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Minergie-ECO Vorgabenkatalog und Umsetzungshinweise für Modernisierungen

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Minergie-ECO

Vorgabenkatalog und Umsetzungshinweise für Modernisierungen

Version 1.4 / Januar 2018

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Der 2006 lancierte Zusatz Eco erweitert die Standards Minergie, Minergie-P und Minergie-A um die Aspekte Gesundheit und Bauökologie. Analog zu Minergie richten sich die zertifizierbaren Gebäudekategorien nach der Norm SIA 380/1. Bei Minergie-Eco können mit Ausnahme von Lagern und Hallenbädern alle Gebäudetypen zertifiziert werden –sowohl Neubauten als auch Modernisierungen.

Systemgrenze

Systemgrenze ist das Gebäude. Dadurch fallen die Umgebungsgestaltung oder allfällige Spezialfundationen beziehungsweise Baugrubensicherungen ausser Betracht.

Obwohl diese Elemente aus ökologischer Sicht relevanten Anteil an der gesamten Umweltbelastung eines Gebäudes haben können, werden sie im Interesse der Ver- gleichbarkeit aller Gebäude innerhalb einer Nutzungskategorie nicht in die Bewertung einbezogen.

Bewertungsmethodik

Ausschlusskriterien sind die Anforderungen, die unbedingt und lückenlos eingehalten werden müssen, damit ein Gebäude zertifiziert werden kann. Damit wird ein Minima- ler Qualitätsstandard sichergestellt. Für die Erfüllung der übrigen Anforderungen werden Punkte vergeben. Als Mindesterfüllungsgrad sind in jedem Kriterium 50 % der maximal erreichbaren Punkte, die sich aus der Anzahl der beim konkreten Projekt anwendbaren Vorgaben ergeben, zu erzielen. Unter 50 % (Graue Energie: über dem oberen Grenzwert GW2) steht die Ampel auf Rot, zwischen 50 % und 70 % (Graue Energie: zwischen GW1 und GW2) auf Gelb und über 70 % (Graue Energie: unter GW1) auf Grün. Die Teilergebnisse werden mittels eines Ampelsystems zusammengezogen. Insgesamt müssen folgende Ergebnisse für die Zertifizierung erzielt werden:

Minergie-Standard erreicht, alle Ausschlusskriterien erfüllt, keine Ampel auf Rot, drei Ampeln (verteilt auf beide Bereiche Gesundheit und Bauökologie) auf Grün.

Nachweisführung

Das Online-Nachweisinstrument (Zugang unter www.minergie.ch) enthält die verbindlichen Vorgabenkataloge, welche online auszufüllen sind. Die Resultate der Grenz- und Projektwerte aus dem Tageslichtnachweis und der Berechnung der grauen Energie (Achtung! Diese sind NICHT Teil dieses Dokuments!) sind manuell in das Online- Nachweisinstrument einzutragen. Zu einzelnen Vorgaben stehen auf der Minergie-Website Tools, Checklisten oder Nachweisformulare zur Verfügung.

Bei Minergie-Eco werden die Eigenschaften des Gebäudes zu zwei Zeitpunkten abgefragt: In der Phase «Vorstudien/Projektierung» werden schwergewichtig die konzepti- onellen Eigenschaften des Gebäudes bewertet. In der Phase «Ausschreibung/Realisierung» stehen die Konstruktions- und Materialwahl im Vordergrund.

Das Verfahren basiert auf einem Vorgabenkatalog, einer Checkliste für die Umsetzung, einer Berechnung des Tageslichterfüllungsgrads und einer Berechnung der grauen Energie. Die Berechnungen werden in der Phase Projektierung eingereicht und müssen nur dann nochmals eingereicht werden, wenn die wesentliche Änderungen erfah- ren haben. Grundsätzlich werden die Vorgaben mit Ja oder Nein beantwortet. Falls Vorgaben nicht anwendbar sind, weil sie für das jeweilige Projekt nicht relevant sind, so dürfen diese mit «Nicht anwendbar» bezeichnet werden. Sie werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Um eine Vorgabe zu erfüllen, müssen ihr lediglich 80 % der betroffenen Bauteile entsprechen. Die Prozentangabe bezieht sich jeweils auf einen sinnvollen Massstab zur Beurteilung. Ziel dieser Regel ist die praxisgerechte Handhabung der Vorgaben. Die 80-Prozent-Regel gilt jedoch nicht für Ausschlusskriterien; hier müssen 100 % der betroffenen Bauteile die Vorgabe erfüllen.

Zertifizierungsablauf

Provisorisches Zertifikat: Anträge sind der zuständigen Minergie-Zertifizierungsstelle (respektive Minergie-P oder Minergie-A-Zertifizierungsstelle) einzureichen. Anschlies- send stellt die zuständige Zertifizierungsstelle den Eco-Teil des Antragsdossiers der Stelle zu, die intern die technische Prüfung und weitere Qualitätskontrollen für Miner- gie-Eco durchführt.

Definitives Zertifikat: Nach der Prüfung der Unterlagen für das provisorische Zertifikat durch die Zertifizierungsstelle kann der Antragsteller, falls notwendig oder erwünscht,

eine Projektoptimierung durchführen. Im Unterschied zum Minergie-Teil liegt beim Eco-Teil ein Schwergewicht auf der Phase Ausschreibung und Realisierung. Deshalb ist

in dieser Phase nochmals darzulegen, wie die Vorgaben umgesetzt wurden. Weil auch kleinere Fehler starke Auswirkungen haben können, werden im Eco-Teil intensive

Qualitätskontrollen sowie Raumluftmessungen durchgeführt.

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Nr. Thema Zuständigkeit (Vorschlag) MA Ausschlusskriterien

MA1.010 Schadstoffe in Gebäuden Architekt

MA1.020 Chemischer Holzschutz in Innenräumen Architekt

MA1.030 Biozid ausgerüstete Produkte Architekt

MA1.040 Formaldehyd-Emissionen aus Baumaterialien Architekt

MA1.050 Lösemittel-Emissionen aus Bau- und Hilfsstoffen Architekt

MA2.010 Montage- und Abdichtungsarbeiten Architekt

MA2.020 Schwermetallhaltige bewitterte Bauteile (Bedachungs-, Fassaden- und Abschlussmaterialien) Architekt

MA2.030 Bleihaltige Materialien Architekt

MA2.040 Holzauswahl Architekt

MA9.010 Raumluftmessungen (Formaldehyd) Architekt

MA9.020 Raumluftmessungen (TVOC) Architekt

MA9.030 Raumluftmessungen (Radon) Architekt

MS Schallschutz

MS1.010 Schallschutz der Gebäudehülle und zwischen mehreren Nutzungseinheiten: Mindestanforderungen Bauphysiker

MS1.020 Schallschutz der Gebäudehülle: erhöhte Anforderungen Bauphysiker

MS1.030 Schallschutz zwischen mehreren Nutzungseinheiten (Luft- und Trittschall): erhöhte Anforderungen Bauphysiker MS1.040 Schallschutz zwischen mehreren Nutzungseinheiten (Geräusche haustechnischer Anlagen): erhöhte Anforderungen Bauphysiker

MS2.010 Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten (Luft- und Trittschall), Stufe 1 Bauphysiker

MS2.020 Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten (Luft- und Trittschall), Stufe 2 Bauphysiker

MS2.030 Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten (Geräusche haustechnischer Anlagen), Stufe 1 Haustechnik-Planer MS2.040 Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten (Geräusche haustechnischer Anlagen), Stufe 2 Haustechnik-Planer

MS3.010 Bauliche Massnahmen (Dach- und Abwasserrohre) Architekt

MS3.020 Bauliche Massnahmen (Sanitärapparate) Architekt

MS3.030 Bauliche Massnahmen (Aufzugsanlagen) Architekt

MS4.010 Raumakustik Bauphysiker

MS5.010 Lärmimmission im Aussenraum Bauphysiker

MS5.020 Lärmemission aus Gebäude oder Aussenraum Bauphysiker

MS9.010 Messung des Schallschutzes nach Baufertigstellung Bauphysiker

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MI1.020 Luftkonditionierung bei Lüftungsanlagen Haustechnik-Planer

MI1.040 Hygiene-Erstinspektion von Lüftungsanlagen Haustechnik-Planer

MI2.010 Legionellen Haustechnik-Planer

MI2.020 Kühltürme oder Nass-Rückkühler Haustechnik-Planer

MI3.010 Massnahmen zur Reduktion der Radonbelastung Architekt

MI4.010 Nicht ionisierende Strahlung (NIS-Zonenplan, Niederfrequenz 50 Hz) Elektro-Planer

MI4.020 Nicht ionisierende Strahlung (Hauptleitungen) Elektro-Planer

MI4.030 Nicht ionisierende Strahlung (Verlegung von Leitungen) Elektro-Planer

MI4.040 Nicht ionisierende Strahlung (Antennen) Elektro-Planer

MI5.010 Rauchen ausserhalb des Gebäudes Architekt

MI5.020 Bodenbeläge Architekt

MI5.030 Lungengängige Mineralfasern Architekt

MI5.040 Bauproduktelabel (Farben und Lacke) Architekt

MI5.050 Bauproduktelabel (Verlegewerkstoffe und Fugendichtungsmassen) Architekt

MI5.060 Auslüftung nach Fertigstellung (Schadstoffemissionen) Architekt

MI5.070 Gesundheitsgefährdende Stoffe und Prozesse Architekt

MI9.010 Raumluftmessungen (CO2) Architekt

MI9.030 Abnahmemessungen (Nicht ionisierende Strahlung Niederfrequenz 50 Hz) Elektro-Planer

