländliche Regionen als Lebens- und Arbeitsraum? Welchen Beitrag leisten Kunst und Kultur für mehr Lebensqualität, stärkeres Selbstwertgefühl der Menschen und gleichwertige Lebensverhältnisse?

- Welche Wirkung haben Kunst und Kultur für die Resilienz ländlicher Räume in Transformationsprozessen?

- Welche Ergebnisse liefern vorhandene wissenschaftliche Studien – auch international – zu der Frage, inwiefern Kultur ein Resilienzfaktor für ländliche Räume ist bzw. sein kann?

- Welchen Einfluss haben welche Formen von Kunst und Kultur auf raumbezogene Identifikation der ländlichen Bevölkerung, insbesondere auf neu Zugezogene?

3. Kulturelle Akteure und Netzwerke in ländlichen Räumen

- Welche Beispiele für Kunst- und Kulturschaffende gibt es, die gleichzeitig Akteure der Regionalentwicklung sind beziehungsweise werden? Was sind Erfolgsmodelle und in welcher Hinsicht lässt sich von Erfolgsmodellen sprechen?

- Wo und wie funktionieren Netzwerke zwischen verschiedenen Akteursgruppen/Akteuren wie z. B. Kulturverwaltung, Kulturpolitik,

Regionalentwicklung, Kultur- und Fördervereine, Kunst- und Kulturschaffende? Was sind Potenziale und Gelingensbedingungen?

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- Welche Akteursgruppen leisten einen Beitrag zu kulturellem Angebot und kultureller Lebendigkeit ländlicher Regionen? Was sind Erfolgsmodelle und in welcher Hinsicht lässt sich von Erfolgsmodellen sprechen? Was sind u.a. Zielsetzungen,

Selbstverständnis und interne Strukturen von kulturellen Akteursgruppen? Mögliche kulturelle Akteursgruppen könnten z. B. aus den Bereichen Amateurtheater, Chöre, Bibliotheken, Museen, allgemeinbildende Schulen, Volkshochschulen, Kunst- und Musikschulen, Religionsgemeinschaften für die Forschungsvorhaben gewählt werden.

- Welche Rahmenbedingungen, Herausforderungen, Grenzen und Bedarfe bestimmter kultureller Akteurskonstellationen liegen in ländlichen Räumen vor, insbesondere für ehrenamtliche Akteure?

- Welche Bedeutung hat das Engagement ehrenamtlicher Akteure für kulturelle Angebote und kulturelle Lebendigkeit ländlicher Regionen? Wo und wie funktionieren Netzwerke ehrenamtlicher Aktiver (z. B. die Vernetzung mit

Kulturverwaltungen)? Was sind Potenziale und Gelingensbedingungen? Wo liegen Grenzen und Herausforderungen ehrenamtlicher Kunst- und Kulturakteure und was sind Unterstützungsbedarfe durch das Hauptamt?

- Welche Rolle spielen öffentlich geförderte Kulturinstitutionen in ländlichen Räumen, z. B. als Ankerorte, Dritte Orte?

4. Kulturverwaltung und -förderung in ländlichen Räumen

- Wie sind kulturelle Themen in Verwaltungen verankert?

- Wie funktionieren Entscheidungs-, Informations- und Kommunikationsprozesse, auf welchen Ebenen, mit welchen Akteuren und mit welchen Annahmen? Welche Zielsetzungen und Strategien erweisen sich als erfolgreich?

- Welche Rahmenbedingungen und / oder Steuerungsinstrumente (monetär und nicht monetär) sind für Kultur und kulturelle Teilhabe in ländlichen Räumen auf welchen Ebenen förderlich und welche dieser Rahmenbedingungen und / oder

Steuerungsinstrumente wirken strukturell und verstetigend? Wer fördert Kunst und Kultur in prosperierenden ländlichen Räumen?

- Wer ist für Kunst und Kultur auf kommunaler Ebene zuständig? Wie sind die Personalstrukturen? Was ist das Aufgabenspektrum? Welche Kompetenzen sind wesentlich? Was ist das Selbstverständnis der zuständigen Person und was sind (gegebenenfalls unterschiedliche) Erwartungen, die an diese Stelle herangetragen werden?

- Wann ist Kulturverwaltung erfolgreich?

