Version 2017
Leitfaden
Photovoltaik
Anlagen
Eine Förderaktion des Klima und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung
Vorwort
ImletztenJahrwurdenwichtigeWeicheninSachenKlima undEnergiepolitikaufnationalerundinternationaler Ebenegestellt.Alsam12.Dezember2015nachlangwierigen,zähenVerhandlungeninParisdasneueUNKlima
abkommenbeschlossenwurde,rechnetenochniemanddamit,dassdieserambitionierteneueVertragbereitsnach wenigeralseinemJahrinKrafttretenwürde.SoraschwiediesesAbkommenwurdenochnieeininternationales Abkommenratifiziert.DankdieserraschenRatifizierungdurchmehrals55Staaten–unterihnennebenden größtenTreibhausgasVerursachernwieChina,USAundIndienauchdieEuropäischeUnion–giltesnun,diein ParisbeschlossenenVorgabenundZielezügigumzusetzen.
DiesistHerausforderungundVerpflichtungzugleich.NunsindalleHebelinRichtungDekarbonisierung,also desAusstiegsausderVerbrennungvonKohle,ErdölundErdgas,zustellen.DenndieZeitläuftdavon,wennwir dieFolgenderKlimaveränderungwieErnährungskrisen,Dürre,Unwetterkatastrophenundmassivewirtschaftliche SchädenfürunsundfolgendeGenerationenvermeidenwollen.
ZurUnterstützungdiesesUmstiegsfördertderKlima undEnergiefondsauchheuerwiederdieInstallationvon PhotovoltaikanlagenfürnatürlicheundjuristischePersonenwiezumBeispielBetriebe,Vereineoderkonfessio
nelleInstitutionen.AufgrundderRahmenbedingungenwurdendieFördersätzeaufderHöhedesVorjahresbeibe
haltenundbetragen275EuroproKilowattbzw.375EuroproKilowattfürgebäudeintegrierteAnlagen.
NutzenSieauchheuerwiederdieseUnterstützung,umdieKraftderSonnefürsich,aberauchfürunsereUmwelt nutzbarzumachen!
IngmarHöbarth TheresiaVogel
GeschäftsführerKlima undEnergiefonds GeschäftsführerinKlima undEnergiefonds
Ziele der Förderaktion
DerKlima undEnergiefondsderösterreichischen BundesregierungunterstütztdenEinsatzvonklima
schonendenundumweltfreundlichenStromerzeugungs
anlagenundfördertmitdieserAktiondieErrichtung vonPhotovoltaikAnlagen.GegenständlichesFörder
programmträgtsomitzurErfüllungdesvonÖsterreich ratifziertenWeltklimaabkommensbei.Ebensounter
stütztesdieZielerreichungimRahmenderKlima und EnergievorgabendereuropäischenUnion.
Fördergegenstand
Gefördertwerdenausschließlichneuinstallierte,im NetzparallelbetriebgeführtePhotovoltaikAnlagen (PVAnlagen).
SolltedieErrichtungeinerPhotovoltaikAnlageunter bestimmtenRahmenbedingungengesetzlichvorge
schriebensein(wiez.B.beibetrieblichenNeubauten inWien),sokanndiedabeivorgeschriebeneLeistung nichtimRahmenderFörderaktion„PhotovoltaikAn
lagen“desKlima undEnergiefondsgefördertwerden.
EbensosinddieErweiterungvonbestehendenAnlagen sowiederEinbauvongebrauchtenPVModulennicht förderfähig.
Voraussetzungen
EsgibtkeineBeschränkunghinsichtlichderGrößeder PhotovoltaikAnlage,gefördertwerdenallerdingsmaxi
mal5kWpeak.DieAnlagemussdemStandderTechnik entsprechenundvoneinerbefugtenFachkraftfach
undnormgerechtmontiertundinstalliertwerden.
Anlagen,dieinEigenregieerrichtetwerden,sindsomit vonderFörderaktionausgeschlossen.
DieerrichtetePhotovoltaikAnlagemussmindestens 10Jahreinordnungs undbestimmungsgemäßem Betriebbleiben.ProStandortkannnurfür1Photovoltaik
AnlageimRahmendieserFörderaktionangesucht werden.WeiterskannauchproPhotovoltaikAnlage nur1Förderantraggestelltwerden.
Antragsberechtigte und Fördersätze
DerFörderantragkannvonnatürlichenundjuristi
schenPersonengestelltwerden.DieRechnungfürdie PhotovoltaikAnlagemussvoneinembefugtenUnter
nehmenausgestelltundanden/dieAntragstellerIn adressiertsein.EskönnennebenPrivatpersonenauch Betriebe,Vereine,konfessionelleEinrichtungenetc.
eineFörderungbeantragen.
