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Gender Mainstreaming & Gender Budgeting

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Academic year: 2022

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(1)

Gender Mainstreaming und Gender Budgeting

Enquete Innsbruck 27. Mai 2014

Dr.in Elisabeth Klatzer elisabeth.klatzer@gmx.net

(2)

Überblick

Gender Mainstreaming & Gender Budgeting

Gender Mainstreaming: Reflexionen

Das Konzept

Die Praxis in Innsbruck

Gender Budgeting: von Erfahrungen lernen

Gender Budgeting: Optionen für Innsbruck

(3)

Gender Mainstreaming & Gender Budgeting

Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in alle Politikbereiche integrieren

Zwei Seiten einer Medaille

GM funktioniert ohne Blick auf Budgets nicht

GB funktioniert ohne umfassendes gleichstellungsorientiertes Politik- und Verwaltungshandeln nicht

Wer ist dafür verantwortlich?

Führungsebene in Politik und Verwaltung

Wer hat es umzusetzen?

ALLE!

(4)

Das Ziel der tatsächlichen

Gleichstellung konkretisieren

Eigenständige Existenzsicherung von Frauen und Männern

ökonomische Unabhängigkeit und faktische ökonomische Gleichstellung von Frauen

Einbeziehung von unbezahlter Arbeit sowie Um- bzw. Gleichverteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit

Gleiche Teilhabemöglichkeiten von Frauen und

Männern

(5)

Ausgangshypothese:

Kein politisches&Verwaltungs- Handlungsfeld ist geschlechtsneutral

Ansatz:

nicht „formale Gleichheit“ sondern unterschiedliche

Voraussetzungen und Bedingungen von Frauen und Männern erkennen und bei der (politischen) Gestaltung berücksichtigen anerkennen dass Frauen und Männer keine homogene Gruppe sind, sondern vielfältige Lebenssituationen und -bedingungen vorfinden

anerkennen, dass soziale Rollen von Frauen und Männern veränderbar sind

Gender Mainstreaming & Gender Budgeting

(6)

u

(7)

Gender Mainstreaming – das Konzept

Gender Mainstreaming besteht in der Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von

Entscheidungsprozessen in allen Politik- und Arbeitsbereichen einer Organisation.

Das Ziel von Gender Mainstreaming ist es, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle

Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen und in allen Phasen durch die normalerweise beteiligten AkteurInnen einzubeziehen.

(Europarat)

(8)

Dualer Ansatz

GM&GB Frauenpolitik

Gender Mainstreaming/Gender Budgeting kann Frauenförderpolitik nicht ersetzen, sondern nur ergänzen

Spezifische Maßnahmen zugunsten von Frauen

(oder Männern) sind nach wie vor notwendig, um

bestehende Ungleichheiten auszugleichen

(9)

Gender-Kompetenz: Wirkungsfelder

Organisationsentwicklung

Implementierung von Gender Mainstreaming Strukturelle Veränderungen

Ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Ebenen (insbesondere Führungsebene)

Personalentwicklung

Gender-Sensibilität und Gleichstellungs-Kompetenz

Individuelle Ebene

Interpersonelle Ebene

Organisationsebene

Fachliche Ebene

Integration von Gleichstellungsperspektiven in ALLE Politik- und Arbeitsbereiche

(10)

Gender Mainstreaming – Die Praxis in Innsbruck

Errungenschaften

Lange Praxis

Umsetzung in der Stadtverwaltung seit mehr als 10 Jahren

Jährliche Gender Mainstreaming Berichte an den Stadtsenat

Herausforderungen

Zielorientierung und -steuerung

Systematische Integration in Haushaltsführung

Systematisches Controlling der Fortschritte

Transparenz

(11)

Gender Budgeting - Definition

Gender Budgeting die Anwendung von Gender Mainstreaming im Budgetprozess.

Es bedeutet eine gendersensitive Bewertung der Budgets durch

-

Einbringung einer Gender Perspektive in allen Stadien des Budgetprozesses und

-

eine Restrukturierung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben

zur Förderung der Geschlechtergleichstellung.

(Europarat)

(12)

Was ist Gender Budgeting?

Überprüfung aus der Geschlechterperspektive (Analyse)

zur Identifizierung bestehender Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen und budgetpolitischer Maßnahmen, die diese aufrecht erhalten oder vertiefen

als Grundlage für (budget-)politische Maßnahmen zu ihrer Beseitigung/Verringerung.

Gender Budgeting besteht somit aus zwei untrennbar zusammenhängenden Phasen:

Wie ist der Ist-Zustand?

Welcher Soll-Zustand soll angestrebt werden, und wie kommt man zu diesem Soll-Zustand?

(13)

Rechtliche Verpflichtung der Stadt Innsbruck

Klarer rechtlicher Auftrag gemäß Bundesverfassung Artikel 13(3):

Die Stadtgemeinde Innsbruck hat bei der

Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben

(14)

Rahmenbedingungen für GM/GB

• Politischer Wille und explizite Unterstützung der höchsten Führungsebene

• Ressourcen für die Gleichstellungsarbeit (Personal, Zeit, Geld, Know How)

• Aufbau von Fachwissen in allen Abteilungen

(Gleichstellungs-Fachkompetenz der Verantwortlichen und der MitarbeiterInnen)

• Klar definierte Zuständigkeiten & Steuerung

• Geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten

• Zielorientierung: Konkretisierung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung

• Monitoring/Controlling: Systematische Überprüfung und Bewertung der Fortschritte

(15)

Wie kann Gender Budgeting – das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der

Haushaltsführung – gut umgesetzt

werden?

