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Herzlich willkommen zum Informationsabend MSS 12. Die Fachhochschulreife

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Academic year: 2022

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Herzlich willkommen

zum Informationsabend MSS 12

Die Fachhochschulreife

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Bildquellen: schildershop24.de, fotolia.com

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Inhalt

 Fachhochschulreife allgemein

 Schulischer Teil der FH-Reife

 Fachpraktische Vorbildung

(4)

FH-Reife allgemein

 Die Fachhochschulreife berechtigt zum

Studium an einer Fachhochschule in fast allen Bundesländern (Ausnahmen: Bayern und

Sachsen).

 Schülerinnen und Schüler, welche die Schule frühestens am Ende der 12. Jahrgangsstufe ohne Abitur verlassen, können – unter

bestimmten Voraussetzungen – die Fachhochschulreife erlangen.

(5)

FH-Reife allgemein

 Besuch der Oberstufe mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12

 Erbringen von qualifizierten Leistungen in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (FH-Reife schulischer Teil)

 erfolgreiches Abschließen einer fachpraktischen Vorbildung

Voraussetzungen:

(6)

FH-Reife

schulischer Teil

 Es werden 15 Kurse (Halbjahresnoten) aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren der

Qualifikationsphase eingebracht.

 Die FH-Reife ist bei mindestens 95 Punkten erreicht. Die Höchstpunktzahl beträgt 285 Punkte.

(7)

FH-Reife

schulischer Teil

1. Von diesen 15 Kursen stammen

 vier Kurse aus zwei Leistungsfächern (doppelte Gewichtung!) und

 elf Kurse aus weiteren Fächern.

Verpflichtend einzubringende Kurse:

(8)

FH-Reife

schulischer Teil

2. Es müssen eingebracht werden:

 zwei Kurse in Deutsch,

 zwei Kurse in einer verpflichtend belegten Fremdsprache,

 zwei Kurse in einem

gesellschaftswissenschaftlichen Fach,

 zwei Kurse in einer Naturwissenschaft,

 zwei Kurse in Mathematik.

Verpflichtend einzubringende Kurse:

(9)

FH-Reife

schulischer Teil

• Die weiteren Kurse bis zur Höchstzahl von 15 können selbst ausgewählt werden.

Verpflichtend einzubringende Kurse:

(10)

FH-Reife

schulischer Teil

1. In mindestens 9 der 15 eingebrachten Kurse, darunter in mindestens zwei der vier

Leistungskurse, müssen mindestens je 5 Punkte erreicht sein.

Bedingungen zum Einbringen der Kurse:

(11)

FH-Reife

schulischer Teil

Beispiel 1: Eingebracht werden sollen

LK Deutsch 05 Punkte und 03Punkte LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte GK Mathe 04 Punkte und 03Punkte GK Geschichte 11 Punkte und 13 Punkte GK Englisch 08 Punkte und 06 Punkte GK Musik 11 Punkte und 10 Punkte GK Ethik 07 Punkte

GK Französisch 08 Punkte und 04Punkte

-> FH-Reife (schulischer Teil) nach Bedingung 1 erreicht.

Bedingungen zum Einbringen der Kurse:

(12)

FH-Reife

schulischer Teil

Beispiel 2: Eingebracht werden sollen

LK Deutsch 04 Punkte und 03Punkte LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte

-> FH-Reife (schulischer Teil) nach Bedingung 1 nicht erreicht.

Bedingungen zum Einbringen der Kurse:

(13)

FH-Reife

schulischer Teil

Beispiel 3: Eingebracht werden sollen

LK Deutsch 06 Punkte und 03Punkte LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte GK Mathe 04 Punkte und 03Punkte GK Geschichte 04 Punkte und 03Punkte GK Englisch 03Punkte und 02 Punkte GK Musik 11 Punkte und 10 Punkte GK Ethik 07 Punkte

GK Französisch 04 Punkte und 04 Punkte

-> FH-Reife (schulischer Teil) nach Bedingung 1 nicht erreicht.

Bedingungen zum Einbringen der Kurse:

(14)

FH-Reife

schulischer Teil

2. In vier Kursen von zwei Leistungsfächern müssen in der Summe in zweifacher Wertung mindestens 40 Punkte erreicht sein.

Bedingungen zum Einbringen der Kurse:

(15)

FH-Reife

schulischer Teil

Beispiel 4: Eingebracht werden sollen

LK Deutsch 06 Punkte und 03 Punkte -> Summe (zweifach) 18 LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte -> Summe (zweifach) 28 -> Gesamtsumme 46, d.h. FH-Reife (schulischer Teil) ist nach

Bedingung 2 erreicht.

Beispiel 5: Eingebracht werden sollen

LK Deutsch 06 Punkte und 03 Punkte -> Summe (zweifach) 18 LK Biologie 06 Punkte und 04 Punkte -> Summe (zweifach) 20 -> Gesamtsumme 38, d.h. FH-Reife (schulischer Teil) ist nach

Bedingung 2 nicht erreicht.

Bedingungen zum Einbringen der Kurse:

(16)

FH-Reife

schulischer Teil

 Insgesamt müssen in den eingebrachten

Kursen mindestens 95 Punkte erreicht werden.

 Ein Kurs mit 0 Punkten darf nicht eingebracht werden.

Bedingungen zum Einbringen der Kurse:

(17)

FH-Reife

fachpraktischer Teil

 Der schulische Teil der Fachhochschulreife

muss durch einen fachpraktischen Teil ergänzt werden.

 Erst die Kombination der beiden Teile berechtigt zum Studium an einer

Fachhochschule.

(18)

FH-Reife

fachpraktischer Teil

Als fachpraktischer Teil gelten:

 ein einjähriges Praktikum,

 die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder des

Bundesfreiwilligendienstes

 eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung.

(19)

FH-Reife

fachpraktischer Teil

Das Praktikum erfolgt

 zeitlich zusammenhängend in Vollzeitform,

 in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, einer Einrichtung der sozialen Arbeit oder in der öffentlichen Verwaltung,

 möglichst in der Fachrichtung des angestrebten Studiengangs an der Fachhochschule.

Beratung erfolgt durch die Fachhochschulen und die Agentur für Arbeit (Fr. Adler).

Besonderheiten zum Praktikum:

(20)

FH-Reife

fachpraktischer Teil

Über das Praktikum muss ein Vertrag

abgeschlossen werden, über den Verlauf ein Bericht geführt und am Ende ein Zeugnis ausgestellt werden.

Für die Zulassung zum Studium an einer

Fachhochschule ist neben der Bescheinigung der Schule und eines Abgangszeugnisses dieses

Praktikantenzeugnis erforderlich.

Besonderheiten zum Praktikum:

(21)

Noch Fragen?

Wichtige Informationen zur MSS und zum Abitur finden sich unter

www.mss.rlp.de

http://gymnasium.bildung- rp.de/gymn-oberstufe- abitur.html

oder schulintern im Downloadbereich der Schulhomepage

Referenzen

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