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Biodiversität - Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis Karlsruhe

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Sitzungsvorlage AUT/35/2017

Biodiversität - Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

1

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

14.12.2017 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die Ausführungen zum Insektensterben, zu den Gegenmaßnahmen der Verwaltung und zu den Handlungsempfehlungen für Kommunen und Privatpersonen zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Der Rückgang der Artenvielfalt in unserer Landschaft und dessen gravierende Folgen sind aus den Medien bekannt. Die Lebensbedingungen für blütenbestäubende Insekten haben sich in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Als Ursachen für den massiven Rückgang sehen Experten unter anderem den Landschaftsverbrauch, Inten- sivierung der Land- und Forstwirtschaft, großflächiger Einsatz von Herbiziden, Stick- stoffeinträge, Klimaveränderung und zunehmende Luft- und Lichtverschmutzung an.

Ziel des Landratsamtes ist es, auf Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die einem weiteren Insektensterben gegensteuern und die Öffentlichkeit für dieses wichtige The- ma zu sensibilisieren. Kommunen sollen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, aktiv den Lebensraum für Bienen, Hummeln und andere Insekten in ihren Gemeinden zu sichern. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten informiert werden, was sie selbst als Einzelperson gegen das Insektensterben unternehmen kön- nen. Beispielsweise kann schon durch die richtige Gartenpflege und der entsprechen- den Auswahl an Balkonpflanzen viel erreicht werden.

Die Landkreisverwaltung ist bisher z.B. bei der Neubepflanzung von Außenanlagen kreiseigener Verwaltungs- und Schulgebäude darauf bedacht, die Förderung der Bio- diversität etwa durch Verwendung von heimischen Pflanzenarten sowie die Bereitstel- lung von Blühwiesenflächen zu fördern. Auch das Thema des Straßenbegleitgrüns ist eine wichtige Aufgabe zur ökologischen Aufwertung. Über diese Aktivitäten wurde auf

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Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Verwaltungs- ausschusses vom 29.06.2017 berichtet. Es bestand der Wunsch, das Thema umfas- sender zu behandeln und die Tätigkeiten im Landwirtschafts- und Umweltbereich dar- zustellen und Hinweise für die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zu geben.

Maßnahmen gegen das Insektensterben im Bereich der Landwirtschaft Förderprogramme

Die EU fördert flächendeckend Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität in der Agrarlandschaft als Nahrungsgrundlage für Insekten.

So sind nahezu alle Landwirte verpflichtet, im Rahmen der Gewährung von Fördermit- teln 5 % ihrer Ackerfläche als sogenannte „ökologische Vorrangflächen“ zur Verfügung zu stellen. Diese können mit Blühstreifen, Blühbrachen oder mit blühenden Eiweiß- pflanzenbeständen bestellt werden. Ferner sind, je nach Betriebsgröße, mindestens zwei bzw. drei verschiedene Kulturen im gleichen Jahr anzubauen (damit sind bei- spielsweise Monomaisbetriebe nicht möglich).

Zusätzlich fördert das Land Baden-Württemberg durch das Agrarumweltprogramm FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) weitere Maßnah- men zur Verbesserung der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Dies sind im Speziellen Maßnahmen zum Erhalt von FFH-Mähwiesen, extensivem Grünland und dem Streu- obstbau, insbesondere für die Beweidung durch Honigbienen ausgerichtete Blühflä- chen im Ackerbau und in Dauerkulturen, die Umstellung auf und die Beibehaltung des Ökologischen Landbaus, den Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, den Einsatz von Nützlingen zur Bekämpfung von Schadorga- nismen im Mais-, Obst- und Weinbau und die Umstellung auf eine 5-gliedrige Fruchtfol- ge. Die Akzeptanz dieses Förderprogramms ist sehr hoch.

Darüber hinaus schließt das Landwirtschaftsamt im Rahmen der Landschaftspflege- richtlinie Verträge mit Landwirten ab, die beispielsweise die Umwandlung von acker- baulich genutzten Flächen hin zu extensivem Grünland zum Inhalt haben.

Kontrollen

Die Untere Landwirtschaftsbehörde kontrolliert die Einhaltung des landwirtschaftlichen Fachrechts (Pflanzenschutzgesetz, Düngeverordnung) sowie die Einhaltung der Vor- gaben der beantragten Förderprogramme. So regelt beispielsweise die Bienenschutz- verordnung die Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln. Die Einhal- tung dieser Vorgaben wird bei regelmäßigen Fachrechtskontrollen in der Fläche kon- trolliert, indem Proben von Spritzbrühe gezogen und analysiert werden.

