Hintergrundinformation
Februar 2007Artenhandel in Südostasien
Einleitung
Südostasien ist jener Teil Asiens, der im Wesent- lichen die Halbinsel Indochina und den Malaii- schen Archipel umfasst und von folgenden elf Ländern gebildet wird: Thailand, Kambodscha, Laos, Myanmar, Vietnam, Malaysia, Singapur, Indonesien, Brunei, Timor Leste, und den Philip- pinen. Etwa 570 Millionen Menschen leben in Südostasien, das weltweit als eine an Bedeutung gewinnende Region mit riesigem Wachstumspo- tenzial betrachtet wird. Für die Artenvielfalt der Erde ist Südostasien ein „Hot Spot“, denn die biologische Vielfalt ist hier besonders reichhaltig.
Es ist daher nicht überraschend, dass überall in der Region eine Fülle von Naturprodukten legal und illegal gehandelt wird. Dazu zählen unter anderem auch Tropenhölzer, Reptilienhäute und -panzer, Pflanzenextrakte sowie lebende Vögel, Reptilien und Orchideen. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der vom Aussterben bedrohten Arten in keiner Weltregion größer ist als in Südostasien. Vor al- lem aus den weniger entwickelten Staaten Südost- asiens, wie Indonesien, Laos und Kambodscha, kommen eine Reihe von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Häufig treffen dort fehlende alter- native Erwerbsmöglichkeiten in ländlichen Regio- nen auf eine schlecht funktionierende Strafermitt- lung und -verfolgung, was zu einem unüberschau- baren Handel mit geschützten und gefährdeten Arten führt. Die Überwachung und Kontrolle des Handels stellt dort vielfach ein schwierig zu lö- sendes Problem dar. Gerade der unkontrollierte
internationale Artenhandel ist aber eine der größ- ten Gefahren für viele einheimische Tier- und Pflanzenarten. Das macht eine Regelung des in- ternationalen Handels durch CITES notwendig.
Die folgenden Beispiele erläutern, wie CITES zum Schutz der Artenvielfalt beitragen kann.
Handelsbeispiele in Südostasien und Neues nach der CITES-CoP 13
Ramin (Gonystylus spp.)
Ramin ist eines der wichtigsten Exporthölzer der Region. Bereits im Jahr 2001 setzte Indonesien die Baum-Gattung Gonystylus, besser bekannt unter ihrem Handelsnamen Ramin, auf den Anhang III von CITES. Seither mussten auch Ramin- Lieferungen aus Nachbarstaaten wie Malaysia oder Singapur ein CITES-ähnliches Herkunftszer- tifikat besitzen. Um jedoch die verbliebenen Schlupflöcher für den illegalen internationalen Ramin-Handel zu schließen, beantragte Indonesien auf der 13. Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2004, alle Ramin-Arten in den Anhang II aufzu- nehmen. Mit der Annahme des Antrags darf Ra- min nun nur noch mit entsprechender Genehmi- gung ein- bzw. ausgeführt werden. Der Handel kann damit besser kontrolliert und eine Bestands- gefährdung der Art vermieden werden. Der WWF und TRAFFIC begrüßen die Annahme des Antrags
Gelbwangenkakadu (Cacatua sulphurea)
Auf der 13. CITES Vertragsstaatenkonferenz (2004) hat Indonesien den Antrag gestellt, den Gelbwangenkakadu von Anhang II in den Anhang I aufzunehmen. Dieser Antrag wurde angenom- men.