MG Gebäudekonzept

MG1.010 Rückbau bestehender Gebäudeteile Architekt

MG2.010 Nutzungsflexibilität der Tragstruktur, Anforderungsniveau 1 Architekt

MG2.020 Nutzungsflexibilität der Tragstruktur, Anforderungsniveau 2 Architekt

MG2.030 Nutzungsflexibilität durch die Fassadengestaltung Architekt

MG3.010 Zugänglichkeit vertikaler HT-Installationen Haustechnik-Planer

MG3.020 Zugänglichkeit horizontaler HT-Installationen Haustechnik-Planer

MG3.030 Bauliche Bedingungen für den Ersatz von Maschinen und Grossgeräten Haustechnik-Planer

MG4.010 Austausch- und Rückbaufähigkeit von Tragstruktur und Gebäudehülle Architekt

MG4.020 Austausch- und Rückbaufähigkeit des Ausbaus Architekt

MG5.010 Wassersparkonzept (Apparate und Armaturen) Haustechnik-Planer

MG5.020 Umgang mit Regenwasser Architekt

MG6.010 Vögel und Glas Architekt

MG6.020 Ausblick Architekt

MG7.010 Witterungsbeständigkeit der Fassade Architekt

MG7.020 Witterungsbeständigkeit der Fenster Architekt

MG8.010 Erweiterungsmöglichkeiten, Reserve Architekt

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MM2.010 Label für Holz und Holzwerkstoffe Architekt

MM3.020 Recycling (RC) – Konstruktionsbeton mit erhöhtem Gehalt an RC-Material Bauingenieur

MM3.030 Recycling (RC) - Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton mit erhöhtem Gehalt an RC-Material Architekt

MM3.040 RC – Konstruktionsbeton mit Mischgranulat Bauingenieur

MM4.010 Zementarten für normal beanspruchte Betone Bauingenieur

MM4.020 Dämmstoffe mit ungünstigen ökologischen Eigenschaften (Dächer, Decken und Fundamentplatten) Architekt

MM4.021 Dämmstoffe mit ungünstigen ökologischen Eigenschaften (Wände) Architekt

MM4.030 Chemischer Wurzelschutz für die Abdichtung Architekt

MM4.040 Biozidfreie Fassaden Architekt

MM4.050 Halogenfreie Installationsmaterialien Elektro-Planer

MM4.060 Organisch-mineralische Verbundmaterialien Architekt

MM4.070 Schwer trennbare Kunststoffbeläge und –abdichtungen Architekt

MM4.080 PVC-Bauprodukte mit umweltrelevanten Bestandteilen Architekt

MM4.090 Schwermetallhaltige bewitterte Bauteile ausserhalb der Gebäudehülle Architekt

MM5.010 Verzicht auf Beheizung des Rohbaus Architekt

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MA Ausschlusskriterien MA1.010 Schadstoffe

in Gebäuden

Für die von der Modernisierung betroffenen Gebäude bzw. Ge- bäudeteile wurde durch eine geeignete Fachperson in sämtli- chen Räumen eine Gebäude- voruntersuchung (Gebäude- check) auf Asbest, PCB (Fugen- dichtungsmassen) und PCP (Holzschutzmittel) durchgeführt.

Falls die Gebäudevoruntersu- chung ergeben hat, dass in den von der Modernisierung betroffe- nen Gebäuden bzw. Gebäudetei- len schadstoffhaltige Bauteile oder Anlagen vorkommen, so werden diese entweder fachge- recht entfernt oder in Ausnahme- fällen – falls keine Gesundheits- gefährdung von ihnen ausgeht – gesichert. Die Arbeiten werden durch eine geeignete Fachper- son überwacht und dokumentiert.

Das Vorgehen und die Dokumen- tation haben der eco-bau- Empfehlung „Gesundheitsge- fährdende Stoffe in bestehenden Gebäuden und bei Gebäudesan- ierungen“ zu entsprechen.

Falls die von der Modernisierung betroffenen Gebäude bzw. Ge- bäudeteile 1990 und später erstellt wurden, so ist diese Vor- gabe nicht anwendbar.

Geeignete Fachpersonen müs- sen nachweislich über mindes- tens 3-jährige Erfahrung bei Gebäudevoruntersuchungen verfügen. Eine Liste mit Firmen und Fachstellen, welche Bera- tungen und Planungen vorneh- men, ist auf der Website der SUVA verfügbar. In einigen Kantonen bestehen Listen ent- sprechender Experten.

Bericht Ge- bäudevorun- tersuchung

Schlussdo- kumentation mit Beschrieb der Sanie- rungsarbei- ten, der Ergebnisse der Kontroll- messungen und den allenfalls im Gebäude verbliebenen schadstoff- haltigen Bauteilen bzw. Anla- gen.

101, 112, 113, 196

Ausschreibung allfälliger Sanierungsmassnahmen, Erwähnung der Überwa- chung sowie der Kon- trollmessungen nach Abschluss der Arbeiten.

Auswahl geeigneter Unternehmungen bzw.

Personen..

Organisation, Einleitung und Durchführung der Sanie- rungsmassnahmen, Sicher- stellung der Überwachung, Durchführung allfälliger Kontrollmessungen gemäss Angabe der zuständigen Behörden, Einfordern der Schlussdokumentation.

MA1.020 Chemischer Holzschutz in Innenräumen

Ausgeschlossen: Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln in beheizten Innenräumen.

Ausgenommen davon sind bläuewidrig eingestellte Tauch- grundierungen von Holzfenstern.

̶ Auszug

Werkvertrag (Verbot von chemischen Holzschutz- mitteln), aktuelle Produktda- tenblätter oder Sicher- heitsdaten- blätter even- tuell verwen- deter Holz- behand- lungsmittel.

214, 221, 273

Das Verbot von chemi- schen Holzschutzmitteln ist in den Vorbedingun- gen zu erwähnen. Im Beschrieb von Leistun- gen, für welche Holz oder Holzprodukte verwendet werden, darf kein chemi- scher Holzschutz ausge- schrieben werden.

Vor Arbeitsbeginn die Un- ternehmer und die Hand- werker auf das Verbot auf- merksam machen. Festle- gen allenfalls zu verwen- dender Produkte zur Be- handlung von Holz oder Holzprodukten vor Arbeits- beginn und Einfordern des entsprechenden Produkte- bzw. Sicherheitsdatenblatts.

Kontrolle auf der Baustelle und Nachweis mittels Foto- grafien. Da es sich um ein Ausschlusskriterium han- delt, ist diese Anforderung konsequent bei allen Bautei- len und Arbeiten im Innen- raum umzusetzen.

(7)

MA1.030 Biozid aus- gerüstete Produkte

Ausgeschlossen: Einsatz von Bioziden bzw. biozid ausgerüste- ten Anstrichstoffen (Filmkonser- vierung) in beheizten Innenräu- men.

Anstrichstoffe (Wandfarben, Lacke, Holz- und Bodenbe- schichtungen) mit Umwelt- Etikette der Kategorien A bis C der Schweizer Stiftung Farbe erfüllen das Ausschlusskriterium.

Biozide zur Filmkonservierung (inkl. Nanosilber) gewährleisten nur kurzzeitigen Schutz und sind gesundheitsbelastend.

Ausgenommen von dieser Vor- gabe sind Biozide zur Topfkon- servierung.

̶ Aktuelle

Produktda- tenblätter oder Sicher- heitsdaten- blätter der verwendeten Beschich- tungsstoffe

221, 271, 285

Das Verbot von Bioziden ist in den Vorbedingun- gen zu erwähnen. Im Beschrieb von Leistun- gen, für welche Beschich- tungsstoffe verwendet werden, dürfen keine biozidhaltigen Produkte ausgeschrieben werden.

Vor Arbeitsbeginn die Un- ternehmer und die Hand- werker auf das Verbot auf- merksam machen. Festle- gen der zu verwendenden Produkte vor Arbeitsbeginn und Einfordern des entspre- chenden Produkte- bzw.

Sicherheitsdatenblatts.

Kontrolle auf der Baustelle und Nachweis mittels Foto- grafien. Da es sich um ein Ausschlusskriterium han- delt, ist diese Anforderung konsequent bei allen Bautei- len und Arbeiten im Innen- raum umzusetzen.

MA1.040 Formalde- hyd- Emissionen aus Bauma- terialien

Ausgeschlossen: Anwendung von Holzwerkstoffen (in beheiz- ten Innenräumen), welche nicht auf der Lignum-Produktliste geeigneter Holzwerkstoffe zur Verwendung im Innenraum auf- geführt sind bzw. nicht den An- wendungsempfehlungen zur Verwendung im Innenraum der Lignum-Produktliste entsprechen oder

Anwendung von Holzwerkstoffen (in beheizten Innenräumen), welche nicht allseitig mit einer geeigneten Beschichtung oder Belegung versehen sind und

weitere Baustoffe in beheizten Innenräumen (innenseitig der Luftdichtigkeitsschicht), die For- maldehyd in relevanten Mengen abgeben können.