BittebeachtenSie,dassfürLand/ForstwirtInnen besondereBestimmungengelten(sieheSeite3).
DieFörderungwirdinFormeinesnichtrückzahlbaren Pauschalbetragesausbezahlt:
Einzelanlagen
• FürfreistehendeAnlagen/Aufdachanlagenbiszur Obergrenzevon5kWpeakgiltdieFörderpauschale von275Euro/kWpeak.
• FürgebäudeintegriertePhotovoltaikAnlagen(GIPV) biszurObergrenzevon5kWpeakgiltdieFörder
pauschalevon375Euro/kWpeak. Gemeinschaftsanlagen
• FürfreistehendeAnlagen/Aufdachanlagenbiszur Obergrenzevon5kWpeakproAntraggiltdieFörder
pauschalevon200Euro/kWpeak.
• FürgebäudeintegriertePhotovoltaikAnlagen(GIPV) biszurObergrenzevon5kWpeakproAntraggiltdie Förderpauschalevon300Euro/kWpeak.
UntergebäudeintegriertenPhotovoltaikAnlagenversteht manAnlagen,beidenendasphotovoltaischeElement nebenseinerüblichenFunktionderStromerzeugung auchdieFunktionvonBauelementendesGebäudes übernimmt(doppelteFunktion).DerBegriff„Bauele
ment“umfasstTeilederBauwerkhülle(Dachbedeckung, Fassaden undBeschattungselemente,Glasoberflächen).
AusdrücklichkeinegebäudeintegriertenPhotovoltaik
Anlagen(GIPV)sindsomitPVModule,diezusätzlichan derGebäudehülleangebrachtwerdenundkeineFunk
tionvonBauelementenübernehmen.
ZudiesennichtgebäudeintegriertenAnlagenzählen weitersAnlagen,welchedieFunktiondesDacheseines Carports,Eingangsbereichs,Balkons,Gartenhauses odereinerTerrasseübernehmen.
GemäßFörderrichtliniefürdieUmweltförderungim Inland2015beträgtdieFörderungunabhängigvonden angegebenenPauschalsätzenmaximal35%deraner
kennbarenInvestitionskosten.DiesemaximaleFörderung wirddabeifürPrivatpersonenaufBasisderanerkenn
barenBruttokosten(inkl.MwSt.)berechnet,beiBetrie
ben/juristischenPersonengeschiehtdieseBerechnung aufBasisderNettokosten.BeigeringenInvestitions
kostenisteineReduzierungderobenangeführtenPau
schalsätzemöglich.DieDetailszuförderfähigenund nichtförderfähigenKostensindindenFAQsangeführt.
DiesefindenSiezumDownloadunterwww.pv.klima
fonds.gv.at.
BeiBetriebenwirddieFörderungalsDeminimis
FörderunggemäßVerordnung(EU)Nr.1407/2013 vergeben.WeitereInformationenüber„Deminimis“
findenSieunterwww.pv.klimafonds.gv.at.
Besondere Bestimmungen für Land/ForstwirtInnen
FürLand/ForstwirtInnenbestehenabhängigvonder LeistungderinstalliertenPhotovoltaikAnlagemehrere MöglichkeitenderFörderungdurchdenKlima und Energiefonds:
1) ErrichtungeinerPhotovoltaikAnlage biszu5kWpeak:
DieAnlagekannimRahmenderhierbeschriebenen Förderaktiongefördertwerden.
2) ErrichtungeinerPhotovoltaikAnlage größer5kWpeak:
IndiesemFallbestehtkeineFördermöglichkeit imRahmendieserFörderaktion.Anträgekönnen jedochbeiderFörderaktion„PhotovoltaikAnlagen inderLand undForstwirtschaft“desKlima und Energiefondseingebrachtwerden.
NähereInformationendazufindenSieunter www.pvlw.klimafonds.gv.at.BittebeachtenSie diedortfestgelegtenFörderkriterien.
Besondere Bestimmungen für Gemeinschaftsanlagen
BeiderFörderaktion„PhotovoltaikAnlagen“ sind nebenEinzelanlagenauch„Gemeinschaftsanlagen“
förderfähig.BittebeachtenSiediedafürgeltenden Fördersätze.DieGemeinschaftsanlagenwerdenvon mindestens2Wohn bzw.Geschäftseinheiten,die sichineinunddemselbenGebäudebefinden,genutzt (Definition„Wohn bzw.Geschäftseinheit“sieheFAQs).