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Allgemeine Anforderungen

Für alle Themenbereiche sollten (soweit sinnvoll und möglich) Erfolgsmodelle und Gelingensbedingungen analysiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.

Die Forschungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie den Fokus auf ländliche Räume setzen.

Als ländliche Räume werden dabei die vier vom Thünen Institut (TI) als ländlich definierte Typen ländlicher Kreisregionen angesehen. Dabei liegt das Interesse besonders auf ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage, möglichst in unterschiedlichen Bundesländern.

Um Forschungsergebnisse für die Akteure der Praxis nutzbar zu machen, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Die Forschungsvorhaben verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum (die verschiedenen Akteursgruppen der Kultur in ländlichen Räumen) sowie insbesondere für die Akteure in ihren Untersuchungsregionen in geeigneten Formaten des Wissenstransfers aufzubereiten.

Forschungsprojekte, die praxisorientiert angelegt sind und konkrete Maßnahmen des Wissenstransfers in die beforschte Praxis beinhalten, sind ausdrücklich erwünscht. Neben einer konkreten Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Wissenstransfers sollten diese Maßnahmen auch im Zeit- und Finanzierungsplan der beantragten

Forschungsprojekte abgebildet sein, beispielsweise im Rahmen einer Transferphase zum Ende des Forschungsprojekts.

Ausdrücklich begrüßt wird die Zusammenstellung eines interdisziplinären Teams aus kulturwissenschaftlichen und regionalwissenschaftlichen Disziplinen mit Erfahrungen in qualitativen oder quantitativen sowie z. B. ethnografischen oder auch künstlerischen Forschungsmethoden sowie ein relevanter Beitrag zum „capacity building“ der Nachwuchswissenschaftler an der eigenen Institution.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt nach dieser Bekanntmachung sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (nachfolgend „Forschungseinrichtung“ genannt) im Sinne des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01). Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen oder

Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder

privatrechtlich) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung zu betreiben oder die Ergebnisse

derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten.

Hierzu gehören neben Universitäten auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Diese Forschungseinrichtungen können unterschiedlichen Fachrichtungen angehören.

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Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen gefördert. Als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten werden bei Forschungseinrichtungen gemäß Nummer 2.1.1 des FuEuI-Unionsrahmens zum Beispiel die unabhängige Forschung und Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachtet. Auch der im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten betriebene Transfer Wissens gemäß Randnummer 15 Buchstabe v des FuEuI-Unionsrahmens gilt als nichtwirtschaftliche Tätigkeit, sofern sämtliche Einnahmen daraus wieder zugunsten von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt werden.

Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeit ausüben sollte, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nur dann nicht unter Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV und können Vorhaben nach der vorliegenden Bekanntmachung nur dann gefördert werden, wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden Tätigkeitsformen eindeutig und in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und

Leistungsrechnung nachgewiesen voneinander getrennt werden. Der Nachweis kann zum Beispiel im Jahresabschluss erbracht werden.

4 Wissenstransfer und Vernetzung

Begleitend zu der Fördermaßnahme werden Vernetzung, übergreifender Wissenstransfer und Querschnittsanalyse von großer Bedeutung sein.

Dies beinhaltet unter anderem:

- Vernetzung zwischen den Forschungsvorhaben der Bekanntmachung sowie insbesondere zwischen Forschenden und Stakeholdern der Praxis;

- übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische und gesellschaftliche Kontexte;

- Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der (Zwischen-)Ergebnisse der einzelnen Vorhaben

Bei der Planung der Forschungsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.

Die Bereitschaft, sich aktiv an bundesweiter Vernetzung, Wissenstransfer und

Querschnittsanalyse zu beteiligen und die Forschungsergebnisse auf nichtausschließlicher und nichtdiskriminierender Basis zu verbreiten (z. B. im Rahmen von öffentlichen

Vernetzungstreffen, Symposien, Fachtagungen) sowie eine aktive Unterstützung des KomLE und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch

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die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für Webseiten, Social-Media-Kanäle und Vorträge usw. wird vorausgesetzt. Mangelnde Kooperationsbereitschaft kann zum Widerruf der Zuwendung führen.

5 Dokumentation und Datenmanagement

Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass sie die wissenschaftliche Methodik, Ergebnisse und Erkenntnisse transparent machen und ihre Erfahrungen dem BMEL bzw.

dessen KomLE der BLE zur Verfügung stellen.