Gelbwangenkakadus kommen in Indonesien und Timor-Leste vor. Schon seit einigen Jahrzehnten werden sie als Haustiere gehalten und sind gerade auch in Europa sehr beliebt. In der Vergangenheit hat das mit dazu geführt, dass das Vorkommen dieser Vögel in der Wildnis seit den 1970ern um fast 80 Prozent auf weniger als 10.000 fortpflan- zungsfähige Individuen gesunken ist (IUCN 2004). Dieser rapide Rückgang führte schon 1981 zur Aufnahme des Gelbwangenkakadus in den CITES Anhang II. Doch die hohe Nachfrage be- wirkte, dass sie weiterhin unkontrolliert gefangen und illegal gehandelt wurden und zwar in einem Ausmaß, das den Bestand der Art gefährdet. Die Weltnaturschutzunion IUCN bewertet den Gelb- wangenkakadu in der Roten Liste der bedrohten Arten als „vom Aussterben bedroht“. Durch die CITES Anhang I Listung der Art ist der kommer- zielle Handel mit Gelbwangenkakadus nun gene- rell verboten. Ziel ist es, zu verhindern, dass noch immer als Nachzuchten deklarierte Wildfänge weltweit gehandelt werden.
Die Europäische Union und die USA verbieten die Einfuhr von aus der Wildnis gefangenen Gelb- wangenkakadus bereits seit einigen Jahren.
Süßwasserschildkröten
Über die Hälfte aller etwa 180 bekannten Süßwas- serschildkröten-Arten kommt in Südostasien vor.
Gehandelt werden viele von ihnen - vor allem als Nahrungsmittel und um sie zu Naturheilmitteln zu verarbeiten. Zu einem geringen Prozentsatz wer- den Schildkröten auch als lebende Tiere für Terra- rienhalter in den USA, Europa und vermehrt in den Metropolen Südostasiens vermarktet. Auf-
schen übernutzt. Ein nahezu unbegrenzter Markt für Schildkrötenprodukte aller Art ist China. Dort sind allerdings die einheimischen Bestände so weit zurückgegangen, dass die Panzertiere inzwi- schen aus weit entfernten Gebieten in das Reich der Mitte transportiert werden, ein großer Teil davon illegal. Jährlich importiert China zwischen 10 und 20 Millionen Schildkröten. Auf der 11.
Vertragsstaatenkonferenz von CITES im April 2000 wurden nach einem Antrag Deutschlands und der USA alle zehn Arten der Gattung Cuora spp. (Scharnierschildkröten) in den Anhang II aufgenommen. Auf der 12. Vertragsstaatenkonfe- renz von CITES im Spätherbst 2002 wurden alle zwölf Anträge zur Listung von asiatischen Süß- wasserschildkröten auf den Anhang II angenom- men. Damit gelang ein weiterer Schritt hin zu einer internationalen Handelskontrolle besonders gefährdeter Schildkrötenarten. Bei der 13. CITES- Konferenz in Bangkok 2004 wurden insgesamt acht Vorschläge zur Listung weiterer asiatischer Süßwasserschildkrötenarten in den CITES- Anhang II diskutiert. Der Antrag Indonesiens die Plattrückenschildkrötenart Notochelys platynota in Anhang II zu listen, wurde angenommen. Allein auf den Märkten Ostasiens wurden 1999 täglich etwa zwei bis drei Tonnen der Plattrückenschild- kröte (Notochelys platynota) gehandelt. Diese Art kommt in Brunei, Thailand, Malaysia, Vietnam und Indonesien vor und darf nach Aufnahme in CITES Anhang II nur noch mit Genehmigung und damit nachhaltig gehandelt werden.
Orchideen
Thailand ist ein bedeutender Exporteur von leben- den Orchideen, der überwiegende Teil dieser Pflanzen stammt aus Nachzuchten. Aber immer wieder werden auch Orchideen aus der Wildnis illegal gehandelt und unter die legalen Pflanzen gemischt. Im Jahr 2002 exportierte Thailand legal mehr als 3,1 Millionen Orchideen. Auf der 13.
