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Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e. V.Auszug aus Heft 2/2013

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Bayerisches Är zteblatt 6/2013

Varia

Klares Bekenntnis Röslers zu den Berufskammern

Verband Freier Berufe mit dem Mittel- standspakt Bayern bei der Bundesre- gierung

Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler hat sich klar zu den Freien Berufen und zu ih- rer Selbstverwaltung bekannt. Bei einer Dele- gationsreise des Mittelstandspakts Bayern zu politischen Gesprächen mit der Bundesregie- rung, an der auch der Verband Freier Berufe in Bayern e. V. (VFB) teilnahm, betonte Rösler ausdrücklich, dass er die Berufskammern und damit auch die Pflichtmitgliedschaft in ihnen zum Selbstverständnis der Freien Berufe für zwingend erforderlich halte. Anderweitige Überlegungen und entsprechende Anfein- dungen durch die Europäische Kommission wies Rösler zurück.

Warum wir Gebührenordnungen brauchen

Zehn Gründe für Honorarordnungen in den Freien Berufen

1. Verbraucherschutz

Eine qualitativ hochwertige freiberufliche Dienstleistung für den Verbraucher kann nicht durch einen ungeordneten Preiswettbewerb gesichert werden. Gebühren- und Honorar- ordnungen werden auf gesetzlicher Grundlage erlassen, die eine umfassende Interessenabwä- gung – insbesondere auch unter Einbeziehung sozialer Belange – vorsieht. Sie orientieren sich dadurch am Gemeinwohl.

2. Kostentransparenz

Die gesetzlichen Gebührenordnungen sorgen für Transparenz und schützen damit den Ver- braucher vor Übervorteilung. Der Markt freibe- ruflicher Dienstleistungen zeichnet sich durch eine ungleiche Informationsverteilung aus, weshalb regelmäßig erhebliche Transaktions- kosten dort entstehen, wo es keine Gebühren- regelungen gibt. Diese Kosten entstehen dem Verbraucher für die Informationsbeschaffung, um Qualität und Inhalt einer Leistung beurtei- len und festlegen zu können.

3. Qualitätssicherung

Gebühren- und Honorarordnungen bilden für viele Freie Berufe die wirtschaftliche Grund- lage für innovative Leistungen auf hohem

Qualitätsniveau. Nur so können sie ihre Unab- hängigkeit gegenüber dem Auftraggeber und Dritten wahren sowie besonderen Staatszielen des Gemeinwohls Rechnung tragen – wie die Gesundheitsversorgung, den Tierschutz, den Rechtsfrieden, die Gebäudesicherheit oder die Baukultur.

4. Leistungsgerechte Vergütung

Ungeordneter Preiswettbewerb ist nur dort wirtschaftlich sinnvoll, wo der Nachfrager für eine bestimmte Leistung die Angebote mehre- rer Bewerber vergleichen und preislich gegen- einander abwägen kann. Eine solche Vergleich- barkeit ist bei den individuellen Leistungen von Freiberuflern nicht gegeben. Die Gebühren- ordnungen tragen dem Rechnung. Der Vergü- tungsrahmen ermöglicht dem Auftraggeber eine sachgerechte Kalkulation.

5. Kalkulationssicherheit

Die Gebührenordnungen sorgen dafür, dass Dritten gegenüber – zum Beispiel der öffentli- chen Hand – eine praktikable Abwicklung und insbesondere auch die Versicherbarkeit von Erstattungspflichten ermöglicht wird. Damit werden Dritte zugleich vor überzogenen Scha- densersatzansprüchen geschützt.

6. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden Die Gebührenordnungen liefern einen ver- lässlichen Maßstab für Sachverständige oder Gerichte im Streitfall. Sie können die Ange- messenheit einer Honorarrechnung prüfen. Sie schaffen klare Verhältnisse für die Vertrags- parteien und tragen dazu bei, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

7. Fachliche Unabhängigkeit

Gebührenordnungen sichern Unabhängigkeit und Integrität des Freiberuflers, der nicht im- mer nur seinem Auftraggeber allein verpflich- tet ist: Er verfolgt nicht in erster Linie kommer- zielle Zwecke, sondern dient auch öffentlichen Belangen als unabhängiges Organ der Rechts- und Steuerrechtspflege, im Gesundheitsbereich und im Bereich des Tierschutzes als Verpflich- teter für die Vorbeugung und Bekämpfung von Seuchen, sowie als Garant für sichere Bauten.

8. Mittelstand und Wettbewerb

Die Gebührenordnungen dienen der Markt- vielfalt und somit dem Wettbewerb, indem sie dafür sorgen, dass kleine und mittlere freibe- rufliche Strukturen nicht durch große Zusam- menschlüsse aus dem Markt gedrängt werden.

Sie ermöglichen so gerade auch jungen Freibe- ruflern die Schaffung zahlreicher Existenzen.

9. Sicherung flächendeckender Leistungs- versorgung

Gerade die kleinteilige Struktur garantiert ei- ne wohnortnahe flächendeckende Versorgung zur Sicherung des Gemeinwohls. Ein ungeord- neter Preiswettbewerb gefährdet das flächen- deckende Angebot, da er zur Bildung größerer Einheiten und damit zu einer Gefahr der Kon- zentration auf lukrative Bereiche führen würde.

10. Europarechtskonformität

Das Europarecht ermöglicht den Bestand ge- setzlicher Gebühren- und Honorarordnungen:

Der Europäische Gerichtshof hat anerkannt, dass Gebührenordnungen aus Allgemeinwohl- gründen gerechtfertigt sind, wenn sie im Hin- blick auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig sind. Da die Honorarordnungen auf Gesetzen beruhen, stellen sie keinen Verstoß gegen das Kartellrecht dar.

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e. V.

Auszug aus Heft 2/2013

Im Internet sind unter www.freieberufe-bayern.de immer aktuelle Nachrichten aus dem Verband Freier Berufe in Bayern e. V. und seinen Mitgliedsverbänden zu finden.

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