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Studienordnungfür den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre als Nebenfach

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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studienordnung

für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre als Nebenfach

Gemäß § 17 Absatz (1) Nr. 1 der Vorläufigen Verfas- sung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 08/2002) hat der Fakul- tätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am 08. Mai 2002 die folgende Studienordnung erlassen.

Diese Studienordnung regelt aufgrund der Fachspezi- fischen Prüfungsbestimmungen das Studium der Volkswirtschaftslehre als Nebenfach in Magisterstu- diengängen der Humboldt-Universität zu Berlin.

§ 1 Ziel des Studiums

Das Studium der Volkswirtschaftslehre als Nebenfach soll den Studenten/ Studentinnen von Magisterstu- diengängen an der Humboldt-Universität zu Berlin in Ergänzung zu ihren Hauptstudien – unter Berücksich- tigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt – grundlegende fachliche Kenntnisse, Fä- higkeiten und Methoden der Volkswirtschaftslehre vermitteln.

§ 2 Studienbeginn

Das Studium der Volkswirtschaftslehre als Nebenfach kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommer- semester begonnen werden. Die Fakultät ist nicht ver- pflichtet, die Lehrveranstaltungen in jedem Semester anzubieten. Das Angebot dieser Veranstaltungen, ge- mäß Studienplan, geht von einem Studienbeginn im Wintersemester aus.

§ 3 Umfang des Studiums

Das Studium der Volkswirtschaftslehre als Nebenfach umfasst im Grundstudium und im Hauptstudium je 20 Semesterwochenstunden (SWS), wovon im Grundstu- dium 2 SWS und im Hauptstudium 2 SWS zur freien Wahl stehen. Im Grundstudium sind Pflichtveranstal- tungen im Umfang von 4 SWS und Wahlpflichtveran- staltungen im Umfang von 14 SWS, im Hauptstudium Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 18 SWS vorgesehen. Die Prüfungsanforderungen und Prü- fungsverfahren werden so gestaltet, dass die Studien- dauer neun Semester nicht überschreitet.

Diese Studienordnung wurde von der Senatsverwaltung für Wis- senschaft, Forschung und Kultur am 21. August 2002 zur Kenntnis genommen.

§ 4 Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen im Studium der Volkswirt- schaftslehre als Nebenfach decken sich mit den ent- sprechenden Lehrveranstaltungen im Diplomstudien- gang Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftswissen- schaftlichen Fakultät. Die angegebenen Semesterwo- chenstunden umfassen Vorlesungen, Übungen und Seminare.

§ 5 Sprachkenntnisse

Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden Englisch und möglichst ebenfalls eine weitere Fremdsprache in Wort und Schrift beherrschen. Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums können in englischer Sprache stattfinden.

§ 6 Aufbau des Nebenfachstudiums (1) Das Studium der Volkswirtschaftslehre als Neben- fach besteht aus einem Grundstudium und einem Hauptstudium.

(2) Im Grundstudium sind folgende Pflichtfächer bzw.

Wahlpflichtfächer zu absolvieren:

a) Mathematik I (Analysis) im Umfang von 4 SWS b) Volkswirtschaftslehre im Umfang von

14 SWS Dabei kann aus den folgenden Veranstaltungen ge- wählt werden:

VWL I: Einführung in die Volkswirtschaftslehre VL: 2 SWS

VWL II: Mikroökonomie I

VL: 2 SWS, UE: 2 SWS VWL III Wirtschaftsgeschichte

VL 2 SWS

(2)

- 4 -

VWL IV: Mikroökonomie II

VL: 2 SWS, UE: 1 SWS VWL V: Makroökonomie I

VL: 2 SWS, UE: 1 SWS VWL VI: Makroökonomie II

VL: 2 SWS, UE: 2 SWS (3) Im Hauptstudium ist Volkswirtschaftslehre zu be- legen.

Im Fach Volkswirtschaftslehre sind Lehrveranstaltun- gen (einschließlich Übungen) im Umfang von 18 SWS zu belegen. Dabei sind 8 SWS aus den in Ab- satz (4) genannten Pflichtlehrveranstaltungen nach- zuweisen. Die restlichen Lehrveranstaltungen sind aus dem Angebot des Grundstudiums (nicht belegte Teil- gebiete der Volkswirtschaftslehre) und des Hauptstu- diums der Volkswirtschaftslehre frei wählbar. Leis- tungsnachweise im Umfang von mindestens 2 SWS sind in Seminaren in einem dieser Fächer zu erbrin- gen.

(4) Die Fächer der Volkswirtschaftslehre mit den zu- gehörigen Pflichtlehrveranstaltungen sind im folgen- den aufgeführt:

1. Wirtschaftstheorie

Konjunktur- und Beschäftigungstheorie VL: 2 SWS, UE: 2 SWS Allokations- und Preistheorie

VL: 2 SWS, UE: 2 SWS 2. Wirtschaftspolitik

Konjunktur- und Wachstumspolitik VL: 2 SWS, UE: 2 SWS Wettbewerbs- und Strukturpolitik

VL: 2 SWS, UE: 2 SWS 3. Finanzwissenschaft

Einführung in die Finanzwissenschaft I VL: 2 SWS, UE: 2 SWS Einführung in die Finanzwissenschaft II

VL: 2 SWS, UE: 2 SWS oder

Theorie der Finanzwissenschaft I VL: 2 SWS, UE: 2 SWS Theorie der Finanzwissenschaft II

VL: 2 SWS, UE: 2 SWS

§ 7 Prüfungen

(1) Die Zwischenprüfung besteht aus den studienbe- gleitenden Teilprüfungen des Faches Volkswirt- schaftslehre und Mathematik I.

(2) Die Magisterprüfung wird studienbegleitend durchgeführt und besteht aus benoteten Lehreinheits- prüfungen.

(3) Art und Umfang der Zwischen- und der Magister- prüfung im Nebenfach Volkswirtschaftslehre regelt die Magisterprüfungsordnung der Humboldt-Universität zu Berlin, insbesondere Teil II 64.

§ 8 Studienberatung

Die Studienberatung erfolgt durch den Studienfachbe- rater für Volkswirtschaftslehre und studienbegleitend durch die jeweiligen lehrenden Hochschullehrerinnen/

-lehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/

Mitarbeiter.

§ 9 Übergangsregelungen

Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Ordnung aufgenommen haben, können es wahlweise nach der vorläufig gültigen Ordnung oder nach dieser Ordnung abschließen.

§ 10 In-Kraft-Treten

(1) Diese Studienordnung gilt nur im Zusammenhang mit den Fachspezifischen Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre als Nebenfach.

(2) Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hum- boldt-Universität zu Berlin in Kraft.

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