Version 2017
Leitfaden
Solaranlagen
Eine Förderaktion des Klima und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung
Vorwort
ImletztenJahrwurdenwichtigeWeicheninSachenKlima undEnergiepolitikaufnationalerundinternationaler Ebenegestellt.Alsam12.Dezember2015nachlangwierigen,zähenVerhandlungeninParisdasneueUNKlima
abkommenbeschlossenwurde,rechnetenochniemanddamit,dassdieserambitionierteneueVertragbereitsnach wenigeralseinemJahrinKrafttretenwürde.SoraschwiediesesAbkommenwurdenochnieeininternationales Abkommenratifiziert.DankdieserraschenRatifizierungdurchmehrals55Staaten–unterihnennebenden größtenTreibhausgasVerursachernwieChina,USAundIndienauchdieEuropäischeUnion–giltesnun,diein ParisbeschlossenenVorgabenundZielezügigumzusetzen.
DiesistHerausforderungundVerpflichtungzugleich.NunsindalleHebelinRichtungDekarbonisierung,also desAusstiegsausderVerbrennungvonKohle,ErdölundErdgas,zustellen.DenndieZeitläuftdavon,wennwir dieFolgenderKlimaveränderungwieErnährungskrisen,Dürre,Unwetterkatastrophenundmassivewirtschaftliche SchädenfürunsundfolgendeGenerationenvermeidenwollen.
SolarwärmeistinÖsterreichimBereichderWärme undWarmwasserversorgungeinwichtigerWirtschaftszweig.
ÖsterreichliegtbeiderinstalliertenKollektorflächeproKopfimEURankinghinterZypernaufPlatz2–unddies trotzdesheimischenWetters.DiesentechnologischenVorsprunggiltesauszubauen,zugleichwerdendamitdie heimischenCO2Emissionengesenkt.DerKlima undEnergiefondsunterstütztdaherdieErrichtungsolar
thermischerAnlageninmehrerenProgrammen,vonprivatenKleinanlagenüberinnovativeSolarhäuserbiszu solarenGroßanlageninBetrieben.
ZurUnterstützungdiesesUmstiegsfördertderKlima undEnergiefondsauchheuerwiederneuerrichteteSolar
anlageninBestandsgebäudenzurBeheizungund/oderzurWarmwasserbereitung.
WirfreuenunsaufIhrenBeitragzurEnergiewende!
IngmarHöbarth TheresiaVogel
GeschäftsführerKlima undEnergiefonds GeschäftsführerinKlima undEnergiefonds
Ziele der Förderaktion
DerKlima undEnergiefondsderösterreichischen BundesregierungunterstütztdenEinsatzvonklima
schonendenundumweltfreundlichenthermischen SolarkollektorenundfördertmitdieserAktiondie ErrichtungvonSolaranlageninprivatenHaushalten.
GegenständlichesFörderprogrammträgtsomitzur ErfüllungdesvonÖsterreichratifziertenWeltklima
abkommensbei.EbensounterstütztesdieZielerrei
chungimRahmenderKlima undEnergievorgaben dereuropäischenUnion.
Fördergegenstand
GefördertwerdenneuerrichteteSolaranlagenzur WarmwasserbereitunginGebäudenund/oderzur BeheizungvonGebäuden.DieBaubewilligungfürdas Gebäude,aufdemdieSolaranlageerrichtetwird,muss vordemJahr2003erteiltwordensein.Erweiterungen vonbestehendenSolaranlagenunddieWiederverwen
dunggebrauchterKollektorenwerdennichtgefördert.
Voraussetzungen
DieinstallierteBruttokollektorflächederSolaranlage mussunabhängigvomVerwendungszweckmindestens 4m2umfassen.
