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Programm zur Förderung der Teilnahme junger inno­ vativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

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Academic year: 2022

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Programm zur Förderung der Teilnahme junger inno­

vativer Unternehmen an

internationalen Leitmessen

in Deutschland

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglicht mit diesem Programm deutschen Unternehmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutsch- land zu günstigen Bedingungen.

Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veran- staltungen erfolgt durch das Bundesministerium für Wirt- schaft und Energie u. a. nach folgenden Kriterien:

• Deutsche Messen mit hoher Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite

• vorliegende FKM-Zertifizierung (Gesellschaft zur frei- willigen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen) Messeliste zum Download auf www.auma.de und

www.bafa.de.

Ziel des Programms

Die produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen von jungen innovativen Unternehmen sollen durch Messe- teilnahmen vermarktet werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand auf inter- nationalen Leitmessen in Deutschland.

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Vorgaben für den Gemeinschaftsstand

• Veranstalter der Messe ist gleichzeitig Organisator des Gemeinschaftsstandes.

• Einzig mögliche Beteiligungsform ist ein Gemeinschafts- stand; pro Messe können mehrere Themen-Stände mög- lich sein.

• Eine Mindestteilnehmerzahl von 10 wird angestrebt.

• Die Standfläche pro Unternehmen soll bei 10–15 qm liegen, jedoch mindestens 6 qm betragen.

• Teilnehmer am Gemeinschaftsstand sind ausschließlich geförderte Unternehmen. Unternehmen können sich auf dem Gemeinschaftsstand nur auf der geförderten Fläche präsentieren. Erweiterungen auf eigene Kosten sind nicht zulässig.

Kriterien für förderfähige junge Technologie­

unternehmen

• Förderfähig sind Unternehmen mit Sitz und Geschäfts- betrieb in Deutschland, die sich durch die Neuentwick- lung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markt- einführung auszeichnen. Die Entwicklungen bzw. Ver- besserungen müssen sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistun- gen unterscheiden. Das Unternehmen muss der Industrie oder dem Handwerk zuzuordnen sein.

• Es handelt sich um ein Kleinunternehmen gemäß EU-Defini tion:

weniger als 50 Mitarbei ter

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchs tens 10 Mio. Euro und

jünger als zehn Jahre.

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Förderbetrag

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstel- lers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestell- ten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Bei den ersten zwei Messebeteiligungen werden ab 2017 60 Prozent der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 40 Prozent. Ab der dritten Messebeteiligung werden 50 Prozent der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 50 Prozent. Insgesamt können drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe gefördert werden. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal 7.500,– Euro pro Aussteller und Messe.

Antragsverfahren

Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messe - beginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Ge mein - schaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich schriftlich beim BAFA einzureichen ist.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn

Tel. 06196 908-2409, Fax 06196 908-1500 E-Mail: mpiu@bafa.bund.de

Internet: www.bafa.de

Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam. Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und weitere Informa- tionen zum Förder programm stehen im Internet zur Ver- fügung:

www.foerderdatenbank.de

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AUMA – Ausstellungs­ und Messe­Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.

Der AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.) informiert und berät als Spitzen organisation der deutschen Messewirtschaft über Termine, das Angebot sowie über Aussteller- und Besu- cherstrukturen von in- und ausländischen Messen und Ausstellungen. Ziel ist es, interessierten Ausstellern und Besuchern Entscheidungshilfen für eine Messeteilnahme oder für den Besuch einer Messe zu liefern.

Diese Informationen stehen kostenfrei im Internet unter www.auma.de zur Verfügung und sind tagesaktu ell abruf- bar. Darüber hinaus steht der AUMA allen Interessenten jederzeit für individuelle Auskünfte zur Verfügung.

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.

Littenstraße 9, 10179 Berlin Postfach: 021 281, 10124 Berlin Tel.: +49 (0)30 24000-0

Fax: +49 (0)30 24000-330 E-Mail: info@auma.de Internet: www.auma.de

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist mit dem audit berufundfamilie® für seine familien freundliche Personalpolitik aus- gezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.

Impressum

Herausgeber

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit

11019 Berlin www.bmwi.de

Gestaltung und Produktion PRpetuum GmbH, München Stand

April 2018 Druck

MKL Druck GmbH & Co. KG, Ostbevern

Bildnachweis

Digitalstock/S. Niehoff (Titel) Digitalstock/M. Wunderle (S. 1)

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