EinetechnischeTrennungderAnlageistnichterforder
lich,demnachsindfürdieFörderungeinerGemein
schaftsanlage1Wechselrichterund1Zählpunkt
ausreichend.DiePhotovoltaikAnlagemussfestmit demGebäude,indemsichdieWohn bzw.Geschäfts
einheitenbefinden,verbundensein(Aufdachund/oder gebäudeintegriert)unddarfnichtaufFreiflächenauf
gestelltwerden.
EsgibtkeineBeschränkunghinsichtlichderGrößeder Gemeinschaftsanlage,gefördertwerdenallerdings maximal30kWpeakproGemeinschaftsanlageund anteiligmax.5kWpeakproAntrag(=proWohn bzw.
Geschäftseinheit).
DieAntragstellungerfolgtfürjedeWohn bzw.Geschäfts
einheitseparat.ProAntragstellerInundproEinheit kannnur1Förderantraggestelltwerden.
SollteineinemGebäudemitmehrerenEinheitendie Rechnungnichtvondem/derAntragstellerIndirekt, sondernz.B.vonderWohnungseigentümergemein
schaftbezahltwordensein,soisteinNachweisüber dieanteiligeLeistung(kWpeak)unddieBezahlungder damitverbundenenKostendurchden/dieAntrag
stellerInhochzuladen.
Einreichverfahren
DieEinreichungfürdieFörderaktion„Photovoltaik
Anlagen“verläuftineinem2stufigenVerfahren.
Schritt1 Registrierung Schritt2 Antragstellung
EineRegistrierungistlaufendmö glich.Siefindenden aktuellenStanddernochzurVerfügungstehenden Fö rdermittelunterwww.pv.klimafonds.gv.at.
IhrWegzurFörderung
1. PlanenSieIhreAnlageinRuhemiteinemprofes
sionellenFachbetriebundholenSiesichIhreZähl
punktnummerbeiIhremNetzbetreiber.
2. WennIhrePlanungenabgeschlossensind:Verein
barenSieeinenfixenInstallations undFertigstel
lungsterminmitIhremFachbetrieb.
3. Schritt1–Registrierung:dieeinmaligeRegis
trierungmitIhrembaureifenProjektundderZähl
punktnummer.DieFertigstellungmussnun innerhalbvon12Wochenerfolgen.PlanenSie einenZeitpufferein!DasFörderbudgetistnun fürSiereserviert.
4. Schritt2–Antragstellung:DerkonkreteFörder
antragwirdnunüberdieOnlinePlattformgestellt (inkl.ÜbermittlungderRechnung(en),des7seitigen
Prüfprotokolls,desFormulars„Förderungsab
rechnung“,desNachweisesderZählpunktnummer undbeiPrivatpersoneninkl.Übermittlungdes Meldezettels).DieAnlagemusszudiesemZeit
punktfertiginstalliertundabgerechnetsein.
EinNetzanschlussmusszudiesemZeitpunktnicht vorliegen.DieAntragstellungmussspätestens 12WochennachRegistrierungaufderOnline
Plattformdurchgeführtwerden.
Details zur Antragstellung
UmeinenAntragaufFörderungstellenzukönnen, isteineRegistrierungfürdasumgesetzteProjekt erforderlich.
Registrierung(Schritt1)
DieRegistrierungerfolgtausschließlichonline unterwww.pv.klimafonds.gv.atab01.03.2017undist bisspätestens30.11.2017möglich.
FolgendeDatenwerdendafürbenötigt:
• Angabenzum/zurAntragstellerIn(Vor,Nachname undGeburtsdatumbzw.Firmenname)
• Postadresse(Straße,Hausnummer,Postleitzahl, Ort,Bundesland)
• EMailAdresse(fürdenweiterenSchriftverkehr) undTelefonnummer
• Branche(nurbeiBetrieben)
• Projektdaten(Zählpunktnummer*,Netzbetreiber, KostenPVAnlage,LeistungPVAnlage,Montageart, HerstellerPVModuleundWechselrichter)
Der/DieAntragstellerInerhältnachAbschlussder RegistrierungeinBestätigungsEMailinkl.Registrie
rungsnummerundeinespersönlichenLinkszurOn
linePlattformderAntragstellung.
Innerhalbvon12WochennachderRegistrierungistdie AnlagezuerrichtenunddieAntragsunterlagensind überdieOnlinePlattformzuübermitteln.Anträge, beidenendiePVModulevordem01.03.2017geliefert wurden,könnennichtgefördertwerden.Solltendie Antragsunterlagennichtinnerhalbvon12Wochennach RegistrierungperOnlinePlattformübermitteltwerden, verfälltdieRegistrierung.EineerneuteRegistrierung istwährenddieserFörderaktionnichtmehrmöglich.
