Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine Alternative zur Regelbetreuung wäh- len, wenn die Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind. Dieses soge- nannte Unternehmermodell (DGUV Vorschrift 2, § 2 Absatz 4) besteht aus:
- Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie - Fortbildungsmaßnahmen für den Unternehmer und
- bedarfsorientierter Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Motivations- und Informationsmaßnahmen haben das Ziel, den Unternehmer bei der In- tegration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe zu unterstützen. Der Unternehmer soll die notwendigen Maßnahmen im Arbeitsschutz erkennen und bei Bedarf den Betriebs- arzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Motivations- und Informationsmaßnahmen ist die Absolvierung einer allgemeinen Informationsveranstaltung zur Organisationsverpflichtung im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zum Unternehmermodell.
Nach dem Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen entscheidet der Unter- nehmer selbst über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen bedarfsorientierten Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Grundlage für seine Entscheidung ist die Gefährdungsbeurteilung. Erforderlichenfalls sind bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit einzube- ziehen.
Die Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 enthält die vollständige Beschreibung dieser alternati- ven bedarfsorientierten Betreuung (Unternehmermodell).