stellt. Derzeit sind fast alle Orchideen im Anhang II von CITES gelistet, was Handelskontrollen und teilweise -beschränkungen zur Folge hat. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass unter die expor- tierten nachgezogenen Orchideen auch Pflanzen eingebracht werden, die aus der Wildnis illegal gesammelt wurden und geschmuggelt werden sollen, haben der WWF und TRAFFIC empfohlen, den Vorschlag Thailands abzulehnen. Zudem ist es für Zollbeamte wegen der Ähnlichkeit vieler Orchideenarten schwer, legale und illegale Pflan- zen auseinander zu halten - selbst Experten haben mit dieser Aufgabe Schwierigkeiten. Letztendlich wurde der Antrag mit Beschränkung auf die Gat- tungen Cymbidium, Dendrobium, Phalaenopsis und Vanda angenommen. Gezüchtete Orchideen dieser Gattungen dürfen ohne Restriktionen ge- handelt werden.
Korallen
Lebende Korallen werden weltweit legal und ille- gal vor allem aus Indonesien exportiert. Zwischen 1998 und 2002 verließen insgesamt mehr als 4,8 Millionen lebende Korallen legal das Land. Die Korallengattungen Helioporidae spp., Tubiporidae spp., Scleractinia spp., Milleporidae spp. und Stylasteridae spp.sind im Anhang II von CITES gelistet und dürfen damit nur mit entsprechenden Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, also nachhaltig gehandelt werden.
CITES Anträge
Die Herauf- oder Herabstufung von Arten in die CITES Anhänge I und II darf nur nach vorheriger schriftlicher Antragstellung durch Abstimmung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz vorgenom- men werden. Zum CITES Anhang III dürfen die Vertragsstaaten jederzeit Arten hinzufügen oder
troffenen Arten sind.
Sowohl von der Europäischen Union als auch vom CITES-Sekretariat wurden zur 13. Vertragsstaa- tenkonferenz 2004 Vorschläge zur Lösung der Buschfleisch-Problematik eingereicht. Der WWF begrüßt die eingereichten Vorschläge und Forde- rungen und unterstützt die Bemühungen der Ver- tragsstaaten, gemeinsam ein Aktionsprogramm aufzubauen, das sowohl dem Artenschutz als auch der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Res- sourcen und der Minderung der Armut dient.
Das CITES-Sekretariat schlug außerdem Regelun- gen für die Zucht asiatischer Großkatzen (insbe- sondere für Tiger) vor. Der WWF befürchtet, dass solche Zuchtprogramme vermehrt als Allheilmittel zum Artenschutz angesehen werden, ohne dass ausreichende Kenntnisse über Erfolge vorliegen.
Diese Nachtzuchtprogramme sollten aber nur dann ergriffen werden, wenn diese zur Aufrechterhal- tung von Beständen in der Wildnis beiträgt. Für den Tiger gibt es bereits gute Nachzuchtprogram- me in Zoos, die wissenschaftlich begleitet werden.
Tiger in freier Wildbahn sind durch den Verlust ihres Lebensraumes, den Rückgang ihrer Beutetie- re und durch Konflikte zwischen Tigern und Men- schen bedroht. Werden diese Probleme nicht ge- löst, haben auch Nachzüchtungen keine guten Überlebensaussichten.
Weitere Informationen:
www.cites.org
Fachbereich Biodiversität, Artenschutz und TRAFFIC beim WWF Deutschland, Tel.: 069/79144-183 oder -212
Diese und weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter: www.wwf.de. Hier können Sie sich auch in unseren kostenlosen WWF-News- Verteiler eintragen. Weitere Infos gibt es unter www.traffic.org.
Tabelle 1: COP 13 Entscheidungen über relevante Anträge für Südostasien
An-trags- Nr.
