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Abteilung Arbeit Referat 23

Hutfilterstraße 1-5 28195 Bremen Bremen, 11.04.2018

Landesprogramm „Perspektive Arbeit Saubere Stadt (Pass)“ für langzeitarbeitslose, SGB-II- beziehende Menschen

Förderung von Lohnkosten, unterstützender Begleitung und Anleitung Aufruf zur Einreichung von Anträgen

Das Land Bremen plant, Lohnkosten, unterstützende Begleitung und Anleitung für befristet öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtig beschäftigte SGB-II-Beziehende aus Mitteln des Beschäftigungspoltischen Aktionsprogramms (BAP) und im operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 (ESF-OP) zu fördern.

Der Senator für Wirtschaft Arbeit und Häfen ruft zur Einreichung von Einzelanträgen für geplante Maßnahmen auf.

Das Interventionsblatt der Förderung ist in der Anlage 1 beigefügt.

1. Ziel und Gegenstand der Förderung

Mit den geförderten Maßnahmen sollen einer Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit entgegen gewirkt und soziale Teilhabe ermöglicht werden.

Unterstützt durch Mittel des Landes Bremen werden SGB-II-beziehende langzeitarbeitslose Personen eine bis zum 31.12.2019 befristete, öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei verschiedenen ArbeitgeberInnen im Bereich des Handlungsfeldes „Saubere Stadt“ erhalten. Diese Arbeitsplätze werden aus Landesmitteln und ggf. aus Mitteln der Jobcenter Bremen und Bremerhaven gefördert.

Durch die öffentlich geförderte Beschäftigung soll dabei gleichzeitig ein öffentlicher Mehrwert geschaffen werden.

Im Rahmen des Programms können Lohnkosten und die unterstützende Begleitung und Anleitung dieser Beschäftigten gefördert werden. Für jeden Beschäftigten muss eine Anleitung und Begleitung sichergestellt sein. Diese kann von den jeweiligen ArbeitgeberInnen vorgenommen werden. Anleitung und/oder Begleitung ist jedoch auch durch externe Dienstleister möglich.

Hinweis: Eine Abrechnung von Anleitung und Begleitung von Beschäftigten kann im Rahmen des Programms Perspektive Arbeit (LAZLO) vorgenommen werden, sofern Dienstleister in diesem Programm bereits durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gefördert werden.

2. Mengen- und Zeitgerüste

Eine Förderung ist vorgesehen bis zum 31.12.2019. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Voraussichtlich können insgesamt im Programm bis zu 130 Teilnehmende in Bremen und Bremerhaven gefördert werden.

Es ist möglich, Förderungen für Stellen mit unterschiedlichen Förderzeiträumen zu beantragen.

www.esf-bremen.de

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3. Zielgruppen der Maßnahmen

Das Programm richtet sich an BezieherInnen von ALG II über 25 Jahre. Je nach Tätigkeit sollen auch Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Über 50 Jährige und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erreicht werden. Insbesondere sollen Menschen erreicht werden, die sich nicht in einer Fördermaßnahme nach dem SGB II befinden. Eine Teilnahme von (ehemals) Straffälligen ist möglich.

Das Programm richtet sich an langzeitarbeitslose Menschen. In begründeten Ausnahmefällen finden die Einschränkungen der Förderfähigkeit von Personen nach dem SGB II oder III keine Anwendung. Diese Ausnahmefälle müssen in den Anträgen begründet dargelegt werden und sich auf die Förderung der o.g. Zielgruppen beziehen.

Die Beschäftigung ist bis zum 31.12.2019 befristet und kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeitform erfolgen. Eine Beantragung von Stellen mit veränderbaren Arbeitszeiten ist möglich.

