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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam

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Academic year: 2022

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rung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 18.08.2011 den Aufstel- lungsbeschluss zur Einleitung des Planverfahrens zur 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennut- zungsplanes der Hansestadt Anklam gefasst.

Bestandteil des Bauleitplanverfahrens sind achtzehn Änderungsbereiche innerhalb des Anklamer Stadtgebietes, die Aktualisierung der Umgrenzung der Flächen mit Baubeschränkungen bzw. Freihal- tebereiche, die Aufnahme des letzten Bauabschnitts der Ortsumgehungsstraße B 109 in das Ankla- mer Stadtgebiet und weitere planrelevante Gegebenheiten (6. Änderung) sowie zwei Ergänzungsbe- reiche (1. Ergänzung).

Ein Ergänzungsbereich befindet sich innerhalb des Anklamer Stadtgebietes. Es handelt sich dabei um die Teilfläche des Ergänzungsbereiches Görkeburg (E 1), die bisher von der Genehmigung ausge- nommen wurde.

Auf Grund der Eingemeindung der ehemaligen Gemeinde Pelsin in die Hansestadt Anklam wird die Fläche des vormaligen Gemeindegebietes (E 2) als 1. Ergänzung in den wirksamen Flächennut- zungsplan der Hansestadt Anklam aufgenommen. Für die Ortsteile Pelsin und Stretense wird eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Ergänzungsbereiche im Flächennutzungsplan der Han- sestadt Anklam) vorgenommen.

Von der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam sind die folgenden acht- zehn Änderungsbereiche mit den genannten Flächenänderungen betroffen, die im beigefügten Über- sichtsplan gekennzeichnet sind:

Ände- rungsbe- reichs- nummer (Ziffer)

Lage des Änderungsberei- ches

im Stadtgebiet, Bezeichnung

vorhandene Flächennutzung

geplante Flächennutzung

1 1.1

1.2 1.3

1.4 1.5

1.6

Bebauungsplan 2-2007

„Am Flugplatz“

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB) Fläche für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs.1 Nr.3 BauNVO)

Fläche für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB) und Fläche für den Luftverkehr mit der Zweckbestimmung Lan- deplatz nach § 5 Abs.2 Nr.9 und Abs.4 BauGB

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

Industriegebietsfläche (GI) (§ 9 BauNVO)

Gewerbegebietsfläche (GE) (§ 8 BauNVO)

Gewerbegebietsfläche (GE) (§ 8 BauNVO) Gewerbegebietsfläche (GE) (§ 8 BauNVO)

Sukzessionsflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

Fläche für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

2

2.1

2.2

Bebauungsplan 12-1992 3. Änderung des Bebau- ungsplanes 12-1992 „Stadt- park Anklam - Ostseite“

Grünflächen mit der Zweckbe- stimmung Dauerkleingärten (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

Grünflächen mit der Zweckbestim- mung Parkanlage

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

öffentliche Grünflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB);

Sonstiges Sondergebiet Tiergehege

(§ 11 BauNVO) 3 Bebauungsplan 1-2010

„Quartier an der Peene“

westlich:

Reines Wohngebiet (WR) (§ 3 BauNVO),

Grünfläche

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

östlich:

Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO) Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)

(2)

Wohnbaufläche (W) (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) nördlich:

sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen (SOH) (§

11 BauNVO)

Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)

Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO) 4 Bebauungsplan 1-2011

„Peeneufer – Nordseite“

Wohnbaufläche (W) (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO), Grünfläche mit der Zweckbestim- mung Parkanlage

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ha- fen, Tourismus (SOHT) (§ 11 BauNVO)

5 Bebauungsplan 8-1992

„Wohngebiet Mittelfeld, 2. Abschnitt“

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)

6 Bebauungsplan 9-1992

„Wohngebiet Mittelfeld, 3. Abschnitt“

Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)

Reines Wohngebiet (WR) (§ 3 BauNVO)

Grünfläche

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

Fläche für die Landwirt- schaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

7

(im Vorentwurf Änderungsbe- reich Ziffer 19)

Änderungsbereich für den Bebauungsplan 1-2004

„Zur Pferdekoppel“

gemischte Baufläche (M) (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO)

Mischgebietsfläche (MI) (§ 6 BauNVO)

8 Änderungsbereich Aradoka- nal - Industriestraße

Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen, Tourismus (SOHT) (§ 11 Abs. 2 BauNVO) Biotop (§ 20 NatSchAG M-V)

gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO)

9 Änderungsbereich

„Erweiterungsfeld Friedens- wald“

Grünfläche

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

öffentliche Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

öffentliche Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

10 Änderungsbereich Demminer Landstraße Gewerbebetrieb Schubbert und Kreisstraßenmeisterei

Grünfläche mit der Zweckbestim- mung Friedhof

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

gewerbliche Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO)

gewerbliche Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) 11 Änderungsbereich Fläche

östlich der Bahnanlagen südlich der Peene

Grünfläche mit der Zweckbestim- mung Dauerkleingärten (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO)

12 Änderungsbereich Fläche östlich der Bundesstraßen 109, 110 nördlich der Peene

Grünfläche mit der Zweckbestim- mung Zeltplatz

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

Verkehrsfläche besonderer Zweck- bestimmung als öffentliche Parkflä- che

(§ 9 Abs.1 Nr. 11 und Abs.6 BauGB)

Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen, Touris- mus (SOHT)

(§ 11 Abs. 2 BauNVO)

öffentliche Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

(3)

13 Änderungsbereich Fläche südlich der Peene - ehemalige „Kippe 1“ - westlich des Schanzenbergs

Fläche für Aufschüttungen, Abgra- bungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen

(§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB) mit Kennzeichnung als Fläche für Aufschüttungen (Kippe)

gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO)

14 Änderungsbereich Fläche südlich der Peene,

nördlich des Schanzenbergs

Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen, Touris- mus (SOHT) (§ 11 Abs.2 BauNVO) Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung Zeltplatz

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

gemischte Baufläche (M) (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO)

Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB)

gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO)

gemischte Baufläche (M) (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) gemischte Baufläche (M) (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) gemischte Baufläche (M) (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) und

gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) 15 Änderungsbereich Fläche

südöstlich der Peene - ehemalige „Kippe 2“

Fläche für Aufschüttungen, Abgra- bungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen

(§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB) mit Kennzeichnung als Fläche für Aufschüttungen (Kippe)

Fläche für Versorgungs- anlagen, für die Abfall- entsorgung und Abwasser- beseitigung sowie für Abla- gerungen

