• Keine Ergebnisse gefunden

Schutz und Sicherheit vor Gewalt in Deutschland Präsentation im Rahmen des MiMi-Projekts Gewaltprävention mit Migrantinnen für Migrantinnen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Schutz und Sicherheit vor Gewalt in Deutschland Präsentation im Rahmen des MiMi-Projekts Gewaltprävention mit Migrantinnen für Migrantinnen"

Copied!
41
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. - Sprache: Deutsch

Schutz und Sicherheit vor Gewalt in Deutschland

Präsentation im Rahmen des MiMi-Projekts

„Gewaltprävention mit Migrantinnen für Migrantinnen“

(2)

Warum sind wir hier?

• 2015 haben sich über 1 Millionen Flüchtlinge registrieren lassen

• Mehr Männer als Frauen

• Mit der Zahl der Flüchtlinge nehmen auch Berichte über Übergriffe auf Frauen und Kinder zu.

• Die Betroffenen sind häufig nicht ausreichend über ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten informiert.

(3)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 3

Projekt MiMi-Gewaltprävention

Frauen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, informieren in der Muttersprache über:

Formen und Folgen von Gewalt

Rechte und Wege aus der Gewalt

Möglichkeiten zum Selbstschutz

Hilfsmöglichkeiten in Deutschland:

Aufbau des deutschen Gewaltschutzsystems

(4)

Schutz vor Gewalt in Deutschland

1. Was ist Gewalt?

2. Strategien der Täter & Risiken für Frauen und Kinder

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

(5)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 5

1. Was ist Gewalt?

• Frauen sind am häufigsten von Gewalt betroffen

• Gewalt wird oft angewandt, um Machtlosigkeit (des Täters) auszugleichen

Gewalt ist:

• jede Handlung, die der Frau körperlichen, psychischen oder sexuellen Schaden/Leid zufügt

• die Androhung derartiger Handlungen

• Nötigung oder Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit/im Privatleben

(6)

Orte der Gewalt

Familie (z. B. sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld, Vergewaltigungen in &

außerhalb der Ehe, Verstümmelung der weiblichen Genitalorgane)

Gemeinschaft (z. B. Vergewaltigung, Missbrauch, sexuelle Belästigung &

Einschüchterung am Arbeitsplatz, in Schulen etc.)

Staat (z. B. ausgeübte oder geduldete psychische, sexuelle und körperliche Gewalt in jeglicher Form)

1. Was ist Gewalt?

(7)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 7

1. Was ist Gewalt?

Begünstigung von Gewalt

Ungleichheiten entstehen zum Beispiel durch Lebensformen, in denen Männer über Frauen gestellt sind

o z. B. Macht, Dominanz, Kontrolle/Verfügungsrecht über die Frau

Zunehmende Berufstätigkeit von Frauen: kann häusliche Gewalt begünstigen (wird von Männern als Bedrohung gesehen)

Hilflosigkeit im Asylverfahren (Kinder oder andere verstehen die Sprache und übersetzen, Männer sind teils hilflos…)

Sprachkenntnisse und Kontakte reichen nicht aus, dass Frauen sich Unterstützung holen

(8)

1. Was ist Gewalt?

Gewaltformen: Häusliche Gewalt

• 90 % der Fälle: Männer sind Täter, Frauen und Kinder Betroffene

• Gewaltausübung vom (ehemaligen) Beziehungspartner an Partnerin

• Ziele der Täter: Kontrolle und Machtausübung

• Verschiedene Gewalt-Formen: körperlich, psychisch, sexuell etc.

Größtes Problem: Gewalt findet überwiegend im privaten Bereich statt. Das erschwert es den Betroffenen, sich zu wehren, und

schützt die Täter vor Konsequenzen!

(9)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 9

1. Was ist Gewalt?

Formen häuslicher Gewalt

Körperlich

• z. B. an Haaren ziehen, Ohrfeigen, Würgen

Seelisch

• z. B.

Drohungen, Demütigen

Sexuell

• z. B. Zwang zu sexuellen Handlungen, Prostitution, Vergewal- tigung

Sozial

• z. B.

ständige Kontrolle, Einsperren, Verbot

Kontakte zu pflegen

Finanziell

• z. B. Erzeugen finanzieller Abhängigkeit, Arbeitsverbot

Gewalt wird von jeder Person unterschiedlich wahrgenommen!

(10)

1. Was ist Gewalt?

Körperliche Gewalt

Gewalttätiges Handeln, z. B.

o Schlagen

o Treten

o Schütteln

o An den Haaren ziehen

Täter stammt häufig aus dem näheren Umfeld der Betroffenen!

