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Epilepsie > Kinder
1. Das Wichtigste in Kürze
Bei epilepsiekranken Kindern sollten unbedingt Erzieher bzw. Lehrer informiert werden, damit sie wissen, wie sie sich bei einem Anfall richtig verhalten. Die Kinder sollten so weit wie möglich am Schulsport teilnehmen.
2. Aufklärung der Lehrkräfte, Erzieher und Gleichaltrigen
Auffälligkeiten oder Anfälle treten oft zum ersten Mal in Kindergarten oder Schule auf. Es ist deshalb wichtig, dass Erzieher/Lehrer die Kinder beobachten und den Eltern ihre Beobachtungen mitteilen. Diese Anzeichen können dem Arzt bei Diagnose und Therapie helfen.
Wenn bereits die Gefahr von Anfällen besteht, sollten Eltern die Erzieher bzw. Lehrer unbedingt darüber informieren, damit diese wissen, wie sie bei einem Anfall richtig reagieren. Wissen über die Krankheit und richtiges Verhalten bei einem Anfall können Fehler, Panik und Hilflosigkeit vermeiden. Im Idealfall bekommt die Schule eine ärztliche Bescheinigung über das richtige Verhalten während eines Anfalls.
Alle Kinder in der Gruppe bzw. Klasse sollten über die Erkrankung aufgeklärt werden, wenn regelmäßig Anfälle auftreten. Ein offener Umgang mit der Epilepsie unterstützt das betroffene Kind und dessen Freunde/Mitschüler dabei, die Krankheit zu verstehen und kann Ängste und Ablehnung verhindern. Bei Schwierigkeiten in der Gruppe können Lehrer/Erzieher oder der Schulsozialdienst weiterhelfen.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern/Lehrern ist auch bei anfallsfreien Kindern wichtig, um insbesondere Nebenwirkungen von Medikamenten gemeinsam zu beobachten. Zu achten ist z.B. auf mögliche Konzentrationsstörungen, eine geringe Aufmerksamkeitsspanne, rasche Ermüdung,
Verlangsamung oder Lustlosigkeit – insbesondere nach einer Medikamentenumstellung.
3. Medikamentengabe
Die Gabe von Medikamenten durch Erzieher/Lehrer im Kindergarten bzw. in der Schule ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Pflicht für Erzieher/Lehrer, Medikamente zu geben, gibt es nicht. Zum Teil gibt es Ängste und Vorbehalte zu Haftungsfragen. Generell gilt: Eine Haftung gibt es nur bei
vorsätzlich falscher Medikamentengabe (§ 104 f. SGB VII). Im Sinne einer Integration und altersgemäßen Entwicklung des Kindes sollten Erzieher/Eltern, Lehrer und Ärzte gemeinsam nach sicheren und für alle Beteiligten akzeptablen Lösungen suchen.
3.1. Praxistipps
Fundierte unfallrechtliche Informationen zur "Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen" und
"Medikamentengabe in Schulen" finden Sie in den gleichnamigen Flyern der gesetzlichen Unfallversicherung, Download kostenlos unter https://publikationen.dguv.de > Suche nach
"Medikamentengabe".
Selbsthilfegruppen (Epilepsie > Adressen) und Epilepsieberater helfen Ihnen mit Erfahrungen und Formularen. Auch die zuständigen Ministerien oder Fachbehörden der Kindergärten/Schulen halten zum Teil Informationen und Empfehlungen bereit.
4. Schulsport
Sport ist gesund, das gilt auch für Kinder mit Epilepsie. Schulsport ist zudem für die Integration in der Klasse wichtig und Sport generell für das Selbstbewusstsein des Kindes. Wenn ein Kind bereits 1–2 Jahre anfallsfrei ist, kann es grundsätzlich jede Sportart ausüben. Ansonsten ist Folgendes zu beachten:
Schwimmen nur mit Einzelaufsicht für das Kind.
Tauchen nur nach mehreren Jahren ohne Anfall.
Klettern nur mit Sicherung oberhalb des Kindes (sog. Toprope).
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Geräteturnen und Bouldern nur mit Weichbodenmatte.
Bei regelmäßigen Anfällen beim Sport den Kopf schützen, z.B. mit einem Helm.
Keine Sportarten, wo der Kopf regelmäßig erschüttert wird, also z.B. Kopfballtraining oder Boxen.
5. Praxistipps
Informationen und Vorlagen für Lehrer, Eltern und Interessierte bietet die Seite www.epilepsie- lehrerpaket.de.
Informationen und Broschüren, z.B. "Epilepsie bei Schulkindern", "Sport bei Epilepsie" oder "Epilepsie und Familie", finden Sie bei der Stiftung Michael unter www.stiftung-michael.de > Information >
Publikationen > Informationen zu Epilepsie.
Einen Vordruck für ein Informationsblatt für Betreuende bietet der Arzt Dr. med. Helmut Volkers unter www.anfallskind.de/Anfbetrmbl.htm.
6. Wer hilft weiter?
Spezialisierte Epilepsie-Beratungsstellen gibt es in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern (flächendeckend), Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Adressen unter
www.epilepsie-elternverband.de > Services > Beratungsstellen.
7. Verwandte Links
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Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
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