(§ 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, Nr.4 und Abs. 4 BauGB) mit der Zweckbestimmung Abwasser (Produktionsab- wasser)

16 Änderungsbereich Fläche südlich der Bluthsluster Straße sowie östlich und westlich des Peenekanals

Grünfläche mit der Zweckbestim- mung Parkanlage

(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 BauGB)

gewerbliche Baufläche (G) (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO)

17 Änderungsbereich Fläche nördlich der Kreisstraße K 49 VG - ehemalige „Kippe 3“

Fläche für Aufschüttungen, Abgra- bungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen

(§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB) mit Kennzeichnung als Fläche für Aufschüttungen (Kippe)

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs.2 Nr.9 a und Abs.4 BauGB)

18 Änderungsbereich Fläche südlich der Kreisstraße OVP 49 - ehemalige „Kippe 3“

Fläche für Aufschüttungen, Abgra- bungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen

(§ 5 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BauGB) mit Kennzeichnung als Fläche für Aufschüttungen (Kippe)

Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs.2 Nr.9 a und Abs.4 BauGB)

Fläche für Versorgungs- anlagen, für die Abfall- entsorgung und Abwasser- beseitigung sowie für Abla- gerungen

(§ 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, Nr.4 und Abs. 4 BauGB) mit der Zweckbestimmung Abwasser (Produktionsab- wasser)

Der Ergänzungsbereich (E 1) Görkeburg liegt am westlichen Rand des Gemarkungsgebietes der Hansestadt Anklam. Die Fläche wird nördlich durch die Bundesstraße 110 und südlich durch die Bun- desstraße 199 begrenzt. Die ausgewiesene Flächennutzung als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO wird in gemischte Baufläche (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO geändert.

(4)

Der Ergänzungsbereich (E 2) umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Pelsin mit den Ortsteilen Stretense und Pelsin.

Im Rahmen der Ausweisung der Arten der Flächennutzungen werden Bauflächen als Wohnbauflä- chen (W), als allgemeines Wohngebiet (WA), als gemischte Bauflächen (M) und als Gemeinbedarfs- flächen festgesetzt. Flächen für den Straßenverkehr, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen, Wasserflächen und Flächen für die Landwirtschaft und Wald werden ausgewiesen.

Der Entwurf der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie mit den wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit

vom 30.01.2020 bis zum 05.03.2020

in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1, Zimmer 41 während nachfolgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 07:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Während dieser Frist können Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam sowie dessen Begründung und Umweltbericht schrift- lich oder zur Niederschrift zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungs- planes der Hansestadt Anklam sind folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stel- lungnahmen und Informationen:

Stellungnahme Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 19.11.2014 mit Angaben zu den Änderungsbereichen mit den Ziffern 1, 2, 3, 4 und 19 bezüglich der entsprechenden Anpassungen der Darstellungen;

 bei den Änderungsbereichen der Ziffern 6, 7, 8, 10, 13, 14, 17 und 18 bezüglich der nachricht- lichen Übernahme des Bestandes bzw. durch die Nutzung vorgeprägte Flächen;

 Änderungsbereiche der Ziffern 9 und 12 mit Sicherung der Grünflächenentwicklung;

 Änderungsbereiche mit den Ziffern 5 und 16 als Reserveflächen für Wohnbauzwecke bzw. als gewerbliche Bauflächen;

 der Änderungsbereich 5 liegt gemäß der Karte des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern in einem Tourismusentwicklungsraum und in den Vorbehaltsgebieten für Land- wirtschaft und für Trinkwasser;

 der Änderungsbereich 16 liegt in einem Tourismusentwicklungsraum und in den Vorbehaltsge- bieten für Landwirtschaft, für Kompensation und Entwicklung und für Küstenschutz – diese ge- nannten Belange sind zu berücksichtigen; die geplanten Wohneinheiten sind zu benennen und die Flächendarstellungen zu begründen;

 der Änderungsbereich Ziffer 11 liegt in einem Tourismusentwicklungsraum und in den Vorbe- haltsgebieten für Landwirtschaft, für Kompensation und Entwicklung und für Küstenschutz – diese Belange sind zu berücksichtigen;

 für den Änderungsbereich Ziffer 15 als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestim- mung Abwasser mit dem Hinweis auf die Vereinbarkeit der Belange des Umwelt- und Natur- schutzes, da der Bereich in einem Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege liegt;

 mit Angaben zum Ergänzungsbereich Stretense – Pelsin zur Beschränkung der Wohnbauflä- chendarstellungen auf den Bestand bzw. der Begründung von Erweiterungen, der Freihaltung der Wohnbauflächendarstellungen für Einzelbebauungen und Splittersiedlungen, Hinweis auf Darstellung für den südlichen Teil des Ergänzungsbereiches als Eignungsgebiet Windenergie- anlagen und Vorbehaltsgebiet der Rohstoffsicherung;

Stellungnahme Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern vom 03.11.2014 mit Hinweisen auf Bodendenkmale und Bau- und Kunstdenkmale im Vorhabengebiet und zum Umgang mit den Denkmalen, Hinweis zur Aufnahme der Bodendenkmale in den Flächennut- zungsplan und Auflistung der Baudenkmale, die in den Änderungs- und vor allem in den Ergänzungs- bereichen betroffen sind, Hinweis auf erforderliche Genehmigung bei Veränderungen am Denkmal;

Hinweis auf flächige Ausdehnung der Bodendenkmale und Beachtung der gegebenen Informationen;

(5)

Übersicht über die betroffenen Baudenkmale; Hinweis auf den Umfang der Gutsanlage Stretense einschließlich des südlich gelegenen Parks;

Stellungnahme Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 01.12.2014 mit Hinweisen zur Wasserwirtschaft:

 zu Hochwasserschutzbelangen und Angaben zur Hochwassergefährdung in Anklam bei Sturm- hochwasser in der Ostsee und Einstrom/Rückstau über Peenestrom und Haff in die Peene; mit Angaben zu Belangen des Küsten- und Hochwasserschutzes in den einzelnen Änderungsbe- reichen;

 zur EG-Wasserrahmenrichtlinie mit Hinweisen zur Betroffenheit der Gewässer in den einzelnen Änderungsbereichen und in den Ergänzungsbereichen;

 mit Hinweisen zu Belangen von Altlasten und Bodenschutz;

 mit Hinweisen zur Immissions- und Abfallwirtschaft in den Änderungsbereichen 13, 14 und 18;

 mit Hinweisen zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Pelsin/Stretense bezüglich des Eignungsgebietes Windenergieanlagen Panschow/Müggenburg;

 mit Hinweisen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu immissionsschutzre- levanten Wirkungen wie Geruch, Lärm, Licht u. a.