Konkret bedeutet dies:

- Erstellung von kurzen jährlichen Sach- bzw. Abschlussberichten zur Projektdurchführung;

- Erstellung von jährlichen zahlenmäßigen Nachweisen;

- Erarbeitung von zwei Publikationen:

1. Working Paper (Arbeitstitel) des KomLE: voraussichtlich ca. 25.000 bis 35.000 Zeichen (Dokumentation der Vorgehensweise und eingesetzten

Forschungsmethoden, textliche Darstellung erzielter Ergebnisse, Erkenntnisse und Erfahrungen).

2. Ca. zweiseitiges Fact Sheet (Arbeitstitel) nach den Vorgaben des KomLE (maximal 7.500 Zeichen) inkl. jährlicher Aktualisierung bis Laufzeitende des Projektes.

Wünschenswert sind zudem die Veröffentlichung von mindestens einem Artikel in einer referierten sowie zusätzlich einer praxisorientierten Fachzeitschrift (bitte im Rahmen der Interessensbekundung anvisierte Fachzeitschriften benennen).

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der

Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer

angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch

zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden

wissenschaftlichen Monographien.

Forschungsdatenmanagement:

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Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem

Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem Merkblatt zum Forschungsdatenmanagement zu entnehmen (Anlage 4:

Merkblatt zum Forschungsdatenmanagement). Die Umsetzung des

Forschungsdatenmanagements ist in Anlage 5: FDMP darzulegen und wird mit begutachtet.

6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können grundsätzlich auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Als möglicher Förderzeitraum steht die Zeit zwischen Frühjahr 2023 und Frühjahr 2026, in der Regel 36 Monate, zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine längere Laufzeit möglich. Bei der Planung der Laufzeit ist der erforderliche

Aufwand für Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse zu beachten. Es werden auch Vorhaben begrüßt, die kürzer als 36 Monate (bis Ende 2025) laufen.

Für alle Forschungsvorhaben ist ein einheitlicher Beginn im Frühjahr 2023 (möglichst zum 01.03.2023) vorgesehen.

Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten. Die Zuwendungssumme soll grundsätzlich 300.000,00 Euro je Zuwendungsempfänger nicht überschreiten. In begründeten

Ausnahmefällen kann eine Zuwendungssumme bis maximal 400.000,00 Euro gewährt werden.

Bei Erfüllung der vorgenannten Bedingungen kann in begründeten Ausnahmefällen ein Fördersatz von bis zu 100 % (Vollfinanzierung) gewährt werden. Sofern keine

Vollfinanzierung gewährt werden kann, wird die Förderung in Form der Anteilsfinanzierung gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Finanzielle Unterstützung kann gewährt werden für Ausgaben im Rahmen des Vorhabens:

- Personal- und Sachausgaben (inkl. Aufwand für empirische Untersuchungen), Stammpersonal und Grundausstattung des Antragstellers werden nicht gefördert, - Ausgaben für Reisen entsprechend den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes,

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- die Vergabe von Aufträgen,

- projektspezifische, zusätzliche Maßnahmen zum Wissenstransfer, z. B.:

- Publikationen und Open-Access-Artikel, die innerhalb des Bewilligungszeitraums entstehen,

- Netzwerktreffen (wie z.B. Reisekosten der Teilnehmenden, Catering, Raummiete), - aktive projektspezifische Beiträge auf Veranstaltungen.

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Diese erhalten die Vorhaben bei einer Aufforderung zur Antragstellung.

Diese Bestimmungen sowie Vordrucke und Richtlinien für Zuwendungsanträge auf

Ausgabenbasis können auch dem BLE-Formularschrank entnommen werden. Sie finden den BLE-Formularschrank im Internet unter:

https://foerderportal.bund.de/easy/

(Formularschrank – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Bekanntmachung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen - ausgenommen aus

Haushaltsmitteln des Bundes - nicht aus. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere öffentliche Zuwendungen - auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheides - dem

Zuwendungsgeber mitzuteilen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit deren Umsetzung bereits vor einer etwaigen Bewilligung der Zuwendung begonnen wurde, sowie Vorhaben, die auch ohne eine Bundesförderung durchgeführt werden würden.