DieRegistrierungsolltedahererstdannerfolgen, wenndiebaulichenMaßnahmenzurErrichtungder PhotovoltaikAnlagebereitsabgeschlossensind bzw.sichergestelltist,dassallefürdieAntrag
stellungnotwendigenUnterlageninnerhalbder Fristvorliegen.
FüralleregistriertenProjektesindunabhängigvon derHöhederRegistrierungsnummerausreichend Budgetmittelreserviert.
NacherfolgterRegistrierung(Schritt1)undErhalt desBestätigungsEMailshabenSie12WochenZeit, dieAnlageumzusetzenundnachFertigstellungder PhotovoltaikAnlageIhrenAntragzustellen(Schritt2).
BeieinerRegistrierungam30.11.2017,demletzten Tag,andemRegistrierungenvorgenommenwerden können,kannsomitbisspätestens22.02.2018ein AntragaufFörderunggestelltwerden.
Antragstellung(Schritt2)
DieAntragstellungfürdieFörderungkannerstnach derOnlineRegistrierungsowieErrichtungder PhotovoltaikAnlageerfolgen.DiePhotovoltaik
AnlagemusszudiesemZeitpunktjedochnochnicht insNetzeinspeisen.
FürdieEinreichungdesFörderantrageswerden folgendeAngabenbenötigt:
• IBAN(BICnurbeiausländischenBankverbindungen)
• beijuristischenPersonen:Rechtsform,Firmen
buchnummer,AnsprechpartnerIn,Betriebsgröße
• beiLand/ForstwirtInnen:landwirtschaftliche Betriebsnummer
• Projektstandort(Straße,Hausnummer,Postleitzahl, Ort,Standortgemeinde)
• Projektdaten(LieferdatumPVModule,Anlagenart;
Leistung,fürdiebeimLandoderbeiderGemeinde einFörderantraggestelltwird/wurde)
FolgendeDokumentesindinelektronischerFormzu übermitteln(möglicheDateiformate:.pdf,.jpg,.tif):
• Formular„Förderungsabrechnung“:vollständig ausgefülltundvondem/derAntragstellerInunter
fertigt
• Rechnungen:adressiertanden/dieAntragstellerIn;
beiGemeinschaftsanlagen,beiwelchendieRech
nungennichtaufden/dieAntragstellerInlauten,
*) Die Zählpunktnummer für den Netzparallelbetrieb der PhotovoltaikAnlage ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Der zuständige Netzbetreiber wird zumeistinderStromrechnungangeführt.Achtung:DieZählpunktnummerfürdieStromeinspeisungderPhotovoltaikAnlageistüblicherweisenicht ident mit der bereits existierenden Zählpunktnummer für den Strombezug.
sinddieRechnungüberdieGemeinschaftsanlage sowieeinNachweisüberdieanteiligeLeistung (kWpeak)unddieBezahlungderdamitverbundenen Kostendurchden/dieAntragstellerInhochzuladen
• 7seitigesPrüfprotokollnachOVE/ÖNORME8001 einesbefugtenProfessionisten,welchesausdem
„Prüfbefund“(2Seiten),dem„Anlagenbuch–Photo
voltaikAnlage“(2Seiten)und„Besichtigung,Prüfung, Messung:PhotovoltaikAnlagen“(3Seiten)besteht
• NachweisderZählpunktnummer:schriftliche BestätigungdurchdenNetzbetreibererforderlich (z.B.Netzzugangsvertrag)
• beiPrivatpersonen:Meldezettel(bzw.amtlicher LichtbildausweisbeiausländischemWohnsitz;der AntragstellermussnichtamProjektstandortge
meldetsein)
• NachweisbeiGemeinschaftsanlagen:Bauplan, BestätigungderGemeindeoderMeldenachweis, wodurchersichtlichist,dassindementsprechenden Gebäudemehrerevoneinanderbaulichgetrennte Wohn bzw.Geschäftseinheitenvorhandensind DasFormular„Förderungsabrechnung“sowieein FormularfürdasPrüfprotokollsindalsDownload unterwww.pv.klimafonds.gv.atfürSiebereitgestellt.
SolltekeinScannerzurVerfügungstehen,können dieUnterlagenauchperKameraoderSmartphone abfotografiertundhochgeladenwerden.