Stellungnahme Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund vom 30.10.2014 mit Hinweisen zu den Änderungsbereichen 3, 4, 8, 11, 13 und 14 bezüglich der Ergänzung von Hinweisen zur Einholung von Genehmigungen bei Errichtung, Veränderung und den Betrieb von Anlagen im Bereich einer Bundeswasserstraße;

 mit Hinweisen auf Vermeidung von Beeinträchtigungen;

 mit Hinweis auf Einholung von Genehmigungen für Projekte von Beleuchtungsanlagen;

 mit Hinweis auf das Vorhandensein von Anlagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Änderungsbereich 11

Stellungnahme Deutsche Flugsicherung GmbH vom 17.11.2014 mit Hinweis auf den beschränkten Bauschutzbereich des Flughafens Anklam

Stellungnahme Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Torgelow vom 19.11.2014 mit Hinweisen zur Einhaltung des Waldabstandes bei der Errichtung baulicher Anlagen zum Wald;

 mit dem Hinweis auf Darstellung von bisher fehlenden Waldflächen

Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg vom 19.11.2014 mit Hinweisen zum Änderungsbereich Ziffer 5, der westlich an einen bestehenden Gewerbestandort entlang der Friedländer Landstraße grenzt, bezüglich der städtebaulichen Entwicklung des perspektivisch vorge- sehenen Wohnstandortes „Mittelfeld – 2. Abschnitt“ hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Gewerbestandortes

Stellungnahme Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 17.11.2014 mit Hinweisen der einzelnen Fachämter des Landkreises Vorpommern-Greifswald:

SG Bauleitplanung mit Hinweisen zur Aufstellung einer Gesamtanalyse für die Wohnbauflä- chenentwicklung der Hansestadt Anklam und daraus resultierend die Begründung zur Wohn- bauflächenneuausweisung einschließlich des Nachweises des Erfordernisses von Neuauswei- sungen; Hinweis auf Änderung der Darstellung der baulichen Nutzungen im Änderungsbereich Ziffer 14 bezüglich der Überprüfung der im Vorentwurf vorgesehenen gewerblichen Baufläche im gesamten Änderungsbereich; Hinweis auf die im Vorentwurf dargestellte bauliche Nutzung des Änderungsbereiches Ziffer 11 als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Erleb- nispark bezüglich der Lage des Gebietes innerhalb naturbelassener Flächen; weitere redaktio- nelle Hinweise bezüglich der Plandarstellungen

SB Denkmalschutz mit Hinweis auf diverse Bau- und Bodendenkmale im Vorhabengebiet und Berücksichtigung der Hinweise des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg- Vorpommern vom 03.11.2014; Hinweis auf Auszüge aus der Liste der Baudenkmale des Land- kreises Vorpommern-Greifswald für die Stadt Anklam

 SG Brand- und Katastrophenschutz mit Hinweisen zur Lage der Änderungsbereiche in einem kampfmittelbelasteten Gebiet einschließlich Übersichtstabelle; mit Hinweisen zur Beachtung der Trink- und Löschwassersicherung; mit Hinweisen zur Kreisgefährdungsanalyse – hier Hoch- wasserschutzanalyse einschließlich Kartendarstellung

SG Naturschutz/Landschaftspflege mit Hinweisen zur Ergänzung des Umweltberichtes mit Er- gänzung der biologischen Vielfalt bei den Schutzgütern Flora und Fauna; zur Berücksichtigung der Belange des speziellen Artenschutzes in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und Bewertung, der über den Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten hinaus vorzufindenden Arten, zu geschützten Biotopen und Geotopen, zu Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zu Belangen des Ge- wässerschutzstreifens nach § 29 NatSchAG M-V und zum speziellen Artenschutz

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SG Abfallwirtschaft/Immissionsschutz mit Hinweisen zur Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen bei der Planung wie z. B. das Gesetz zum Schutz vor schädlichen U mwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und äh nliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz), die Einhaltung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bzw. zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm); Hinweis auf den Abstandserlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06. Juni 2007; Hinweis zur Beachtung bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen auf die Einhaltung der 16. Verordnung zur Durchführung des BIm- SchG (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)

 SB Abfallwirtschaft und SB Bodenschutz mit Benennung von Altablagerungen und Altstandor- ten, die im Planungsbereich bekannt sind

Stellungnahme Wasser- und Bodenverband „Untere Peene“ vom 26.11.2014 mit Hinweisen zu den Änderungsbereichen 2, 7, 11, 12, 13 und 14, 15, 16 sowie zum Ergänzungsbereich Pelsin und Stretense bezüglich der Belange von Einzugsgebieten von Vorflutern, zur Freihaltung von Unterhalts- streifen, zum Verzicht auf Uferbebauungen, zu sensiblen Entwässerungsgebieten und zur Kennzeich- nung der in der Unterhaltslast des Wasser- und Bodenverbandes liegenden Vorfluter; Übersichtspläne Pelsin und Stretense

Stellungnahme Eisenbahn-Bundesamt vom 16.12.2014 mit Hinweis zu den Änderungsbereichen 11, 12 und 16 in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bahn und Berücksichtigung der Immissionen aus dem Betrieb der Bahn

Stellungnahme Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Kata- strophenschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 11.12.2014 mit Hinweisen zum möglichen Muniti- onsfunden und der Empfehlung, eine Kampfmittelbelastungsauskunft einzuholen

Liste der Baudenkmale des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Angaben zur Stadt Anklam, Gemarkung Anklam, zuletzt geändert am 23.09.2016, zur Stadt Anklam amtsfrei, Gemarkung Pelsin, zuletzt geändert am 10.02.2016, zur Stadt Anklam amtsfrei, Gemarkung Stretense, zuletzt geändert am 11.08.2015

Die Begründung mit dem Umweltbericht des Entwurfs der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächen- nutzungsplanes der Hansestadt Anklam enthält als Anlagen bzw. nimmt Bezug auf:

Fachbeiträge und Gutachten

naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung mit Stand vom September 2016, Aktualisierung April 2017 und Januar 2018 mit Angaben zum naturraumtypischen Artenspektrum, bau- anlage- und betriebsbedingten Wirkungen und Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte für die Ände- rungsbereiche Ziffer 1 bis Ziffer 18 und für den Ergänzungsbereich Ziffer 1 (Görkeburg); für den Er- gänzungsbereich Ziffer 2 (Pelsin und Stretense) eine Prognose artenschutzrechtlicher Konflikte Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit den Anlagen beinhaltet damit folgende Arten um- weltbezogener Informationen:

Änderungsbereiche Plangebiete Nr. 1 bis Nr. 18:

Plangebiet Nr. 1: Bebauungsplan 2-2007 „Am Flugplatz“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es infolge geplanter vorhabenbezogener Nutzungsänderung in Abhängigkeit der Bautätigkeit, insbesondere bei Erdeingriffen, zu Kampfmittelfunden (Bomben, Granaten etc.) kommen kann. Aus Sicherheitsgründen wird eine vorsorgliche Sondierung und Kampfmittelräu- mung empfohlen.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass durch die gewerbliche Vornutzung eine hohe Vorbelastung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere besteht. Nachhaltige Populationsverschiebungen sind aufgrund der gleicharti- gen Vorbelastung des Lebensraums nicht zu befürchten.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Reptilien, Käfern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Infolge möglicher Bebauung sind Versiegelungen und damit funktionale Verluste von Böden zu er- warten.

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Aufgrund der intensiven Vornutzung des Plangebietes und der damit einhergehenden anthropoge- nen Veränderung der Böden besteht für die Böden eine deutliche Vorbelastung Es sind große überbaute Flächen (Lager-und Verkehrsflächen) vorhanden.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Mit der Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebietsflächen innerhalb des Änderungsbereiches erfolgen Eingriffe in Natur und Landschaft. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Entsiegelung ehemali- ger Lagerflächen der Hansestadt Anklam im südlichen Plangeltungsbereich vorgesehen.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. In der Umgebung bleiben die klimawirksamen Freiflächen erhalten. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird bereits gewerblich genutzt.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu einer Veränderung des freien Landschaftsbildes durch geplante Bebau- ungen kommen wird. Im Zusammenhang mit den vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen entsteht eine Zunahme durch Gewerbe und Industrie und erhöhte Verkehrsbelastung. Eine mögli- che Fernwirkung durch die deutlich andere Strukturierung des Gebietes gegenüber der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzung wird durch den Erhalt der Waldflächen gemindert.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 2: 3. Änderung des Bebauungsplanes 12-1992 „Stadtpark Anklam – Ostseite“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Menschen kommen wird. Der Stadtpark als erholungsrelevanter Bereich und wichtiger Grünzug bleibt bestehen.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass durch die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche und als Sonstiges Son- dergebiet Tiergehege die Entwicklung eines engmaschigen Netzes kurzer, verkehrsarmer Grün- verbindungen unterstützt wird

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Käfern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Bodens kommen wird. Es ist keine weitere Bebauung und damit keine Neuversiegelung von Flächen vorgesehen.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Nutzungsausweisung hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, da die tatsächlichen Nutzungen beibehalten werden.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass keine Veränderung des Landschaftsbildes hervorgerufen wird.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 3: Bebauungsplan 1-2010 „Quartier an der Peene“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen durch Lärmimmissionen für die umlie- genden Wohn-und schutzbedürftigen Nutzungen durch die Realisierung der geplanten Bebauung kommen wird. Hinsichtlich der verkehrlichen Situation ist keine wesentliche zusätzliche Belastung durch das Bauvorhaben zu befürchten.

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2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflan- zen als Folge der geplanten Bebauung kommen wird, da die vorhandenen Gehölzstrukturen erhalten bleiben.

Informationen zu Fledermäusen, Käfern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Informationen, dass es im Zuge der Errichtung der Bebauung anlagebedingt zu Eingriffen in den Boden kommt.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Informationen, dass es zu keinen erheblich negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche kommt.

Hochwertige unbeeinträchtigte Flächen werden mit dem Vorhaben nicht in Anspruch genommen.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Aus städtebaulicher Sicht erfolgt eine Aufwertung des

ausgewiesenen Standortes in der Anklamer Innenstadt.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Altstadtbereich der Hansestadt Anklam, der als Bodendenkmal geschützt ist. Für geplante Vorhaben ist deshalb eine Genehmigung nach § 7 Abs.

7 Denkmalschutzgesetz M-V erforderlich.

Plangebiet Nr. 4: Bebauungsplan 1-2011 „Peeneufer-Nordseite“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen durch Lärmimmissionen für die umlie- genden Wohn- und schutzbedürftigen Nutzungen durch die Realisierung der geplanten Bebauung kommen wird. Hinsichtlich der verkehrlichen Situation ist keine wesentliche zusätzliche Belastung durch das Bauvorhaben zu befürchten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflan- zen als Folge der geplanten Bebauung kommen wird, da die vorhandenen Gehölzstrukturen wei- testgehend erhalten bleiben.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Käfern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Informationen, dass es im Zuge der Errichtung der Bebauung anlagebedingt zu Eingriffen in den Boden kommt.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Hochwertige unbeeinträchtigte Flächen werden mit dem Vorhaben nicht in Anspruch genommen.

Es sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche erkennbar.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Aus städtebaulicher Sicht erfolgt eine Aufwertung des nördli- chen Ufers der Peene in der Hansestadt Anklam.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet befinden sich die archäologischen Fundstätten Anklam, Fundplatz 54 und 151. Das Plangebiet grenzt an die archäologische Fundstätte Anklam, Fundplatz Nr. 900 (Altstadtkern).

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Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 5: Bebauungsplan 8-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 2. Abschnitt“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Die zugelassenen Nutzungen entsprechen dem Charakter des allgemeinen Wohngebietes. Erhebli- che Störwirkungen sind aus einem Wohngebiet nicht zu erwarten bzw. die betriebsbedingten Wir- kungen besitzen nur eine sehr geringe Reichweite. Hinsichtlich der verkehrlichen Situation ist keine wesentliche zusätzliche Belastung durch das Bauvorhaben zu befürchten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflan- zen als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Durch die Anlage von Verkehrsflächen und baulichen Anlagen (Inanspruchnahme der vorhandenen Biotoptypen, die in andere Biotoptypen umgewandelt werden) kommt es zum Verlust von Teillebensräumen der Flora und Fauna. Durch die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) hervorgerufene Eingriffe in Natur und Land- schaft sind im Zuge des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens zu kompensieren.

Informationen zu Amphibien und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Informationen, dass es im Zuge der Errichtung der Bebauung anlagebedingt zu Eingriffen in den Boden kommt.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Hochwertige unbeeinträchtigte Flächen werden mit dem Vorhaben nicht in Anspruch genommen.

