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FU-Mitteilungen 18/2015 vom 29.05.2015FU-Mitteilungen
1. Einführungsbereich
Modul: Einführung in das Bürgerliche Recht
Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/Fachbereich Rechtswissenschaft/WE1 Modulverantwortliche/r: Studiengangsleitung
Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatauto- nomen Gestaltung des Wirtschaftslebens veranschaulichen. Ausgehend von Materien des Allgemeinen Teils sind die Studentinnen und Studenten zudem in der Lage, Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechts- geschäftslehre zu diskutieren. Außerdem können die Studentinnen und Studenten mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) umgehen.
Inhalte:
Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der – in hoher Abstraktion – wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs regelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.
Lehr- und Lernformen
Präsenzstudium
(Semesterwochen- stunden = SWS)
Formen aktiver
Teilnahme Arbeitsaufwand
(Stunden)
Vorlesung 3
Lösung von Übungsfällen
Präsenzzeit Vorlesung 45 Vor- und Nachbereitung
Vorlesung 45
Präsenzzeit Übung 15 Vor- und Nachbereitung
Übung 30
Prüfungsvorbereitung
und Prüfung 15
Übung 1
Modulprüfung: Klausur (90 Minuten)
Veranstaltungssprache: Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Übung: Ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitszeitaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP
Dauer des Moduls: Ein Semester
Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit: Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung