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Erlass Nr. 03/2012 Richtlinien über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Führung von Schullaufbahnakten in der Stadtgemeinde Bremen

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Schulen

der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich an:

Privatschulen

Magistrat der Stadt Bremerhaven - Schulamt -

Erlass Nr. 03/2012

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer 230 T (04 21) 3 61 6550 F (04 21) 4 96 6550 E-mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) (24-20) 2-35-91

Bremen, 29. Februar 2012

Richtlinien über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Führung von Schullaufbahnakten in der Stadtgemeinde Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlasse ich die anliegenden Richtlinien mit sofortiger Wirkung.

Sie lösen die mit Erlass Nr. 8/2003 herausgegebenen Richtlinien zur Führung von Schullaufbahn- akten in der Stadtgemeinde Bremen vom 31. März 2003 ab.

Die neuen Richtlinien wurden an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Bremischen Schulgesetz (BremSchulG), dem Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG), dem Gesetz zum Datenschutz im Schulwesen (Schuldatenschutzgesetz – BremSchulDSG) und dem Bremischen Datenschutzgesetz (BremDSG) angepasst.

Gegenüber den Richtlinien vom 31. März 2003 sind die neuen Richtlinien davon gekennzeichnet, dass die Differenzierung der Schullaufbahnakte in Teil A und Teil B aufgehoben wird. Zukünftig wird für jede Schülerin und jeden Schüler nur noch eine Schullaufbahnakte angelegt. Des Weiteren nehmen die neuen Richtlinien die digitale Erfassung und automatisierte Verarbeitung der die Schülerin/den Schüler begleitenden Grund-, Schullaufbahn- und Leistungsdaten in der Schulver- waltungssoftware auf.

Schülerdaten werden mittlerweile über eine entsprechende Steuerung der Zugriffsrechte in der Schulverwaltungssoftware an die jeweils aufnehmende Schule übermittelt. Eine Doppelerfassung in der Schulverwaltungssoftware und schriftlich in der Schullaufbahnakte ist nicht nur aus arbeits- ökonomischen Erwägungen nicht sinnvoll, sie folgt auch nicht konsequent dem Grundsatz der Datensparsamkeit und widerspricht zudem den Bestimmungen des Bremischen Datenschutz- gesetzes.

Nicht digital erfasst und somit nicht für eine elektronische Übermittlung geeignet sind dagegen die Erklärungen der Erziehungsberechtigten zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Erklärungen beziehen sich auf die aktuell besuchte Schule und stehen immer in Bezug mit der dortigen Datenverarbeitung. Das gilt besonders für die Veröffentlichung von Fotos und Werken des Kindes und auch für Erklärungen zur Datenweitergabe beim Übergang in die weiterführende Schule.

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

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Die neue einteilige Schullaufbahnakte ist für alle Schülerinnen und Schüler der 1. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2012 /2013 anzulegen und zu führen.

Die bestehenden Schullaufbahnakten von Schülerinnen und Schülern mit einer Differenzierung in Teil A und B werden auslaufend fortgeführt und beim Abgang aus der Schule vollständig in deren Archiv übernommen.

Neue Vordrucke stehen den Schulen ab sofort in der Schulverwaltungssoftware unter Verwaltung/Formulare/Anmeldebogen für die Schullaufbahnakte und Datenschutz-Info’s

zur Verfügung.

Ich bitte Sie, diese Richtlinien den Lehrkräften Ihrer Schule bekannt zu machen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

Anlage

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