DieeingesetztenSolarkollektorenmüssennachdem
„ÖsterreichischenUmweltzeichenfürSonnenkollek
torenundSolaranlagen“ (www.umweltzeichen.at/richt
linien/Uz15_R7a_Richtlinie_Sonnenkollektoren_2016.pdf) zertifiziertsein.Ersatzweisesindalle3nachfolgen
denKriterieneinzuhalten:
• Zertifizierungnach„SolarKeymark“Richtlinie (www.solarkeymark.dk/CollectorCertificates)
• keinegalvanischeBeschichtung(bittekonsultieren SieIhreFachfirma/denHerstellerderKollektoren)
• Nachweiseiner10jährigenGarantiefürdieKollek
toren(bittekonsultierenSieIhreFachfirma/den HerstellerderKollektoren)
DieSolaranlagemussvoneinerbefugtenFachkraft fach undnormgerechtinstalliertwerden.
EsmusseineüberwiegendprivateNutzungdergeför
dertenAnlagegewährleistetsein,d.h.,diezuWohn
zweckendienendeFlächemussmehrals50%des Gesamtgebäudesbetragen.DieerrichteteSolaranlage
mussmindestens10Jahreinordnungs undbestim
mungsgemäßemBetriebbleiben.
ProAntragstellerInkannnur1FörderungfüreineSolar
anlageimRahmendieserFörderaktionbeantragt werden.WeiterskannauchproSolaranlagenur 1Förderantraggestelltwerden.
Antragsberechtigte und Fördersätze
DerFörderantragkannausschließlichvonPrivat
personengestelltwerden.DieRechnungfürdieSolar anlagemussvoneinembefugtenUnternehmenaus
gestelltundanden/dieAntragstellerInadressiert sein.
DieFörderungwirdinFormeinesnichtrückzahlbaren Pauschalbetragesausbezahltundbeträgt700Euro.
GemäßFörderrichtliniefürdieUmweltförderungim Inland2015beträgtdieFörderung,unabhängigvon demangegebenenPauschalsatz,maximal35%der förderfähigenInvestitionskosten.BeigeringenInvesti
tionskostenistdahereineReduzierungdesobenan geführtenPauschalbetragsmöglich.DieDetailszu förderfähigenundnichtförderfähigenKostensindin denFAQsangeführt.DiesefindenSiezumDownload unterwww.solaranlagen.klimafonds.gv.at.
Einreichverfahren
DieEinreichungfürdieFörderaktion„Solaranlagen“
verläuftineinem2stufigenVerfahren.
Schritt1–Registrierung Schritt2–Antragstellung
EineRegistrierungistlaufendmöglich.Siefindenden aktuellenStanddernochzurVerfügungstehenden Fördermittelunterwww.solaranlagen.klimafonds.gv.at.
IhrWegzurFörderung
1. PlanenSieIhreAnlageinRuhemiteinemprofes
sionellenFachbetrieb.
2. WennIhrePlanungenabgeschlossensind:Verein
barenSieeinenfixenInstallations undFertigstel
lungsterminmitIhremFachbetrieb.
3. Schritt1–Registrierung:einmaligeRegistrierung mitIhrembaureifenProjekt.DieFertigstellungmuss
nuninnerhalbvon12Wochenerfolgen.PlanenSie einenZeitpufferein!DasFörderbudgetistnunfür Siereserviert.
4. Schritt2–Antragstellung:DerkonkreteFörder
antragwirdnunonlinegestellt(inkl.Übermittlung derRechnung,desausgefülltenBestätigungs
formularsSolaranlagenunddesMeldezettels).
DieAnlagemusszudiesemZeitpunktfertigin
stalliertundabgerechnetsein.DieAntragstellung mussspätestens12WochennachRegistrierung aufderOnlinePlattformdurchgeführtwerden.
Details zur Antragstellung
UmeinenAntragaufFörderungstellenzukönnen, isteineRegistrierungfürdasumgesetzteProjekt erforderlich.
Registrierung(Schritt1)
DieRegistrierungerfolgtausschließlichonline unterwww.solaranlagen.klimafonds.gv.at ab01.03.2017undistbis30.11.2017möglich.