Detaillierte Anwendungsempfeh- lungen und geeignete Produkte sind auf der Lignum-Produktliste geeigneter Holzwerkstoffe zur Verwendung im Innenraum auf- geführt.

Bezug: www.lignum.ch  Holz A-Z  Raumluftqualität.

Geeignete Beschichtungen:

Werkseitige Kunstharzbeschich- tung, Grundierfolie. Geeignete Belegungen: HPL- oder CPL- Platten.

Weitere Baustoffe mit relevanten Formaldehyd-Emissionen sind:

Akustikputzsysteme mit Formal- dehyd bzw. formaldehydabspal- tenden Konservierungsmitteln, Mineralfaserdämmstoffe mit formaldehydhaltigen Bindemitteln oder UF-Kunstharzprodukte.

̶ Ausdruck der

Lignum- Produktliste mit Bezeich- nung der zum Einsatz gelangenden Holzwerkstof- fe oder aktu- elle Produkt- datenblätter, Sicherheits- datenblätter oder Prüfat- teste der verwendeten Bauprodukte mit Angaben zu Leimart bzw. Formal- dehydemis- sion des Produktes.

214, 258, 271, 273, 276, 277, 281, 282, 283

Das Verbot von Produk- ten, die nicht den ge- nannten Bedingungen entsprechen, ist in den Vorbedingungen aufzu- führen.

Vor Arbeitsbeginn die Un- ternehmer und die Hand- werker auf das Verbot von Produkten, die nicht auf der Lignum-Produktliste geeig- neter Holzwerkstoffe aufge- führt sind bzw. Formaldehyd abgeben (weitere Baustof- fe), aufmerksam machen.

Festlegen der zu verwen- denden Produkte vor Ar- beitsbeginn und Einfordern des entsprechenden Pro- dukte- bzw. Sicherheitsda- tenblatts. Kontrolle auf der Baustelle und Nachweis mittels Fotografien.

Da es sich um ein Aus- schlusskriterium handelt, ist diese Anforderung konse- quent bei allen Bauteilen in beheizten Innenräumen umzusetzen.

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MA1.050 Lösemittel- Emissionen aus Bau- und Hilfsstoffen

Ausgeschlossen: Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte (Anstrichstoffe, Imprägnierungen, Versiegelungen, Öle/Wachse, Klebstoffe, Spachtelmassen, Reinigungsmittel etc.) in beheiz- ten Innenräumen.

Vorsicht ist bei Bodenölen, Na- turfarben und Imprägnierungen geboten, sie sind oft lösemittel- verdünnbar. Folgende Produkte entsprechen der Vorgabe:

Anstrichstoffe (Wandfarben, Lacke, Holz- und dünnschichtige Bodenbeschichtungen < 0.3 mm) mit Umwelt-Etikette der Katego- rien A bis C der Schweizer Stif- tung Farbe, natureplus oder gleichwertiges Label;

Verlegewerkstoffe (z.B. Grundie- rungen, Vorstriche, Spachtel- massen, Klebstoffe, Fugendich- tungsmassen) mit dem Label EMICODE EC1/EC1plus;

Baumaterialien mit der Produkte- bewertung Eco-1, Eco-2 oder Basis;

Die Lösemittelemissionen von dickschichtigen Bodenbeschich- tungen (Kunstharzbeläge > 0.3 mm) können mir der Anwen- dungshilfe Lösemittel berechnet werden.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird empfohlen, auf der Baustelle nur Produkte in Originalgebinden zu verwenden.

̶ Aktuelle

Produkteda- tenblätter, VSLF- Deklaratio- nen oder Sicherheits- datenblätter der verwen- deten Pro- dukte

Alle Das Verbot von lösemit- telverdünnbaren Produk- ten ist in den Vorbedin- gungen aufzuführen. Im Beschrieb von Leistungen dürfen keine lösemittel- verdünnbaren Produkte ausgeschrieben werden.

Vor Arbeitsbeginn die Un- ternehmer und die Hand- werker auf das Verbot auf- merksam machen. Festle- gen der zu verwendenden Produkte vor Arbeitsbeginn und Einfordern des entspre- chenden Produkte- bzw.

Sicherheitsdatenblatts.

Kontrolle auf der Baustelle und Nachweis mittels Foto- grafien.

Da es sich um ein Aus- schlusskriterium handelt, ist diese Anforderung konse- quent umzusetzen.

MA2.010 Montage- und Abdich- tungs- arbeiten

Ausgeschlossen: Montage, Ab- dichtung oder Füllen von Hohl- räumen mittels Montage- oder Füllschäumen.

Die Verwendung von Montage- oder Füllschäumen ist nur bei temporärer Anwendung im Aus- senbereich (z.B. Schalungsab- dichtungen) zulässig.

Bei Leitungsdurchdringungen von Kühl- und Tiefkühlräumen und ähnlichen Anwendungen können Ausnahmen nach Rück- sprache mit der zuständigen Zertifizierungsstelle gewährt werden.

̶ Auszug

Werkvertrag (Verbot von Montage- oder Füll- schäumen)

Alle Das Verbot von Montage- und Füllschäumen ist in den Vorbedingungen zu erwähnen. In der Aus- schreibung von Montage- arbeiten sind ausschliess- lich mechanische Befes- tigungen zu beschreiben.

Das Ausstopfen von Hohlräumen kann mit Seidenzöpfen oder ande- ren geeigneten Stopfma- terialien erfolgen.

Vor Arbeitsbeginn die Un- ternehmer und die Hand- werker auf das Verbot auf- merksam machen und die Art der mechanischen Be- festigung festlegen. Kontrol- le auf der Baustelle. Da es sich um ein Ausschlusskrite- rium handelt, ist diese An- forderung konsequent bei allen Bauteilen und Arbeiten umzusetzen.

(9)

MA2.020 Schwerme- tallhaltige bewitterte Bauteile (Be- dachungs-, Fassaden- und Ab- schlussmate- rialien)

Ausgeschlossen: Grossflächiger Einsatz bewitterter, blanker Kup- ferbleche, Titanzinkbleche oder verzinkter Stahlbleche bzw.

Stahlteile ohne Einbau eines geeigneten Metallfilters für die betroffenen Dach- bzw. Fassa- denwasser.

Die Vorgabe gilt nur für blanke, d.h. unbeschichtete Bleche.

Vorbewitterte Bleche werden den blanken Blechen gleichgestellt.

Ebenfalls unter diese Vorgabe fallen Bleche mit ähnlichen Ei- genschaften wie die erwähnten Materialien (z.B. Messingbleche).

Beschichtungen müssen eine Lebensdauer von >30 Jahren im nordeuropäischen Klima aufwei- sen (Nachweis gemäss einschlä- gigen Normen).

Dächer: Als grossflächig gilt eine bewitterte Fläche von mehr als 10% der Dachfläche oder > 50 m2.

Fassaden: Als grossflächig gilt eine bewitterte Fläche von > 300 m2.

Ausgenommen von der Vorgabe sind Gebäude, welche gem. GEP langfristig an einer Mischkanali- sation angeschlossen bleiben.

Fassaden- pläne, Dach- aufsicht; falls Objekt an Mischkanali- sation ange- schlossen:

Bestätigung der Gemein- de, dass keine Absicht zum Wechsel auf Trennka- nalisation besteht.

Auszug Werkvertrag (verwendete Bleche im Aussenbe- reich oder Metallfilter)

213, 222, 224

In der Ausschreibung der Arbeiten sind aus- schliesslich Folien und Bleche zu beschreiben, welche nicht aus Blei, Kupfer, Titanzink oder verzinktem Blech beste- hen oder beschichtet sind. Alternativ ist ein geeigneter Metallfilter auszuschreiben.

Vor Arbeitsbeginn das Mate- rial festlegen. Kontrolle auf der Baustelle. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, ist diese Anforde- rung konsequent bei allen Bauteilen umzusetzen.

MA2.030 Bleihaltige Materialien

Ausgeschlossen: Verwendung von bleihaltigen Materialien.

Blei ist für Mensch und Umwelt toxisch.

Typische Anwendungsgebiete von Blei sind Schalldämmfolien, Bleilappen bei Firstausbildungen oder Fenstereinfassungen bei Steildächern etc.

̶ Auszug

Werkvertrag (Verbot von bleihaltigen Materialien), Produktda- tenblatt, Digitalbilder

222, 224, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 258, 273

Das Verbot von Bleifolien oder anderen bleihaltigen Materialien ist in den Vorbedingungen zu er- wähnen. In den Positio- nen der Ausschreibung sind geeignete Alternati- ven (Bleilappen im Steil- dach: z.B. Chromstahl- blech; Schalldämmfolien:

z.B. bituminöse Produkte;

Abwasserleitungen: z.B.

schalldämmende Kunst- stoffrohre) zu beschrei- ben.

Vor Arbeitsbeginn die Un- ternehmer und die Hand- werker auf das Verbot auf- merksam machen und die Produkte festlegen. Kontrol- le auf der Baustelle. Da es sich um ein Ausschlusskrite- rium handelt, ist diese An- forderung konsequent bei allen Bauteilen und Arbeiten umzusetzen.

(10)

MA2.040 Holzauswahl Ausgeschlossen: Verwendung von Hölzern bzw. Holzprodukten aussereuropäischer Herkunft ohne FSC-, PEFC- oder gleich- wertiges Label.

