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FINGER WEG VOM „GRÜNEN TAFELSILBER“ IN ASCHAFFENBURG!

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 05.09.2014 PM 091-14/LFG Artenschutz

FINGER WEG VOM „GRÜNEN

TAFELSILBER“ IN ASCHAFFENBURG!

BUND Naturschutz kämpft um Rettung eines bedeuten- den Streuobstwiesenkomplexes vor geplantem Baugebiet

Nach den Plänen der Stadt Aschaffenburg soll der in der Main- schleife bei Nilkheim gelegene Streuobst-/Grünkomplex einem über 20 ha großen Baugebiet geopfert werden.

Verloren gingen damit nicht nur wertvolle Biotope und Lebens- räume seltener Arten, sondern auch ein einzigartiges Naherho- lungsgebiet.

Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen genügen nicht annähernd den gesetzlichen Vorgaben, ihre Wirksamkeit ist vielfach höchst ungewiss.

Der BUND Naturschutz erwartet deshalb von der Stadt Aschaf- fenburg den sofortigen Stopp des laufenden Genehmigungs- verfahrens und die Unterschutzstellung ihres „Grünen Tafelsil- bers“ als geschützten Landschaftsbestandteil.

… ein „grüner Edelstein“ mit Patina

Wovon andere Städte nur noch träumen können, findet sich in Aschaffenburg quasi vor der Haustüre – ein 27 ha großer Streu- obstwiesen- und - brachenkomplex mit eingestreuten Magerwie- sen, Feldgehölzen und Kleingärten.

Nur ein einziger Asphaltweg („Anwandeweg“) Weg führt diagonal durch dieses Gebiet, so dass es zwar für die (Nah-) Erholung ge- nutzt werden kann, trotzdem auch nahezu ungestörte „Wildnis- areale“ aufweist.

Auch aufgrund des kleinräumigen Biotopmosaiks und der auf vie- len Flächen nur mehr extensiven bzw. ganz aufgegebenen Nut- zung, des hohen Totholzanteils und der höhlenreichen Obst- baumveteranen ist das Gebiet am Anwandeweg zu einem einzig- artigen Refugium für 35 Vogel – und mindestens 2 Fledermausar- ten geworden – darunter bayernweit seltene Arten wie Wendehals, Grünspecht und Gartenrotschwanz. Sogar Grauspecht, Pirol, Klappergrasmücke und Feldschwirl konnten dort schon beobach- tet werden.

Schon 1999 hatte das Arten- & Biotopschutzprogramm Bayern dieses Gebiet als „landesweit bedeutsamen Lebensraum“ einge- stuft!

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Nürnberg, 05.09.2014 PM 091-14/LFG Artenschutz

Naturgenuss quasi vor der Haustüre

Auch lt. Grünordnungsplan wir diese „unbebaute Enklave“ fast noch als „freie Landschaft“ wahrgenommen. Leicht erreichbar und doch fern aller städtischen Betriebsamkeit finden dort Jung &

Alt jede Menge Erholungsmöglichkeiten – stille Genießer ebenso wie actionverliebte Freizeitsportler.

Gerade die verwilderten Flächen bieten in unmittelbarer Nachbar- schaft zu dicht bebauten Wohnquartieren entdeckungsfreudigen Kindern und Jugendlichen schier unerschöpfliche Möglichkeiten zur Naturerfahrung und – erkundung und damit einen von der Na- tur quasi geschenkten und von ihr überreich ausgestatteten Aben- teuerspielplatz.

Erst im Frühjahr 2014 wurde diesem Gebiet im Grünordnungsplan eine sehr hohe Bedeutung für die Naherholung attestiert!

Arten- & Flächenschutz sichert Lebensqualität!

Für den BN ist es völlig unverständlich, dass die Stadt Aschaffenburg ihr „grünes Tafelsilber“ ohne zwingenden Grund einem neuen Baugebiet opfern will.

Dies umso mehr, als schon heute absehbar ist, dass die Wohn – und Lebensqualität in diesem neuen Wohngebiet aufgrund der Lärmbelastung und der fragwürdigen Luftqualität nicht sonderlich attraktiv wäre und auch die Stadt Aschaffenburg insgesamt an Attraktivität verlieren würde.

Nach Überzeugung des BN steht dieses Vorhaben im Wi- derspruch zu Vorgaben der bayerischen Verfassung und zu Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes, aber auch zu klaren politischen Zielsetzungen beim Flächenschutz.