4. Leistungsbeschreibung Teilleistung Lohnkosten:

Die Teilnehmenden müssen sozialversicherungspflichtig über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr durch die jeweiligen Dienstleister, die eine Interessenbekundung einreichen, beschäftigt werden. Die Tätigkeit muss in den Bereich „Saubere Stadt“ fallen, im öffentlichen Interesse liegen sowie zusätzlich zu den Zuständigkeiten der offiziell mit dem Bereich beauftragten Dienstleister sein. Dieser Bedarf wird von SWAH in Absprache mit SUBV sowie Akteuren in den Quartieren (bei quartiersbezogenen Stellen) definiert. Für Bremerhaven wird der Bedarf vom Magistrat Bremerhaven definiert. Stellen können im gesamten Gebiet des Landes Bremen entstehen. Quartiersbezug ist erwünscht, aber keine zwingende Voraussetzung. Bei besonderen Problemlagen können auch Stellen ohne Quartiersbezug gefördert werden. Diese Problemlagen müssen im Antrag besonders begründet werden.

Neben Reinigungstätigkeiten können auch Beratungen, Nachbarschaftshilfe, Grünpflege, gestalterische Elemente u.Ä. gefördert werden, wenn dieser Bedarf bei quartiersbezogenen Stellen von Ortsämtern und Quartiersmanagements bestätigt wird und im Interesse des Landes Bremen liegt.

Die geplanten Tätigkeiten sollten im Bezug zu der Zielgruppe stehen, die erreicht werden soll.

Teilleistung Flankierung:

Die Teilnehmenden werden tätigkeitsbegleitend unterstützt, beraten und gecoacht.

Teilleistung Anleitung:

Zudem soll durch eine Anleitung eine systematische Unterweisung und tätigkeitsbegleitende Unterstützung angeboten werden.

5. Personal

Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal für die Anleitung und unterstützende Begleitung.

Teilleistung Flankierung:

Die Anforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals ist dem Informationsblatt für Standardeinheitskosten für flankierende Unterstützung und begleitende Anleitung von Teilnehmenden in arbeitsfördernden Maßnahmen zu entnehmen.

Der Dienstleister hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen und pädagogischen Wissensstand verfügt.

www.esf-bremen.de

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Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Mittelgeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Bei Personaländerungen während der Förderdauer hat der Nachweis des Personals unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme gegenüber dem Mittelgeber zu erfolgen.

Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Dienstleister sicherzustellen.

Der Einsatz des Personals im Projekt ist mittels einer Zeiterfassung zu dokumentieren. Das Personal ist auf die Förderung im Rahmen des ESF-OP hinzuweisen.

Teilleistung Anleitung:

Die Anforderungen an die Qualifikation des eingesetzten Personals ist dem Informationsblatt für Standardeinheitskosten für flankierende Unterstützung und begleitende Anleitung von Teilnehmenden in arbeitsfördernden Maßnahmen zu entnehmen.

Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Mittelgeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen.

Bei Personaländerungen während der Förderdauer hat der Nachweis des Personals unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme gegenüber dem Mittelgeber zu erfolgen.

Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Dienstleister sicherzustellen.

Der Einsatz des Personals im Projekt ist mittels einer Zeiterfassung zu dokumentieren. Das Personal ist auf die Förderung im Rahmen des ESF-OP hinzuweisen.

6. Auswahlverfahren

Schriftliche und rechtsverbindlich unterschriebene Anträge müssen bis zum 15.06., 10.00 Uhr (Ausschlussfrist) eingegangen sein bei:

Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Ref. 23,

z.Hdn. Frau Warnecke Hutfilterstraße 1-5 28195 Bremen

7. Anlagen

- Antragsformular Lohnkosten - Bewertungsraster Lohnkosten - Finanzplan Lohnkosten

- Antragsformular sozialpädagogische Begleitung und Anleitung - Bewertungsraster sozialpädagogische Begleitung und Anleitung - Finanzplan sozialpädagogische Begleitung und Anleitung - Interventionsblatt B 1.2.2

- Informationsblatt für Standardeinheitskosten für flankierende Unterstützung und begleitende Anleitung von Teilnehmenden in arbeitsfördernden Maßnahmen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Warnecke, Tel. 0421 / 361 – 2066, rebekka.warnecke@wah.bremen.de

www.esf-bremen.de

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