Bildung und Beratung

Im Rahmen der Fortbildung und Beratung von Landwirten durch das Landwirtschafts- amt wird auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zur Anwendung von Pflan- zenschutzmitteln nach Bienenschutzverordnung und Pflanzenschutzgesetz in allen

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Warndiensten, schriftlichen Veröffentlichungen, Merkblättern und bei der Prüfung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz hingewiesen und informiert.

In der Fachschule für Landwirtschaft ist der integrierte Pflanzenschutz, also die Kombi- nation von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, bio- technischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird, fester Bestandteil des Unterrichts.

Die amtliche Beratung des Landwirtschaftsamtes wirkt insbesondere im Obstbau auf die Vorteile der Befruchtungsleistung von Wildbienen und den Einsatz anderer Nützlin- ge hin. Obstbauer stellen verstärkt Nisthilfen für Wildbienen, insbesondere für die Mau- erbiene, zur Bestäubung von früh blühenden Obstgehölzen wie Steinobst auf, da Mau- erbienen im Gegensatz zu Honigbienen bereits bei niedrigen Temperaturen aktiv sind und ein Vielfaches an Blüten befruchten können.

Die Bienenfachberater am Regierungspräsidium Karlsruhe informieren im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen und Rundbriefen die Imker v.a. zur Völkerführung und zur richtigen Bekämpfung der Varroa-Milbe.

Alle offenen Fragen zur Bienenhaltung werden im Arbeitskreis Bienenschutz, der seit 2009 im Landkreis Karlsruhe eingerichtet ist, erörtert. In diesem Arbeitskreis arbeiten Vertreter der Imkerverbände, der Erwerbsobstbauern, des Bauernverbandes und Ver- treter der Landwirtschafts-, Veterinär-, Forst- und Umweltverwaltung des Stadt- und Landkreises sowie der Bienenfachberater des Regierungspräsidiums eng zusammen.

Bei Honigbienen kommt es immer wieder vor, dass einzelne Völker verenden. Sind die Ursachen nicht eindeutig vom Imker feststellbar, kann ein Bienensachverständiger der Gemeinde zur Klärung hinzugezogen werden (Bienensachverständige werden vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung für jede Gemeinde ernannt).

Sehr häufig handelt es sich hierbei um einen Varroa-Milben-Befall aufgrund von Be- handlungsfehlern bei deren Bekämpfung durch den Imker. Besteht der Verdacht auf eine Vergiftung der Bienen wird ein Sachverständiger des Landwirtschaftsamtes hinzu- gezogen, der gemeinsam mit dem Bienensachverständigen geschädigte Bienen si- cherstellt und diese zur Analyse an das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg sendet.

Alle seit 2010 nachgewiesenen Vergiftungsfälle im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gin- gen dabei auf den direkten Einsatz von Insektenvernichtungsmitteln im Bienenstock zurück, vermutlich ausgelöst durch Frevel. Pflanzenschutzmittelrückstände aus der Landwirtschaft konnten weder in Bienen, noch in Pollen und Honig in den untersuchten Proben seit 2010 nachgewiesen werden.

In letzter Zeit sind Meldungen über plötzliches Verschwinden ganzer Völker innerhalb weniger Tage eingegangen, deren Ursachen bisher nicht geklärt werden konnten. Hier- zu wurde vor kurzem unter maßgeblicher Beteiligung des Landwirtschaftsamtes ein Projekt auf Landesebene angeregt. Dieser Sachverhalt soll beim regemäßig stattfin- denden „Runden Tisch Imkerei“ beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau-

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cherschutz Baden-Württemberg (MLR) im Januar 2018 besprochen werden. An diesem Runden Tisch sind die Imkerverbände, das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) und die Landesanstalt für Bienenkunde Hohenheim vertreten.

Bis vor einigen Jahren wurde hauptsächlich Senf als sogenannte Zwischenfrucht ange- baut. Das Landwirtschaftsamt entwickelt und prüft im Rahmen des Feldversuchswe- sens seit etlichen Jahren verschiedene blühende Zwischenfruchtmischungen. Diese werden auf Feldtagen den Landwirten vorgestellt und finden immer mehr Anhänger, da sie Vorteile gegenüber der reinen Senfsaat bieten. Ein Projekt zur Weiterentwicklung dieser Blühmischungen ist in Zusammenarbeit mit dem LTZ Augustenberg für 2018 vorgesehen.

Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde gegen das Insektensterben Vertragsnaturschutz und Wiederherstellung artenreicher FFH-Mähwiesen

Das grundlegende Förderprogramm für die Landschaftspflege ist die Landschaftspfle- gerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg. Für Maßnahmen des Naturschut- zes und der Landschaftspflege können beim Landratsamt (Umweltamt) Zuwendungen beantragt werden.