(11)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 11

1. Was ist Gewalt?

Sexuelle Gewalt

• Ziel des Täters

o Sexualität als Waffe  Darstellung seiner Macht und der Unterlegenheit der Betroffenen  Demütigung

• Formen

o Sexuelle Belästigung, Zwang/Überreden von Frauen und Kindern zu sexuellen Handlungen bis zum Geschlechtsverkehr

o Zwang/Überreden zum Zuschauen bei sexuellen Handlungen

o Nötigung zu Aufnahmen von Bild- und Filmmaterialien

Die meisten Täter sind den Betroffenen schon vorher bekannt!

(12)

1. Was ist Gewalt?

Vorkommen

Weltweit

Kommt auch in Deutschland vor:

o Körperliche Gewalt haben schon ca. 33 % aller Frauen seit dem 15. Lebensjahr erlebt

o Seelische Gewalt durch den Partner haben schon 50 % der Frauen erlebt

(13)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 13

2. Strategien der Täter & Risikofaktoren für Frauen/Kinder

Mögliche Motive der Täter

Macht und Kontrolle

Den eigenen Willen durchsetzen, Gefühl von Überlegenheit

Bei vorherigen Gewalterfahrungen: Umkehr der Machtverhältnisse, Befreiung aus der erlebten Unterlegenheit

Bedürfnis nach Anerkennung und ein gering ausgeprägtes Selbstwertgefühl

(14)

2. Strategien der Täter & Risikofaktoren für Frauen/Kinder

Täter

In 99 % der Fälle ist der Täter ein Mann und kommt aus dem nahen Umfeld der Betroffenen

Kommt aus allen gesellschaftlichen Bereichen: Ehemann, Vater, Großvater, Lehrer, Freund der Familie, Trainer, Onkel, Bruder, Pfarrer, Sozialarbeiter, Therapeut u.v.m.

Nutzt gesellschaftliche Strukturen, Werte und Normen, um sich zu tarnen

(15)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 15

2. Strategien der Täter & Risikofaktoren für Frauen/Kinder

Welche Strategien verfolgen die Täter

Er macht sein Opfer von sich abhängig und erhält dadurch seine Macht

o z. B. dadurch, dass er seine Partnerin nicht arbeiten lässt finanzielle Abhängigkeit

o z. B. dadurch, dass er sie körperlich so verletzt, dass sie nicht arbeiten kann und ihren Arbeitsplatz verliert finanzielle Abhängigkeit

o z. B. dadurch, dass er ihr Kontakte zur Familie/zu Freunden verbietet soziale Abhängigkeit

Gewalt findet nicht immer gewalttätig statt  Täter kann trotz liebevollem Verhalten für die Betroffenen schmerzhaft Grenzen überschreiten

(16)

2. Strategien der Täter & Risikofaktoren für Frauen/Kinder

Welche Strategien verfolgen die Täter

„Grooming“: Handlungen, die sexuelle Gewalt vorbereiten/planen

 Oft Anbahnen einer freundschaftlichen Beziehung, Aufbau von Vertrauen und gezielte Manipulation der Selbstwahrnehmung der Betroffenen

 Täter suchen sich gezielt ihre Opfer aus

Frauen sind teils auf Unterstützung durch Männer angewiesen (z. B. im Asylverfahren)  Risiko steigt

(17)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 17

2. Strategien der Täter & Risikofaktoren für Frauen/Kinder

Was hilft mir, mich vor Gewalt zu schützen?

o Wissen über den eigenen Körper (z. B. Worte für Geschlechtsorgane)

o Kenntnisse über die eigene Sexualität

o Vertrauen in die eigenen Gefühle/Empfindungen (schlechte Gefühlsempfindungen ernstnehmen) und die eigenen Stärken

o Kontakte/Bezugspersonen außerhalb der Familie o Eigenverantwortung

o Sprachkenntnisse

(18)

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

1. Persönliche Folgen

2. Gesundheitliche Folgen

3. Soziale und wirtschaftliche Folgen

4. Folgen für Kinder

5. Generationsübergreifende Folgen

6. Gesellschaftliche Folgen

(19)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 19

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

Nicht alle Folgen und Signale entwickeln sich gleich und in direktem Zusammenhang mit dem Gewalterleben. Manche zeigen sich erst

in der Pubertät oder im Erwachsenenalter.

Betroffene sehen ihre Beschwerden häufig nicht im Zusammenhang

mit den Gewalterfahrungen.

