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Regierung vertut Chance für mehr Flächenschutz

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Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/54 82 98‐63 Fax 089/54 82 98‐18

München,

10. Dezember 2020 PM 85/20/LFG München Flächenfraß

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

S. 1

Kommentar zum Bayerischen Landesplanungsgesetz:

Staatsregierung lehnt Obergrenze für Flächenfraß ab und vertut damit

erneut die Chance auf konsequente Umsetzung ihres Koalitionsvertrags

10.12.2020 – Über ein Jahr nach der ersten Lesung im Landtag wurde gestern der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes verabschiedet. Anstatt einer verpflichtenden Zielgröße wird im Gesetzentwurf eine „Richtgröße“ für das

Flächenverbrauchziel 5 Hektar pro Tag bis 2030 formuliert. Somit bekommt der Flächenverbrauch erneut keine Obergrenze. „Der Flächenverbrauch in Bayern ist 2019 gegenüber dem Vorjahr wieder gestiegen, selbst der für Landesentwicklung zuständige Minister Hubert Aiwanger hat zugegeben, dass beim Flächenverbrauch in Bayern weiterhin gesündigt wird. Dennoch weigern sich CSU und Freien Wähler, die 5-Hektar-Richtgröße zu einer verpflichtenden Zielgröße zu machen und diese auf die Gemeinden herunter zu brechen. Auch für den neuen Flächenverbrauchsparameter, die

Bodenversiegelung, wurde kein verbindlicher Zielwert formuliert. Die Regierungsparteien haben gestern im Landtag die Chance verpasst, echten Flächenschutz festzulegen. Sie haben weder ihren eigenen Vorschlag verbessert, noch die zielführenden Forderungen der Opposition aufgenommen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist bei der Lösung von Umweltproblemen gescheitert.“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender BUND Naturschutz in Bayern e.V..

Gemäß der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Flächenverbrauch in Deutschland bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag verringert werden. Verteilt auf die Bundesländer ergibt sich für Bayern daraus ein Flächenziel von rund 5 Hektar pro Tag. Mit 10,8 Hektar pro Tag, ist der Flächenverbrauch in Bayern mehr als doppelt so hoch wie angestrebt. Zu dem Ziel bekennt sich jedoch auch der Koalitionsvertrag. Die 5-Hektar-Richtgröße muss verpflichtend festgeschrieben und auch auf die Gemeinden herunter gerechnet werden.

„Dass CSU und Freie Wähler zukünftig auch die Bodenversiegelung erfassen wollen, ist ohne einen Zielwert nicht sinnvoll. Bei Siedlungs- und

Verkehrsflächen spricht man von einem Versiegelungsgrad von ca. 50% und

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auch die dabei nicht-versiegelten Teile bleiben der freien Landschaft

entzogen.“, so Richard Mergner weiter. „Der Flächenschutz scheint weiterhin keinen hohen Stellenwert bei der bayerischen Staatsregierung einzunehmen.

Auch die Lockerungen beim Anbindegebot wurden noch immer nicht zurückgenommen, trotz des Versprechens des Ministerpräsidenten. Notfalls braucht es eine vorgezogene LEP-Änderung für diesen Punkt, so wie es beim Riedberger Horn wenige Wochen vor der Landtagswahl gemacht wurde.“

Für Rückfragen:

Martin Geilhufe

Landesbeauftragter BUND Naturschutz in Bayern e.V.

0172 7964607, martin.geilhufe@bund-naturschutz.de

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