Herzlich willkommen
zum Informationsabend MSS 12
Die Fachhochschulreife
Danke!
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Inhalt
Fachhochschulreife allgemein
Schulischer Teil der FH-Reife
Fachpraktische Vorbildung
FH-Reife allgemein
Die Fachhochschulreife berechtigt zum
Studium an einer Fachhochschule in fast allen Bundesländern (Ausnahmen: Bayern und
Sachsen).
Schülerinnen und Schüler, welche die Schule frühestens am Ende der 12. Jahrgangsstufe ohne Abitur verlassen, können – unter
bestimmten Voraussetzungen – die Fachhochschulreife erlangen.
FH-Reife allgemein
Besuch der Oberstufe mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12
Erbringen von qualifizierten Leistungen in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase (FH-Reife schulischer Teil)
erfolgreiches Abschließen einer fachpraktischen Vorbildung
Voraussetzungen:
FH-Reife
schulischer Teil
Es werden 15 Kurse (Halbjahresnoten) aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren der
Qualifikationsphase eingebracht.
Die FH-Reife ist bei mindestens 95 Punkten erreicht. Die Höchstpunktzahl beträgt 285 Punkte.
FH-Reife
schulischer Teil
1. Von diesen 15 Kursen stammen
vier Kurse aus zwei Leistungsfächern (doppelte Gewichtung!) und
elf Kurse aus weiteren Fächern.
Verpflichtend einzubringende Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
2. Es müssen eingebracht werden:
zwei Kurse in Deutsch,
zwei Kurse in einer verpflichtend belegten Fremdsprache,
zwei Kurse in einem
gesellschaftswissenschaftlichen Fach,
zwei Kurse in einer Naturwissenschaft,
zwei Kurse in Mathematik.
Verpflichtend einzubringende Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
• Die weiteren Kurse bis zur Höchstzahl von 15 können selbst ausgewählt werden.
Verpflichtend einzubringende Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
1. In mindestens 9 der 15 eingebrachten Kurse, darunter in mindestens zwei der vier
Leistungskurse, müssen mindestens je 5 Punkte erreicht sein.
Bedingungen zum Einbringen der Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
Beispiel 1: Eingebracht werden sollen
LK Deutsch 05 Punkte und 03Punkte LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte GK Mathe 04 Punkte und 03Punkte GK Geschichte 11 Punkte und 13 Punkte GK Englisch 08 Punkte und 06 Punkte GK Musik 11 Punkte und 10 Punkte GK Ethik 07 Punkte
GK Französisch 08 Punkte und 04Punkte
-> FH-Reife (schulischer Teil) nach Bedingung 1 erreicht.
Bedingungen zum Einbringen der Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
Beispiel 2: Eingebracht werden sollen
LK Deutsch 04 Punkte und 03Punkte LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte
-> FH-Reife (schulischer Teil) nach Bedingung 1 nicht erreicht.
Bedingungen zum Einbringen der Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
Beispiel 3: Eingebracht werden sollen
LK Deutsch 06 Punkte und 03Punkte LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte GK Mathe 04 Punkte und 03Punkte GK Geschichte 04 Punkte und 03Punkte GK Englisch 03Punkte und 02 Punkte GK Musik 11 Punkte und 10 Punkte GK Ethik 07 Punkte
GK Französisch 04 Punkte und 04 Punkte
-> FH-Reife (schulischer Teil) nach Bedingung 1 nicht erreicht.
Bedingungen zum Einbringen der Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
2. In vier Kursen von zwei Leistungsfächern müssen in der Summe in zweifacher Wertung mindestens 40 Punkte erreicht sein.
Bedingungen zum Einbringen der Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
Beispiel 4: Eingebracht werden sollen
LK Deutsch 06 Punkte und 03 Punkte -> Summe (zweifach) 18 LK Biologie 10 Punkte und 04 Punkte -> Summe (zweifach) 28 -> Gesamtsumme 46, d.h. FH-Reife (schulischer Teil) ist nach
Bedingung 2 erreicht.
Beispiel 5: Eingebracht werden sollen
LK Deutsch 06 Punkte und 03 Punkte -> Summe (zweifach) 18 LK Biologie 06 Punkte und 04 Punkte -> Summe (zweifach) 20 -> Gesamtsumme 38, d.h. FH-Reife (schulischer Teil) ist nach
Bedingung 2 nicht erreicht.
Bedingungen zum Einbringen der Kurse:
FH-Reife
schulischer Teil
Insgesamt müssen in den eingebrachten
Kursen mindestens 95 Punkte erreicht werden.
Ein Kurs mit 0 Punkten darf nicht eingebracht werden.
Bedingungen zum Einbringen der Kurse:
FH-Reife
fachpraktischer Teil
Der schulische Teil der Fachhochschulreife
muss durch einen fachpraktischen Teil ergänzt werden.
Erst die Kombination der beiden Teile berechtigt zum Studium an einer
Fachhochschule.
FH-Reife
fachpraktischer Teil
Als fachpraktischer Teil gelten:
ein einjähriges Praktikum,
die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder des
Bundesfreiwilligendienstes
eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung.
FH-Reife
fachpraktischer Teil
Das Praktikum erfolgt
zeitlich zusammenhängend in Vollzeitform,
in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, einer Einrichtung der sozialen Arbeit oder in der öffentlichen Verwaltung,
möglichst in der Fachrichtung des angestrebten Studiengangs an der Fachhochschule.
Beratung erfolgt durch die Fachhochschulen und die Agentur für Arbeit (Fr. Adler).
Besonderheiten zum Praktikum:
FH-Reife
fachpraktischer Teil
Über das Praktikum muss ein Vertrag
abgeschlossen werden, über den Verlauf ein Bericht geführt und am Ende ein Zeugnis ausgestellt werden.
Für die Zulassung zum Studium an einer
Fachhochschule ist neben der Bescheinigung der Schule und eines Abgangszeugnisses dieses
Praktikantenzeugnis erforderlich.
Besonderheiten zum Praktikum:
Noch Fragen?
Wichtige Informationen zur MSS und zum Abitur finden sich unter
www.mss.rlp.de
http://gymnasium.bildung- rp.de/gymn-oberstufe- abitur.html
oder schulintern im Downloadbereich der Schulhomepage