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Beschluss des Beirates Neustadt zum Bebauungsplan 2430

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Ortsamt

Neustadt/Woltmershausen

Freie

Hansestadt Bremen

Bremen, den 08.11.2018

B e s c h l u s s

des Beirates Neustadt (FA Bau, Umwelt und Verkehr) vom 07.11.2018

Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans 2430

Der Beirat nimmt zum Entwurf des Bebauungsplanes 2430 für das Gebiet zwischen Bunten- torsdeich, beiderseits Am Dammacker und der Grünverbindung zum Werdersee (Bearbei- tungsstand 02.08.2018) wie folgt Stellung:

1. Die südwestliche Baugrenze des nordöstlichen Baufensters soll – entsprechend der rot eingefügten Linie in der nachfolgenden Skizze – so weit in nordöstliche Richtung ver- schoben werden, dass ausreichend große Südgärten ermöglicht werden.

2. Zur Einfriedigung der Grundstücke sollte folgende Festsetzung aufgenommen werden:

„Einfriedigungen von Baugrundstücken sind nur als Hecken aus standortgerechten heimi- schen Gehölzen zulässig. Zäune sind nur zulässig in Verbindung mit Hecken und müssen von diesen zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin verdeckt sein. (§ 85 BremLBO).“

(einstimmig) gez. Czichon

Annemarie Czichon

(Ortsamtsleiterin)

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