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)*Stadt. Luzern. Bericht und Antrag. BZ Dreilinden, Haus Pilatus Sanierung Fassade und Flachdächer

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)* Stadt Luzern Bericht und Antrag

Stadtrat

an den Grossen Stadtrat von Luzern vom 12. September 2001

BZ Dreilinden, Haus Pilatus Sanierung Fassade und Flachdächer

Vom Grossen Stadtrat beschlossen am 8. November 2001

B+A 30/2001

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Seite 2

Übersicht

Das Haus Pilatus wurde 1978 eröffnet. Mit diesem Haus wurde das Kernstück des Betagten- zentrums Dreilinden verwirklicht. Das Haus Pilatus beinhaltet 90 Wohnheim-Betten, aufgeteilt in Ein- und Zweibettzimmer, einen grossen Speisesaal, Küche, Andachtsraum, Büros, Cafeteria, Thermalschwimmbad sowie diverse ergänzende Räume. Diese Zentrumsfunktion ist heute noch, wenn auch in abgeschwächter Form, gegeben.

Bedingt durch das Alter des Hauses Pilatus müssen einige Schäden behoben werden. Der Ab- rieb der Fassade löst sich plattenförmig vom Untergrund. Um Unfälle zu vermeiden und die Gebäudesubstanz der Fassade weiter zu gewährleisten, muss diese dringend saniert werden.

Die Flachdächer sind undicht. Die Dämmungen sind durchnässt und die Anschlüsse mangel- haft. Die Ostterrasse im 4. Obergeschoss musste im Frühjahr 2001 bereits saniert werden.

Die Kosten für die Sanierung der Fassade und der Flachdächer belaufen sich auf Fr. 850'000.--.

Mit vorliegendem B+A wird ein entsprechender Kredit beantragt.

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Seite 3

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aktueller Zustand des Gebäudes 4

1.1 Fassade 4

1.2 Flachdach 4

2 Sanierungsarbeiten 5

2.1 Fassade 5

2.2 Flachdach 5 2.3 Baukosten 5

2.4 Termine 6

3 Antrag 6

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Seite 4

Stadtratsbeschluss 1022 vom 12. September 2001 RLP 01/415.09

Der Stadtrat von Luzern

an den Grossen Stadtrat von Luzern

Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren

1 Aktueller Zustand des Gebäudes 1.1 Fassade

Beim Kontrollgang Ende 2000 wurde festgestellt, dass sich der Abrieb bei einem Betonbrüs- tungselement im Attikageschoss gelöst hat. Bedingt durch den fast 3 cm dicken Aufbau des Abriebes löste sich dieser plattenförmig. Der gelöste Teil (ca. 3 m x 1,5 m), welcher wie eine halb offene Tür vorstand, wurde mit der nötigen Vorsichtsmassnahme gelöst und fiel kon- trolliert auf den Zwischentrakt.

Um die Ursache der Ablösung zu eruieren und geeignete Sanierungsmassnahmen zu treffen, wurde die Firma LPM AG (Labor für Prüfung und Materialtechnologie) beauftragt, die Fassade ganzheitlich materialtechnologisch zu untersuchen. Folgende Fragestellungen standen im Vordergrund:

§ Ausmass der Ablösungen

§ Ursache der Ablösungen

§ Sanierungsmassnahmen

Die am 1. Februar 2001 durchgeführte Untersuchung führte zu folgenden Ergebnissen:

§ Die Putzablösungen treten ausschliesslich in Bereichen mit Betonuntergrund auf (örtlich bis zu 100 %). In Bereichen mit Backsteinmauerwerk treten keine Ablösungen auf.

§ Das Ablösungsniveau liegt zwischen Beton und Haftbrücke.

§ Die Ablösungen sind gravierend und müssen saniert werden.

Um ein Abstürzen der Zonen mit bis zu 100%iger Ablösung zu verhindern, wurden diese Stellen mechanisch befestigt.

1.2 Flachdach

Bei zwei Zimmern im 4. Obergeschoss entlang der Ostterrasse traten Feuchtigkeitsschäden auf.

