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1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

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Amtliche

Bekanntmachungen

Nummer 368

Potsdam, 02.12.2019

Erste Satzung zur Änderung der

Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam

Herausgeberin: Präsidentin der Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5, 14469 Potsdam

Postfach 60 06 08, 14406 Potsdam

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Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nr. 368 vom 02.12.2019

Seite 2 von 2

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam

§ 1

Gegenstand der Satzung

(1) Anlage 3, Entgeltpflichtige Studiengänge, der Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam wird ergänzt um den weiterbildenden Masterstudiengang Digitales Datenmanagement:

Digitales Datenmanagement, Master of Arts – weiterbildender Studiengang Entgelt für die Gesamtstudienzeit (vier Semester)

zzgl. Semesterbeiträge, wahlweise mit Semesterticket.

Auf Antrag ist Ratenzahlung möglich.

Entgelt für den Abschluss einer Studienverlaufsvereinbarung im Sinne von § 21 Abs. 2, Satz 2 und deren Monitoring, pauschal

Ein Rücktritt vom Studium ist bis sechs Wochen vor Beginn des ersten Semesters kostenneutral möglich; nach Ablauf dieser Frist wird das anteilige Entgelt von 1/4 des Gesamtbetrags für das jeweilige Semester erhoben. Das Entgelt für die Gesamtstudienzeit ist zu entrichten, wenn der Rücktritt nach Ende des zweiten Semesters (Datum Posteingang) erfolgt.

7.900,00 €

160,00 €

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam in Kraft. Die Präsidentin der Fachhochschule Potsdam wird ermächtigt, eine Lesefassung der geänderten Gebührensatzung zu veröffentlichen.

gez. Prof. Dr. Eva Schmitt-Rodermund Präsidentin

Potsdam, den 05.07.2019

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