Die Vorgabe gilt auch bei unter- geordneter Anwendung wie z.B.

Unterkonstruktionen, Gegenzug- furnieren, Verstärkungseinlagen etc.

Als europäische Länder gelten die EU- und EFTA-

Mitgliedsstaaten.

Produkte mit Kennzeichnung Eco-1, Eco-2 oder eco-Basis erfüllen die Vorgabe.

̶ Zertifikate

aller verwen- deten aus- sereuropäi- schen Hölzer bzw.

Holzprodukte

214, 215, 221, 258, 273, 281, 282, 283

Das Verbot von aus- sereuropäischen Hölzern ohne FSC-oder PEFC- Zertifikat ist in den Vor- bedingungen zu erwäh- nen. In den Positionen der Ausschreibung sind entweder Hölzer europäi- scher Herkunft oder FSC- bzw. PEFC-zertifizierte Hölzer zu beschreiben und die Notwendigkeit eines Nachweises mittels Zertifikat zu erwähnen.

Vor Arbeitsbeginn die Un- ternehmer und die Hand- werker auf das Verbot auf- merksam machen und die Produkte festlegen. Kontrol- le auf der Baustelle. Zertifi- kate der aussereuropäi- schen Hölzer einfordern (Achtung! Es muss nach- vollziehbar sein, dass sich das Zertifikat auf die verbau- ten Hölzer bezieht). Da es sich um ein Ausschlusskrite- rium handelt, ist diese An- forderung konsequent bei allen Bauteilen umzusetzen.

MA9.010 Raumluft- messungen (Formalde- hyd)

Ausgeschlossen: Messwerte der Formaldehydkonzentration in den untersuchten Räumen über 60 μg/m3 (Aktivmessung) bzw. über 30 μg/m3 (Passivmessung).

Die einzuhaltenden Bedingungen sind im aktuell gültigen QS- Dokument Minergie-Eco doku- mentiert.

̶ Ergebnisse

Raumluft- messungen Formaldehyd

Alle In den Ausschreibungs- unterlagen die Durchfüh- rung von Formaldehyd- Kontrollmessungen nach Baufertigstellung erwäh- nen.

Abschluss der Messungen bis spätestens1 Monat nach Baufertigstellung, Rücksen- dung der Passivsammler ans Auswertungslabor bzw.

der Messergebnisse (bei aktiven Messungen) an die zuständige Zertifizierungs- stelle ECO.

MA9.020 Raumluft- messungen (TVOC)

Ausgeschlossen: Messwerte der TVOC-Konzentration in in den untersuchten Gebäudeteilen über 1000 μg/m3 (Aktivmessung) bzw.

über 500 μg/m3 (Passivmes- sung).

Die einzuhaltenden Messbedin- gungen sind im aktuell gültigen QS-Dokument Minergie-Eco dokumentiert.

̶ Ergebnisse

Raumluft- messungen TVOC

Alle In den Ausschreibungs- unterlagen die Durchfüh- rung von TVOC-

Kontrollmessungen nach Baufertigstellung erwäh- nen.

Abschluss der Messungen bis spätestens 1 Monat nach Baufertigstellung, Rücksendung der Passiv- sammler ans Auswertungs- labor bzw. der Messergeb- nisse (bei aktiven Messun- gen) an die zuständige Zertifizierungsstelle ECO.

MA9.030 Raumluft- messungen (Radon)

Ausgeschlossen: Messwerte der Radon-Konzentration aller unter- suchten Räume von über 300 Bq/m3.

Es ist jeweils in der ersten Heizperiode nach Abschluss der Modernisierung in den untersten, häufig belegten Räumen zu messen.

Die einzuhaltenden Messbedin- gungen sind im aktuell gültigen QS-Dokument Minergie-Eco dokumentiert.

Ergebnisse Raumluft- messungen Radon

Alle Erwähnung der Kontroll- messungen in den Vor- bedingungen der Aus- schreibung.

Konkrete Massnahmen siehe Vorgabe MI3.010.

Organisation und Durchfüh- rung der Kontrollmessun- gen, Einfordern des Mess- berichtes.

(11)

MS Schallschutz MS1.010 Schallschutz

der Gebäu- dehülle und zwischen mehreren Nutzungs- einheiten:

Mindestan- forderungen

Gebäudehülle: Im bestehenden Zustand liegt die bewertete Standard-Schallpegeldifferenz der Gebäudehülle maximal 5 dB unter der Mindestanforderung der SIA-Norm 181:2006 und die relevanten Bauteile sind von der Sanierung nicht betroffen (die Schalldämmung darf sich nicht verschlechtern)

oder

die Schalldämmung der Gebäu- dehülle erreicht nach der Moder- nisierung die Mindestanforde- rung der SIA-Norm 181:2006.

Schallschutz zwischen Nut- zungseinheiten: Im bestehenden Zustand werden die Mindestan- forderungen der SIA-Norm 181:2006 um maximal 5 dB überschritten (Trittschall, Geräu- sche haustechnischer Anlagen) bzw. unterschritten (Luftschall) und die relevanten Bauteile sind von der Sanierung nicht betroffen (die Schalldämmwerte dürfen sich nicht verschlechtern).

Oder:

Die Schalldämmung erfüllt nach der Modernisierung die Mindest- anforderungen der SIA-Norm 181:2006.

Der Nachweis hat nicht nur die Anforderungen an die Bauteile, sondern auch eine Beurteilung der im Projekt vorgesehenen Bauteile zu umfassen.

Schall- schutznach- weis gemäss SIA-Norm 181:2006 mit Nachweis für die betroffe- nen Bauteile.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

(12)

MS1.020 Schallschutz der Gebäu- dehülle:

erhöhte Anforderun- gen

Nach der Modernisierung werden die erhöhten Anforderungen der SIA-Norm 181:2006 an den Schallschutz der Gebäudehülle (Externe Quellen, Luftschall) eingehalten.

Bei der Erfüllung des Anforde- rungsniveaus 2 werden die Min- destanforderungen ebenfalls erfüllt.

Falls die von der Vorgabe be- troffenen Bauteile nicht saniert werden, so kann diese Vorgabe mit N/A beantwortet werden.

Schall- schutznach- weis gemäss SIA-Norm 181:2006 mit Nachweis für die betroffe- nen Bauteile.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen vor und nach den Bau- massnahmen.

MS1.030 Schallschutz zwischen mehreren Nutzungs- einheiten (Luft- und Trittschall):

erhöhte Anforderun- gen

Nach der Modernisierung werden die erhöhten Anforderungen der SIA-Norm 181:2006 an den Schallschutz zwischen mehreren Nutzungseinheiten (Luft- und Trittschall) eingehalten.

Bei der Erfüllung des Anforde- rungsniveaus 2 werden die Min- destanforderungen ebenfalls erfüllt.

Falls die von der Vorgabe be- troffenen Bauteile nicht saniert werden, so kann diese Vorgabe mit N/A beantwortet werden.

Schall- schutznach- weis gemäss SIA-Norm 181:2006 mit Nachweis für die betroffe- nen Bauteile.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen vor und nach den Bau- massnahmen.

MS1.040 Schallschutz zwischen mehreren Nutzungs- einheiten (Geräusche haustechni- scher Anla- gen): erhöhte Anforderun- gen

Die erhöhten Anforderungen der SIA-Norm 181:2006 an den Schallschutz zwischen mehreren Nutzungseinheiten (Geräusche haustechnischer Anlagen) wer- den eingehalten.

Bei der Erfüllung des Anforde- rungsniveaus 2 werden die Min- destanforderungen ebenfalls erfüllt.

Falls die von der Vorgabe be- troffenen Bauteile nicht saniert werden, so kann diese Vorgabe mit N/A beantwortet werden.

Nachweis durch Be- schrieb der Massnahmen oder Berech- nungen.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen vor und nach den Bau- massnahmen.

(13)

MS2.010 Schallschutz innerhalb der Nutzungs- einheiten (Luft- und Trittschall), Stufe 1

Im bestehenden Zustand werden die Empfehlungen Stufe 1 der SIA-Norm 181:2006 um mehr als 6 dB unterschritten (Luftschall) bzw. überschritten (Trittschall).

Sie erreichen nach der Moderni- sierung die um 3 dB reduzierten (Luftschall) bzw. erhöhten (Tritt- schall) Werte der Empfehlungen Stufe 1 SIA-Norm 181:2006 Anhang G.

oder

Die Empfehlungen Stufe 1 der SIA-Norm 181:2006, Anhang G an den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten (Luft- und Trittschall) werden eingehalten.

Vor allem zwischen Räumen mit unterschiedlicher Nutzung bzw.

unter-schiedlichen Ruhebedürf- nissen ist der Schallschutz inner- halb der Nutzungs-einheiten besonders zu beachten.

