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Zweite Runde bei der Klage des Bundes Naturschutz gegen die Ortsumfahrung von Melkendorf, Lkr. Kulmbach

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Pressemitteilung

Nürnberg, 10.07.09 PM 081/LFGS

Verkehr

Zweite Runde bei der Klage des Bundes Naturschutz gegen die Ortsumfahrung von Melkendorf, Lkr. Kulmbach

Verwaltungsgericht Bayreuth verhandelt am 14.07.09

Am kommenden Dienstag, 14.07.09 verhandelt das Verwaltungs- gericht Bayreuth ab 9.30 Uhr erneut die Klage von Privatklägern und des Bundes Naturschutz gegen die planfestgestellte Trasse der Ortsumfahrung Melkendorf (Staatsstraße 2190). Nach dem ersten Verhandlungstag am 28.10.08 musste das Staatliche Bau- amt Bayreuth zu verschiedenen Fragen nacharbeiten.

Nun geht es zum zweiten Mal neben formalen Punkten um die Frage, ob das Staatliche Bauamt Gesetze zum flächensparenden Bauen missachtet hat, ob europaweit geschützte Arten wie das Rebhuhn oder der Weißstorch erheblich beeinträchtigt werden und ob die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen Gewähr bieten, dass Populationen auf Dauer erhalten bleiben.

Die Regierung von Oberfranken hat zwischenzeitlich Alternativ- planungen zum Anschlussknoten Melkendorf-Ost vorgelegt, wie es das Gericht gefordert hatte. Demnach wäre ein geländegleicher Kreisverkehr statt der bisher vorgesehenen Viadukte, Rampen und Einschnitte nicht nur Flächen sparender, sondern auch 929.000 € billiger. Der laufende Unterhalt der Brücken ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Dies bestätigt die vor Gericht vorgetragene Position des BN.

Der Bund Naturschutz wird bei seiner Klage von der Bürgerinitia- tive Melkendorf unterstützt, die sich seit Jahren gegen die Trasse engagiert.

Die Zulassung der Öffentlichkeit wird zu Prozessbeginn vom Bund Naturschutz beantragt.

(2)

Pressemitteilung des Bundes Naturschutz in Bayern e.V.

Diese Pressemitteilung ist im Internet unter:

www.bund-naturschutz.de abrufbar

Seite 2

Der BN lehnt die Umfahrung von Melkendorf ab, weil mit der geplanten 2,8 km langen Neubautrasse ein weiterer Landschaftsverbrauch ein- herginge. Gigantische Brückenbauwerke östlich und westlich von Mel- kendorf würden das Landschaftsbild verunstalten. 4,7 Hektar landwirt- schaftlich genutztes Land gingen dabei unter Asphalt und weitere 6,8 Hektar unter Einschnitten und Böschungen verloren. Angesichts nicht vermehrbaren Bodens sieht sich hier der BN in seiner Ablehnung durch die Umweltschutzgesetze gestützt. Auch die Position der Bayeri- schen Staatsregierung im Bündnis zum Flächensparen, nach der der Flächenverbrauch in Bayern (derzeit 16,1 ha/Tag!) dringend reduziert werden müsse, steht hier dem BN zur Seite.

Der BN befürchtet durch den Bau der Ortsumfahrung und ähnlicher Vorhaben den Bau eines weiteren Autobahnzubringers von Kulmbach zur A 70 durch die Hintertür.

Die Lebensräume streng- und besonders geschützter Arten, unter dem Schutz der europäischen Vogelschutz-Richtlinie und der Flora-Fauna- Richtline der EU stehender Arten wie Rebhuhn, Weißstorch, Bekassi- ne, Kiebitz, Wachtelkönig, Braunkehlchen,Rohrweihe, Zauneidechse, Sumpfschrecke oder Storchschnabel-Bläuling würden beeinträchtigt.

Allein die Aufzählung dieser Arten zeigt den besonderen Wert des Ge- bietes.

Auch der Hochwasserraum des Roten Mains müsste verkleinert wer- den.

"Wir bitten alle, die an Natur- und Umweltschutz interessiert sind, um Spenden für das Klageverfahren an den BN", so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN.

Konto:

Bund Naturschutz Bank für Sozialwirtschaft, Kto. 9300 000 050, BLZ 700 205 00

Stichwort: Klage Melkendorf

gez.

Tom Konopka

Regionalreferent für Oberfranken

Tel. 0911/81 87 8-14

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