(20)

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

1. Persönliche Folgen

Kein „typisches“ Verhalten, unterschiedliche Reaktionen/Empfindungen:

o Hilfe suchen, sich anderen anvertrauen, Abgeklärtheit, Isolation etc.

o Angst, Hass, Trauer, Ohnmacht, Scham, Ekel vor sich selbst, Traumatisierung, erniedrigtes Selbstwertgefühl

Oftmals Schockzustand, Desorientierung, Schuldgefühle

(21)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 21

2. Gesundheitliche Folgen

Körperliche Folgen

o Verletzungen: Brüche, Schäden an Organen/Gehirn, bleibende Schäden (im schlimmsten Fall tödlich)

o Infektionen: z. B. Syphilis, Hepatitis, HIV/AIDS (mitunter tödlich)

Emotionale/psychologische Folgen, Traumata:

o Schlafstörungen

o Angst, Depressionen, teils mit Suizidgedanken

o Posttraumatische Belastungsstörungen

o Drogenabhängigkeit

o Essstörungen

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

(22)

3. Soziale und wirtschaftliche Folgen

Auswirkungen auf soziale Beziehungen:

o Vereinsamung

o Angst vor Ablehnung durch Familie/Gemeinschaft

o Angst vor (neuen) intimen Beziehungen

Auswirkungen auf Arbeits- und Lebenssituation

o Probleme am Arbeitsplatz bis hin zur Kündigung

o Erwerbslosigkeit

o Armut oder erhöhtes Armutsrisiko

o Evtl. Wohnungsverlust

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

(23)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 23

4. Folgen für Kinder

Kinder, die indirekt häusliche Gewalt erleben, tragen ähnliche psychische Folgeschäden davon wie die Betroffenen selbst:

o Kinder erfahren Gewalt an einem Ort, der ihnen eigentlich Schutz bieten sollte

 Schutz nicht mehr gegeben, Familie erhält Gewaltsystem aufrecht

o Selbstwertgefühl sinkt, Selbstverwirklichung eingeschränkt

o Erleben eines Elternteils als schwach kann die eigene Ohnmacht verstärken

o Kinder können auf die Seite des Täters gezogen werden

o Schwere psychische Folgeschäden und körperliche Schäden

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

(24)

5. Generationsübergreifende Folgen

Menschen, die als Kind Gewalt erlebt haben, haben ein erhöhtes Risiko, später selbst zu Tätern zu werden oder in einer „Opferhaltung“ zu bleiben!

o Mädchen, die in ihrer Familie Gewalt miterlebt haben, erleben auch in späteren Beziehungen häufiger Gewalt

o Jungen, die die Gewalt in der eigenen Familie mitbekommen haben, werden später häufiger zu Tätern

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

(25)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 25

6. Gesellschaftliche Folgen

Misstrauen und Vorsicht

Verlust von Freiheiten

Kontrolle und Überwachung

Finanzielle Belastung der Gesellschaft

3. Welche Folgen kann Gewalt haben?

(26)

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

Verschiedene Gesetze in Deutschland bedeutsam

• Menschenrechtskonvention

• Grundgesetz

• Strafgesetzbuch

Wichtig:

• Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

• Frauen haben die gleichen Rechte wie Männer und dürfen selbst entscheiden

(27)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 27

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

Besondere Situation geflüchteter Frauen

• Oft ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, kein klarer Wohnsitz, Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit Eheschließung

• Angst vor Verlust von Partner und Familie  Angst vor Ausweisung

 Wenden sich daher häufig nicht an Strafverfolgungsbehörden

(28)

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

Strafverfahren

• Die Strafanzeige nach erlebter Gewalt ist nicht der erste und wichtigste Weg für betroffene Frauen

o Neben Ängsten Gefahr von Verstärkung der Gewaltsituation möglich!

o Wichtig: Schutz VOR möglicher Strafanzeige wichtig!

o Zuerst Aufsuchen von Fachberatungsstellen sinnvoll o Verarbeitung der Situation im Vordergrund

(29)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 29

Strafverfahren

• Anzeige auch noch nach vielen Jahren möglich:

o Verjährungsfristen nach sexueller Gewalterfahrung: 5 – 30 Jahre

o Beweise müssen baldmöglich von Fachpersonal (Beratungsstellen, Ärzte) gesichert werden

• Regelungen zum sexuellem Missbrauch

o Sex. Handlungen an/mit Kindern unter 14 J. immer strafbar

o Auch bei Jugendlichen bis 18 J. strafbar durch Obhutspersonen (Verwandte, Lehrer usw.)