Ergänzend zur SIA-Norm 181:2006 gilt:

Turn-/Sporthalle gegen Unter- richtsräume: Luftschall Di ≥ 55dB und Trittschall L‘ ≤ 40dB;

für Verkauf:

Verkauf/Lager gegen Büro: Luft- schall Di ≥ 40dB und Trittschall L‘

≤ 60dB.

für Industrie:

Produktionsbereich gegen Büro/

Kantine/ Pausenräume: Luft- schall Di ≥ LAeq-35dB (Ermitt- lung gem. BAFU-Vollzugshilfe Industrie- und Gewerbelärm) und Trittschall L‘ ≤ 60dB;

Für Restaurants:

Gästeraum/Produktionsküche gegen Büro: Luftschall Di ≥ 40dB und Trittschall L‘ ≤ 60dB;

Für Museen und Spital:

Es wird ein Pflichtenheft mit den Anforderungen an den Schall- schutz innerhalb der Nutzungs- einheit erstellt; minimal sind die Empfehlungen Stufe 1 gemäss SIA 181 einzuhalten.

Falls die von der Vorgabe be- troffenen Bauteile nicht saniert werden und bei denkmalge- schützten Gebäuden, kann diese Vorgabe mit N/A beantwortet werden.

Schall- schutznach- weis gemäss SIA-Norm 181:2006 sowie ne- benstehen- der Ergän- zung.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 sowie ne- benstehen- der Ergän- zung erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen vor und nach den Bau- massnahmen.

(14)

MS2.020 Schallschutz innerhalb der Nutzungs- einheiten (Luft- und Trittschall), Stufe 2

Die Empfehlungen Stufe 2 der SIA-Norm 181:2006 an den Schallschutz innerhalb von Nut- zungseinheiten (Luft- und Tritt- schall) werden eingehalten.

Bei Erfüllung der Anforderungen von Stufe 2 wird Stufe 1 eben- falls erfüllt. Vor allem zwischen Räumen mit unterschiedlicher Nutzung bzw. unter-schiedlichen Ruhebedürfnissen ist der Schall- schutz innerhalb der Nutzungs- einheiten besonders zu beach- ten.

Bei Erfüllung der Anforderungen von Stufe 2 wird Stufe 1 eben- falls erfüllt.

Ergänzend zur SIA-Norm 181:2006 gilt:

Turn-/Sporthalle gegen Unter- richtsräume: : Luftschall Di ≥ 60dB und Trittschall L‘ ≤ 35dB;

für Verkauf:

Verkauf/Lager gegen Büro: Luft- schall Di ≥ 45dB und Trittschall L‘

≤ 55dB;

für Industrie:

Produktionsbereich gegen Büro/

Kantine/ Pausenräume: Luft- schall Di ≥ LAeq-30dB (Ermitt- lung gem. BAFU-Vollzugshilfe Industrie- und Gewerbelärm) und Trittschall L‘ ≤ 55dB;

Für Restaurants:

Gästeraum/Produktionsküche gegen Büro: Luftschall Di ≥ 45dB und Trittschall L‘ ≤ 55dB;

Für Museen und Spital:

Es wird ein Pflichtenheft mit den Anforderungen an den Schall- schutz innerhalb der Nutzungs- einheit erstellt, minimal sind die Empfehlungen Stufe 2 gemäss SIA 181 einzuhalten.

Falls die von der Vorgabe be- troffenen Bauteile nicht saniert werden und bei denkmalge- schützten Gebäuden, kann diese Vorgabe mit N/A beantwortet werden.

Schall- schutznach- weis gemäss SIA-Norm 181:2006 sowie ne- benstehen- der Ergän- zung.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 sowie ne- benstehen- der Ergän- zung erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen vor und nach den Bau- massnahmen.

(15)

MS2.030 Schallschutz innerhalb der Nutzungs- einheiten (Geräusche haustechni- scher Anla- gen), Stufe 1

Für Dauergeräusche: Die Emp- fehlungen Stufe 1 der SIA-Norm 181:2006 an den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten werden eingehalten. Für Einzel- geräusche: Die um 5dB erhöhten Werte gegenüber den Mindest- anforderungen zwischen Nut- zungseinheiten werden eingehal- ten.

Die Beurteilung erfolgt im an- grenzenden Hauptnutzraum (z.B.

Wohn- / Schlafzimmer, Büro, etc.) ohne Einfluss der Türe.

Davon ausgenommen sind Dau- ergeräusche von Lüftungs- und Klimaanlagen (Beurteilung direkt im Raum). Waschmaschinen und Tumbler innerhalb von Wohnun- gen sind nicht zu beurteilen. Falls die von der Vorgabe betroffenen Anlagen nicht saniert werden, so kann diese Vorgabe mit N/A beantwortet werden.

Nachweis durch Be- schrieb der Massnahmen oder Berech- nungen.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen.

MS2.040 Schallschutz innerhalb der Nutzungs- einheiten (Geräusche haustechni- scher Anla- gen), Stufe 2

Für Dauergeräusche: Die Emp- fehlungen Stufe 2 der SIA-Norm 181:2006, Anhang G an den Schallschutz innerhalb von Nut- zungseinheiten werden eingehal- ten. Für Einzelgeräusche: Die Werte der Mindestanforderungen zwischen Nutzungseinheiten werden auch innerhalb der Nut- zungseinheiten eingehalten.

Die Beurteilung erfolgt im an- grenzenden Hauptnutzraum (z.B.

Wohn- / Schlafzimmer, Büro, etc.) ohne Einfluss der Türe.

Davon ausgenommen sind Dau- ergeräusche von Lüftungs- und Klimaanlagen, diese müssen direkt im Raum beurteilt werden.

Waschmaschinen und Tumbler innerhalb der Wohnung sind nicht zu beurteilen.

Falls die von der Vorgabe be- troffenen Anlagen nicht saniert werden, so kann diese Vorgabe mit N/A beantwortet werden.

Nachweis durch Be- schrieb der Massnahmen oder Berech- nungen.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006 erfolgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen.

MS3.010 Bauliche Massnah- men (Dach- und Abwas- serrohre)

Ersetzte oder neu eingebaute vertikale Ablaufrohre für Dach- und Schmutzwasser von mehr als 3 Meter Länge bestehen aus schalldämmendem Material (z.B.

PE-Silent) und werden körper- schalldämmend befestigt.

Zusätzlich oder alternativ können die Installationsschächte ausge- flockt oder die Leitungen mit weichem Material umhüllt und der Schacht mit Sand verfüllt werden.

Bestätigung Fachplaner.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung des Schall- schutznach- weises ge- mäss SIA- Norm 181:2006

251, 252, 253, 254, 255, 256, 258

Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen.

(16)

MS3.020 Bauliche Massnah- men (Sani- tärapparate)

Ersetzte oder neu eingebaute, fest montierte Sanitärapparate werden mit Schallschutz-Sets befestigt.

Und:

Ersetzte oder neu eingebaute Auslaufarmaturen entsprechen der Geräuschklasse 1.

Geräte, die frei aufgestellt wer- den (z.B. Waschmaschinen, Tumbler), fallen nicht unter diese Vorgabe.

Bestätigung Fachplaner.

Bestätigung Sanitärinstal- lateur.

251, 252, 253, 254, 255, 256, 258

Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen.

MS3.030 Bauliche Massnah- men (Auf- zugsanla- gen)

Ersetzte oder neu eingebaute Aufzüge werden entweder in einem 2-schaligen Schacht er- stellt oder so montiert, dass die erhöhten Anforderungen nach SIA-Norm 181:2006 für Geräu- sche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen einge- halten werden.

Planbeilage (2-schaliger Schacht) oder Bestäti- gung des Aufzugerstel- lers.

̶ 261 Umsetzung der Ergebnis-

se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen.

MS4.010 Raumakustik Bei Wohngebäuden beträgt die Nachhallzeit in Wohn- und Schlafräumen zwischen 0.6 und 1.0 s.

Für Büros und Arbeitsräume werden die aktuell gültigen An- forderungen der SUVA erfüllt.

In Unterrichtsräumen und Sport- hallen werden die raumakusti- schen Anforderungen der SIA- Norm 181:2006 erfüllt.

Bei allen anderen Raumnutzun- gen werden in den Hauptnutz- räumen die raumakustischen Anforderungen der DIN-Norm 18041:2016 erfüllt.

Für Wohn- und Schlafräume mit einem Volumen ≤ 200 m3 kann die Vorgabe ohne Nachweis mit JA beantwortet werden.

Bei grösseren Volumina erfolgt die Berechnung unter Annahme einer üblichen Möblierung.

Die SIA-Norm 181 ist bezüglich Raumakustik nur für Unterrichts- räume und Sporthallen anwend- bar. Grossraumbüros sind ge- mäss DIN-Norm 18041 zu beur- teilen.

Nachweis der Nachhallzei- ten gemäss SIA-Norm 181:2006, SUVA- Merkblatt

«Akustische Grenz- und Richtwerte»

(Kapitel 3.2) oder DIN- Norm 18041.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung der raumakusti- schen Mass- nahmen korrekt er- folgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen vor und nach den Bau- massnahmen.

(17)

MS5.010 Lärmimmis- sion im Aus- senraum

In lärmbelasteten Gebieten wird mit geeigneten Massnahmen (Terraingestaltung, Lärmschutz- wand etc.) die Lärmbelastung der Aufenthaltsbereiche im Aussen- raum um mindestens 4 dB(A) reduziert.

Lärmbelastetes Gebiet: Der Planungswert der LSV für die Empfindlichkeitsstufe, in der das Gebäude liegt, wird überschrit- ten.

