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Wie finanziere ich mein Studium?

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Academic year: 2022

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Wie finanziere ich mein Studium?

Stipendienstellen

Wien, Gudrunstraße 179a, 1100 Wien T: 01/60 173-0, F: 01/60 173-240 Graz, Metahofgasse 30, 8020 Graz T: 0316/81 33 88-0, F: 0316/81 33 88-620

Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck T: 0512/57 33 70, F: 0512/57 33 70-516

Klagenfurt, Nautilusweg 11, 9020 Klagenfurt T: 0463/51 46 97, F: 0463/51 46 97-719 Linz, Ferihumerstraße 15, 4040 Linz T: 0732/66 40 31, F: 0732/66 40 31-310 Salzburg, Franz-Josef-Str. 22, 5020 Salzburg T: 0662/84 24 39, F: 0662/84 24 39-430

Wenn Du noch nicht studierst, richtet sich die Zuständigkeit der Stipendienstellen nach dem Bundesland Deines Haupt- wohnsitzes.

Schriftliche Anfragen sind über das Kontaktformular auf www.stipendium.at möglich.

Medieninhaber: Studienbeihilfenbehörde, Hersteller: DI Hans A. Gruber KG, Herstellungsort: 1060 Wien, Grafisches Konzept: Stella Rollny Kucher und Anna Weberberger in Ko- operation mit der Kunstuniversität Linz, Layout: Johannes Essl, Fotos: Sigrid Olsson/PhotoAlto - FL001 Rev. 13

Studieren im Ausland

Studierende, die das gesamte Studium im Ausland (EWR + Schweiz + Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) absolvieren, können ein Mobilitätsstipendium beziehen.

Wenn nur ein Teil des Studiums im Ausland absolviert wird, können Studienbeihilfenbezieher/innen unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe für ein Auslandsstudium bean- tragen. Zusätzlich zur Beihilfe für ein Auslandsstudium gibt es einen Reisekostenzuschuss und die Möglichkeit eines Sprachstipendiums zur Finanzierung eines Sprachkurses.

Alle Infos dazu findest Du auf unserer Homepage.

Unser Tipp: Antragstellen lohnt sich!

Im Zweifelsfall empfehlen wir, unbe-

dingt einen Antrag auf Studienbeihilfe

zu stellen. Nur so kannst Du auch

weitere Förderungen wie z. B. den

Fahrtkostenzuschuss oder die Beihilfe

für ein Auslandsstudium in Anspruch

nehmen.

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Wichtig: Der Antrag kann erst nach erfolgter Inskription bzw. Fortsetzungsmeldung erledigt werden! Außerdem ist es notwendig, dass Du und Deine studierenden Geschwister den Studien- bzw. ÖH-Beitrag eingezahlt haben.

Schriftstücke der Studienbeihilfenbehörde werden in ein elektronisches Postfach im Internet zugestellt. Das bedeutet, dass Du Dich mit Deiner Handy-Signatur online bei einem Zustelldienst anmeldest. Infos siehe www.oesterreich.gv.at Eine Antragstellung ist nur zu Studienbeginn notwendig. Für den Weiterbezug werden die Anspruchsvoraussetzungen soweit wie möglich durch die Stipendienstelle für das jeweilige Studienjahr neu überprüft. Die erforderlichen Datenabfragen für die Neuberechnung der Studienbeihilfe starten am 1. September bzw. am 1. März und nehmen einige Zeit in Anspruch. Falls noch Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert. Die Bescheide ergehen, sobald alle erforder- lichen Daten vorhanden sind.

Studienbeihilfe/Studienzuschuss wird grundsätzlich für zwei Semester zuerkannt. Der Studienzuschuss ersetzt für Studienbeihilfenbezieher/innen, die für das geförderte Studium einen Studienbeitrag zu entrichten haben, den Studienbeitrag zur Gänze, und für Studierende, die auf Grund der Einkommenssituation die Voraussetzungen für den Bezug einer Studienbeihilfe knapp nicht erfüllen, zur Gänze oder teilweise.

Schriftlich bekanntzugeben sind Änderungen

3 der persönlichen Daten (z. B. IBAN, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse)

3 des Familienstandes (z. B. Heirat)

3 der aktuellen familiären oder finanziellen Situation mittels eines „Abänderungsantrages“ (Formular SB 1) Folgeanträge sind notwendig z. B. bei Änderung des Studiums sowie der Bildungseinrichtung oder wenn der Anspruch auf Studienbeihilfe (vorübergehend) erlischt.

Arbeiten während des Studiums ist möglich. Die Zuver- dienstgrenze für Bezieher/innen von Studienbeihilfe beträgt € 15.000,– im Jahr. Diese Grenze verringert sich aliquot, wenn nicht während des gesamten Studienjahres Studienbeihilfe bezogen wurde.

Eine Überschreitung der Zuver- dienstgrenze führt zu

einer Vermin- derung

der

Studienbeihilfe. Im Zuge einer nachträglichen Überprüfung wird die zu viel ausbezahlte Studienbeihilfe mit Bescheid zurückgefordert.

Auf unserer Homepage kannst Du unter Statusabfrage mit Angabe Deiner Matrikel- nummer bzw. Personenkennzahl sowie Deiner

Sozialversicherungsnummer den Fortschritt Deines Antrages verfolgen.

Hinweis: Die Erfassung und Bearbeitung des Antrages nimmt einige Zeit in Anspruch. Datenabfragen sowie die Erledigung des Antrages sind erst nach Beginn der Antrags- frist möglich.

Neben ordentlichen Studierenden haben auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungs- oder Zusatzprüfung vorbereiten, unter bestimmten Voraussetzungen bereits die Möglichkeit, Studienbeihilfe zu beziehen. Nähere Infos dazu findest Du auf www.stipendium.at

Wie finanziere ich mein Studium?

Die Studienbeihilfe unterstützt Dich bei der Finanzierung Deines Studiums, wenn folgende wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

3 finanzielle Förderungswürdigkeit (abhängig von Einkommen, Familienstand und Familiengröße) 3 Inskription/Zulassung zu einem ordentlichen Studium

(alle geförderten Bildungseinrichtungen und Studien findest Du auf unserer Homepage)

3 Studienerfolg

Infos zu den weiteren Voraussetzungen sowie Berechnungs- beispiele findest Du auf unserer Homepage. Ein unverbind- liches Berechnungsprogramm bietet die Arbeiterkammer unter www.stipendienrechner.at

Ein Sonderfall der Studienbeihilfe ist das Selbsterhalter/

innen-Stipendium. Studierende, die mehr als vier Jahre berufstätig waren und sich "selbst erhalten" haben, können eine Studienbeihilfe ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens erhalten. Das Einkommen der Ehepartnerin/

des Ehepartners bzw. der eingetragenen Partnerin/des ein- getragenen Partners wird jedoch berücksichtigt. Ein günstiger Studienerfolg wird auch hier verlangt. Weitere Infos findest Du auf www.stipendium.at

Die Antragsfristen für Studienbeihilfe laufen

3 im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember 3 im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.

Für die Antragstellung verwendest Du am einfachsten den Online-Antrag. Den Link findest Du auf unserer Homepage.

Informationen zur erforderlichen Handy-Signatur gibt es auf www.handy-signatur.at

Referenzen

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