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Mitteilungsblatt Studienjahr 2010/2011 - 1. Stück

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 11.10.2010 – 1. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

W A H L E N

1. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors ab 1. Oktober 2011

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1. Stück – Ausgegeben am 11.10.2010 – Nr. 1

WAHLEN

1. Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors ab 1. Oktober 2011 An der Universität Wien ist ab 1. Oktober 2011 die Funktion

der Rektorin / des Rektors

gemäß dem Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 idgF) zu besetzen. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.

Die Universität Wien ist die älteste Universität im deutschen Sprachraum. Sie umfasst 15 Fakultäten und 3 Zentren sowie 13 Dienstleistungseinrichtungen und hat 86.000 Studierende und rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Informationen über die Universität Wien finden Sie unter http://www.univie.ac.at/.

Die Rektorin / der Rektor ist neben dem Universitätsrat, dem Senat und dem Rektorat oberstes Organ der Universität. Sie / er ist Vorsitzende oder Vorsitzender sowie Sprecherin oder Sprecher des Rektorats. Dieses besteht aus der Rektorin / dem Rektor und bis zu vier Vizerektorinnen / Vizerektoren. Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem Universitätsgesetz 2002.

Anforderungen an Bewerberinnen / Bewerber

Zur Rektorin / zum Rektor kann gem. § 23 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 nur eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden.

Erwünscht sind Bewerbungen von Personen, die möglichst folgende Qualifikationen und Fähigkeiten aufweisen:

• Erfahrung in Forschung und Lehre mit entsprechender wissenschaftlicher Reputation

• Kenntnis des internationalen Wissenschaftsbetriebs

• Erfahrung und Kompetenz in der Organisation von Forschung, Lehre und Weiterbildung

• Kompetenz zur Leitung größerer Organisationseinheiten

• Strategisches Denken und Handeln bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Zielvorstellungen

• Erfahrung und Kompetenz mit finanziellen Steuerungs- und Budgetierungsprozessen

• Kompetenz im Bereich der Frauenförderung

• Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick innerhalb und außerhalb der Universität

• Integrationsfähigkeit und Fähigkeit zum Konfliktmanagement

Die Universität Wien engagiert sich im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienstleistungsbereich. Sie sieht sich weiters als Ort der umfassenden Entwicklung ihrer Angehörigen, sie misst daher einer langfristigen

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1. Stück – Ausgegeben am 11.10.2010 – Nr. 1

Personalentwicklung und einer aktiven Gender-Politik sowie dem Diversity-Management hohen Stellenwert zu. Die Fähigkeit und Bereitschaft, diese Ziele umzusetzen, wird erwartet.

Verfahrensablauf und Bewerbung

Nach § 23a Universitätsgesetz 2002 werden die Bewerbungen zunächst von der Findungskommission, die aus dem Vorsitzenden des Senats, o. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs, und dem Vorsitzenden des Universitätsrats, Mag. Max Kothbauer, besteht, überprüft.

Die Findungskommission hat in der Folge einen Dreier-Vorschlag an den Senat zu erstellen.

Der Senat richtet unter Berücksichtigung dieses Vorschlags einen eigenen Dreier-Vorschlag an den Universitätsrat, aus dem dieser die Rektorin / den Rektor wählt. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung werden zwischen der Rektorin / dem Rektor und dem Universitätsrat abgeschlossen.

Der derzeitige Amtsinhaber hat erklärt, sich nicht mehr um die Funktion bewerben zu wollen.

Die Bewerbungen sollen nachvollziehbar darstellen, inwiefern die Bewerberin / der Bewerber die genannten Voraussetzungen und das gewünschte Anforderungsprofil an Qualifikation und Fähigkeiten erfüllen.

Neben den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, usw.) wird von den Bewerberinnen / den Bewerbern ein schriftliches Konzept für die weitere Entwicklung der Universität Wien erbeten. Erwartet werden weiters Überlegungen zur Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorates, das gem. § 22 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 über entsprechende Kompetenzen im Bereich der Wissenschaft sowie Management- und Verwaltungsführungskompetenzen zu verfügen hat.

Die Universität Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Bewerbungen sind schriftlich an den

Vorsitzenden des Universitätsrats der Universität Wien Mag. Max Kothbauer

Dr. Karl-Lueger-Ring 1, A-1010 Wien zu richten

und müssen bis spätestens 12. November 2010, 16.00 Uhr

im Büro des Universitätsrats der Universität Wien Dr. Karl-Lueger-Ring 1, 1. Stock, A-1010 Wien

einlangen.

Der Vorsitzende des Universitätsrats:

K o t h b a u e r

--- Redaktion: Mag. Dr. Petra Risak, MSc.

Druck und Herausgabe: Universität Wien.

Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.

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