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Satzung der unselbständigen Stiftung "Geowissenschaften in der Öffentlichkeit" der Fakultät für Geowissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

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Academic year: 2022

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Auszug aus der Satzung

§ 1 Präambel

Die große Bedeutung der Geowissenschaften für die Erforschung und nachhaltige Bewirtschaftung unserer Erde wird in der Öff entlichkeit un- zureichend wahrgenommen. Da davon nicht nur Stellung und Bedeu- tung des Geographieunterrichts in unserem Bildungswesen, sondern auch die Gewinnung geeigneten Nachwuchses sowie fi nanzieller Förde- rung für Wissenschaft und Praxis abhängen, müssen Fragestellungen und Leistungen der Geowissenschaften für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unserer Erde stärker in der öff entlichen Wahrnehmung ver- ankert werden.

§ 2 Aufgaben

Aus den Erträgen der Stiftung ist mindestens alle drei Jahre eine öff ent- lichkeitswirksame Veranstaltung zu den Zielen, Programmen und Erträ- gen geowissenschaftlicher Forschung und Praxis zu fi nanzieren oder zu unterstützen. Maßstab für die öff entliche Wirkung sind hohe Teilneh- merzahlen und große Medienresonanz.

Es ist in erster Linie an öff entliche Vorträge durch herausragende Persön- lichkeiten der Geowissenschaften oder einer ihnen nahestehenden Dis- ziplin zu denken, deren Gewinnung an zu hohen Honorarkosten nicht scheitern darf. Die Veranstaltung kann sinnvollerweise im Rahmen von Absolvententreff en oder im Zusammenhang mit aktuellen geowissen- schaftlich bedeutsamen Anlässen stattfi nden.

Die beiden Institute der Fakultät sollten abwechselnd ein Vorschlagsrecht haben. Beiträge aus geographiedidaktischer Perspektive sind vorrangig zu berücksichtigen. Verantwortlich für die Organisation der Veranstal- tung ist der Dekan, der diese Aufgabe delegieren kann.

FAKULTÄT FÜR

GEOWISSENSCHAFTEN

(2)

Sehr geehrte Mitglieder unserer Fakultät,

einige von Ihnen werden erst jüngst zur Fakultät gestoßen sein und orientieren sich noch. Da möchten wir Sie mit die- sem Faltblatt erstmals auf eine Stiftung hinweisen und den

„Alteingesessenen“ die damit verbundene Möglichkeit ins Gedächtnis rufen, eine attraktive Förderung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie sich nämlich mit Ihrer Arbeit an ein größe- res Publikum wenden möchten, dann kann Ihnen die Stiftung

„Geowissenschaften in der Öff entlichkeit“ helfen.

Die Stiftung, die es seit 2003 gibt, verfügt bislang über ein Stammkapital von rund € 12.500. Es ist recht zinsgünstig an- gelegt, so dass pro Jahr über € 600 an Ertrag anfallen. Dieses Geld soll alle zwei bis drei Jahre ausgeschüttet werden.

Was ist damit bisher gefördert worden?

2006: Öff entlicher Festvortrag von Rolf Emmermann im Bergbaumuseum zum 50jährigen Bestehen der Gesellschaft für Geographie und Geologie Bochum (Förderung € 450) 2007: Öff entlicher Festvortrag von Klaus Töpfer im voll besetz- ten AudiMax zum Thema „Geowissenschaften und Globaler Wandel“ (Förderung € 2000)

2011: Öff entlicher Abendvortrag von Thomas Sieverts im Rah- men der Tagung „Innovation City Ruhr“ (Förderung € 1200)

Was könnte man noch damit machen?

Aktionen zum „Tag der Erde“ (jeweils am 22.04. eines Jahres) oder zum „Tag der Umwelt“ (jeweils am 05.06. eines Jahres)

Frag die Geowissenschaften: Forscher antworten auf Fragen zu aktuellen Problemen

„Hörsaal City“: Klimawandel, Rohstoff versorgung, Stadtpla- nung, Metropolenwachstum o.ä.

„Geo“ zum Anfassen: Bodenkunde für Hobbygärtner, Geo- caching für Schüler o.ä.

Geographie für alle – Stadtführungen und mehr (nach dem Vorbild der Uni Mainz)

Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Nur sollten zentrale Kriterien für die Förderung beachtet werden: 1. Begegnung mit der Öff entlichkeit möglichst außerhalb der Universität, 2. star- ke Medienresonanz, 3. viele Rückfragen an Geowissenschaftler oder hohe Aufrufzahlen bei Internetauftritten.

Über die Gewährung von Zuschüssen entscheidet die Fakultät.

Die Rechnungslegung ist völlig unkompliziert und kann auch Werbung und Beköstigung einschließen.

(

Prof. Dr. Jörg Renner) (Prof. i.R. Dr. Eberhard Kroß) Dekan Stifter

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Sehr geehrte Mitglieder unserer Fakultät,

einige von Ihnen werden erst jüngst zur Fakultät gestoßen sein und orientieren sich noch. Da möchten wir Sie mit die- sem Faltblatt erstmals auf eine Stiftung hinweisen und den

„Alteingesessenen“ die damit verbundene Möglichkeit ins Gedächtnis rufen, eine attraktive Förderung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie sich nämlich mit Ihrer Arbeit an ein größe- res Publikum wenden möchten, dann kann Ihnen die Stiftung

„Geowissenschaften in der Öff entlichkeit“ helfen.

