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Kooperation im Kinderschutz – Schnittstelle oder Schwachstelle?

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Academic year: 2022

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(1)

Kooperation im Kinderschutz – Schnittstelle oder Schwachstelle?

NZFH

Fachgespräch Kinderschutz

Dr. Thomas Meysen

15./16. März 2018 in München

(2)

Datenschutz

ein Thema?

„Wir brauchen keine neuen Regelungen, das hat was mit Haltung zu tun.“

(Gerber)

„Ich hätte den Bedarf, den Datenschutz zu

diskutieren.“

(Gerber)

(3)

Datenschutz

Grundrecht und Erlaubnis

EU-Grundrechtecharta:

Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten

(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden.

Grundgesetz: informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG)

(4)

Kooperation

die Gefühlslage

Sehnsüchte Ängste

höhere Qualität

keine Info geht verloren

es gibt keine Profession mehr, die nicht gehört wird

mehr Bereitschaft zum Hinschauen

erhöhter Lösungsdruck

besseres Fallverstehen / bessere Diagnose

Entlastung

dauert länger bis zum Schutz

braucht mehr Zeit, mehr Aufwand

Demotivation durch strukturelles und/oder informelles

Hierarchieerleben

Komplexitätserhöhung

Selbstbeschäftigung

(5)

Datenschutzrecht

Ermöglichung

Alle Datenverwendung ist verboten, außer sie ist ausdrücklich erlaubt

►Datenschutzrecht verhindert nicht, sondern ermöglicht.

►„Nicht sofort zu sagen, der Datenschutz

behindert uns.“

(Paul)

(6)

Information

als Wert und Last

Kooperation im Kinderschutz: Heilsbringer?

“(…) by the time it gets to conference level, the

threshold's been met to share information because if you don't, it's detrimental to the child” (statutory sector social worker, England/Wales)

(Meysen & Kelly, 2017)

Kooperation im Kinderschutz in Deutschland im internationalen Vergleich eher gering ausgeprägt

(Hestia-Projekt, Kindler)

„Es wird unterstellt, dass es das braucht.“ (Gerber)

„Es ist immer auch ein Wunsch, strukturell gesicherte Orte zum Austausch zu haben.“ (Lillig)

(7)

Information

als Wert und Last

Kooperation im Kinderschutz: Heilsbringer?

mehr Unsicherheit, weniger Beteiligung von Kindern, keine besseren Ergebnisse

(Goldbeck et al., 2007; Swenson et al., 2000; Glissom & Hemmelgarn, 1998)

Rollen- und Auftragsunklarheiten der Helfer*innen

beeinträchtigten den Erfolg der Hilfen und des Schutzes

(Gerber)

Kooperation nur ein wichtiger Aspekt im Kinderschutz neben sieben anderen. (Kindler)

(8)

Information

als Wert und Last

Kooperation im Kinderschutz: Heilsbringer?

Kinderschutz findet statt in einem nicht-klinischen Setting mit sich bewegenden Zielen

(Bode & Turba, 2014)

Fachkräfte im Kinderschutz haben immer zu viel und immer zu wenig Information

(Ackermann, 2017)

Kinderschutz ist eine kunstreiche Herstellungsleistung in intuitiver Prozesshaftigkeit einer reflexiven Praxis, die durch eine Umgebung von Unsicherheit, Instabilität, Einzigartigkeit und Wertekonflikten manövriert.

(Schön, 1984)

(9)

Information

als Wert und Last

100%ige Sicherheit

nicht- klinisches

Setting

begrenzte Vorherseh- barkeit

Eigensinnig- keit der Familien Irritierende

Komplexität

„moving targets“

Individua- lität des

Kindes

Allmachts- erwartung

Vielzahl von Akteuren

gesetzliche Vorgaben

organisa- torischer

Rahmen Abwertung

Misstrauen knappe Ressourcen

(Welbourne & Dixon, 2013; Wolff et al. 2013;

Lonne & Parton, 2014; Bode & Turba, 2014; Meysen & Kelly, 2017)

(10)

Datenerhebung

Konturen des Auftrags

Grundsatz: Erhebung zulässig, soweit Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich

(§ 13 BDSG, § 62 Abs. 1 SGB VIII, § 67a Abs. 1 S. 1 SGB X)

EU-Standard: „Personenbezogene Daten müssen für eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.“

(Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)

eindeutiger Zweck?

Wenn das nicht ganz klar ist, gibt‘s Ärger mit dem Datenschutzbeauftragten (Worldcafé)

multidisziplinäre Einschätzung als Standard der stationären Medizin: interne Lösung (Schwier)

Jugendamt ist drin (Gerber)

Gewinn ist der Austausch bei Dissens, wenn Reflexion stattfindet, warum die Anderen zu anderer Meinung kommen (Gerber)

(11)

Datenübermittlung

Konturen des Auftrags

Berufsgeheimnisträger: Schwelle der

Informationsweitergabe des § 4 Abs. 3 KKG bzw. § 8a Abs. 4 S. 2 SGB VIII

Weitergabe ans Jugendamt, aber nicht an andere Akteure

Wer hat den Hut auf? (Worldcafé)

Wenn Arzt dabei, muss seine Sicht auch Berücksichtigung finden? (Worldcafé)

Zeitpunkt und Ort? (Worldcafé)

Betroffene als Kooperationspartner? (Hestia Projekt, Kindler)

(12)

Datenübermittlung

Konturen des Auftrags

Jugendamt: bei Einwilligung oder rechtfertigendem Notstand

(§ 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 5 SGB VIII)

keine Weitergabebefugnis darüber hinaus

Unklarheit über Kriterien für Wann und Wen der Einbeziehung

Meldung oder Mitteilung? (Brößkamp)

Differenzierung (Schwier et al.)

multidisziplinäre Fachberatung

Einzelfallberatung von in Hilfefall involvierten Professionellen

Betroffene als Kooperationspartner?

(Hestia Projekt, Kindler)

(13)

Datenübermittlung

Konturen des Auftrags

Rückmeldepflicht des Jugendamts:

zu klärende Fragen

Brauchen wir noch zu melden und zuarbeiten, wenn wir nicht erfahren, was das Jugendamt macht? (Heil)

Mit den Meldungen soll die Verantwortung verschoben werden. (Heinke)

Rückmeldung an wen?

Rückmeldung wann?

Rückmeldung über was?

Gründe für Nichtrückmeldung?

Rückmeldung aus Sicht der Betroffenen?

Rückmeldepflicht nur für das Jugendamt?

(14)

Vielen Dank!

Dr. Thomas Meysen meysen@socles.de

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