Durch die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) hervorgerufene Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Zuge des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens zu kompensieren.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Zur Harmonisierung mit der umgebenden Landschaft, zur Ausbildung einer das Ortsbild prägenden Ortsrandbepflanzung an den der freien Landschaft zugewandten Seiten des Plangebietes und zum Ausgleich der vorgesehenen

Flächenversiegelungen wird eine Begrünung in Form von Baum- und anderen Gehölzpflanzungen vorgesehen.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 6: Bebauungsplan 9-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 3. Abschnitt“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Seitens der Hansestadt Anklam wird eingeschätzt, dass die Ausweisung von Bauflächen für die Er- richtung von Wohngebäuden im 3. Abschnitt des Wohngebietes Mittelfeld für die städtische Ent- wicklung nicht mehr erforderlich ist.

Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflan- zen kommen wird. Die Ackerflächen sind als Lebens- und Nahrungsraum für die Flora und Fauna aufgrund ihrer Intensivnutzung als Lebens- und Nahrungsraum von geringer Bedeutung.

Informationen zu Amphibien und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Informationen, dass es mit der Flächenrücknahme von Wohnflächen zugunsten der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung zu keinen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden kommt.

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4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Ausweisung von Flächen für Landwirtschaft hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, sie entspricht der bestehenden Flächennutzung.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Da es sich um eine Bestandsdarstellung handelt, sind durch die Ausweisungen im Flächennut- zungsplan keine Änderungen der Grundwassersituation zu erwarten.

Da sich der Planänderungsbereich in der Trinkwasserschutzzone III befindet, sind hier besondere Befindlichkeiten gegeben, die zu berücksichtigen sind.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Im Vergleich zu den ursprünglichen Ausweisungen des Flächennutzungsplanes als Wohngebiet werden sich mit der geplanten Umwidmung in Flächen für Landwirtschaft keine zusätzlichen Ein- griffe in das Landschaftsbild ergeben.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 7: Änderungsbereich für den Bebauungsplan 1-2004 „Zur Pferde- koppel“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Nachhaltige Beeinträchtigungen auf den Menschen und die natürliche Erholungseignung sind aufgrund des Eingriffsumfanges sowie der bestehenden Vorbelastung durch die Verkehrsflächen nicht zu erwarten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflan- zen kommen wird. Nach Erschließung des Gebietes mit Wohnbebauung sind siedlungstypische Vegetationsflächen entstanden, die intensiv gepflegt werden und Arteninventare beherbergen, die primär unter gestalterischen Gesichtspunkten Berücksichtigung finden.

Informationen zu Fledermäusen und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Mit der Änderung der Nutzungsart von gemischter Baufläche (M) in Mischgebietsfläche (MI) erge- ben sich keine geänderten Kapazitäten und kein zusätzlicher Flächenbedarf. Da die Grundstücke im Plangebiet nahezu vollständig erschlossen sind, ist von einer geringen Neuversiegelung auszu- gehen.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Hochwertige unbeeinträchtigte Flächen werden mit dem Vorhaben nicht in Anspruch genommen.

Es sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche erkennbar.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Durch den Bebauungsplan ergeben sich keine direkten Aus- wirkungen auf Oberflächengewässer.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Mit der geplanten Ausweisung des Gebietes als Mischgebietsfläche ist ebenso wie bei der ur- sprünglichen Nutzungsart eine Bebauung verbunden. Dadurch ergeben sich im Vergleich hierzu keine zusätzlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.

Um Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild zu begrenzen, sind markante Einzelbäume sowie Gehölzbiotope zu erhalten.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Es sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.

Plangebiet Nr. 8: Änderungsbereich Aradokanal - Industriestraße 1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen durch Lärmimmissionen für die umlie- genden Wohn-und schutzwürdigen Nutzungen durch die Realisierung der geplanten Bebauung

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kommen wird. Hinsichtlich der verkehrlichen Situation ist keine wesentliche Belastung durch das Vorhaben zu befürchten. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass durch die gewerbliche Vornutzung eine hohe Vorbelastung für das Schutzgut Pflanzen und Tiere besteht. Nachhaltige Populationsverschiebungen sind aufgrund der gleicharti- gen Vorbelastung des Lebensraums nicht zu befürchten.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Käfern, Landsäugern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Infolge möglicher Bebauung sind Versiegelungen und damit funktionale Verluste von Böden zu er- warten.

Aufgrund der intensiven gewerblichen Vornutzung des Plangebietes und der damit

einhergehenden anthropogenen Veränderung der Böden besteht für die Böden eine deutliche Vorbelastung. Es sind große überbaute Flächen vorhanden.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Hochwertige unbeeinträchtigte Flächen werden mit dem Vorhaben nicht in Anspruch genommen.

Es sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche erkennbar.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird. In dem Änderungsbereich 8 ist die Peene (UNPE-0200) betroffen. Der Änderungsbereich 8 liegt im minimalen Entwicklungskorridor der Pee- ne.

Künftige Nutzungen dürfen die Wasserrahmenrichtlinien(WRRL)-Zielerreichung nicht gefährden und zu keiner Verschlechterung des Gewässerzustandes führen. Es gelten die Artikel 1 und 4 der EG-WRRL, die jede nachteilige Änderung des Zustandes eines Oberflächengewässers (Ver- schlechterungsverbot) untersagen.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der geplanten Bebauung kommen wird. Der Untersuchungsraum wird bereits von gewerblichen Flä- chen dominiert.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Es sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.

Plangebiet Nr. 9: Änderungsbereich „Erweiterungsfeld Friedenswald“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Menschen kommen wird. Ent- sprechend dem Konzept zur Anlage des Friedenswaldes und den bereits erfolgten Baumpflanzun- gen kann davon ausgegangen werden, dass eine qualitativ hochwertige Begrünung der Freiflächen erfolgt und damit der Standort maßgeblich aufgewertet wird. Es sind keine Lärmemissionen zu er- warten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Durch die Änderung der Flächennutzung von Fläche für die Landwirtschaft in öffentliche Grünfläche (Inanspruchnahme der vorhandenen Biotoptypen, die in andere Biotoptypen umgewandelt werden) kommt es zum Verlust von Teillebensräumen der Flora und Fauna.

Informationen zu Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Bodens kommen wird. Infolge der geplanten Nutzungsänderung sind keine Neuversiegelungen und funktionale Verluste von Bö- den zu erwarten.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Ausweisung als öffentliche Grünfläche hat keine ne- gativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. Es findet keine Überbauung von Flächen statt.

