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Ergänzende Allgemeinverfügung für Ostermontag erlassen

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31.03.2021

Ergänzende Allgemeinverfügung für Ostermontag erlassen

Die Stadtverwaltung hat im Zuge der bestehenden Corona-Beschränkungen am Mittwoch, 31.

März 2021, eine ergänzende Allgemeinverfügung für den Ostermontag erlassen. Da die bestehende Allgemeinverfügung keine ausdrücklichen Regelungen für Feiertage zu den Verweilverboten im öffentlichen Raum beinhaltete, bestand hierfür noch Regelungsbedarf.

Entsprechend gilt nun am Ostermontag, 5. April 2021, ein Verweilverbot im Zeitraum von 0 bis 22 Uhr.

 

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