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Folgeerklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß Artikel 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (nach Bescheiderteilung, jährlich während der Dauer der Zweckbindungsfrist einzureichen)

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Academic year: 2022

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für Bildungsstätte:

ggf. wirtschaftlich abgrenzbare Teileinheit (vgl. hierzu Handreichung)

Jährliche E R K L Ä R U N G zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten

gemäß Artikel 107 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Folgeerklärung für bereits bewilligte Projekte

(eine Erklärung pro ÜBS/Teileinheit) für das Haushaltsjahr

Hiermit erklären wir als Träger der o.g. überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS), dass dort i.S.v.

Art. 107 AEUV zurzeit beihilferelevante, wirtschaftliche Tätigkeiten in nachfolgendem Umfang durchgeführt werden.

Die Angaben beziehen sich jeweils auf das Verhältnis der der wirtschaftlichen Tätigkeit zugewiesenen jährlichen Kapazität zur Gesamtkapazität der ÜBS bzw. der o.g. wirtschaftlich abgrenzbaren

Teileinheit des vergangenen Kalenderjahres (vgl. hierzu Handreichung zu dieser Erklärung).

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten der o.g. ÜBS bzw. der o.g. Teileinheit liegen in diesem Sinne

unter oder gleich 20 % oder

über 20 %

Es ist uns bekannt, dass

 bei einer über 20% liegenden wirtschaftlichen Tätigkeit die Prüfung der beihilferechtlichen Vorgaben gemäß Artikel 107 AEUV und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung durch die Zuwendungsgeber erforderlich ist.

 die vorliegende Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen i.S.v. § 2 SubventionsG i.V.m. § 264 StGB gehört.

 wir im Verlauf des Fördervorhabens daher verpflichtet sind, mögliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift(en)

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