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Diese Anlage zur Studienordnung gilt ab WS 2001/2002 für Studierende, die auf der Grundlage der Studienreformelemente - Teilmodularisierung, Studienpunktesystem , Studienbegleitende Prüfungen - ihr Studium absolvieren.

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Academic year: 2022

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Anlage 1

- 28 -

Diese Anlage zur Studienordnung gilt ab WS 2001/2002

für Studierende, die auf der Grundlage der Studienreformelemente - Teilmodularisierung, Studienpunktesystem , Studienbegleitende Prüfungen - ihr Studium absolvieren.

Folgende Änderungen werden als Anlage hinzugefügt:

Die durch das Institut für Medizin-/Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft vertretenen Fächer und Studienabschnitte werden modularisiert und in den bestehenden Diplomstudiengang integriert.

Es handelt sich um folgende Lehrgebiete:

• Medizin- und Pflegepädagogik

• Fachdidaktiken

• Pflegewissenschaft

• Geschichte der Gesundheitsberufe

Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden Studienpunkte vergeben. Ein erfolgreicher Abschluss wird auf der Grundlage eines aktiven und positiv bewerteten Beitrages zu den Lehrveranstaltungen bestätigt und in Form eines Modulscheins zertifiziert.

Die Studienpunkte für die zu modularisierenden Studienanteile des Instituts für Medizin-/Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft im Studiengang Medizinpädagogik und Pflegepädagogik verteilen sich wie folgt:

Studienpunkte verteilt auf die einzelnen Lehrbereiche des Instituts für viereinhalb Jahre Regelstudienzeit des Präsenzstudienganges aktuelle Ordnung Änderung:

Medizin-/Pflegepädagogik Studienordnung Anlage 1 , S.10

8SWS 12 Studienpunkte

Pflegewissenschaft Anlage 2, S. 12 30 SWS 45 Studienpunkte

Fachdidaktik

Gesundheit/Pflegewissensc haft

S.13 10SWS Die Unterteilung der

Fachdidaktiken entfällt.

Das Prüfungsfach wird umbenannt in:

Fachdidaktik

Berufsfeld Gesundheit:

22 ,5 Studienpunkte Fachdidaktik:

Gesundheit Diagnostik Therapie

S. 11 10 SWS s.o.

Fachdidaktik Biowissenschaften

S.15 8 SWS s.o.

Fachdidaktik Sozialwissenschaften

S. 14 8 SWS s.o.

Fachdidaktisches Hauptseminar ( Projektarbeit)

3 SWS 4,5 Studienpunkte

Unterrichtspraktika im Rahmen der Fachdidaktik

§ 5 Artikel 4 S. 2

20 SWS 30 Studienpunkte

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