So verpflichtet Art. 141 Bayerische. Verfassung auch die Städte und Gemeinden ausdrücklich dazu,

 „die Landschaft zu schützen und zu pflegen“ sowie

„kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder und die heimi-

 schen Tier – und Pflanzenarten zu schonen und zu erhalten“

Auch mehrseitige Rundbriefe des früheren bayerischen Innenmi- nisters Günther Beckstein aus 2002/2003 beinhalteten für bayeri- sche Kommunen klare Vorgaben u.a.

 Zum sparsamen Umgang mit vorhandener Fläche

 Zum Vorrang von Innenentwicklung, Umnutzung & Nachver- dichtung anstelle der Neuausweisung von Baugebieten

Der BN ist davon überzeugt, dass im Stadtgebiet von Aschaf- fenburg längst nicht alle Potentiale dazu ausgeschöpft sind und für den verbleibenden Bedarf konfliktärmere Standorte ge- funden werden könnten.

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Nürnberg, 05.09.2014 PM 091-14/LFG Artenschutz

„Russisches Roulette“ zulasten der Natur!

Nicht zuletzt aufgrund der Größe der zur Rodung und Bebauung vorge- sehenen Biotopflächen, ihrer besonderen ökologischen Bedeutung und der tlw. Sehr speziellen Standortansprüche vertreibungsgefährdeter Ar- ten entsprechen die mit großem Aufwand geplanten Maßnahmen zur Ein- griffsminimierung und zur Eingriffskompensation vielfach auch nicht an- nähernd den natur – und artenschutzrechtlichen Vorschriften.

So nützt es dem Wendehals, einem besonders standorttreue Zugvogel, herzlich wenig, wenn sein Höhlenbaum nur während seiner Abwesenheit gerodet werden soll.

Ebenso ist nicht nachvollziehbar, wie auf weit verstreut liegenden Klein – und Kleinstparzellen, die keine Verbindung zum bisherigen Lebensraum seltener Vogel – oder Fledermausarten haben, ein vor Ort wirksamer Aus- gleich für großflächige Lebensraumverluste erreicht werden soll.

Vollends fragwürdig erscheint dem BN u.a. auch, dass auf kilometerweit entfernten Ökoflächen erst 3- 15 Jahre alte Baumjünglinge für Höhlenbrü- ter den Verlust ihrer großdimensionierten Quartierbäume kompensieren und dort aufgehängte Nistkästen so lange als Ausweich- bzw. Ersatzquar- tier dienen sollen, bis nach Jahrzehnten diese Baumjünglinge das Zim- mern einer Bruthöhle verkraften.

Niemand kann aber garantieren, dass die betroffenen Vögel (z.B. Wen- dehals) von deren Existenz überhaupt erfahren und bereit sind, diese Kästen auch zu beziehen.

Hier wird in unverantwortlicher Weise „russisches Roulette“

mit ohnehin schon gefährdeten Tierarten betrieben, zumal es ganz offensichtlich nirgends einen „Plan B“ für den Fall des Scheiterns bei der Kompensationsplanung gibt.

Nachhaltig statt kurzsichtig!

Zusammen mit zahlreichen Naturliebhabern appelliert der BUND Naturschutz an die Stadt Aschaffenburg, der besonderen Bedeutung dieses einzigartigen Gebietes Rechnung zu tragen und ihr „Grünes Tafelsilber“ nicht vorschnell einem fragwürdigen Baugebiet zu op- fern.

Nimmt die Stadt im Sinne einer echten und nachhaltigen Zukunfts- vorsorge ihre Verpflichtungen aus Art. 141 Bayerische Verfassung wirklich ernst, kann sie nicht länger an diesem Baugebiet festhalten.

Sie wäre nach Meinung des BN gut beraten, für ihren „grünen Edel- stein“ die Ausweisung als „geschützten Landschaftsbestandteil“ zu beantragen, mit engagierten Fachleuten ein differenziertes Pflege- konzept dafür zu entwickeln und sich damit in die wachsende Schar von Gemeinden einzureihen, die sich vom ungebremsten Flächen- verbrauch verabschiedet haben, um mit gezielten Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt auch künftigen Generationen ei- nen hohen Wohn -, Freizeit- und Erholungswert bieten zu können.

gez. Helmut Schultheiß

Regionalreferent für Unterfranken

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