Die Untere Naturschutzbehörde schließt auch in Zusammenarbeit mit dem Land- schaftserhaltungsverband mit den Bewirtschaftern Verträge ab, die bestimmte natur- schutzfachliche Auflagen enthalten. Dadurch wird eine dauerhafte und langzeitige Pfle- ge von ökologisch wertvollen Flächen gesichert. Für den erhöhten Aufwand erhält der Bewirtschafter eine finanzielle Entschädigung. Neben der Wiederaufnahme oder Bei- behaltung einer extensiven Bewirtschaftung wird auch die Umwandlung von Ackerflä- chen und Entwicklung von Dauergrünland gefördert.

Darüber hinaus ergreift die Untere Naturschutzbehörde Maßnahmen gegen den Rück- gang des Lebensraumtyps „magere Flachland-Mähwiesen“. Magere Flachland- Mähwiesen sind artenreiche, extensiv bewirtschaftete Mähwiesen. Für zahlreiche di- verse Insektenarten und andere Tiere bieten diese Wiesen einen wichtigen Lebens- raum. In FFH-Gebieten gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Verschlechte- rungsverbot. Demnach sind alle Veränderungen und Störungen, die sich negativ auf Lebensraumtypen auswirken, unzulässig. Durch die Änderung der Grünlandnutzung (z.

B. häufigere Mahd, Düngung), Nutzungsaufgabe und zunehmenden Landschaftsver- brauch sind die mageren Flachland-Mähwiesen in der Vergangenheit stark zurückge- gangen. Um dem Rückgang von blütenreichen Wiesen entgegenzuwirken, schließt die Untere Naturschutzbehörde öffentlich-rechtliche Verträge zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes mit den Bewirtschaftern und Eigentümern in FFH-Gebieten ab. Einer der wichtigsten Aspekte für den Schutz dieses Lebensraums ist die Wieder- einführung der traditionellen extensiven Bewirtschaftung. Die Maßnahmen werden mit dem Eigentümer der Wiesenflächen besprochen und vertraglich festgehalten.

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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft

Bei fast allen Bauvorhaben im Außenbereich und Fachplanungen, wie zum Beispiel Flurneuordnungsverfahren oder gemeindlichen Bauleitplanungen wird die Untere Na- turschutzbehörde beteiligt. Dabei prüft die Untere Naturschutzbehörde das Vorhaben auf nachteilige Auswirkungen auf die Natur und Landschaft und steht für eine fachliche Beratung zur Verfügung.

Unter anderem wird geprüft, ob Eingriffe durch das Vorhaben auf die Umwelt vermie- den bzw. vermindert werden können. Ist dies nicht möglich, werden von der Natur- schutzbehörde Ausgleichsmaßnahmen gefordert, die der Planungsträger umsetzen muss.

Als mögliche Ausgleichmaßnahme kann beispielsweise eine Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland erfolgen und die Entwicklung einer artenreichen Wiese gefördert werden. Daneben wird auf die Verwendung von autochthonem Saatgut ge- achtet und bei Rekultivierungsmaßnahmen auf die Pflanzung von standortgerechten und heimischen Gehölzen hingewiesen.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Untere Naturschutzbehörde sorgt auch durch Beratung und Information dafür, dass Verständnis für den Naturschutz geschaffen wird. Dazu dienen regelmäßige Fortbil- dungsveranstaltungen für ehrenamtliche Naturschutzwarte und Naturschutzbeauftragte.

Außerdem werden im Kreisumweltforum Informationen über aktuelle Umwelt- und Na- turschutzthemen mit den Naturschutzverbänden ausgetauscht und diskutiert. Auch der Kreisumweltschutzpreis und die ÖkoRegio-Touren sorgen in der breiten Öffentlichkeit für die nötige Aufmerksamkeit.

Kreisumweltschutzpreis

Naturnahe Bereiche innerhalb Ortschaften bilden durch ihr vielfältiges Blühangebot ge- rade im Zeitalter des bedrohlichen Artensterbens nicht nur für Insekten eine wichtige Überlebensgrundlage. Die innerörtliche Gestaltung von Freiflächen mit Kies und Splitt, exotischen Zierpflanzen und säuberlich angelegten Rasenflächen bietet unserer heimi- schen Tier- und Pflanzenwelt immer weniger Lebensräume. Um diesem negativen Trend entgegenzuwirken, soll der Kreisumweltschutzpreis 2018 die Aufmerksamkeit auf alle Aktivitäten lenken, die eine naturnahe Grünflächengestaltung in ihrer Gemeinde zum Ziel haben und zur Nachahmung anregen. Gemeinden, Vereine, Verbände, Schu- len, Unternehmen aber auch Einzelpersonen und Familien können sich mit Ihren Pro- jekten für den Preis bewerben.