NacherfolgreicherAntragstellungwirdderAntrag durchdieAbwicklungsstellegeprüftunddemPräsidium desKlima undEnergiefondszurGenehmigungvor
gelegt.NachderGenehmigungdurchdasPräsidium erhältder/dieAntragstellerIneineVerständigungper EMailüberdieAuszahlungderFördermittel.
DerletzteZeitpunktfürdieEinreichungderoben angeführtenerforderlichenAntragsunterlagenist 12WochennachRegistrierung.
UnvollständigeAnträgebzw.AnträgemitfalschenAn
gabenwerdenimRahmenderAntragsprüfungstorniert.
BittebeachtenSie,dassRechnungenfürLeistungen, dievordem01.03.2017erfolgtsind,nichtanerkannt werden.
Der/DieAntragstellerInstimmtimRahmenderAntrag
stellungzu,dasssein/ihrName,derStandort,dieTat
sacheeinergewährtenFörderung,dieFörderhöhe,die installierteLeistungsowiederTiteldesProjektsund dasAusmaßderdurchdieFörderungangestrebten Umweltentlastungveröffentlichtwerdenkönnen.
Mittelvergabe
FürdieFörderaktion„PhotovoltaikAnlagen“ stehen 8Mio.EurozurVerfügung.
Gefördertwerdenalleordnungsgemäßregistrierten Anlagen,fürdieinnerhalbderFristvon12Wochenab OnlineRegistrierungeinvollständigerFörderantrag überdieOnlinePlattformgestelltwurdeundbei denenalleFörderbedingungenentsprechenddiesem Leitfaden,denAllgemeinenVertragsbedingungenund denFörderrichtlinienfürdieUmweltförderungimIn
land2015eingehaltenwerden.
DieRegistrierungsplattformistbis30.11.2017geöffnet.
SolltendiezurVerfügungstehendenFördermittelvor diesemDatumausgeschöpftsein,kanneinevorzeitige BeendigungderFörderaktionunddamitderRegistrie
rungsmöglichkeitvomKlima undEnergiefondsfest
gelegtwerden.
InformationenüberdasnochvorhandeneFörderbudget findenSieunterwww.pv.klimafonds.gv.at.
Inanspruchnahme weiterer Förderungen
DieKombinationderFörderaktion„PhotovoltaikAn
lagen“mitanderenBundesförderungenwiez.B.der ÖkostromtarifförderungderOeMAGistnichtmöglich.
EbensokanndieFörderungimRahmenderFörderaktion
„PhotovoltaikAnlagen“nichtmitanderenFörderungen derBundesländeroderGemeindeninAnspruchge
nommenwerden.EinzigeAusnahme:Eskannumeine FörderungimAusmaßdernichtvomKlima undEnergie
fondsgefördertenLeistungbeianderenStellenange
suchtwerden.DieEinhaltungdieserBestimmungwird seitensderAbwicklungsstellemittelsZählpunktnummer überprüft.WenndabeieineDoppelförderungfestge
stelltwird,istdieFörderunginklusiveZinsenzurück
zuzahlen.SoweitdieausdiesemFörderprogramm gefördertenMaßnahmenalsEndenergieverbrauchs
einsparungenimSinnedesEEffGanrechenbarsind, werdendiesezurGänzedemKlima undEnergiefonds alsstrategischeMaßnahmegemäߧ5Abs.1Z17EEffG zugerechnet.EineteilweiseodergänzlicheGeltend
machungderanrechenbarenMaßnahmendurchDritte, insbesonderedurchÜbertragungdurchden/dieFörder
nehmerInzumZweckederAnrechnungaufIndividual
verpflichtungengemäߧ10EEffG,istnichtmöglich.
Rechtsgrundlage
FörderrichtlinienfürdieUmweltförderungimInland 2015.
Kontakt und Informationen
AntwortenaufhäufiggestellteFragen(FAQs)finden Sieunterwww.pv.klimafonds.gv.at.
FürweitereAuskünftestehtIhnendasServiceteam PhotovoltaikderKommunalkreditPublicConsulting GmbHtelefonischunter01/31631730oderper EMailanpv@kommunalkredit.atgernezur Verfügung.
Impressum
Eigentümer,HerausgeberundMedieninhaber:
Klima undEnergiefonds
GumpendorferStraße5/22,1060Wien ProgrammManagement:
StefanReininger www.pv.klimafonds.gv.at
Programmabwicklung:
KommunalkreditPublicConsultingGmbH Türkenstraße9,1092Wien
GrafischeBearbeitung:
r+kkowanz Fotos:
123RF/ThomasKlee,123RF/GlebTV Herstellungsort:
Wien,März2017