FolgendeDatenwerdendafürbenötigt:
• Angabenzum/zurAntragstellerIn(Vor undNach
name,Geburtsdatum)
• Postadresse(Straße,Hausnummer,Postleitzahl, Ort,Bundesland)
• EMailAdresse(fürdenweiterenSchriftverkehr) undTelefonnummer
• Projektdaten(ZweckderSolaranlage,Kostender neuenAnlage,Bruttokollektorfläche)
Der/DieAntragstellerInerhältnachAbschlussder RegistrierungeinBestätigungsEMailinkl.Registrie
rungsnummerundeinespersö nlichenLinkszur OnlinePlattformderAntragstellung.
Innerhalbvon12WochennachderRegistrierungist dieAnlagezuerrichtenunddieAntragsunterlagen überdieOnlinePlattformzuübermitteln.Anträge, beidenendieSolaranlagevordem01.03.2017gelie
fertwurde,könnennichtgefördertwerden.Sollten dieAntragsunterlagennichtinnerhalbvon12Wochen nachRegistrierungperOnlinePlattformübermittelt werden,verfälltdieRegistrierung.EineerneuteRegis
trierungistwährenddieserFörderaktionnichtmehr möglich.
DieRegistrierungsolltedahererstdannerfolgen, wenndiebaulichenMaßnahmenzurErrichtung
derSolaranlagebereitsabgeschlossensindbzw.
sichergestelltist,dassallefürdieAntragstellung notwendigenUnterlageninnerhalbderFristvor
liegen.
FüralleregistriertenProjektesindunabhängigvonder HöhederRegistrierungsnummerausreichendBudget
mittelreserviert.
NacherfolgterRegistrierung(Schritt1)undErhalt desBestätigungsEMailshabenSie12WochenZeit, dieAnlageumzusetzenundnachFertigstellungder SolaranlageIhrenAntragzustellen(Schritt2).
BeieinerRegistrierungam30.11.2017,demletzten Tag,andemRegistrierungenvorgenommenwerden können,kannsomitbisspätestens22.02.2018ein AntragaufFörderunggestelltwerden.
Antragstellung(Schritt2)
DieAntragstellungfürdieFörderungkannerstnach derOnlineRegistrierungsowieErrichtungder Solaranlageerfolgen.
FürdieEinreichungdesFörderantrageswerden folgendeAngabenbenötigt:
• IBAN(BICnurbeiausländischenBankverbindungen notwendig)
• Projektstandort(Straße,Hausnummer,Postleitzahl, Ort,Standortgemeinde)
• Projektdaten(LieferdatumderAnlage,Jahrder BaubewilligungdesGebäudes,Zertifizierungder Kollektoren,ersetzterBrennstoff,Informationen zumHerstellerundzurModellbezeichnungder Kollektoren)
Folgende3DokumentesindinelektronischerForm zuübermitteln(möglicheDateiformate:.pdf,.jpg,.tif):
• „BestätigungsformularSolaranlagen“:vollständig ausgefülltundvondem/derAntragstellerInundder ausführendenFirmaunterfertigt
• Rechnungen:adressiertanden/dieAntragstellerIn
• Meldezettel(bzw.amtlicherLichtbildausweisbei ausländischemWohnsitz;derAntragstellermuss nichtamProjektstandortgemeldetsein)
Das„BestätigungsformularSolaranlagen“istals Downloadunterwww.solaranlagen.klimafonds.gv.at fürSiebereitgestellt.SolltekeinScannerzurVerfügung stehen,könnendieUnterlagenauchperKameraoder Smartphoneabfotografiertundhochgeladenwerden.
NacherfolgreicherAntragstellungwirdderAntrag durchdieAbwicklungsstellegeprüftunddemPräsidium
desKlima undEnergiefondszurGenehmigungvorge
legt.NachderGenehmigungdurchdasPräsidiumer
hältder/dieAntragstellerIneineVerständigungper EMailüberdieAuszahlungderFördermittel.