ÖkoRegio-Touren im Kraichgau

Mehrmals jährlich bietet das Landratsamt Karlsruhe geführte „ÖkoRegio-Touren“ an.

Die Wanderungen gehen durch Feldflur, Wiesen, Streuobstbestände und Wälder sowie Hohlwege. Dabei werden den Teilnehmern während der Wanderung ökologische Zu- sammenhänge verständlich erklärt und auf Themen wie Nachhaltigkeit und den Schutz der Kulturlandschaft aufmerksam gemacht. Ein wichtiger Aspekt ist es hierbei, auch auf

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die Ursachen für den Artenrückgang und Möglichkeiten zum Schutz der Natur aufmerk- sam zu machen.

Hornissen-Fachberater

Hornissen sind unsere größte heimische Wespenart. Leider werden sie, wie viele ande- re Insektenarten auch, immer seltener. Deshalb sind Hornissen nach dem Bundesna- turschutzgesetz eine besonders geschützte Tierart. Natürlicherweise errichten Hornis- sen ihre kunstvollen Bauten in Baumhöhlen am Waldrand. Dies können zum Beispiel ehemalige Spechthöhlen sein. Da nur noch wenige Altbäume und Totholz in der Feld- flur vorkommen, nisten die Hornissen auch in Ersatzlebensräumen im menschlichen Siedlungsbereich wie auf Dachböden, in Rollladenkästen oder Geräteschuppen. Dies kann häufig zu Konflikten mit den betroffenen Hauseigentümern führen. Dabei können durch eine fachliche Beratung und unter der Einhaltung einfacher Verhaltensregeln be- reits Konflikte entschärft werden. Im Landkreis Karlsruhe haben wir geschulte ehren- amtliche Hornissen-Fachberater im Einsatz, die über das Kreispflegeprogramm eine finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten. Neben einer ausführlichen Beratung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sind die Hornissen-Fachberater auch in der Lage in Ausnahmefälle Hornissennester umzusiedeln.

Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e. V.

Streuobstwiesen prägen unsere Landschaft und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzen- arten einen wichtigen Lebensraum in unserer Kulturlandschaft. Mit etwa 5.000 bis 6.000 Pflanzen- und Tierarten zählen Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebens- räumen Mitteleuropas. Vögel, Insekten und viele andere Kleinlebewesen bevölkern Stämme, Blüten, Knospen und Früchte der Obstbäume. Angesichts des Artenrück- gangs an Insekten und dem damit verbundenem Rückgang vieler anderer Arten spielen der Erhalt und die Förderung von Streuobstwiesen als Lebensraum in der Zukunft eine noch wichtigere Rolle. Die Streuobstinitiative im Stadt- und Landkreis Karlsruhe fördert seit 1996 in der Region den Erhalt artenreicher Streuobstwiesen nach dem Aufpreis- modell und trägt damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Auf diese Weise werden den Eigentümern und Bewirtschaftern Anreize gegeben, damit überalterte und unge- pflegte Streuobstbestände wieder gepflegt und revitalisiert werden. Daneben ist die Initiative auch durch verschiedene Aktionen in der Umweltbildung aktiv und unterstützt weitere Projekte. Es besteht für Mitglieder die Möglichkeit, verbilligt Obstbäume, Nist- kästen und Baumpflegemittel zu bestellen. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag kön- nen Wildbienenkästen erworben werden und es gibt kostenlose Anleitungen zum Bau von Wildbienenhotels. Weiterhin wird gemeinsam mit dem Landkreis die Auswilderung von Steinkäuzen in Dettenheim gefördert. In Sulzfeld wurde die Errichtung des Streu- obst-Erlebnispfades finanziell und mit fachlichem Rat begleitet.

Ausstellung „Streuobstwiesen – Perlen in unserer Landschaft“

Der Landkreis hat gemeinsam mit der Streuobstinitiative des Stadt- und Landkreises Karlsruhe eine Ausstellung konzipiert, in der über die vielfältige Bedeutung dieser Wie- sen informiert wird. Die Ausstellung wurde erstmals 2015 im Landratsamt eröffnet. Die Informations- und Ausstellungsmaterialien können von Interessenten bei der Streuobs- tinitiative ausgehliehen werden. So fand 2016 bereits eine Folgeausstellung zum The-

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ma Wildbienen und Streuobstwiesen in Bretten statt. Im März 2018 wird die Ausstellung im neuen Rathaus in Walzbachtal gezeigt.