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5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. Durch die Erweiterung des Friedenswaldes durch Baumneupflanzungen ist von einer Verbesserung der Lufthygiene auszugehen.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Der Untersuchungsraum wird von dem Friedenswald und landwirtschaftlichen Nutzflächen dominiert.

Das Vorhaben führt zu keinen nachteiligen Veränderungen im Landschaftsbild. Durch die Erweite- rung des Friedenswaldes wird eine qualitative Aufwertung der Bebauungsstruktur bewirkt.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 10: Änderungsbereich Gewerbebetrieb Schubbert und Kreisstraßenmeisterei 1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Potenzielle Gefahrenquellen für eine nachhaltige Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit ergeben sich bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Planbereich und angrenzend nicht.

Hinsichtlich der verkehrlichen Situation ist keine wesentliche zusätzliche Belastung durch das Bauvorhaben zu befürchten.

Betriebsbedingte Wirkungen ergeben sich aus der gewerblichen Flächennutzung, sind durch die aktuelle Nutzung aber schon vorhanden.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflan- zen als Folge der geplanten Flächenausweisung kommen wird.

Durch die Anlage von Verkehrsflächen und baulichen Anlagen (Inanspruchnahme der vorhande- nen Biotoptypen, die in andere Biotoptypen umgewandelt werden) kommt es zum Verlust von Teil- lebensräumen der Flora und Fauna.

Die Anlage findet in einem vorbelasteten Raum statt, der aktuell insbesondere durch eine gewerb- liche Nutzung gekennzeichnet ist.

Informationen zu Amphibien, Fledermäusen, Käfern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Informationen, dass es im Zuge der Errichtung der Bebauung anlagebedingt zu Eingriffen in den Boden kommt. Aufgrund der intensiven gewerblichen Vornutzung des Plangebietes und der damit einhergehenden anthropogenen Veränderung der Böden besteht für die Böden eine deutliche Vorbelastung. Es sind große überbaute Flächen vorhanden.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Ausweisung von gewerblicher Baufläche hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, sie entspricht der bestehenden Flächennutzung.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die

lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten, da der überwiegende Teil des Plangebietes bereits gewerblich genutzt wird.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Flächenausweisung kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Der Untersuchungsraum wird von gewerblichen Flächen dominiert.

Im Verhältnis zum Bestand führt das Vorhaben anlagen- und betriebsbedingt zu keinen nachteili- gen Veränderungen im Landschaftsbild.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 11: Änderungsbereich Fläche östlich der Bahnanlagen südlich der Peene 1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Durch die Darstellung der Fläche als gewerbliche Baufläche entfallen gärtnerisch genutzte Flächen.

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Das Plangebiet grenzt mit seinem nördlichen Teil an die Peene. Im nördlichen und im östlichen Teil des Änderungsbereiches befindet sich der Hochwasserschutzdeich „Anklam Ost“. Dieser Deich gewährleistet keine Schutzwirkung gegenüber BHW und ist auch perspektivisch nicht für einen Ausbau bzw. eine Ertüchtigung vorgesehen.

Damit sind auch die Flächen binnenseitig dem Deich hochwassergefährdet. Bei der Aufstellung et- waiger Bebauungspläne ist die aktuelle Hochwassergefährdung bis zum BHW von 2,10 m NHN zu berücksichtigen. Für die angedachten Bauten in diesem Bereich sind Maßnahmen entsprechend dem erforderlichen Schutzniveau vorzusehen. Weiterhin sind vorgeschriebene Mindestabstände zur vorhandenen Hochwasserschutzanlage (mind. 3 m beidseitig der Böschungsfußpunkte des Deiches) einzuhalten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Durch die Anlage von Verkehrsflächen und baulichen Anlagen (Inanspruchnahme der vorhande- nen Biotoptypen, die in andere Biotoptypen umgewandelt werden) kommt es zum Verlust von Teil- lebensräumen der Flora und Fauna. Die Anlage findet in einem vorbelasteten Raum statt, der ak- tuell insbesondere durch eine gärtnerische Nutzung gekennzeichnet ist.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Weichtieren, Libellen, Faltern, Landsäugern und Vögeln Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Infolge möglicher Bebauung sind Versiegelungen und damit funktionale Verluste von Böden zu er- warten.

Aufgrund der bestehenden Nutzung als Kleingartenanlage kann von anthropogenen Beeinträchti- gungen der Böden ausgegangen werden. Diese entstehen durch das Einbringen fremder Bodenar- ten, von Bodenverbesserungsmitteln verschiedenster Art sowie von Dünge- und Pflanzenschutz- mitteln.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Nutzungsausweisung hat Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, da derzeit nicht überbaute Flächen durch die Ausweisung als gewerbliche Bau- fläche überbaut werden. Die durch die geplanten Neuversiegelungen hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Zuge der nachgelagerten Bauleitplanverfahren zu kompensieren.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. In der Umgebung bleiben die klimawirksamen Freiflächen erhalten. Durch die umgebenden Wiesenflächen und den Gehölzbestand können mit der Bebauung und den Versiegelungen kleinklimatische Veränderungen kompensiert werden. Zu- dem ist durch die Lage an der Peene eine stetige Luftzirkulation gegeben.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu einer Veränderung des freien Landschaftsbildes durch geplante Bebau- ungen kommen wird. Im Zusammenhang mit den vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen entsteht eine Zunahme durch Gewerbe und erhöhte Verkehrsbelastung. Mit der geplanten gewerb- lichen Nutzung des von Dauerkleingärten genutzten Areals ist ein Verlust von Grünflächen zu er- warten.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 12: Änderungsbereich Fläche östlich der Bundesstraße 109, 110 nördlich der Peene

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Durch die geplante Nutzungsartenänderung wird ein größeres Areal zur Nutzung als öffentliche Grünfläche bestimmt. Die ökologische Funktion innerhalb des städtischen Raumes wird gestärkt.

