Patientenfürsprecher in Kranken- häusern können bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit jetzt auf Handlungsempfehlungen zu- rückgreifen, die das Gesundheitsmi- nisterium, die Krankenhausgesell- schaft Nordrhein-Westfalen (NRW) e.V. und der Beauftragte der Lan- desregierung NRW für Patientinnen und Patienten gemeinsam erarbeitet und herausgegeben haben.
„Die Handlungsempfehlungen zeigen den inhaltlichen und orga- nisatorischen Rahmen auf, den die engagierten Patientenfürspreche- rinnen und -fürsprecher für ihre wichtige Aufgabe benötigen. Wir wollen ihnen damit den Rücken stärken und unseren Krankenhäu- sern eine Hilfestellung bei der Um- setzung bieten“, betonte Jochen Brink, Präsident der Krankenhaus- gesellschaft NRW.
Das Krankenhausgestaltungsge- setz NRW sieht für alle Kranken- häuser die Einrichtung unabhängi- ger Stellen für Beschwerden von Patienten vor. In der Regel wird diese Aufgabe von ehrenamtli- chen Patientenfürsprechern wahr- genommen. Die Handlungsemp- fehlung soll als Orientierungs- und Umsetzungshilfe sowohl für Kran- kenhausleitungen als auch für die Patientenfürsprecher dienen. Das Ziel ist es, das Vertrauensverhält- nis zwischen dem Krankenhaus, seinen Mitarbeitern und den Pa- tienten zu fördern.
Die Empfehlungen beschreiben Maßnahmen, mit denen das Leit- bild der selbstbestimmten, mündi- gen Patienten sowie einer gelunge- nen Kommunikation zwischen Pa- tienten und Krankenhaus praktisch umgesetzt werden kann. Die Um- setzung und Organisation liegt im gesetzlichen Rahmen in der Verant- wortung der Krankenhäuser und richtet sich nach den jeweiligen Strukturen vor Ort.
Die Handlungsempfehlungen sind online unter www.mgepa.nrw.de/me diapool/pdf/gesundheit/Handlungs empfehlungen_Patientenfuerspre cher.pdf abrufbar. EB HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Unterstützung für Patientenfürsprecher
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