(16)

Die richtigen Fragen stellen …

Wer trifft Entscheidungen?

Wessen Bedürfnisse und Interessen werden berücksichtigt?

Wer bekommt einen Arbeitsplatz in der Stadt?

Wer nimmt öffentliche Leistungen in Anspruch (NutzerInnen)?

Wer bekommt wieviel? (Subventionen, …)

In wessen Interesse sind Großprojekte? Wer profitiert davon?

Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem

Gemeindebudget unbezahlte Tätigkeiten zu entlasten?

(17)

Wichtigste Komponenten von GB

(18)

IST-Situation als Basis für Planung von

Verbesserungen

Empfehlungen: Ziele und Maßnahmen

Analyse der Wirkungen von

Politiken und Budgets auf Ungleichheiten Geschlechterdifferenzen

und Ungleichheiten erkennen und verstehen

Zielorientierung: tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleichstellungs-Analyse von Budgets und Politiken als Basis für verbessertes politisches und

Verwaltungs-Handeln

(19)

Gender Budgeting – von Erfahrungen lernen

Unterschiedliche Schwerpunkte

Systematische Arbeit (nicht bei Pilotprojekt steckenbleiben)

Verpflichtung in der Verwaltung („top down“)

Geduld und „langer Atem“

Dokumentation: Gender Budgeting Berichte

Nutzung als Entscheidungsgrundlage in Politik und Verwaltung

Gemeinsames Unterfangen von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft

(20)

GB Steuerungsgruppe: Beispiel Berlin

(21)

Unter-

gliederung Wirkungsziel Maßnahmen Indikatoren

45 Bundes- vermögen

Anhebung des Frauenanteils in Aufsichtsräten

von Unternehmen, die dem

Beteiligungsmanagem ent des BMF

unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50%

beteiligt ist.

Monitoring

Berücksichtigung des Wirkungsziels bei der

Nominierung

Frauenanteil von

Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien von

Unternehmen

Zielzustand 2013: 25 %;

Zielzustand 2015: 30 %;

Istzustand 2011: 16 %

Quelle: BMF/Beteiligungsdatenbank]

Quelle: Budgetdienst

Zielorientierung: Beispiel Bund

(22)

Unter-gliederung Wirkungsziel Maßnahmen Indikatoren

41 Verkehr, Innovation und

Technologie

Sicherstellung der Gender- gerechtigkeit in der Mobilität

sowie

gleichen Zugang von Frauen und Männern zu allen Verkehrs- dienstleistungen

Durchführung von mindestens 2 weiteren spezifischen

Genderanalysen

bis 31.12.2013, insbesondere in den Bereichen Verkehrssicherheit und Mobilität. Hierbei soll insbesondere u.a.

Aspekten wie gegebenen Disparitäten, Nutzung der Infrastruktur, des

Mobilitätsbedarfs und den

Zugangsvoraussetzungen etc. besondere Berücksichtigung beigemessen werden, sowie aussagekräftige und effektive Kennzahlen und auch bereits erste

Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich des identifizierten Handlungsbedarfes

entwickelt werden

Anzahl durchgeführter Genderanalysen:

Zielzustand 2013: ≥ 6;

Istzustand 2011: 4

Quelle: Budgetdienst

Zielorientierung: Beispiel Bund

(23)

Zielorientierung: Beispiel Bund

Unter-

gliederung Wirkungsziel Maßnahmen Indikatoren

40

Wirtschaft

Förderung von Frauen in Unternehmen, insbesondere

Erhöhung des Frauenanteils in staatsnahen Betrieben

(Management-, Vorstands-, bzw.

Aufsichtsrats- positionen) und Stärkung von deren Führungskompetenz.

Quotenregelung in

staatsnahen Betrieben an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist

(für Betriebe die im Bereich

(Eigentümervertretung) des BMWFJ liegen)

Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien

Zielzustand (2013): 25 %

Aufsichtsrätinnen in 6 (75%) von 8 Unternehmen (an denen der Bund mit 50 % und mehr Istzustand (2011): 25%

Ausichtsrätinnen in 3 von 8 Unternehmen

Lancierung des

Führungskräfteprogramms

"Zukunft.Frauen"

durch Qualitätssicherung des Programms und Bewerbung

Teilnehmerinnen am Führungskräfteprogramm

"Zukunft.Frauen„

Zielzustand (2013): 60 Absolventinnen;

Istzustand (2011): 45 Absolventinnen;

Etablierung der öffentlich zugänglichen

Aufsichtsrätinnen-Datenbank

Registrierungen in der Aufsichtsrätinnendatebank

(24)

Optionen für Innsbruck

Steuerungsgruppe Klare Zielorientierung

Entscheidungsgrundlage zu Gender Budgeting Gender Budgeting Bericht: Bericht zur tatsächlichen

Gleichstellung von Frauen und Männern in der Haushaltsführung als integraler Bestandteil der Budgetdokumente

Alle Verwaltungseinheiten einbeziehen

Identifikation von Pilotbereichen in jeder Abteilung Schulungen und Begleitung „Training on the job“

Schrittweise Ausweitung

Monitoring System

Überprüfung der Fortschritte in Richtung tatsächliche Gleichstellung

(25)

Ansatzpunkte für Gender Budgeting

Personal Budget

Investitionen

Dienstleistungen

Transfers, Subventionen

Welche an wen?

Zielgruppen und NutzerInnen

Management- und

Steuerungsinstrumente

z.B. Zielorientierte Steuerung

Entscheidungsprozesse

Input

Output/

Outcome

Prozess

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