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Stopp der Jugendgewalt - Pressemitteilung 1. Bericht

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Verantwortlich: Rainer Gausepohl, Pressesprecher, Contrescarpe 22-24, 28203 Bremen, Tel. 0421/ 362-9002, Mobil 0173/6091914, e-mail: RGausepohl@inneres.bremen.de

Der Senator für Inneres und Sport - Pressereferat -

Freie

Hansestadt Bremen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bremen, 23.9.08

Senat behandelte Zwischenbericht „Stopp der Jugendgewalt“

Der Senat hat heute den ersten Zwischenbericht zur Umsetzung des im Januar diesen Jah- res verabschiedeten Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ zur Kenntnis genom- men. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass bezogen auf Kriminalitätsbrennpunkte die ressortübergreifende Herangehensweise zur Befriedung der jeweiligen Situation beiträgt. So habe sich beispielsweise in Kattenturm die Einrichtung eines Runden Tisches mit der früh- zeitigen Einbindung aller Handelnden bewährt. Hier wie auch in Bremen-Nord seien auch positive Erfahrungen mit der Einrichtung einer Flexiblen Einsatzgruppe (FEG) der Polizei gemacht worden. Die konsequente Umsetzung der zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei verabredeten Maßnahmen für Intensiv- und Schwellentäter mit dem Ziel der „Null-Toleranz“

- auch bei Bagatelldelikten - zeigt nach Darstellung des Berichts Wirkung.

Die Bekämpfung von Intensivtäterkriminalität steht im Mittelpunkt des Konzepts „Stopp der Jugendgewalt“. Intensivtäter sind in mindestens 10 Fällen mit Straftaten im mittleren Schwe- rebereich in Erscheinung getreten. Der zahlenmäßig verhältnismäßig kleinen Gruppe von jugendlichen Vielfachtätern (etwa 5 Prozent der Tatverdächtigen) sind ca. 34 Prozent des Vorgangsaufkommens zuzurechnen. Im Bereich der Jugendgewalt sind 2/3 der Täter Inten- sivtätern.

Gegenüber der bisherigen, überwiegend repressiv ausgerichteten Konzeption werden nun- mehr auch verstärkt präventive Elemente wie z.B. die sogenannte Gefährderansprache ein- gesetzt. Durch die Neustrukturierung des Fachkommissariats für Intensivtäter hat sich die polizeiinterne Zusammenarbeit verbessert und auch die behördenübergreifende Kooperati- on (z.B. Ausländerbehörde, Ordnungsamt, Führerscheinstelle, Justizvollzugsanstalt, Ju- gendgerichtshilfe, Soziale Dienste beim Landgericht, Bewährungshilfe) wurde verstärkt.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft und die Umset- zung dieser Konzepte wird u. a. durch die Einrichtung von Sonderzuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft ermöglicht. Dadurch sollen die Kontakte der Staatsanwaltschaft zu den regionalisierten Jugend- und Sozialbehörden, den Schulen und der Jugendgerichtshilfe sowie zur Polizei vor Ort intensiviert werden.

Die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft ist seit dem 04.08.2008 um eine Staatsanwältin aufgestockt worden. Zurzeit sind neben dem Abteilungsleiter ein Staatsanwalt und sechs Staatsanwältinnen dort tätig. Ferner sind seit dem 01.08.2008 die bisher zwei Intensivtäter- dezernate auf drei Intensivtäterdezernate erweitert worden

Die Amtsgerichte sind personell um insgesamt 2,6 Stellen und anteilig entsprechend ihrer Belastung mit Jugendstrafverfahren verstärkt worden. Auch das Landgericht ist durch eine personelle Aufstockung in die Lage versetzt worden, die Jugendkammer bis auf Weiteres aus dem Haftturnus der übrigen Strafsachen herauszunehmen. Verbunden damit ist die Er-

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wartung einer deutlichen Beschleunigung der Gerichtsverfahren, insbesondere gegen ju- gendliche Schwellen-, Intensiv- und Gewalttäter.

Die Polizei erstellt für jugendliche und heranwachsende Intensivtäter in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft personenorientierte Berichte. Diese Berichte gelangen als „Perso- nenakten“ zu den jeweiligen Verfahren. Sie sollen es allen am Verfahren Beteiligten (auch der Verteidigung) ermöglichen, sich in kurzer Zeit einen Überblick über die bisherige Ent- wicklung eines jugendlichen oder heranwachsenden Intensivtäters zu verschaffen, um am Ende des Verfahrens angemessen auf die Tat reagieren zu können.

Ein besonderes Augenmerk wird auf Gewalttaten gelegt. Von den im ersten Halbjahr 2008 in der Jugendabteilung eingegangenen 5.338 Ermittlungsverfahren wurden Verfahren gegen 338 Beschuldigte mit dem neu eingeführten Zusatz „Jugendgewalt“ versehen. Gegen die Hälfte der 338 Beschuldigten sind bereits Anklagen zum Jugendrichter beim Amtsgericht erhoben worden. 57 Beschuldigte wurden beim Jugendschöffengericht angeklagt. Bei 26 weiteren Beschuldigten wurde eine Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren bean- tragt. Damit werden sich in Kürze etwa Dreiviertel der jugendlichen oder heranwachsenden mutmaßlichen Gewalttäter vor Gericht verantworten müssen.

In den Schulen regelt ein Handlungsleitfaden der Senatorin für Bildung und Wissenschaft für alle Schulen verbindlich, wie mit Fehlverhalten und Regelverstößen umzugehen ist. Je nach Schwere des Verstoßes werden nach dem Sozialressort auch Polizei und Justiz einbezo- gen. Bei schweren Straftaten sind die Schulleitungen verpflichtet unverzüglich die Polizei zu informieren.

Abgesehen vom eingreifenden Vorgehen gegen Jugendgewalt durch Polizei, Staatsanwalt- schaft und Gerichte kommt der Prävention wichtige Bedeutung zu. Dazu gibt es in Bremen eine Reihe von bereits bewährten, früh indizierten Präventionsmodellen. Hierbei überwiegen pädagogisch ausgerichtete Strategien der Prävention, da sich deren Ausrichtung an der Phase des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen orientieren muss und Lebenslagen und Schicksale positiv zu beeinflussen sind.

Für die Gruppe der mehrfachauffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gilt es, deutliche Grenzen von nichtakzeptierbarem Verhalten aufzuzeigen.

Auch den Angeboten der stadtteilbezogen ausgerichteten Jugendarbeit insbesondere für junge Menschen mit Förderbedarfen kommt eine nicht zu unterschätzende persönlichkeits- bildende und sozialintegrative Bedeutung zu.

In der Fortschreibung des Anpassungskonzeptes (APK) wird der inhaltliche Eckpunkt „Be- sondere Zielgruppen präventiv erreichen“ als herausragendes Ziel benannt. Durch Anwen- dung eines sozial gewichteten Verteilungsschlüssels wird darüber hinaus gesichert, dass für Ortsteile mit gehäuften sozialen Problemlagen relativ mehr Mittel für die Kinder- und Ju- gendförderung zum Einsatz kommen als in anderen.

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