Eine Kontrolle hat gezeigt, dass die Dämmung des Flachdaches durchnässt ist und die Wandanschlüsse undicht sind. Mit einem Nachtragskredit von Fr. 68'000.-- bewilligte der Stadtrat am 17. Januar 2001 (StB 85) die vordringliche Sanierung der Ostterrasse im 4. Ober-

(5)

Seite 5 geschoss. Zusätzlich wurden alle Flachdächer beim Haus Pilatus (Flachdach über 4. und 5. OG,

Westterrasse 4. OG sowie Flachdach über Verbindungstrakt) sondiert und kontrolliert. Die Überprüfung zeigte, dass auch die übrigen Flachdächer in einem schlechten Zustand sind. Die Dämmung ist teilweise stark durchnässt. Um Schäden zu vermeiden, muss die Dachhaut sa- niert respektive erneuert werden.

2 Sanierungsarbeiten 2.1 Fassade

Der Verputz wird an allen Stellen, wo er auf Beton aufgebracht ist, entfernt. Auf den gerei- nigten Beton wird ein neuer Verputz aufgebracht. Wo möglich wird der neue Verputz mit einer heute üblichen Schichtdicke aufgetragen.

Gemäss Untersuchungsbericht ist in den Bereichen mit Backsteinmauerwerk der Verputz in- takt. Der Anstrich, als Schutzschicht des Verputzes, ist teilweise stark abgewittert. Dieser wird erneuert.

2.2 Flachdach

Die heutigen Flachdachbeläge und sämtliche An- und Abschlussbleche werden entfernt. Auf dem gereinigten Untergrund wird ein Flachdachaufbau inklusive sämtlicher An- und Ab- schlussbleche neu erstellt.

2.3 Baukosten

Während der Sanierung sind keine Provisorien notwendig. Die notwendigen Sicherungsmass- nahmen für Personen und die übrigen Bauteile sind vorgesehen.

Der Kostenvoranschlag basiert grösstenteils auf Richtofferten. Den übrigen Positionen liegen Erfahrungswerte von Vergleichsobjekten zu Grunde.

Der Genauigkeitsgrad des Kostenvoranschlages beträgt ± 10 %.

Preisbasis ist der 1. April 2001 (121,4 Punkte gem. Luzerner Baukostenindex, Indexbasis 1985).

Die Mehrwertsteuer von 7,6 % ist im Kostenvoranschlag enthalten.

(6)

Seite 6

Kostenzusammenstellung in Franken:

BKP Arbeitsgattung Baukosten

2 Gebäude 819'000.--

21 Rohbau 1 95'000.--

22 Rohbau 2 720'000.--

23 Elektroanlagen 1'000.--

24 Heiz., Lüft., Klimaanlage 3'000.--

4 Umgebung 31'000.--

42 Gartenanlagen 31'000.--

Total Sanierung Flachdach und Fassade 850'000.--

2.4 Termine

Vorausgesetzt, dass über den nachgesuchten Baukredit ab Anfang 2002 verfügt werden kann, sind folgende Termine vorgesehen:

Sanierungsbeginn: Frühling 2002

Fertigstellung: Herbst 2002

3 Antrag

Gestützt auf die vorangegangenen Ausführungen beantragt Ihnen der Stadtrat, für die Sanie- rung der Fassade und der Flachdächer im Haus Pilatus des Betagtenzentrums Dreilinden einen Kredit von Fr. 850'000.-- zu bewilligen.

Er unterbreitet Ihnen einen entsprechenden Beschlussvorschlag.

Luzern, 12. September 2001

Urs W. Studer Toni Göpfert

Stadtpräsident Stadtschreiber Stadt

Luzern

Stadtrat

)*

(7)

Seite 7

Der Grosse Stadtrat von Luzern,

nach Kenntnisnahme vom Bericht und Antrag 30/2001 vom 12. September 2001 betreffend

BZ Dreilinden, Haus Pilatus, Sanierung Fassade und Flachdächer,

gestützt auf den Bericht der Baukommission,

in Anwendung von Art. 29 Abs. 1 lit. c, Art. 61 Abs. 1, Art. 69 lit. a Ziff. 3 der Gemeindeord- nung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999,

beschliesst:

Für die Sanierung der Fassade und der Flachdächer des Hauses Pilatus beim Betagtenzentrum Dreilinden wird ein Kredit von Fr. 850'000.-- bewilligt.

Luzern, 8. November 2001

Namens des Grossen Stadtrates von Luzern

Felicitas Zopfi-Gassner Toni Göpfert

Ratspräsidentin Stadtschreiber

Stadt Luzern

Grosser Stadtrat

)*

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