DerletzteZeitpunktfürdieEinreichungderoben angeführtenerforderlichenAntragsunterlagenist 12WochennachRegistrierung.
UnvollständigeAnträgebzw.Anträgemitfalschen AngabenwerdenimRahmenderAntragsprüfung storniert.BittebeachtenSie,dassRechnungenfür Leistungen,dievordem01.03.2017erfolgtsind,nicht anerkanntwerden.Der/dieAntragstellerInstimmtim RahmenderAntragstellungzu,dasssein/ihrName, derStandort,dieTatsacheeinergewährtenFörderung, dieFörderhöhe,dieBruttokollektorflächesowieder TiteldesProjektsunddasAusmaßderdurchdieFör
derungangestrebtenUmweltentlastungveröffentlicht werdenkönnen.
Mittelvergabe
FürdieFörderaktion„Solaranlagen“steht1Mio.Euro zurVerfügung.
Gefördertwerdenalleordnungsgemäßregistrierten Anlagen,fürdieinnerhalbderFristvon12Wochenab OnlineRegistrierungeinvollständigerFörderantrag überdieOnlinePlattformgestelltwurdeundbeidenen alleFörderbedingungenentsprechenddiesemLeitfaden, denAllgemeinenVertragsbedingungenunddenFörder
richtlinienfürdieUmweltförderungimInland2015 eingehaltenwerden.DieRegistrierungsplattformist bis30.11.2017geöffnet.SolltendiezurVerfügung stehendenFördermittelvordiesemDatumausgeschöpft sein,kanneinevorzeitigeBeendigungderFörderaktion unddamitderRegistrierungsmöglichkeitvomKlima
undEnergiefondsfestgelegtwerden.
InformationenüberdasnochvorhandeneFörderbudget findenSieunterwww.solaranlagen.klimafonds.gv.at.
Inanspruchnahme weiterer Förderungen
FürdieErrichtungvonSolaranlagenkönnenzusätz
licheFördermittelderLänderundGemeindenin Anspruchgenommenwerden.DiegleichzeitigeInan
spruchnahmeeinerweiterenBundesförderung,wie z.B.einerFörderungimRahmendes„Sanierungs
schecks“,istnichtmöglich.Soweitdieausdiesem FörderprogrammgefördertenMaßnahmenals EndenergieverbrauchseinsparungenimSinnedes EEffGanrechenbarsind,werdendiesezurGänzedem Klima undEnergiefondsalsstrategischeMaßnahme gemäߧ5Abs.1Z17EEffGzugerechnet.Eineteil
weiseodergänzlicheGeltendmachungderanrechen
barenMaßnahmendurchDritte,insbesonderedurch Übertragungdurchden/dieFördernehmerInzum ZweckderAnrechnungaufIndividualverpflichtungen gemäߧ10EEffG,istnichtmöglich.
Rechtsgrundlage
FörderrichtlinienfürdieUmweltförderungimInland 2015.
Kontakt und Informationen
AntwortenzuhäufiggestelltenFragen(FAQs)finden Sieunterwww.solaranlagen.klimafonds.gv.at.
FürweitereAuskünftestehtIhnendasServiceteam SolaranlagenderKommunalkreditPublicConsulting GmbHtelefonischunter01/31631737oderper EMailansolaranlagen@kommunalkredit.atgernezur Verfügung.
Impressum
Eigentümer,HerausgeberundMedieninhaber:
Klima undEnergiefonds
GumpendorferStraße5/22,1060Wien ProgrammManagement:
StefanReininger
www.solaranlagen.klimafonds.gv.at
Programmabwicklung:
KommunalkreditPublicConsultingGmbH Türkenstraße9,1092Wien
GrafischeBearbeitung:
r+kkowanz Fotos:
Klima undEnergiefonds/HansRinghofer,Shutterstock/PavelVakhrushev Herstellungsort:
Wien,März2017