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Gutachten: Schiedsgerichte in TTIP sind verfassungswidrig

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Landesgeschäftsstelle Dr.-Johann-Maier-Str. 4 93049 Regensburg Tel. 0941/29720-22 Fax 0941/29720-30 info@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Regensburg, 6. Mai 2015 PM_TTIPGutachten_06052015

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Gutachten: Schiedsgerichte in TTIP sind verfassungswidrig

Ein vom BUND Naturschutz Bayern (BN) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in geplanten

Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA vorgesehenen Schiedsgerichte sind nicht mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen.

Erstellt wurde das Gutachten am Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr München von Prof. Dr. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, erläutert Prof. Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen

Bedenken.“ „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat“, so Prof. Groh, „muss daher die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben.“

Die beiden Juristen kommen deshalb zu dem Schluss: Die in geplanten

Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind verfassungswidrig.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges ist deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden wird. „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat

demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen“, erläutert Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz. So schafft formelles Verfahrensrecht (zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges) auch materielles Recht (zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards).

Der BUND Naturschutz sieht sich durch dieses Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer

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Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische

Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, betont der BN-Vorsitzende.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war die Klage von Vattenfall vor einem solchen Schiedsgericht gegen den deutschen Staat. Der schwedische Energiekonzern verklagt Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro

Schadenersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, so Christian Hierneis vom BN-Landesvorstand. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden.“

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“,

kommentiert der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten. Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Für Rückfragen:

Peter Rottner

Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz Tel. 09 41/2 97 20-12

E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de

Hintergrundinformation: BUND Naturschutz

Der BN ist mit rund 215 000 Mitgliedern der größte Natur- und Umweltschutzverband Bayerns. Er setzt sich für unsere Heimat und eine gesunde Zukunft unserer Kinder ein – bayernweit und direkt vor Ort. Und das seit über 100 Jahren. Der BN ist darüber hinaus starker Partner im deutschen und weltweiten Naturschutz. Als Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist der BN Teil des weltweiten

Umweltschutz-Netzwerkes Friends of the Earth International. Als starker und finanziell unabhängiger Verband ist der BN in der Lage, seine Umwelt- und

Naturschutzpositionen in Gesellschaft und Politik umzusetzen.

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