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Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwortdes Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates P

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Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Gemeinsame Antwort zu P 057

Vorstoss-Nr.: 057-2017

Vorstossart: Postulat

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2017.RRGR.173 Eingereicht am: 20.03.2017 Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: FDP (Schmidhauser, Interlaken) (Sprecher/in) FDP (Vogt, Oberdiessbach)

FDP (Kohler, Spiegel b. Bern) Weitere Unterschriften: 8

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja

RRB-Nr.: 463/2017

Direktion: Erziehungsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Tagesschulen flexibler gestalten

Der Regierungsrat wird beauftragt zu 1. die Qualifikation von Personen

gestaltet werden kann

2. das Betreuungsverhältnis im gleichen Rahmen wie dasjenige

Begründung:

Die Tagesschulen erfüllen einen wicht

sollen ein Ort zur Betreuung von Kindern sein.

In den Tagesschulen steht die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Zentrum, nicht deren schulische Qualifikation. Es darf nicht sein, dass die Tag

indem durch qualifizierte Lehrkräfte Zusatzlektionen erbracht werden. Dies würde implizit die Tagesschule zur bevorzugten Lösung der Betreuung für die Kinder machen

nicht dem Grundgedanken.

anton de Berne

-Nr.: 4800.200.592.22/2017 / Geschäftsnummer: 778876

Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Gemeinsame Antwort zu P 057-2017, P 059-2017 und P 060-2017

2017 Postulat

2017.RRGR.173 20.03.2017

FDP (Schmidhauser, Interlaken) (Sprecher/in) FDP (Vogt, Oberdiessbach)

FDP (Kohler, Spiegel b. Bern)

23.03.2017 463/2017 vom 17. Mai 2017 Erziehungsdirektion

Nicht klassifiziert Annahme

Tagesschulen flexibler gestalten

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, dass

Personen, die Tagesschülerinnen und Tagesschüler

as Betreuungsverhältnis im gleichen Rahmen wie dasjenige des Kindergarten

Die Tagesschulen erfüllen einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sollen ein Ort zur Betreuung von Kindern sein.

In den Tagesschulen steht die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Zentrum, nicht deren schulische Qualifikation. Es darf nicht sein, dass die Tagesschule zusätzlich «verschult» wird, indem durch qualifizierte Lehrkräfte Zusatzlektionen erbracht werden. Dies würde implizit die Tagesschule zur bevorzugten Lösung der Betreuung für die Kinder machen

P

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innen und Tagesschüler betreuen, variabel

Kindergartens liegt

igen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und

In den Tagesschulen steht die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Zentrum, nicht deren esschule zusätzlich «verschult» wird, indem durch qualifizierte Lehrkräfte Zusatzlektionen erbracht werden. Dies würde implizit die Tagesschule zur bevorzugten Lösung der Betreuung für die Kinder machen – das entspricht

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: / Version: 2 / Dok.-Nr.: 4800.200.592.22/2017 / Geschäftsnummer: 778876 Seite 2 von 4 Nicht klassifiziert

Das Betreuungsverhältnis ist somit auf ein sinnvolles Mass zu reduzieren und soll schwergewich- tig auf die Hauptaufgabe der Tagesschule, nämlich die Betreuung und Verpflegung in den Nicht- Schulzeiten, sicherstellen.

Die Qualifikationen der Betreuenden sind auf diese Hauptaufgaben auszurichten.

Begründung der Dringlichkeit: Der Vorstoss steht als direkte Lösungsvariante zu den Spar-/Entlastungs- paketen, die in der Novembersession beraten werden.

Vorstoss-Nr.: 059-2017 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2017.RRGR.175 Eingereicht am: 20.03.2017 Fraktionsvorstoss: Ja

Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: FDP (Schmidhauser, Interlaken) (Sprecher/in) FDP (Vogt, Oberdiessbach)

FDP (Giauque, Ittigen) Weitere Unterschriften: 9

Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 23.03.2017

RRB-Nr.: 463/2017 vom 17. Mai 2017

Direktion: Erziehungsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Kindergärten einheitlich führen

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, dass

1. Kindergartenklassen im Grundsatz mit einer Lehrkraft geführt werden können; zusätzliche Betreuung soll primär durch Klassenhilfen gewährleistet werden

