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Windows 10 und Datenschutz in der Arztpraxis

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Bayerisches Ärzteblatt 7- 8/2016

des Betriebssystems gibt es die Möglichkeit, Updates über einen vom Praxisnetz zunächst isolierten Rechner ohne Patientendaten he- runterzuladen und diese dann im lokalen Netz zu verteilen (Stichwort: Windows Server Update Services – WSUS; offline).

Ein Betriebssystem hat naturgemäß vollen Zu- griff auf alle Daten, die in einem Rechner ge- speichert sind. Ein gewisses Maß an Vertrau- en an das Betriebssystem und den Hersteller ist daher erforderlich. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand gibt es zwar viele Diskussionen, jedoch keine fundierten, objektiven Belege, die auf einen Vertrauensbruch seitens des Herstel- lers hindeuten würden. Im Gegenteil: die einge- setzten Sicherheitsmechanismen, wie sie in den Zertifizierungsdokumenten von Windows 10 beschrieben werden, entsprechen dem gegen- wärtigen Stand der Wissenschaft und Technik [6]. Eher dürfte also Malware für Ärger sorgen, wenn man die einschlägigen Empfehlungen zur Informationssicherheit in der Arztpraxis nicht beachtet.

Das Literaturverzeichnis kann beim Ver- fasser angefordert oder im Internet un- ter www.bayerisches-aerzteblatt.de (Ak- tuelles Heft) abgerufen werden.

Ungewöhnlich intensiv sind aber in letzter Zeit Diskussionen über das neueste Betriebssystem Windows 10 von Microsoft. Insbesondere der Aspekt des Datenschutzes wird dabei kontro- vers thematisiert. Ärztliche Kollegen sind hier besonders sensibilisiert, weil sie die Daten ihrer Patienten schützen müssen.

In der Kritik stehen hauptsächlich die tiefe Integration des Betriebssystems mit Cloud- Diensten des Herstellers sowie Hilfsfunktio- nen, wie die digitale Assistentin „Cortana“, die dafür erforderliche Spracherkennung oder die Handschrifterkennung. Gemeinsames Merk- mal der kritisch diskutierten Punkte ist, dass eine Datenübertragung vom lokalen Rechner zu Diensten des Herstellers stattfindet oder Daten gleich in der Cloud (zum Beispiel bei MS-Office 365) gespeichert werden. Sie ist integraler Teil einer Dienstleistung (Speiche- rung in der Cloud und Bereitstellung zu Syn- chronisationszwecken) oder für den Betrieb von Hilfsfunktionen erforderlich (Spracher- kennung, Handschrifterkennung, Cortana).

Welche Daten wofür übertragen werden, be- schreibt Microsoft in einer Datenschutzerklä- rung [1, 2]. Fairerweise muss man anmerken, dass solche Funktionen auch in anderen Pro- dukten und Betriebssystemen seit längerer Zeit üblich und offenbar von den meisten Anwendern erwünscht sind (siehe Siri oder Apple-Cloud bei iOS und Mac OS X, Dropbox, Android oder Google-Dienste). Trotzdem dür- fen Patientendaten eine Arztpraxis ungewollt oder gar unbemerkt nicht verlassen. Ein ex- terner IT-Dienstleister darf keinen Zugriff auf Patientendaten erhalten.

Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob unter die- ser Maßgabe ein Betrieb von Windows 10 in einer Arztpraxis vertretbar ist.

Fakt ist, dass Windows in der Standard-Kon- figuration („Expresseinstellungen“ bei der Installation) für oben genannte Cloud- und Komfort-Funktionen Daten an Microsoft bzw.

in eine öffentliche Cloud überträgt. Ob auch patientenrelevante (Meta-)Daten dabei sind, kann nicht mit Sicherheit geklärt oder ausge- schlossen werden. Diese Datenübertragungen können aber vom Anwender „abgeschaltet“

werden.

Ob und zum Teil welche Daten der Rechner überträgt, lässt sich in den Datenschutz- und Konten-Einstellungen von Windows regeln. Ei- ne Einführung in die Thematik kann im Internet unter www.heise.de [3] nachgelesen werden.

Sehr empfehlenswert ist die Analyse des Lan- desbeauftragten für den Datenschutz Baden- Württemberg mit allen relevanten Einstellungen inklusive Empfehlungen für einen datenschutz- freundlichen Betrieb von Windows 10 [4].

Eine Datenübertragung kann nur dann er- folgen, wenn ein Rechner mit dem Internet verbunden ist. Für die Informationssicherheit in der Arztpraxis sind die Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung maßgeblich, insbeson- dere die „Technische Anlage“ [5]. Darin wird gefordert, dass eine direkte Verbindung eines Patientendaten führenden Systems mit dem Internet nicht hergestellt werden darf. Der Betrieb von Windows 10 in einer isolierten Umgebung ist also ohnehin ratsam. Siche- re Verbindungen in geschützten Netzen sind unter definierten Voraussetzungen zulässig.

Hier kann ein Kollege allerdings in ein Dilem- ma geraten. Einerseits ist die regelmäßige Aktualisierung des Betriebssystems und der Praxis-Software – auch aus Sicherheitsaspek- ten – notwendig. Andererseits bekommt man solche Sicherheits- und Programmupdates über das Internet. Es wäre sinnvoll, wenn zu- mindest Updates der Praxis-Software oder eine gegebenenfalls unvermeidbare Fernwar- tung über ein geschütztes Netz (zum Beispiel das „Sichere Netz“ der Kassenärztlichen Ver- einigungen oder ein sicheres Netz des PVS- Herstellers) erfolgen. Für Aktualisierungen

Windows 10 und Datenschutz in der Arztpraxis

Autor

Professor Dr. med. Georgios Raptis, Informatik/E-Health,

Fakultät Informatik und Mathematik, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Prüfeninger Straße 58, 93049 Regensburg

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Software

durch neuere Versionen ersetzt wird. Der

Stand der Technik und Wissenschaft ent-

wickelt sich weiter und passt sich neuen

Anforderungen an. Die Unterstützung des

Herstellers für veraltete Software-Versi-

onen wird irgendwann eingestellt, sodass

diese auf moderner Hardware oft nicht

mehr laufen oder deren Einsatz aufgrund

von – in der Informatik unvermeidlichen –

Sicherheitsproblemen nicht mehr guten

Gewissens vertretbar ist.

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