Weitere Flächen für eine Nutzung als Grünfläche werden im Stadtgebiet der Hansestadt Anklam wieder für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen und Tie- re als Folge der geplanten Ausweisung als öffentliche Grünfläche kommen wird.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien und Vögeln

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Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Mit der Änderung der Nutzungsarten von Grünfläche mit der Zweckbestimmung Zeltplatz, Ver- kehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkfläche und Sonstiges Sondergebiet Hafen, Tourismus in öffentliche Grünfläche ergibt sich kein zusätzlicher Flächenbedarf. Beeinträch- tigungen des Bodens durch Versiegelungen finden nicht statt.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Ausweisung von Grünflächen hat keine Auswirkun- gen auf das Schutzgut Fläche, sie entspricht der bestehenden Flächennutzung.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. In der Umgebung bleiben die klimawirksamen Freiflächen erhalten. Durch die umgebenden Wiesenflächen und den Gehölzbestand können mit der Bebauung und den Versiegelungen kleinklimatische Veränderungen kompensiert werden. Zu- dem ist durch die Lage an der Peene eine stetige Luftzirkulation gegeben.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass mit der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche keine maßgeblichen Verän- derungen für das Schutzgut Wasser zu erwarten sind.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Veränderungen der landschaftsbildprägenden Strukturen des Planänderungsgebietes und der Um- gebung sind nicht zu erwarten.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Es sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.

Plangebiet Nr. 13: Änderungsbereich Fläche südlich der Peene - ehem. „Kippe 1“ – west- lich des Schanzenberges

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen durch Lärmimmissionen für die umlie- genden Wohn- und schutzbedürftigen Nutzungen durch die Ausweisung als gewerbliche Baufläche kommen wird. Hinsichtlich der verkehrlichen Situation ist keine wesentliche zusätzliche Belastung durch das Bauvorhaben zu befürchten.

Betriebsbedingte Wirkungen ergeben sich aus der gewerblichen Flächennutzung, sind durch die aktuelle Nutzung aber schon vorhanden.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Durch die Anlage von Verkehrsflächen und baulichen Anlagen (Inanspruchnahme der vorhande- nen Biotoptypen, die in andere Biotoptypen umgewandelt werden) kommt es zum Verlust von Teil- lebensräumen der Flora und Fauna.

Die Anlage findet in einem vorbelasteten Raum statt, der aktuell insbesondere durch eine gewerb- liche Nutzung gekennzeichnet ist.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Libellen, Landsäugern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Infolge möglicher Bebauung sind Versiegelungen und damit funktionale Verluste von Böden zu er- warten.

Aufgrund der intensiven Vornutzung des Plangebietes und der damit einhergehenden anthropoge- nen Veränderung der Böden besteht für die Böden eine deutliche Vorbelastung. Es sind große überbaute Flächen vorhanden.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Nutzungsausweisung hat keine erheblich negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. Hochwertige unbeeinträchtigte Flächen werden mit dem Vorhaben nicht in Anspruch genommen.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. In der Umgebung bleiben die klimawirksamen Freiflächen erhalten. Durch die umgebenden Wiesenflächen und den Gehölzbestand können mit der Bebauung und den Versiegelungen kleinklimatische Veränderungen kompensiert werden. Zu- dem ist durch die Lage an der Peene eine stetige Luftzirkulation gegeben.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

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Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen wird, da die Flächen bereits gewerblich genutzt werden.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Es sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.

Plangebiet Nr. 14: Änderungsbereich Fläche südlich der Peene, nördlich des Schanzen- berges

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Belästigungen durch Lärmimmissionen für die umlie- genden Wohn- und schutzbedürftigen Nutzungen durch die Ausweisung als gewerbliche Baufläche kommen wird. Hinsichtlich der verkehrlichen Situation ist keine wesentliche zusätzliche Belastung durch das Bauvorhaben zu befürchten.

Betriebsbedingte Wirkungen ergeben sich aus der gewerblichen Flächennutzung, sind durch die aktuelle Nutzung aber schon vorhanden.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Durch die Anlage von Verkehrsflächen und baulichen Anlagen (Inanspruchnahme der vorhande- nen Biotoptypen, die in andere Biotoptypen umgewandelt werden) kommt es zum Verlust von Teil- lebensräumen der Flora und Fauna.

Die Anlage findet in einem vorbelasteten Raum statt, der aktuell insbesondere durch eine gewerb- liche Nutzung gekennzeichnet ist.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Käfern, Landsäugern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Infolge möglicher Bebauung sind Versiegelungen und damit funktionale Verluste von Böden zu er- warten.

Aufgrund der intensiven Vornutzung des Plangebietes und der damit einhergehenden anthropoge- nen Veränderung der Böden besteht für die Böden eine deutliche Vorbelastung. Es sind große überbaute Flächen vorhanden.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Nutzungsausweisung hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, da die tatsächlichen Nutzungen beibehalten werden. Das gesetzlich ge- schützte Biotop bleibt erhalten.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. In der Umgebung bleiben die klimawirksamen Freiflächen erhalten. Durch die umgebenden Wiesenflächen und den Gehölzbestand können mit der Bebauung und den Versiegelungen kleinklimatische Veränderungen kompensiert werden. Zu- dem ist durch die Lage an der Peene eine stetige Luftzirkulation gegeben.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Oberflächen- und Grundwas- sers als Folge der geplanten Bebauungen kommen wird.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen wird, da die Flächen bereits gewerblich genutzt werden.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkmalen

Plangebiet Nr. 15: Änderungsbereich Fläche südöstlich der Peene - ehem. „Kippe 2“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Zur Klarstellung des Bestandes wird das Planänderungsgebiet als Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen mit der Zweckbestim- mung Abwasser (Produktionsabwasser) ausgewiesen.

Es handelt sich um Bestandsüberplanungen, von denen keine maßgeblichen Änderungen zu er- warten sind.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Da es sich um eine Bestandsdarstellung handelt, sind durch die Ausweisungen im Flächennutzungs- plan keine wesentlichen Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen zu erwarten.

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Informationen zu Fledermäusen, Amphibien, Libellen, Landsäugern und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Aufgrund der intensiven Vornutzung des Plangebietes und der damit einhergehenden anthropoge- nen Veränderung der Böden besteht für die Böden eine deutliche Vorbelastung. Es sind große überbaute Flächen vorhanden.

Der gesamte Bodenbereich der gewerblich genutzten Flächen ist durch Aufschüttung und Verdich- tung vollkommen überprägt. Natürliche Bodenverhältnisse sind nicht mehr vorhanden. Alle Böden im Untersuchungsgebiet sind durch die Verdichtung und Aufschüttung bis in den Untergrund gestört.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Nutzungsausweisung hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, da die tatsächlichen Nutzungen beibehalten werden.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch das Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten. In der Umgebung bleiben die klimawirksamen Freiflächen erhalten. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird bereits gewerblich genutzt.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Da es sich um eine Bestandsdarstellung handelt, sind durch die Ausweisungen im Flächennut- zungsplan keine Änderungen der Grundwassersituation zu erwarten.