2. das Teamteaching erst in zweiter Priorität mit begründetem Antrag (insbesondere bei heil- pädagogischem Bedarf) gewährt werden soll

Begründung:

Es ist unbestritten, dass die Betreuung von Kindergartenklassen eine Herausforderung ist. Dies vor allem deshalb, weil viele Kinder gewisse Grundkompetenzen (noch) nicht haben, gerade auch, weil die Kinder heute jünger in den Kindergarten kommen.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: / Version: 2 / Dok.-Nr.: 4800.200.592.22/2017 / Geschäftsnummer: 778876 Seite 3 von 4 Nicht klassifiziert

Aktuell nimmt aber das Teamteaching in nicht vorhergesehenem Mass zu. Es bringt aber nicht per se einen pädagogischen Mehrwert. Deshalb ist diese Tendenz durch geeignetere Massnah- men zu bremsen.

Wenn die Kinder bei den alltäglichen Herausforderungen unterstützt werden (beispielhaft ge- nannt seien Schuhe binden, Gang auf die Toilette, Anziehen für Unterricht im Freien und vieles mehr), steht aber nicht der pädagogische Auftrag eines Teamteachings im Vordergrund, sondern die praktische Hilfe. Diese kann und soll insbesondere durch geeignete Klassenhilfen geleistet werden. Das ist sachlich angemessen und wesentlich günstiger.

Die pädagogische und lernende Leitung soll dagegen als Grundregel ungeteilt bei einer Lehrkraft liegen. Dieser Grundsatz ist zu unterstützen.

Begründung der Dringlichkeit: Der Vorstoss steht als direkte Lösungsvariante zu den Spar-/Entlastungs- paketen, die in der Novembersession beraten werden.

Vorstoss-Nr.: 060-2017 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2017.RRGR.176 Eingereicht am: 20.03.2017 Fraktionsvorstoss: Ja

Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: FDP (Vogt, Oberdiessbach) (Sprecher/in) FDP (Schmidhauser, Interlaken)

FDP (Kohler, Spiegel b. Bern) Weitere Unterschriften: 12

Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 23.03.2017

RRB-Nr.: 463/2017 vom 17. Mai 2017

Direktion: Erziehungsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Basisstufe mit Mass

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. zu prüfen, dass die Basisstufe gemäss Artikel 46 Absatz 3 VSG nur auf begründeten Antrag und mit Zurückhaltung gewährt werden soll

2. bei Sparmassnahmen ein Moratorium von 4 Jahren zu verfügen, ausser die Einführung be- ruhe einzig auf Strukturmassnahmen und führe nachweislich zu keinen Mehrausgaben

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: / Version: 2 / Dok.-Nr.: 4800.200.592.22/2017 / Geschäftsnummer: 778876 Seite 4 von 4 Nicht klassifiziert

Begründung:

Bei Struktur- und Transportproblemen sollen im ländlichen Raum Basisstufen bewilligt werden können, sie sind oft die einzige Lösung, kleine Schulen mit vertretbarem Aufwand zu erhalten.

In Stadt- und Agglomerationsgemeinden ist die Basisstufe hingegen oft eine sehr teure Lösung.

Bis heute ist ein klarer pädagogischer und längerfristiger Mehrwert gegenüber ordentlichen Klas- sen umstritten. Sie soll deshalb nur auf Gesuch hin bewilligt werden.

Begründung der Dringlichkeit: Der Vorstoss steht als direkte Lösungsvariante zu den Spar-/ Entlastungs- paketen, die in der Novembersession beraten werden.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Das Büro des Grossen Rates hat für die Beantwortung der drei vorliegenden Postulate die Dring- lichkeit gewährt. Allen drei Postulaten liegt das Anliegen zu Grunde, Sparmassnahmen zu prü- fen. Aus diesen Gründen beantwortet der Regierungsrat die drei Vorstösse gemeinsam.

Aufgrund der Grösse des Sparprogrammes sind alle Direktionen aufgefordert, sämtliche Aufga- benbereiche auf mögliche Spar- und Entlastungsmassnahmen zu überprüfen. Die Erziehungsdi- rektion wird in Rahmen dieser Gesamtüberprüfung auch die Anliegen der Postulanten prüfen.

Der Regierungsrat ist deshalb bereit, die drei Postulate anzunehmen.

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• Grosser Rat

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