Aufenthaltsbereiche im Aussen- raum sind Terrassen, Balkone, Sitzplätze im Freien etc. Auf einen Nachweis kann verzichtet werden, wenn es sich um einge- zogene Balkone oder Loggien von mind. 1.6 Metern Breite und Tiefe mit geschlossener Brüstung und schallabsorbierender Decke handelt. Mit Bepflanzungen kann die Vorgabe in der Regel nicht erfüllt werden.

Liste der vorgesehe- nen Mass- nahmen zur Reduktion der Lärmbe- lastung im Aussenraum.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung der Massnahmen korrekt er- folgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen.

MS5.020 Lärmemissi- on aus dem Gebäude oder Aussen- raum

Zum Schutz der Anwohner vor Lärmemissionen werden die Anforderungen gemäss LSV unterschritten.

Potenzielle Schallquellen sind Musikerzeugung, Kundenlärm, Reinigungs- und Unterhaltsarbei- ten, technische Anlagen (inkl.

Küchen), Verkehrslärm durch An- oder Ablieferung, Zufahrten etc.

Eine Hilfestellung liefern die Vollzugshilfen von Cercle Bruit.

EFH und MFH sind von der Bewertung ausgenommen (N/A).

Liste der vorgesehe- nen Mass- nahmen zur Reduktion der Lärmbe- lastung der Anwohner, Berechnung.

Bestätigung des Bauphy- sikers, dass die Umset- zung der Massnahmen korrekt er- folgt ist.

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, ev. Durchfüh- rung von Kontrollmessun- gen.

MS9.010 Messung des Schallschut- zes nach Baufertigstel- lung

Mittels Messungen wird nachge- wiesen, dass die ermittelten Projektwerte am Bau eingehalten werden. Die Messung umfasst mindestens zwei der drei The- men Luftschall, Trittschall und Geräusche haustechnischer Anlagen.

Die Messungen entsprechen den Vorgaben der SIA-Norm 181:2006, Anhang B, sowie den Vorgaben im QS-Dokument von Minergie-ECO. Für jede erfasste Zone im Nachweis ist eine sepa- rate Messung durchzuführen.

̶ Messbericht

mit Messpro- tokollen.

Planung In den Ausschreibungs- unterlagen die Durchfüh- rung Messungen nach Baufertigstellung erwäh- nen.

Messungen nach Baufertig- stellung.

(18)

MI Innenraumklima MI1.010 Reinigungs-

fähigkeit luftführender Bauteile (Lüftungs- und Klimaan- lagen)

Alle bestehenden luftführenden Bauteile werden vor Gebäudebe- zug gereinigt und die Luftfilter ausgewechselt. Die Oberflächen ersetzter oder neu eingebauter luftführender Bauteile werden konstruktiv und fertigungstech- nisch so gestaltet, dass Schmutzablagerungen nicht begünstigt werden und in allen Teilen eine vollständige Reini- gung möglich ist. Planung und Ausführung entsprechen den Vorgaben der SWKI-Richtlinie VA104-01 „Hygiene-

Anforderungen an raumlufttech- nische Anlagen“.

z.B. keine gerippten Innenflächen oder porösen Auskleidungen;

keine lösemittelhaltigen Anstriche und Dichtungsmaterialien; Däm- mungsmaterial darf keine direkte Berührung mit der transportierten Luft haben.

Alle luftführenden Komponenten müssen ohne Demontage (Aus- nahme Luftdurchlässe) inspiziert und gereinigt werden können.

Kurzbe- schrieb Lüf- tungsanlage

Fotos, Pro- duktdaten- blätter

244, 245 Diese Vorgabe ist in den Vorbedingungen der Ausschreibungsunterla- gen aufzuführen. Die Leistungsbeschriebe der Ausschreibung sind so zu formulieren, dass die Vorgaben der SWKI- Richtlinie VA 104-01 eingehalten werden.

Rechtzeitige Information der zuständigen Personen der beauftragten Unternehmen, Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, Dokumentati- on mittels Fotos und Pro- duktdatenblättern (Rohrma- terialien, Dämmungen etc.).

MI1.020 Luftkonditio- nierung bei Lüftungsan- lagen

Die neu eingebauten Lüftungsan- lagen enthalten keine Luftkondi- tionierung (Entfeuchtungs- oder Befeuchtungsanlagen). Die Luft- konditionierung von bestehenden Anlagen wird ausser Betrieb genommen oder ausgebaut.

Zur Vermeidung von zu trockener Raumluft kann im Winter die Aussenluftmenge gem. SIA- Norm 382/1 reduziert werden.

Diese Vorgabe ist bei speziellen Nutzungen wie Museen etc. nicht anwendbar.

Prinzipsche- ma und Kurzbe- schrieb Lüf- tungsanlage

̶ 244, 245 Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

(19)

MI1.040 Hygiene- Erstinspekti- on von Lüf- tungsanla- gen

Durch eine vom ausführenden Unternehmen unabhängige, geeignete Fachperson werden die bestehenden Teile der Lüf- tungsanlagen einer Wiederho- lungs-Hygieneinspektion und die neuen bzw. ersetzten Teile der Lüftungsanlage vor Bezug des Gebäudes einer Hygiene- Erstinspektion gemäss SWKI- Richtlinie VA104-01 unterzogen.

Falls bei bestehenden Anlagen kritische Befunde vorliegen, werden diese entweder ersetzt oder so saniert, dass nach wie- derholter Hygieneinspektion keine kritischen Befunde mehr vorliegen. Allenfalls festgestellte unkritische Mängel werden bis spätestens 2 Wochen nach Be- zug behoben.

Checklisten für die Hygiene- Erstinspektion und die Wiederho- lungs-Hygieneinspektion befin- den sich im Anhang der SWKI- Richtlinie VA104-01.

Kritische Befunde liegen vor, wenn:

Die Richtwerte im Befeuchter- wasser bzw. im Umlaufwasser von Rückkühlwerken für Ge- samtkoloniezahl oder Legionellen wiederholt überschritten werden;

Schimmelpilzkontamination im Befeuchterwasser vorliegt;

hinter RLT-Anlagen höhere Ge- samtkoloniezahlen als davor gemessen werden;

sichtbare mikrobielle Beläge (z.B.

Schimmelpilz) auf luftführenden Flächen der RLT-Anlagen fest- gestellt werden.

̶Bericht der Wiederho- lungs- Hygienein- spektion (bestehende Anlageteile)

Bericht der Hygiene- Erstinspekti- on (ersetzte bzw. neue Anlageteile), für Gewerbe- küchen:

Abnahmepro- tokoll gem.

SWKI 96-5

244, 245 Ausschreibung der Sanie- rungsmassnahmen bzw.

der zu ersetzenden Anla- gen. Erwähnung der Hygieneinspektion nach Fertigstellung der Anlage

Organisation und Umset- zung der Sanierungsmass- nahmen bzw. des Anlagen- ersatzes, Durchführung der Hygieneinspektion, Einfor- dern des Inspektionsbe- richts.

MI2.010 Legionellen Die Planung der Warmwasser- versorgung entspricht den hygie- nischen Anforderungen der SIA- Norm 385/1:2011.

Die Massnahmen richten sich dabei nach der Risikoeinstufung der Gebäudekategorie. In Abwei- chung zur SIA 385/1:2011 müs- sen die Massnahmen unter 3.2.3.

auch bei Gebäuden mit geringer Risikostufe umgesetzt werden.

Kurzbe- schrieb der geplanten Massnahmen durch Fach- planer

Bestätigung durch beauf- tragtes Un- ternehmen, dass die geplanten Massnahmen aus der Phase V/P umgesetzt wurden.

250, 253, 254, 255

Die Leistungsbeschriebe der Ausschreibung haben die entsprechenden Massnahmen zu enthal- ten.

Rechtzeitige Information der zuständigen Personen der beauftragten Unternehmen, Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle (Einstellung Regelung Speicherladung), Dokumentation mittels Mes- sung.

MI2.020 Kühltürme oder Nass- Rückkühler

Die Luftströme von adiabatischen Kühlern oder nassen Rückküh- lern/Kühltürmen stehen mit der Raumluft nicht in Verbindung.

Der Abstand zu öffenbaren Fens- tern, Türen oder begehbaren Aussenbereichen beträgt min-

Von nassen Rückkühlern geht die Gefahr einer Verbreitung von Legionellen aus.

Prinzipsche- ma und Kurzbe- schrieb Lüf- tungsanlage

̶ 244, 245 Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

(20)

MI3.010 Massnah- men zur Reduktion der Radon- belastung

Die Ergebnisse der Radonmes- sungen haben ergeben, dass in keinem gemessenen Raum eine Belastung von mehr als 100 Bq/m3 vorliegt; mit geeigneten Massnahmen wird sichergestellt, dass die Radonbelastung nach Abschluss der Modernisierung nicht höher liegt.

Oder

Die Ergebnisse der Radonmes- sungen haben ergeben, dass eine Belastung von mehr als 100 Bq/m3 vorliegt. In Absprache mit der kantonalen Radonfachstellen oder einer Fachperson, welche eine vom BAG anerkannte Ra- donausbildung absolviert hat, werden Massnahmen ergriffen, welche sicherstellen, dass die Radonkonzentration in den Hauptnutzungsräumen nach der Modernisierung 300 Bq/m3 nicht übersteigt.