Antragstel-
ler deutscher (englischer)
Name wissenschaftli-
cher Name Antragsinhalt Entscheidung auf der COP 13 3 Thailand Irawadi-Delfin (Irrawad-
dy Dolphin) Orcaella brevi-
rostris Transfer von Anhang
II nach Anhang I Angenommen 11 Indonesien Gelbwangenkakadu (Yel-
low-crested Cockatoo) Cacatua sulphu-
rea Transfer von Anhang
II in Anhang I Angenommen 16 USA Malayen- Sumpfschild-
kröten (Malayan Snail-
eating Turtles) Malayemys spp. Aufnahme in Anhang
II Zurückgezogen
17 Indonesien Malaiischer Schnecken- fresser (Malayan Snail- eating Turtle)
Malayemys
subtrijuga Aufnahme in Anhang
II Angenommen
18 USA Plattrückenschildkröten (Malayan Flat-shelled
Turtles) Notochelys spp. Aufnahme in Anhang
II Zurückgezogen
19 Indonesien Plattrückenschildkröte (Malayan Flat-shelled Turtle)
Notochelys platy-
nota Aufnahme in Anhang
II Angenommen
20 USA Asiatische Weichschild-
kröten (Softshell Turtle) Amyda spp. Aufnahme in Anhang II
Angenommen (aber nur für Amyda cartilaginea)
21 USA Neuguinea-
Weichschildkröten (Pig- nosed Turtles)
Carettochelyidae
spp. Aufnahme in Anhang
II Zurückgezogen
22 Indonesien Papua-Weichschildkröte
(Pig-nosed Turtle) Carettochelys
insculpta Aufnahme in Anhang
II Angenommen
23 Indonesien und USA
McCord´s Schlangen- halsschildkröte (Roti Snake-necked Turtle)
Chelodina mccor-
di Aufnahme in Anhang
II Angenommen
32 Australien und Mada- gaskar
Weißer Hai (Great White
Shark) Carcharodon
carcharias
Aufnahme in den Anhang II mit einer jährlichen Null Quote für den Export
Angenommen (St.
Lucia hat einen Vorbehalt angemel- det)
33
Fidschi, Irland (für die EU) und USA
Napoleon-Lippfisch
(Humphead Wrasse) Cheilinus undula-
tus Aufnahme in den
Anhang II
Angenommen (Seychellen haben einen Vorbehalt angemeldet)
34
Schweiz (als Depositar- staat auf Bitte des Nomenkla- tur-Aus- schusses)
Vogelflügel-Falter (Birdwing Butterflies)
Ornithoptera spp., Trogonoptera spp. und Troides spp.
Streichung der An- merkung " sensu
D'Abrera" Angenommen
Schweiz (als Depositar- staat auf
Blaue Korallen (Blue Corals), Orgelkorallen (Organ-pipe Corals),
Helioporidae
spp., Tubiporidae Zurückgezogen
(statt dessen wurden
38 Thailand Wolfsmilchgewächse
(Euphorbia) Euphorbiaceae
Anmerkung zu den in Anhang II gelisteten Euphorbiaceae für Ausnahmen von künstlich vermehrten Exemplaren
Angenommen
39 Thailand Wolfsmilchgewächse
(Euphorbia) Euphorbiaceae
Anmerkung zu den in Anhang II gelisteten Euphorbiaceae für Ausnahmen von künstlich vermehrten Exemplaren
Angenommen
40 Thailand Orchideengewächse
(Orchids) Orchidaceae
Anmerkung für Aus- nahmen zur Listung von Orchideen- Hybriden
Angenommen (aber Reduktion des Antrags auf die Gat- tungen Cymbidium, Dendrobium, Pha- laenopsis, Vanda) 41 Schweiz Orchideengewächse
(Orchids) Orchidaceae
Anmerkung für Aus- nahmen zur Listung von Orchideen- Hybriden
Angenommen 44 Thailand Blaue Vanda [eine Or-
chidee] (Blue Vanda) Vanda coerulea Transfer von Anhang
I in Anhang II Angenommen 49 Indonesien Adlerholz-Bäume (Agar-
wood) Aquilaria spp.
und Gyrinops spp. Aufnahme in Anhang
II Angenommen
50 Indonesien Ramin, eine Baumgat- tung der Seidelbastge-
wächse (Ramin) Gonystylus spp. Aufnahme in Anhang
II mit Anmerkungen Angenommen