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Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeitbei Arbeitskämpfen

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Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen

AFG§116G

Ausfertigungsdatum: 15.05.1986 Vollzitat:

"Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 740)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 24.5.1986 +++) Eingangsformel  

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1   -

Art 2 Aufhebung von Anordnungen

Die Neutralitäts-Anordnung vom 22. März 1973 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1973 S.

365) und die Anordnung zur Ergänzung der Neutralitäts-Anordnung vom 14. Juli 1982 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1982 S. 1459) werden aufgehoben.

Art 3 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

Art 4 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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