Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil
du canton de Berne
Beschlussdokument
Montag (Nachmittag), 9. September 2013
Erziehungsdirektion
80 2012.0621 Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG)
Detailberatung (zweite Lesung) Art. 1 bis 6: Genehmigt Art. 7 bis 10: Genehmigt Art. 11 Abs. 1 und 2: Genehmigt
Art. 11 Abs. 3: Es liegt eine Differenz zwischen dem Antrag der Regierung und der Kommission vor. SP-JUSO-PSA Burkhalter unterstützt den Antrag der Regierung.
Grossrätin Battagliero vertritt den Antrag SP-JUSO-PSA anstelle von Grossrat Burkhalter.
Der Antrag Regierung/SP-JUSO-PSA Burkhalter (Ja) wird dem Antrag Kommission (Nein) gegenübergestellt.
Abstimmung (Antrag Regierung/SP-JUSO-PSA gegen Antrag Kommission zu Art. 11 Abs. 3) Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme des Antrags der Kommission
Ja: 56
Nein: 90
Enthalten: 0
Art. 11 Abs. 4 bis Art. 24: Genehmigt Art. 25 bis Art. 32: Genehmigt Art. 33: Genehmigt
Art. 34: Genehmigt Art. 35 bis 38: Genehmigt Art. 39: Genehmigt
Art. 40 bis Art. 43 Abs. 1: Genehmigt
Art. 43 Abs. 2: Es liegen ein Antrag Blank SVP (Schuldanerkennung auf der Basis eines technischen Zinssatzes von 3,5 Prozent) und SP-JUSO-PSA Burkhalter (: 2,5 Prozent) vor.
Die beiden Anträge werden einander gegenübergestellt.
Abstimmung (Antrag Blank SVP gegen Antrag SP-JUSO-PSA Burkhalter zu Art. 43 Abs. 2) Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme des Antrags Blank SVP
Ja: 72
Nein: 71
Enthalten: 0
Nun wird der Antrag der Kommission (Ja) dem Antrag Blank SVP (Nein) gegenübergestellt.
Abstimmung (Antrag Kommission gegen Antrag Blank SVP zu Art. 43 Abs. 2) Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme des Antrags der Kommission
Ja: 104
Nein: 38
Enthalten: 0 Art. 44 bis 58: Genehmigt Art. 59 bis 61: Genehmigt Titel und Ingress: Genehmigt Kein Rückkommen
Septembersession 2013 2012.0621 2
Schlussabstimmung (Hauptvorlage, Gesetz zweite Lesung) Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme
Ja: 86
Nein: 42
Enthalten: 18
In der nächsten Sitzung werden die Eventualanträge beraten.
Dienstag (Vormittag), 10. September 2013
Erziehungsdirektion
80 2012.0621 Gesetz über die kantonalen Pensionskassen (PKG)
Die Schlussabstimmung zur Hauptvorlage wurde in der letzten Sitzung durchgeführt.
Nun werden die Eventualanträge Widmer BDP, SP-JUSO-PSA Burkhalter, Blank SVP, FDP Sutter und Kropf Grüne/Gfeller EVP/Schöni-Affolter glp/CVP beraten.
Eintreten ist nicht bestritten und somit beschlossen.
Art. 1 bis und mit Art. 11 Abs. 2: gemäss Hauptvorlage Art. 11 Abs. 3: Es liegen Anträge vor
• Blank, SVP: (:) bis Ende des Jahres 2029 (:)
• SP-JUSO-PSA Burkhalter sowie Kropf Grüne/Gfeller EVP/Schöni-Affolter glp/CVP: (:) bis Ende des Jahres 2039 (:)
Die Anträge werden einander in der folgenden Abstimmung gegenübergestellt.
Abstimmung (Antrag 2029 gegen Antrag 2039 zu Art. 11 Abs. 3) Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme des Antrags Blank SVP (15 Jahre)
Ja: 76
Nein: 65
Enthalten: 2
Nun wird abgestimmt, ob der Antrag Blank SVP aufgenommen werden soll.
Abstimmung (Antrag Blank SVP zu Art. 11 Abs. 3) Der Grosse Rat beschliesst:
Ablehnung
Ja: 47
Nein: 100
Enthalten: 0
Somit gilt Art. 11 Abs. 3 gemäss Hauptvorlage (2034).
Art. 11 Abs. 4 und 5: gemäss Hauptvorlage Art. 12 bis und mit 18: gemäss Hauptvorlage
Art. 19 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2 (neu) und Art. 19 Abs. 3: Die Anträge Widmer BDP, Blank SVP, FDP Sutter und Kropf Grüne/Gfeller EVP/Schöni-Affolter glp/CVP sind gleichlautend.
Abstimmung (Antrag zu Art. 19 Abs. 1) Der Grosse Rat beschliesst:
Aufnahme in den Eventualantrag
Ja: 83
Nein: 61
Enthalten: 0
Septembersession 2013 2012.0621 3
Abstimmung (Antrag zu Art. 19 Abs. 2 neu) Der Grosse Rat beschliesst:
Aufnahme in den Eventualantrag
Ja: 88
Nein: 62
Enthalten: 0
Art. 19 Abs. 2 wird somit zu Art. 19 Abs. 3.
Art. 20 bis und mit Art. 43 Abs. 1: gemäss Hauptvorlage
Art. 43 Abs. 2: Antragsteller FDP Sutter hat seinen Antrag zurückgezogen. Die Anträge Widmer BDP, Blank SVP und Kropf Grüne/Gfeller EVP/Schöni-Affolter glp/CVP sind gleichlautend (Schuldanerkennung auf der Basis eines technischen Zinssatzes von 3,5 Prozent) Abstimmung (Antrag zu Art. 43 Abs. 2)
Der Grosse Rat beschliesst:
Aufnahme in den Eventualantrag (3,5 Prozent)
Ja: 87
Nein: 62
Enthalten: 0
Art. 44 bis und mit Art. 61: gemäss Hauptvorlage.
Kein Rückkommen.
Nun folgt die Schlussabstimmung, ob der Eventualantrag angenommen werden soll oder nicht.
Schlussabstimmung (Eventualantrag) Der Grosse Rat beschliesst:
Annahme
Ja: 81
Nein: 62
Enthalten: 4
Nun ist noch der Antrag Blank SVP zu behandeln, welcher das Gesetz mit oder ohne Eventualantrag der obligatorischen Volksabstimmung unterstellen will.
Das Quorum vereinigt nur 58 anstelle der 100 erforderlichen Stimmen.
Das Gesetz bleibt somit dem fakultativen Referendum unterstellt.