Die Stiftung, die es seit 2003 gibt, verfügt bislang über ein Stammkapital von rund € 12.500. Es ist recht zinsgünstig an- gelegt, so dass pro Jahr über € 600 an Ertrag anfallen. Dieses Geld soll alle zwei bis drei Jahre ausgeschüttet werden.

Was ist damit bisher gefördert worden?

2006: Öff entlicher Festvortrag von Rolf Emmermann im Bergbaumuseum zum 50jährigen Bestehen der Gesellschaft für Geographie und Geologie Bochum (Förderung € 450) 2007: Öff entlicher Festvortrag von Klaus Töpfer im voll besetz- ten AudiMax zum Thema „Geowissenschaften und Globaler Wandel“ (Förderung € 2000)

2011: Öff entlicher Abendvortrag von Thomas Sieverts im Rah- men der Tagung „Innovation City Ruhr“ (Förderung € 1200)

Was könnte man noch damit machen?

Aktionen zum „Tag der Erde“ (jeweils am 22.04. eines Jahres) oder zum „Tag der Umwelt“ (jeweils am 05.06. eines Jahres)

Frag die Geowissenschaften: Forscher antworten auf Fragen zu aktuellen Problemen

„Hörsaal City“: Klimawandel, Rohstoff versorgung, Stadtpla- nung, Metropolenwachstum o.ä.

„Geo“ zum Anfassen: Bodenkunde für Hobbygärtner, Geo- caching für Schüler o.ä.

Geographie für alle – Stadtführungen und mehr (nach dem Vorbild der Uni Mainz)

Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Nur sollten zentrale Kriterien für die Förderung beachtet werden: 1. Begegnung mit der Öff entlichkeit möglichst außerhalb der Universität, 2. star- ke Medienresonanz, 3. viele Rückfragen an Geowissenschaftler oder hohe Aufrufzahlen bei Internetauftritten.

Über die Gewährung von Zuschüssen entscheidet die Fakultät.

Die Rechnungslegung ist völlig unkompliziert und kann auch Werbung und Beköstigung einschließen.

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Prof. Dr. Jörg Renner) (Prof. i.R. Dr. Eberhard Kroß) Dekan Stifter

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Satzung der unselbständigen Stiftung

"Geowissenschaften in der Öffentlichkeit"

der Fakultät für Geowissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

§ 1 Präambel

Die große Bedeutung der Geowissenschaften für die Erforschung und nachhaltige Bewirtschaftung unserer Erde wird in der Öffentlichkeit vielfach unzureichend wahrgenommen. Da davon nicht nur Stellung und Bedeutung des Geographieunterrichts in unserem Bildungswesen, sondern auch die Gewinnung geeigneten Nachwuchses sowie die finanzielle Förderung unserer Wissenschaft und Berufspraxis abhängen, müssen Fragestellungen und Leistungen der Geowissenschaften für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unserer Erde.stärker in der öffentlichen Wahrnehmung verankert werden.

§ 2 Aufgaben

Aus den Erträgen des Stiftungskapitals ist mindestens alle drei Jahre eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung zu den Zielen, Projekten und Ergebnissen geowissenschaftlicher Forschung und Praxis zu finanzieren oder zu unterstützen. Maßstab für die öffentliche Wirkung sind hohe Teilnehmerzahlen und große Medienresonanz.

Es ist in erster Linie an öffentliche Vorträge durch herausragende Persönlichkeiten der Geowissenschaften oder einer ihnen nahestehenden Disziplin zu denken, deren Gewinnung an zu hohen Honorarkosten nicht scheitern darf. Die Veranstaltung kann sinnvollerweise im Rahmen von Absolvententreffen oder im Zusammenhang mit aktuellen geowissenschaftlich bedeutsamen Anliegen der Fakultät stattfinden.

Die beiden Institute der Fakultät sollten abwechselnd ein Vorschlagsrecht haben. Beiträge aus geographiedidaktischer Perspektive sind vorrangig zu berücksichtigen. Verantwortlich für die Organisation der Veranstaltung ist der Dekan, der diese Aufgabe delegieren kann.

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§ 3 Finanzierung

Die Stiftung ist mit einem Grundkapital von mindestens € 5000,00 ausgestattet. Das Kapital wird von dem gemeinnützigen Verein der Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universität Bochum verwaltet. Es ist zinsgünstig anzulegen. Nur die Zinserträge sollen für Förderzwecke zur Verfügung stehen.

Der Verein informiert den Dekan jährlich über die erwirtschafteten Erträge.

Bei Auflösung der Stiftung fällt deren Vermögen an die Ruhr- Universität Bochum, die es zur Förderung der Geowissenschaften beliebig verwenden kann.

§ 4 Inkraftreten und Änderung der Satzung

Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung auf der ordentlichen Sitzung des Fakultätsrates der Fakultät für Geowissenschaften der Ruhr- Universität Bochum am 19.11.2003 in Kraft.

Inkrafttreten und Änderungen der Satzung mit Ausnahme von § 2 sowie Auflösung der Stiftung bedürfen der Zustimmung einer Zwei-Drittel- Mehrheit der abstimmungsberechtigen Mitglieder des Fakultätsrates.

Bochum, den 11.11.2003

Unterschrieben von

Prof. Dr. E. Kroß (Stifter), Prof. Dr.B. Stöckhert (Dekan), Dipl.Ökonom F. Bahlo (Vorsitzender)

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