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M 035/2001 BVE 17. Oktober 2001 49C
Motion
3253 Kaufmann, Bern (SP)
Weitere Unterschriften: 29 Eingereicht am: 06.02.2001
Für eine kantonale Energieabgabe
Der Regierungsrat wird gebeten, dem Grossen Rat eine Vorlage für eine zweckgebundene kantonale Energieabgabe vorzulegen. Die Abgabe soll auf der Elektrizität erhoben werden.
Die Mittel aus der Abgabe dienen der Finanzierung der bernischen Energiepolitik. Für Härtefälle (Grossproduzenten) sind Sonderregelungen vorzusehen.
Begründung:
Die kantonale Energieabgabe wurde bereits anfangs der 90er-Jahre in einer Grossratskommission eingehend diskutiert. Die Vorschläge und Massnahmen liegen nach wie vor bereit. Die Argumente für die Abgabe sind grundsätzlich dieselben geblieben. Die Abgabe wurde damals aufs Eis gelegt.
Nach den Energieabstimmungen vom Herbst 2000 auf eidgenössischer Ebene wird die Abgabe auf kantonaler Ebene wieder zum Thema. Aus Sicht der Energiepolitik und der Kantonsfinanzen macht die Abgabe nach wie vor Sinn. Das geht unter anderem auch aus dem Bericht „Marktorientierte Umweltabgaben bei einnahmeseitiger Kompensation„ MUEK hervor.
Energiepolitisch gesehen hat die Abgabe bei Konsumentinnen und Konsumenten eine lenkende Wirkung auf den Energieverbrauch. Gleichzeitig erlaubt sie durch die Finanzierung der kantonalen Energiepolitik eine Wirkung zur Förderung erneuerbarer und rationeller Energienutzungen.
Finanzpolitisch betrachtet, ist eine zweckgebundene Energieabgabe die Chance, die energiepolitischen Aufwendungen im Sinne des Verursacherprinzips des Kantons direkt zu finanzieren. Dies in Analogie zur Wasser-, Abwasser- und Abfallpolitik. Eine solche Lösung ist auch im Sinne der neuen Verwaltungsführung NEF.
Antwort des Regierungsrates
Der Motionär fordert die Einführung einer kantonalen Energieabgabe auf Elektrizität, deren Erträge zweckgebunden für die Finanzierung der bernischen Energiepolitik verwendet werden sollen. Darunter versteht der Motionär die Förderung erneuerbarer und rationeller Energienutzungen.
Zur Einführung der in der Motion geforderten kantonalen Energieabgabe wäre eine neue gesetzliche Grundlage notwendig. Da als Folge des dritten Energieberichtes und einer allfälligen Annahme des Eidgenössischen Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) die bernische Energiegesetzgebung voraussichtlich angepasst werden muss, könnte in diesem
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Zusammenhang ebenfalls die Finanzierung der bernischen Energiepolitik bzw. die Einführung einer kantonalen Energieabgabe neu diskutiert werden.
Der Regierungsrat lehnt aus folgenden Gründen die in der Motion geforderte Einführung einer kantonalen Energieabgabe auf Elektrizität ab:
1. Der Regierungsrat lehnt einen kantonalen Alleingang in der Energiepolitik ab. Die kanto- nale Energiepolitik ist vielmehr in die übergeordnete Energiepolitik des Bundes einzubetten. Diese Forderung basiert auf der Erkenntnis, dass die ökologischen Probleme der Energieproduktion in der Regel nicht auf eine Region oder einen Kanton beschränkt bleiben, sondern meist eine nationale oder sogar eine internationale Ausdehnung haben. Deshalb ist der Bund, in Kombination mit der Einbindung in internationale Vereinbarungen, die geeignete staatliche Ebene zur Formulierung der Energiepolitik bzw. zur Einführung von Energieabgaben.
2. Auf Bundesebene scheiterten die verschiedenen Vorlagen für die Einführung einer Energieabgabe in der Volksabstimmung vom 24. September 2000. Damals haben sich zwar die bernischen Stimmbürger ganz knapp (50,2 % Ja-Stimmen) für die Einführung der Förderabgabe ausgesprochen, die zu einem guten Teil zur Stützung der Wasserkraftwerke gedient hätte. Mit 51% Nein-Stimmen verworfen wurde hingegen auch im Kanton Bern die Energielenkungsabgabe für die Umwelt (Grundnorm), welche eine Verteuerung der nicht erneuerbaren Energie mit Rückerstattung an die Bevölkerung und die Wirtschaft vorgesehen hätte. Hingegen konnte der Bundesgesetzgeber mit dem CO2-Gesetz die übermässigen CO2-Emissionen und damit ein zentrales Problem in der Energiepolitik angehen.
3. Der Motionär fordert eine Energieabgabe auf Elektrizität. Die Stromproduktion im Kanton Bern verursacht kaum CO2-Emissionen. Der Regierungsrat erachtet es aus ökologischer Sicht nicht als sinnvoll, ausgerechnet diese Elektrizität fiskalisch zu belasten.
4. Bei Einführung einer kantonalen Elektrizitätsabgabe in einem bernischen Alleingang würde wegen des teureren Stroms die bernische Wirtschaft benachteiligt. Damit müsste der Kanton Bern einen Standortnachteil in Kauf nehmen.
Antrag: Ablehnung der Motion
An den Grossen Rat