8 Verfahren

Projektträger und Bewilligungsbehörde für diese Bekanntmachung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Postadresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Referat 422 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

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E-Mail: LandKULTUR.forschung@ble.de www.ble.de/LandKulturForschung

Die BLE behält sich vor, die Bearbeitung der eingehenden Projektskizzen und Projektanträge durch einen von ihr beauftragten Dienstleister vornehmen zu lassen.

8.1 Zweistufiges Auswahl- und Antragsverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

Die Bewilligungsbehörde wird in der Folge von fristgerecht eingegangenen Projektskizzen die Interessentinnen und Interessenten schriftlich über den Ausgang ihrer Prüfung

informieren und ggf. zu einer formellen Antragstellung auffordern.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:

- Beschreibung der Ziele des Forschungsvorhabens einschließlich konkreter Forschungsfragen und ländlicher Spezifik,

- Darstellung des Forschungsstandes und Einordnung der eigenen Idee (Forschungsdesiderat),

- Begründung des Nutzens des Forschungsvorhabens für die Entwicklung ländlicher Räume,

- Qualität und Umsetzbarkeit des Forschungsvorhabens (Konzept, Methodik, Arbeits- und Zeitplan),

- Ergebnisverwertung, Wissenstransfer und geplante Publikationen (u. a. Konzept zu Aufbereitung und Vermittlung der Forschungsergebnisse und des praktischen Nutzens der Ergebnisse für die Stakeholder in den Untersuchungsregionen),

- Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers (Referenzen, Publikationslisten, u. Ä.),

- Beitrag zum „capacity building“ (Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses, interdisziplinäre Ansätze, Vernetzung innerhalb der Wissenschaft, etc.),

- Plan zum Forschungsdatenmanagement.

Das BMEL und die BLE behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen externe Expertinnen und Experten hinzuzuziehen.

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8.2 Vorlage von Projektskizzen

Für Verbundprojekte ist eine gemeinsame Skizze einzureichen. Die Verbundpartner sind in der Vorhabenbeschreibung aufzuführen. Die Einreichung erfolgt durch die

Projektkoordinatorin / den Projektkoordinator.

Für die Erstellung der Projektskizzen ist das elektronische System „easy-Online“ zu nutzen:

https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=422_BULE&b=FORSCHUNG_KULT UR&t=SKI (für postalischen Versand unterschrieben).

Erforderliche Unterlagen:

- Vorhabenbeschreibung, siehe auszufüllende Vorlage in Anlage 1 (bitte unterschreiben) - Plan zum Forschungsdatenmanagement, siehe auszufüllende Vorlage in Anlage 3 Sowie bei Bedarf weitere Unterlagen wie z. B. Quellenverzeichnis, Referenzen,

Kooperationsvereinbarungen.

Bitte beachten Sie, dass nur Vorhabenbeschreibungen (Vorlage siehe Anlage 1), bis maximal zwölf Seiten und in deutscher Sprache berücksichtigt werden können.

Die Skizzen sind unter Angabe des Stichwortes „Forschung – Faktor Kultur“ bis spätestens, Montag, den 3. Januar 2022, 16.00 Uhr

(Ausschlussfrist, es gilt der Posteingangsstempel der BLE) beim Projektträger einzureichen.

Neben der maßgeblichen elektronischen Einreichung über easy-Online ist die komplette Projektskizze zusätzlich postalisch einzureichen oder per absenderbestätigter DE-Mail- Adresse an die DE.MAIL@ble.de zu übermitteln.

Postadresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Referat 422 - Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung Deichmanns Aue 29

53179 Bonn.

Bitte senden Sie uns zusätzlich Ihre Skizze als Word-Datei per E-Mail mit dem Betreff

„Forschung Faktor Kultur“ an die folgende E-Mail-Adresse: LandKULTUR.forschung@ble.de Aus der Einreichung einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung abgeleitet werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des

Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen

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von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.

Wir stellen Ihnen in unserem Internetangebot Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zu dieser Bekanntmachung gesammelt zur Verfügung. Sie finden diese unter:

www.ble.de/LandKulturForschung.

Für inhaltliche Rückfragen, die nicht durch die FAQ zu klären sind (bitte prüfen Sie dies vorab), wenden Sie sich bitte an die Hotline (Tel: 0228 / 6845-2720) bzw. an

LandKultur.forschung@ble.de.

8.3 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 17. September 2021

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag

Christoph Wegener

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