Das Plangebiet grenzt mit seinem nördlichen Teil direkt an die Peene (Gewässer 1. Ordnung) und ist gegenüber dem Bemessungshochwasser (BHW) von 2,10 m NHN nicht geschützt.

Da sich das Planänderungsgebiet in einem hochwassergefährdeten Bereich befindet, ist auf Maß- nahmen des Hochwasserschutzes hinzuweisen.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Informationen, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes kommen wird, da es sich um eine Bestandsdarstellung handelt.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter Es sind keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten.

Plangebiet Nr. 16: Änderungsbereich Fläche südlich der Bluthsluster Straße sowie östlich und westlich des Peenekanals

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Die Entwicklung gewerblicher Bauflächen steht im Einklang mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Hansestadt Anklam. Es wird eine Standortreserve in einem bereits durch angrenzende Nut- zungen vorgeprägten Raum erschlossen. Das Planänderungsgebiet befindet sich an einem ver- kehrsseitig erschlossenen Standort.

Nachhaltige Beeinträchtigungen auf die natürliche Erholungseignung sind aufgrund der

bestehenden Vorbelastung durch die angrenzende gewerbliche Nutzung im Plangebiet nicht zu erwarten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Mit der Ausweisung einer gewerblichen Baufläche und der damit verbundenen Bebauung sind voll- ständige Verluste der Grünlandflächen zu erwarten. Verluste von Gehölzen sind möglich. Der Ein- griff in Natur und Landschaft ist im weiteren Planverfahren zu ermitteln und ein adäquater Ersatz festzulegen.

Bei einem Verlust von gesetzlich geschützten Einzelbäumen ist eine Ausnahme von den Verboten gemäß § 18 (3) NatSchAG M-V im Rahmen der Bebauungsplanverfahren bei der zuständigen Na- turschutzbehörde zu beantragen.

Informationen zu Fledermäusen, Amphibien und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Mit der Umsetzung der Bauvorhaben sind Veränderungen der Bodenstrukturen und zusätzliche Bo- denversiegelungen zu erwarten. Mit der Festlegung des Maßes überbaubarer Grundflächen und der Verwendung wasser- und luftdurchlässiger Belagsarten können Versiegelungen der Böden und Be- einträchtigungen für das Schutzgut minimiert werden.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Nutzungsausweisung hat Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, da derzeit nicht überbaute Flächen durch die Ausweisung als gewerbliche Bau-

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fläche überbaut werden. Die durch die geplanten Neuversiegelungen hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Zuge der nachgelagerten Bauleitplanverfahren zu kompensieren.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Mit der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen sind Versiegelungen und möglicherweise Ver- luste von Gehölzbeständen zu erwarten, die eine klimatische Ausgleichsfunktion übernehmen.

Die kleinräumigen lokalen klimatischen Veränderungen können aufgrund der Nähe von Vegetati- onsstrukturen und Freiflächen, die für den klimatisch lufthygienischen Austausch bedeutsam sind, weitgehend kompensiert werden.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Die mit den geplanten Bebauungen im Bereich der ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen zu er- wartenden Versiegelungen werden das nutzbare Grundwasserdargebot beeinflussen. Als Maßnah- men der Eingriffsminimierung sind die Beschränkungen der Versiegelungen auf ein möglichst gerin- ges Maß zu benennen. Die Verwendung wasser- und luftdurchlässiger Beläge wird, soweit es der Grundwasserschutz zulässt, empfohlen.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Mit der Errichtung gewerblicher Anlagen ist der Verlust von einzelnen Gehölzbeständen zu erwar- ten. Für diese sind Ersatzpflanzungen nachzuweisen. Mit der geplanten Bebauung ist ein vollstän- diger Verlust von Grünlandflächen verbunden.

Mit der Ausweisung gewerblicher Bauflächen werden für die ortsansässige Zuckerfabrik weitere Entwicklungsmöglichkeiten planungsrechtlich vorbereitet und Optionen zur perspektivischen Umset- zung der gewerblichen Flächennutzung vorgesehen.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Informationen über die Genehmigungspflicht von Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkma- len.

Plangebiet Nr. 17: Änderungsbereich Fläche nördlich der Kreisstraße K 49 VG – ehemalige „Kippe 3“

1. Wesentliche Auswirkungen auf den Menschen

Zur Klarstellung des Bestandes wird das Planänderungsgebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Flächen sollen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.

Da es sich um eine Bestandsüberplanung handelt, sind keine maßgeblichen Änderungen zu erwar- ten.

2. Wesentliche Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen

Informationen, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflan- zen kommen wird. Die Anlage einer Kippe ist nicht realisiert worden. Es handelt sich unverändert um eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Die Ackerflächen sind als Lebens- und Nahrungsraum für die Flora und Fauna aufgrund ihrer Intensivnutzung als Lebens- und Nahrungsraum von geringer Bedeutung.

Informationen zu Amphibien und Vögeln

Informationen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren eine arten- schutzkonforme Konfliktlösung durch Vermeidungs- und ggf. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten ist.

3. Wesentliche Auswirkungen auf den Boden

Da es sich um eine Bestandsüberplanung handelt und der Änderungsbereich nur zum Zwecke der Klarstellung der Nutzung einbezogen wurde, können weitergehende Beeinträchtigungen ausge- schlossen werden.

4. Wesentliche Auswirkungen auf die Fläche

Die mit dem Vorhaben in Verbindung stehende Ausweisung von Flächen für die Landwirtschaft hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche, sie entspricht der bestehenden Flächennutzung.

5. Wesentliche Auswirkungen auf das Klima

Durch die geplanten Vorhaben sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die lokalklimatischen Verhältnisse zu erwarten.

Da es sich um eine Bestandsdarstellung handelt, ergeben sich mit der Ausweisung einer Fläche für Landwirtschaft keine Auswirkungen auf das Schutzgut.

6. Wesentliche Auswirkungen auf das Wasser

Da es sich um eine Bestandsdarstellung handelt, sind durch die Ausweisungen im Flächennutzungsplan keine Änderungen der Grundwassersituation zu erwarten.

7. Wesentliche Auswirkungen auf die Landschaft

Da es sich um eine Bestandsdarstellung handelt, sind Veränderungen der landschaftsbildprägenden Strukturen des Planänderungsgebietes und der Umgebung nicht zu erwarten.

8. Wesentliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Es sind keine Befindlichkeiten für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter gegeben.

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