• Keine Ergebnisse gefunden

39. Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "39. Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2008/2009 – Ausgegeben am 27.11.2008 – 5. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

39. Bestellung von Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder Zentrumskonferenz folgende Personen zu Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleitern bestellt.

Die Funktionsperiode beträgt zwei Jahre.

4. Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Andrea Gaunersdorfer ab 1. November 2008

zur Studienprogrammleiterin Wirtschaftswissenschaften 20. Ass.-Prof. Dr. Brigitte Lueger-Schuster

ab 1. Dezember 2008

zur Studienprogrammleiterin Psychologie 35. Ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Konrad Kleiner

ab 1. November 2008

zum Studienprogrammleiter Sportwissenschaften

Die Vizerektorin:

S c h n a b l

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz oder

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz