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(1)

DER S TADT R ATINGEN

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ERAUSGEBER

: D

ER

B

ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 15 NUMMER : 05

DATUM : 29.03.2019 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

18 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 09. April 2019 - 19 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 -

20-21 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - öffentliche Zustellungen -

22 Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Ratingen GmbH

- Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Ratingen GmbH -

23 Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Ratingen GmbH

- Entgeltordnung für das Hallen- und Freibad Ratingen-Mitte, das Hallenbad Ratingen-Lintorf sowie das Allwetterbad mit Saunen -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 1 0 1 7 4 0 , 4 0 8 3 7 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. V.i.S.d.P.: Robert Kuck. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die authentische im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 5 des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

(2)

18 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Der Rat der Stadt Ratingen wird zu seiner 44. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung auf Dienstag, den 09. April 2019, um 16.00 Uhr in den Saal des Freizeithauses, Erfurter Straße 37 in 40880 Ratingen, einberufen.

T a g e s o r d n u n g Öffentlich

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen

1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit

Nichtöffentlich

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen

NÖ 1 Genehmigung der Tagesordnung

NÖ 2 Einstellung einer Leitung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie

Öffentlich

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen

2 Genehmigung der Tagesordnung

3 Entwurf Gesamtabschluss 2017 Konzern "Stadt Ratin- gen" und Hinweis auf Wahlrecht bzgl. Aufstellung fol- gender Gesamtabschlüsse

44/2019

4 Beteiligungsbericht 2017 für die Wirtschaftsjahre 2015- 2017

43/2019

5 IT Feuerwehr - Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln zur Erneuerung von ausfallbedrohten IT- Komponenten bei der Feuewehr

62/2019

6 6. Nachtrag zur Satzung der Stadt Ratingen über die Elternbeiträge im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule

13/2019

(3)

im Primarbereich" (OGATA-BSR) und weitere Finanzie- rung der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Ratingen

7 Offener Ganztag an der Heinrich-Schmitz-Schule 51/2019 und auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen 8 Ausweitung der Schulsozialarbeit an Grundschulen und

weiterführenden Schulen

55/2019

9 Städtischer Eigenanteil am Landesprogramm „Kultur und Schule“; hier: Aufhebung eines Ratsbeschlusses

59/2019

10 Erfahrungsbericht Hundestrand im Erholungspark Volkardey

347/2018

11 Bericht über "Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bil- dung", Mimikids und Einsatz der Multiplikatorin und Ko- ordinatorin im Bereich "Sprache" der Diakonie Düssel- dorf-Mettmann in Ratingen

265/2018

12 Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Modulbauweise, Gothaer Straße

13 Bebauungsplan W 406 - Kindertagesstätte Liebigstraße;

Namensänderung

Änderung des Geltungsbereichs Konkretisierung des Planvorhabens

61/2019

14 Bebauungsplan T 411 „Kaiserswerther Straße / Im Rott / Offerkampweg“

hier: Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

83/2019

15 Finanzierung eines gemeinsamen Netzwerkers durch die Kooperationspartner des RegioNetzWerkes

79/2019 16 "Voices - Das Festival der Stimmen", Fortführung eines

entsprechenden Angebotes

64/2019

17 Mehrgenerationentreffs als zentraler Baustein der Quar- tiersentwicklung

70/2019

18 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylbewerber/innen ab Zuweisung nach Ratingen

74/2019

19 Ostpark beleuchten

hier: Auf Empfehlung des Jugendrates vom 12.12.2018

Auf Antrag der Fraktion der CDU 20 Planung eines separaten Rad- und Fußweges an der L Auf Antrag

(4)

239 der Fraktionen der SPD und Bürger-Union 21 Frischwasserzufuhr Wallgraben Arkadenhof Auf Antrag der Fraktion der CDU 22 Tempo 30 Rosenstraße, Brückstraße, Hubertusstraße Auf Antrag der Fraktionen der FDP und Bürger-Union 23 Ausbau Geh- und Radweg Rehhecke / Am Löken / Du-

isburger Straße

Auf Antrag der Fraktion der FDP 24 Deckensanierung letzter Abschnitt Rehhecke - Kreu-

zung Krummenweger Straße bis Brücke BAB 52

Auf Antrag der Fraktion der FDP 25 Beleuchtung Parkplatz Hans-Böckler-Straße 7-9 Auf Antrag der Fraktion der FDP 26 Europäische Mobilitätswoche 2019 in Ratingen Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen 27 "Green Day" Berufsorientierungsangebot für Berufe in

der Umwelt-Ökonomie

Auf Antrag der Fraktion der CDU

28 Städtische Versicherungen Auf Antrag

der Fraktion der CDU

29 Garten der Sinne Auf Antrag

der Fraktionen Bündnis 90/

Die Grünen und FDP 30 Wallstraße neu gestalten - mehr Urbanität und Fahrrad-

und Fußgängerfreundlichkeit

Auf Antrag der Fraktionen der SPD

und FDP

31 Trinkwasserbrunnen an Ratinger Schulen Auf Antrag

der Fraktion der CDU

(5)

32 DigitalPakt Schule Auf Antrag der Fraktion der CDU

33 Förderung von Lastenfahrrädern Auf Antrag

der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen 34 Farbige Markierungen der Fahrradschutzstreifen bei

zukünftigen Maßnahmen

Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union 35 Städtische Flüchtlingsunterkünfte

hier: Belegungsquoten sowie Mietrestlaufzeit der ange- mieteten Immobilien

Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union

36 Ratingen wird Smart City Auf Antrag

der Fraktion der FDP 37 Resolution des Rates der Stadt Ratingen

Für den Erhalt der Stichwahl – kein Sonderweg in NRW

Auf Antrag der Fraktion der SPD 38 Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien

39 Fragestunde für Einwohner gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 GO NRW unabhängig vom Verlauf der Sitzung um ca.

18:00 Uhr (begrenzt auf höchstens 30 Minuten) 40 Mitteilungen der Verwaltung

41 Anfragen

Nichtöffentlich

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen

NÖ 3 Rückdeckung Pensionsverpflichtungen für die Beamten- schaft der Stadt Ratingen

166/2018

NÖ 4 Grundstücks-und Städtebaulicher Vertrag zur Erschlie- ßung des Schwarzbach Quartieres im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ost 313

208/2018

NÖ 5 Mitteilungen der Verwaltung

(6)

NÖ 6 Anfragen

Ratingen, den 27.03.2019

Klaus Pesch Bürgermeister

Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nachrichtlich ab dem 3. Tag vor der Ratssitzung an der Bekanntmachungstafel im Schaukasten Minoriten- straße 3, 40878 Ratingen (Tordurchfahrt zwischen den Gebäuden Minoritenstraße 3 und 3 a) ausgehangen und können dort eingesehen werden.

(7)

19 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26.

Mai 2019

1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Stadt Ratin- gen wird in der Zeit vom 06. Mai bis 10. Mai 2019 in der Zeit:

Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Bürgerbüro, Peter-Brüning-Platz 3, 40878 Ratingen, für Wahlberechtigte zur Ein- sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Voll- ständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über- prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be- steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnah- me ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahl- schein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der Zeit vom 06. Mai bis 10.

Mai 2019, spätestens am 10. Mai 2019 bis 12.00 Uhr, bei dem Bürgermeister der Stadt Ratingen, Bürgerbüro, Peter-Brüning-Platz 3, 40878 Ratingen, Einspruch ein- legen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer- den.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätes- tens zum 05. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhal- ten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis Mettmann

• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder

• durch Briefwahl teilnehmen.

(8)

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis

• bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 Europawahlordnung, bei Unionsbür- gern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung bis zum 05. Mai 2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 Eu- ropawahlordnung bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat.

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- frist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 Europawahlordnung, bei Unionsbür- gern nach § 17 Abs. 2 Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach

§ 21 Abs. 1 Europawahlordnung entstanden ist.

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Ratingen gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

24. Mai 2019, 18.00 Uhr,

bei der Stadt Ratingen mündlich oder schriftlich – nicht telefonisch – beantragt werden.

Die elektronische Beantragung ist dagegen nur bis zum 22.05.2019, 9.00 Uhr möglich.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Ziffer 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

• einen amtlichen Stimmzettel

• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag

• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, ver- sehenen roten Wahlbriefumschlag und

• ein Merkblatt für die Briefwahl.

(9)

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Ratingen vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und den Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief oh- ne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ratingen, 21. März 2019 Der Bürgermeister

(Klaus Pesch)

(10)

20 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffent- liche Bekanntmachung einer Benachrichtigung

-(öffentliche Zustellung)-

an

Herrn Tobias Heilmann

Letzte bekannte Anschrift: Podbielskistr. 247, 30655 Hannover

Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist:

Abgaben-Jahresbescheid 2019 vom 11.01.2019 über die Grundbesitzabgaben Objekt-Nr.: GA019450

Kassenkonto: 1056832

Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustel- lungsgesetz) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94 / SGV NRW.2010) in der zurzeit gelten- den Fassung zugestellt.

Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Sohlstättenstraße 33, 40880 Ratingen, Zimmer 0.21 während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen beziehungsweise in Empfang genommen werden.

Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Bekanntmachung bzw.

Veröffentlichung als erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Ratingen, den 01.03.2019

Klaus Pesch Bürgermeister

(11)

21 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffent- liche Bekanntmachung einer Benachrichtigung

-(öffentliche Zustellung)-

an

Herrn Vjatseslav Balovnev & Svetlana Matskevits

Letzte bekannte Anschrift: Stanley Road 9 Country Terrace, Cheshire Knutsford - Großbri- tanien-

Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist:

Abgaben-Jahresbescheid 2019 vom 11.01.2019 über die Grundsteuer Objekt-Nr.: GA014850

Kassenkonto: 1046849

Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustel- lungsgesetz) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94 / SGV NRW.2010) in der zurzeit gelten- den Fassung zugestellt.

Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Sohlstättenstraße 33, 40880 Ratingen, Zimmer 0.21 während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen beziehungsweise in Empfang genommen werden.

Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Bekanntmachung bzw.

Veröffentlichung als erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Ratingen, den 25.02.2019

Klaus Pesch Bürgermeister

(12)

22 Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Ratingen GmbH

(13)
(14)
(15)
(16)

23 Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwerke Ratingen GmbH

(17)
(18)

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