Maßnahmen des Landschaftserhaltungsverbands (LEV) gegen das Insektenster- ben

Vertragsnaturschutz

Wie das Landwirtschaftsamt und die Untere Naturschutzbehörde trägt auch der LEV über den Vertragsnaturschutz dazu bei, dem Insektensterben entgegenzuwirken. Ver- träge, die mit Landwirten abgeschlossen werden, umfassen einerseits die Maßnahme

„Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland“, womit artenreiche land- schaftstypische Wiesen entwickelt werden. Andererseits werden Verträge mit der Maß- nahme „Extensive Grünlandbewirtschaftung“ abgeschlossen, um über eine traditionelle zweischürige Nutzung, teils auch Beweidung, artenreiche landschaftstypische Wiesen zu erhalten. Beide Maßnahmen eignen sich sehr gut, außerhalb der Siedlungen bunt blühende Flächen in größerem Maßstab zu entwickeln bzw. zu erhalten.

Kurse und Weiterbildungen

Zusammen mit seinen Mitgliedern organisiert der LEV Kurse und Weiterbildungen, um fachliches Know-how alle jenen zu vermitteln, die Naturschutz- und Pflegemaßnahmen durchführen. So setzt sich der LEV für den Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen im Landkreis ein und bietet hierzu seinen sog. Streuobst-Trimix an, eine dreiteilige Kursreihe zum Thema Streuobstpflege mit theoretischen und praktischen Veranstaltun- gen. Alle praktischen Veranstaltungen – Winterschnittkurs, Mäh- und Dengelkurs und Sommerriss – finden auf ein und derselben Fläche statt. Daneben führt der LEV Wei- terbildungen für Bauhofmitarbeiter und Umweltbeauftragte durch, bei denen Fachrefe- renten in Theorie und Praxis die naturschutzfachlichen und rechtlichen Grundlagen vermitteln, die z. B. bei kommunalen Pflegearbeiten zu berücksichtigen sind.

Öffentlichkeitsarbeit

Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit verfolgt der LEV das Ziel, ein breites Bewusstsein für die Belange der Kulturlandschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Land- kreis zu schaffen. So informiert der LEV bei öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. dem jährlich stattfindenden Naturerlebnistag der Stadt Bretten die Bevölkerung über die ge- nannten Themen. Weiter führt der LEV zusammen mit seinen Mitgliedern Landschafts- pflegetage durch, bei denen alle interessierten Personen praktische Pflegearbeiten durchführen können wie z. B. die Entbuschung wertvoller Magerrasen.

Ackerwildkraut-Meisterschaft

Der LEV ist in der Jury der Ackerwildkraut-Meisterschaft vertreten, die 2017 in Baden- Württemberg zum ersten Mal stattgefunden hat, und zwar in den Naturräumen Kraich- gau, Strom- und Heuchelberg. Ackerwildkräuter haben sich in der Kulturlandschaft über Jahrhunderte an den Ackerbau angepasst. Durch die Intensivierung im Ackerbau sind Äcker mit artenreichem Ackerwildkrautbesatz stark zurückgegangen, so dass viele der

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typischen Ackerbeikräuter gefährdet oder ausgestorben sind. Mit der Ackerwildkraut- Meisterschaft werden die Leistungen der Landwirte gewürdigt, die ihre Äcker so bewirt- schaften, dass der Ackerwildkrautreichtum erhalten bleibt, ohne dass Problemunkräuter den Bestand beeinträchtigen. Dieser Einsatz der Landwirte für die Erhaltung der Arten- vielfalt auf ihren Äckern hilft dem Artenschwund in der Agrarlandschaft entgegenzuwir- ken. Die Ackerwildkraut-Meisterschaft soll in den kommenden Jahren fortgeführt wer- den.

Handlungsempfehlungen für Kommunen und Privatpersonen – Hinweise und Vermittlung

Über Möglichkeiten und Lösungsansätze, wie sich Kommunen und Privatpersonen ge- gen das Insektensterben engagieren können, wird Herr Amtsleiter Dr. Ulrich Kraft im Ausschuss für Umwelt und Technik vortragen. Auch der Bienenschutzsachverständige aus dem Landwirtschaftsamt, Herr Gerhard Steinecke, wird anwesend sein.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist der Ausschuss für Umwelt und Technik zuständig für die Aufgabengebiete des Umweltschutzes und der Landwirtschaft.

Referenzen

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