Mögliche Massnahmen zur Ver- hinderung der Zunahme der Radonbelastung bei Gebäuden mit tiefer Radonbelastung:

Lüftungsanlagen werden so einreguliert, dass sie keinen Unterdruck im Gebäude erzeu- gen

Erdberührte Räume bzw. Hohl- räume werden gegenüber den übrigen Wohn- bzw. Arbeitsräu- men sorgfältig abgedichtet (Luft- dichtigkeitsschicht, Türen mit umlaufenden Dichtungen, Ab- dichtung von Durchdringungen etc.)

Untergeschosse oder Hohlräume werden separat be- und entlüftet.

Ergebnisse Radonmes- sungen, Liste der vorgese- henen Mass- nahmen zur Reduktion der Radon- Belastung

Liste der umgesetzten Massnahmen

Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase (Massnah- menliste) in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, Kontrollmes- sungen der Radonbelastung in der ersten Heizperiode nach Abschluss der Moder- nisierung. Es ist in den untersten, häufig belegten Räumen zu messen.

MI4.010 Nicht ionisie- rende Strah- lung (NIS- Zonenplan, Niederfre- quenz 50 Hz)

Ein NIS-Zonenplan mit der Raumzuordnung nach Nutzungs- zonen (A,B) und den Zonen, in welchen die Grenzwerte für diese Nutzungszonen überschritten sind, wurde für das ganze Ge- bäude erstellt und bereinigt (Massnahmen zur Verhinderung von Grenzwertüberschreitungen).

Als Nutzungszonen A gelten Orte, an denen sich vorwiegend Nutzer aufhalten, die als beson- ders empfindlich eingestuft wer- den (z.B. Kinderkrippen, -horte, - gärten und -spielplätze, Schlaf- zimmer, Bettenzimmer). Als Nutzungszonen B gelten Räume, in denen sich Personen regel- mässig während längerer Zeit aufhalten. Weiterführende Infor- mationen zu den Nutzungszonen siehe Planungsrichtlinie Nichtio- nisierende Strahlung (PR-NIS) des Amts für Hochbauten der Stadt Zürich.

Für Spital: Untersuchungs- und Behandlungsräume werden nicht berücksichtigt.

NIS- Zonenplan (NF)

̶ Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

(21)

MI4.020 Nicht ionisie- rende Strah- lung (Haupt- leitungen)

In den von der Modernisierung betroffenen Gebäudeteilen er- folgt die Führung der Hauptlei- tungen (inkl. Trassen) und Steigzonen sowie die Anordnung von Verteilanlagen und Racks für Starkstrominstallationen nicht in Räumen der Nutzungszonen A

Ein möglichst grosser Abstand zu Hauptleitungen und Steigzonen vermindert die Belastung der Gebäudebenutzenden mit nicht ionisierender Strahlung.

Für Spital: Untersuchungs- und Behandlungsräume werden nicht berücksichtigt.

NIS- Zonenplan (NF) mit eingezeich- neten Haupt- leitungen, Steigzonen und Stark- strom- Verteilanla- gen.

̶ Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

MI4.030 Nicht ionisie- rende Strah- lung (Verle- gung von Leitungen)

Die Verlegung von Leitungen erfolgt in Räumen der Nutzungs- zonen A in Form von Rundkabeln (keine einzelnen Drähte, keine Flachbandkabel).

Das Magnetfeld von Rundkabeln nimmt mit dem Abstand wesent- lich stärker ab als bei Einzeldräh- ten.

Für Spital: Untersuchungs- und Behandlungsräume werden nicht berücksichtigt.

̶ Elektroinstal-

lationsplan, Produkteda- tenblatt

231, 232, 234

Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

MI4.040 Nicht ionisie- rende Strah- lung (Anten- nen)

Ortsfeste Sendeantennen für die drahtlose Inhouse-

Kommunikation sind nicht in Räumen der Nutzungszonen A installiert.

oder:

Es wird nachgewiesen, dass die Antennen so angeordnet werden, dass die Strahlungsbelastung der Gebäudenutzenden minimiert wird.

Ein möglichst grosser Abstand zu Sendeantennen vermindert die Belastung der Gebäudebenut- zenden mit hochfrequenter nicht ionisierender Strahlung.

Unter die Inhouse- Kommunikation fallen z.B.

WLAN-, DECT- oder GSM/HSPA/LTE-Anlagen.

NIS- Zonenplan (HF) mit eingezeich- neten Anten- nen oder Konzept mit Darstellung der maxima- len Strah- lungsbelas- tung

̶ Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

MI5.010 Rauchen ausserhalb des Gebäu- des

Die Bereiche im Aussenraum, in denen geraucht werden darf, werden deutlich sichtbar gekenn- zeichnet. Sie befinden sich in einem Abstand von mindestens 5 Metern von Fenstern, Türen oder Aussenluftdurchlässen von Lüf- tungsanlagen entfernt.

oder:

Auf dem ganzen Gelände be-

Der Raucherbereich muss witte- rungsgeschützt und mit mindes- tens einem Aschenbecher aus- gestattet sein.

Darf auf dem ganzen Gelände nicht geraucht werden, muss das Verbot gut sichtbar ausgeschil- dert werden.

Diese Vorgabe kann bei Wohn- bauten mit N/A beantwortet

Plan Aus- senanlagen mit einge- zeichnetem Raucherbe- reich.

Fotos 227, 285, 947

Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase in der Aus- schreibung (Beschriftun- gen und Kennzeichnun- gen im Aussenbereich).

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

(22)

MI5.020 Bodenbeläge In den von der Modernisierung erfassten Bereichen werden glatte, fugenarme und reini- gungsfreundliche Beläge verlegt.

In allen Eingangsbereichen wird mittels geeigneter Massnahmen (Schmutzschleusen, Brossen- matten etc.) sichergestellt, dass möglichst wenig Schmutz ins Gebäude eingebracht wird.

Die Wahl des Bodenbelags be- einflusst die Auswirkungen von Staub, Sporen, Milbenkot etc. auf die Gesundheit der Gebäudebe- nutzenden.

Als fugenarm gelten Beläge mit Platten > 100 cm2.

̶ Auszug

Werkvertrag / Lieferscheine oder Fotos

281 In den Leistungsbe- schrieben der Ausschrei- bung sollen nur glatte, fugenarme und reini- gungsfreundliche Beläge enthalten sein.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

MI5.030 Lungengän- gige Mineral- fasern

Bestehende oder neu eingebaute Baustoffe, welche lungengängige Fasern abgeben können (z.B.

Mineralfaserdämmstoffe), stehen mit der Raumluft nicht direkt in Verbindung.

Allseitige Abdeckung z.B. mittels Ausbauplatten, Vlies oder Kraft- papier. Falls die betroffenen Hohlräume nicht genügend ge- gen den Innenraum abgedichtet werden können, so sind die faserhaltigen Baustoffe zu ent- fernen.

̶ Detailplan

oder Fotos von Baukon- struktionen, bei welchen Mineralfa- serdämm- stoffe im Innenraum verwendet werden.

211, 212, 213, 214, 215, 248, 255, 271, 272, 273, 281, 282, 283, 284

Diese Vorgabe ist in den Vorbedingungen der Ausschreibungsunterla- gen aufzuführen. Die Leistungsbeschriebe der Ausschreibung haben die entsprechenden Schich- ten für die Abdeckung zu enthalten.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, Dokumentati- on mit Fotos.

MI5.040 Bauproduk- telabel (Far- ben und Lacke)

Die im Gebäudeinneren einge- setzten Anstrichstoffe (Wandfar- ben, Lacke, Holz- und Bodenbe- schichtungen) tragen die Umwel- tetikette Kategorie A oder B der Schweizer Stiftung Farbe, na- tureplus oder ein gleichwertiges Label.

Eine Liste der gelabelten Produk- te findet man auf der Website der Schweizer Stiftung Farbe oder von natureplus.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird empfohlen, auf der Baustelle nur Produkte in Originalgebinde zu verwenden.

̶ Produkte-

Datenblatt mit ersichtli- chem Label für Farben und Lacke.

221, 273, 281, 285

In den Vorbedingungen und in den Leistungsposi- tionen der Ausschreibung ist die Anforderung zu erwähnen.

Rechtzeitige Information der zuständigen Person des beauftragten Unterneh- mens, Auswahl gelabelter Produkte, Sammeln der Produktedatenblätter.

MI5.050 Bauproduk- telabel (Ver- legewerkstof- fe und Fu- gendich- tungsmas- sen)

Produkte für die Verlegung von Bodenbelägen (z.B. Grundierun- gen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe) und Fugendich- tungsmassen tragen das Kenn- zeichen EMICODE EC1, EC1 plus, Eco-1, Eco-2 oder ein gleichwertiges Label.

Die Kennzeichen EMICODE EC1, EC1 plus, Eco-1 oder Eco- 2 werden nur emissionsarmen Produkten verliehen.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird empfohlen, auf der Baustelle nur Produkte in Originalgebinde zu verwenden.

̶ Produkte-

Datenblätter mit ersichtli- chem EMI- CODE EC1 bzw. EC1 plus Label.

225, 281 In den Vorbedingungen und in den Leistungsposi- tionen der Ausschreibung ist die Anforderung zu erwähnen.

Rechtzeitige Information der zuständigen Person des beauftragten Unterneh- mens, Auswahl gelabelter Produkte, Sammeln der Produktedatenblätter.

