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BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse §§ 557-580a, Anh: AGG

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Allgemeines Schrifttum IX

Buch 2 • Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt8 • Einzelne Schuldverhältnisse Titel 5 • Mietvertrag, Pachtvertrag

§§ 557-580a (Mietrecht 2) Kapitel 2 • Die Miete

Unterkapitel 2 •Regelungenüber die Miethöhe 1 Kapitel 3 • Pfandrecht des Vermieters 285 Kapitel 4 • Wechsel derVertragsparteien 333 Kapitel 5 • Beendigung des Mietverhältnisses

Unterkapitel1 • Allgemeine Vorschriften 495 Unterkapitel2 • Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit 570 Unterkapitel 3 • Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit 798 Unterkapitel 4 • Werkwohnungen 839 Kapitel 6 •Besonderheiten beider Bildung von Wohnungseigentum

an vermieteten Wohnungen 874

Untertitel 3 • Mietverhältnisse über andere Sachen 930 Anhang zum Mietrecht: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 965

Sachregister 1009

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