(23)

NI5.060 Auslüftung nach Fertig- stellung (Schadstof- femissionen)

Zwischen der Fertigstellung des Gebäudes und dem Datum des Bezugs liegen mindestens 30 Tage. In dieser Zeit wird eine gute Durchlüftung der Räume gewährleistet.

Während der Auslüftung können allenfalls vorhandene Schadstof- fe abgeführt und dadurch die Raumluftbelastung erheblich reduziert werden.

̶ Terminplan

Realisie- rungsphase mit eingetra- gener Auslüf- tungszeit.

Planung Keine. Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle (Absperren der betroffenen Räume, Lüftungsbetrieb überwa- chen).

MI5.070 Gesund- heitsgefähr- dende Stoffe und Prozes- se

Stoffe und Prozesse, welche gesundheitsgefährdende Emissi- onen verursachen können, sind in separaten, abgeschlossenen Räumen untergebracht und werden separat entlüftet.

Dazu gehören Garagen, Putz- räume, Kopierräume, Wäsche- reien, Labors, Vorbereitungs- räume, Werkstätten etc.

Die Räume müssen mit selbst- schliessenden Türen versehen sein und gegenüber den umlie- genden Räumen Unterdruck aufweisen.

EFH und MFH sind von der Bewertung ausgenommen (N/A).

Grundriss- pläne, Prinzipsche- ma Lüftungs- anlage, An- gaben zu Luftmengen

̶ Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

MI9.010 Raumluft- messungen (CO2)

Nach Fertigstellung des Gebäu- des werden Raumluftmessungen durchgeführt. Die Messwerte der CO2-Konzentration aller unter- suchten Räume liegen bei alltäg- lichen Nutzungsbedingungen unter dem Grenzwert für Raum- luftqualität RAL 3 gemäss SIA- Norm 382/1.

Die einzuhaltenden Messbedin- gungen sind im aktuell gültigen QS-Dokument Minergie-Eco dokumentiert. Die CO2-

Konzentration gemäss SIA-Norm 382/1:2014 beträgt für RAL 3 maximal 1400 ppm.

̶ Ergebnisse

Raumluft- messungen CO2.

Planung Erwähnung der Kontroll- messungen in den Vor- bedingungen der Aus- schreibung.

Organisation und Durchfüh- rung der Kontrollmessun- gen, Einfordern des Mess- berichts.

NI9.030 Abnahme- messungen (Nicht ioni- sierende Strahlung)

Mittels Abnahmemessungen wird die Einhaltung der Grenzwerte stichprobenweise überprüft. In Räumen der Nutzungszone A werden 0.4 µT bzw. 50 V/m, in Räumen der Nutzungszone B 1 µT bzw. 500 V/m und in den übrigen Räumen die Grenzwerte der NISV nicht überschritten.

Die einzuhaltenden Messbedin- gungen sind im aktuell gültigen QS-Dokument ME-ECO doku- mentiert.

̶ Ergebnisse

Abnahme- messungen Nichtionisie- rende Strah- lung (NF).

Planung Erwähnung der Kontroll- messungen in den Vor- bedingungen der Aus- schreibung.

Organisation und Durchfüh- rung der Kontrollmessun- gen, Einfordern des Mess- berichts.

(24)

MG Gebäudekonzept MG1.010 Rückbau

bestehender Gebäudeteile

Für die entsprechenden Gebäu- deteile besteht ein Konzept zum geordneten Rückbau mit detail- lierten Angaben zu Wiederver- wendung, Recyclingquoten und Entsorgung der anfallenden Materialfraktionen und deren Mengen sowie ein Nachweis der korrekten Umsetzung.

Das Konzept zum geordneten Rückbau bestehender Gebäude- teile wurde vollständig umgesetzt

Das Konzept hat den Anforde- rungen der SIA-Empfehlung 430 zu entsprechen und einen kanto- nalen Entsorgungsnachweis zu enthalten. Für schadstoffhaltige Bauteile besteht eine separate Vorgabe.

Rückbaukon- zept

Fotos Rück- bauphase, Belege Ent- sorgung

112, 113 Die Einhaltung der SIA- Empfehlung 430 ist in den Vorbedingungen der Ausschreibungsunterla- gen aufzuführen. Die Leistungsbeschriebe der Ausschreibung haben alle Elemente des Rückbau- konzepts zu enthalten.

Rechtzeitige Information der zuständigen Personen der beauftragten Unternehmen, Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, Dokumentati- on mittels Fotos und Liefer- scheinen der Entsorgungs- betriebe.

MG2.010 Nutzungsfle- xibilität der Tragstruktur, Anforde- rungsniveau 1

Bereits vor der Modernisierung war eine ausreichende Nut- zungsflexibilität gegeben (Inner- halb der Nutzungszonen lässt sich die Raumaufteilung ohne Eingriff ins Tragsystem wesent- lich verändern), die durch die Baumassnahmen nicht verringert wurde

oder

die Nutzungsflexibilität der Trags- truktur wurde im Vergleich zum Zustand vor der Modernisierung deutlich verbessert.

Die Hauptnutzungsräume lassen sich innerhalb der Nutzungszone flexibel ganz oder teilweise zu- sammenlegen und/oder auftei- len.

Für Wohnen: alle Wohnungs- trennwände tragend, alle Wände zwischen den Zimmern nicht tragend oder „Schaltzimmer“

zwischen den Wohnungen.

Grundriss- pläne mit farblich mar- kierten Tra- gelementen vor und nach der Moderni- sierung

̶ Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

MG2.020 Nutzungsfle- xibilität der Tragstruktur, Anforde- rungsniveau 2

Bereits vor der Modernisierung war eine hohe Nutzungsflexibili- tät gegeben (z.B. Tragstruktur vorwiegend aus Stützen, mit wenigen tragenden Innenwän- den), die durch die Baumass- nahmen nicht verringert wurde.

Die Hauptnutzungsräume inner- halb der Nutzungszone lassen sich geschossweise zu einem einzigen Raum zusammenlegen (z.B. Wände Treppenhäuser tragend, restliche Tragstruktur aus Stützen).

Bei Erfüllung des Anforderungs- niveaus 2 kann Anforderungsni- veau 1 ebenfalls als erfüllt ange- sehen werden.

EFH/MFH sind von der Bewer- tung ausgenommen (N/A).

Grundriss- pläne mit farblich mar- kierten Tra- gelementen.

̶ 211, 212,

213, 214, 271

Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

(25)

MG2.030 Nutzungsfle- xibilität durch die Fassa- dengestal- tung

Bereits vor der Modernisierung erlaubte die Fassade eine Flexi- bilität in der Raumaufteilung, die durch die Baumassnahmen nicht verringert wurde.

oder:

Die Fassadengestaltung wurde im Vergleich mit dem Zustand vor der Modernisierung so ver- ändert, dass sich die Flexibilität der Raumaufteilung deutlich erhöhte.

Für MFH, Verwaltung:

Anschlussmöglichkeit von In- nenwänden im Abstand von maximal 3 m (z.B. mittels Loch- fassade, breiten vertikalen Rah- menpartien bei Fenstern).

Für Schulbauten, Restaurant, Spital, Industrie: Anschlussmög- lichkeit von Innenwänden im Abstand von maximal 5 m.

Alle anderen Nutzungen sind von der Bewertung ausgenommen (N/A).

Fassaden- oder Grund- risspläne mit erkennbarer Fensterein- teilung, Detail Innenwand- anschluss an Fassade.

̶ Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle.

MG3.010 Zugänglich- keit vertikaler HT-

Installationen

Die vertikal geführten Lüftungs- und Sanitärinstallationen sind über alle Geschosse einfach zugänglich sowie reparierbar, demontierbar, erneuerbar und erweiterbar. Die Anordnung im Grundriss erlaubt kurze Er- schliessungswege.

oder:

Die Zugänglichkeit von mehr als der Hälfte der vertikal geführten Haustechnikinstallationen wird im Vergleich zum Zustand vor der Modernisierung deutlich verbes- sert.

z.B. personenbreiter, gut zugäng- licher Schacht; Türen, Verklei- dungen oder nicht tragende Vormauerungen, die mit kleinem Aufwand entfernbar sind.

Beschrieb Haustechnik- Konzept ergänzt mit Skizzen oder Plänen, welche die Zugänglich- keit der In- stallationen dokumentie- ren.

Fotos Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, Dokumentati- on mittels Fotos.

MG3.020 Zugänglich- keit horizon- taler HT- Installationen

Die horizontal geführten Lüf- tungs- und Sanitärinstallationen sind über alle Geschosse einfach zugänglich sowie reparierbar, demontierbar, erneuerbar und erweiterbar. Die Anordnung im Grundriss erlaubt kurze Er- schliessungswege.

oder:

Die Zugänglichkeit von mehr als der Hälfte der vertikal geführten Haustechnikinstallationen wird im

z.B. offene Leitungsführung, grossflächige Revisionsöffnun- gen in abgehängter Decke.

Beschrieb Haustechnik- Konzept ergänzt mit Skizzen oder Plänen, welche die Zugänglich- keit der In- stallationen dokumentie- ren.

Fotos Planung Umsetzung der Ergebnis- se aus der Projektie- rungsphase.

Kontrolle der Umsetzung auf der Baustelle, Dokumentati- on mittels Fotos.

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