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

(30)

Opferrechte und Unterstützung im Strafverfahren

Erstberatung durch Rechtsanwälte: Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung

 an Amtsgericht am Wohnort des Opfers wenden

Opferanwälte: stehen für Kinder & Jugendliche < 18 J. zur Verfügung

Prozesskostenhilfe: für Menschen mit geringem Einkommen/über gesamtes Verfahren möglich

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

(31)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 31

Viele Unterstützungsmöglichkeiten im Strafverfahren

• Aufzeichnung der Zeugen auf Bild- und Tonträgern

• Vernehmung von Zeugen unter 16 Jahren ausschließlich durch Vorsitzende des Gerichts

• Entfernung des Angeklagten aus Sitzungssaal bei Vernehmung der Betroffenen

• Vom Gericht werden Dolmetscher gestellt

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

(32)

Unterstützungen nach Opferentschädigungsgesetz (OEG)

• Das Opfer wurde so stark gesundheitlich geschädigt, dass es Anspruch auf medizinische und finanzielle Dienstleistungen hat

Leistungen:

o Behandlungen, z. B. Psychotherapie

o Rentenleistungen

o Fürsorgeleistungen, z. B. zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Pflege

o Rehabilitationsmaßnahmen

• Auch für Frauen nach Flucht mit Aufenthaltsstatus und Krankenversicherung

4. Welche rechtlichen Regelungen gibt es in Deutschland?

(33)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 33

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

Es ist zu empfehlen

Fachberatungsstellen aufsuchen, diese helfen und beraten auf Wunsch anonym

Unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wird oder nicht, ist es sinnvoll, für eine mögliche Verhandlung Fotos von den Verletzungen zu machen und diese von Fachpersonal zu sichern

Bei körperlichen Beschwerden/Verletzungen: medizinische Behandlung, um Verschlechterung und dauerhaften körperlichen Beschwerden vorzubeugen

(34)

Übersicht Einrichtungen/Ansprechpartner

Ärzte Beratungs-

stellen

Polizei/Staats- anwaltschaft Rechts-

anwälte

• Körperliche Untersuchung

Beweise (z.B.

• Hilfe, Beratung

Geplantes

Strafrechtliche Verfolgung Beratung vor

rechtl. Schritten/

Unterstützung bei polizeilichen

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

(35)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 35

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

Fachberatungsstellen

• Hilfe und Beratung

• Unterstützen die Betroffenen und kennen die notwendigen Schritte, um ein Verfahren einzuleiten

• Vermittlung an Rechtsanwälte

• Unterstützung (bei einer Anzeige), häufig Zulassung als Prozessbegleitung

• Plant Vorgehen, um Gefährdung zu vermeiden!

• Auch Unterstützung für Paare, um zu lernen, wie eine Beziehung gewaltfrei geführt werden kann

Fachberatungsstellen sind an die Schweigepflicht gebunden, sie

dürfen keine Informationen weitergeben

(36)

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

Fachberatungsstellen

Es gibt wenige Ausnahmen der Schweigepflicht  Kindeswohlgefährdung:

o Bei Gefahr für Kinder sind Fachberatungsstellen gesetzlich verpflichtet, Schutz der Kinder herbeizuführen!

 Dennoch: eine anonyme Beratung ist trotzdem möglich!!!

o Wenn Familie/enge Bezugspersonen zum Täterkreis gehören, wird erst für den Schutz des Kindes gesorgt

Bei Gefahr für Erwachsene: Fachberatungsstellen beraten über das weitere Vorgehen

(37)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 37

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

Polizei

Erfährt die Polizei/Staatsanwaltschaft von einer Straftat, muss sie diese anzeigen!

• Muss Opfer genau befragen, um sowohl Beweise zu sammeln als auch Lücken aufzudecken  das bedeutet nicht, dass den Opfern nicht geglaubt wird

(Sorgfaltspflicht)!

• Polizeiliche Vernehmungen laufen unterschiedlich ab  vorher mit Rechtsanwälten sprechen, diese kennen sich aus!

Zunächst Beratung durch Fachberatungsstellen sinnvoll, da diese an

die Schweigepflicht gebunden sind

(38)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 38

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

Für Strafanzeige sind Beweise wichtig

Muss das Opfer liefern, um sowohl Straftat nachzuweisen, als auch glaubwürdig zu sein! (z.B. Dokumentation bei Ärzten/Beratungsstellen, Fotos, etc.)

Das gerichtliche Verfahren: immer von der Aussagebereitschaft der Betroffenen abhängig

Gefahr für Betroffene steigt, wenn andere Anzeige für das Opfer

erstatten niemals ohne Einverständnis Anzeige erstatten!

(39)

© Ethno-Medizinisches Zentrum e.V. Thema: Gewalt bei geflüchteten Frauen und Mädchen /43 39

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

Fazit

Betroffen zu sein, bedeutet nicht, eine Teilschuld oder Eigenverantwortung an/für die Gewalt zu haben

Es ist immer die Entscheidung der Frau, welchen Weg sie gehen möchte

Keiner kann/darf eine Betroffene zwingen, eine Anzeige zu erstatten

Viele Betroffene haben Angst, dass sie nach einer Anzeige ihre Familie verlieren und einen neuen Bekanntenkreis aufbauen müssen

 Fachberatungsstellen beraten auch zu diesen Ängsten, ohne dass eine Anzeige erstatten werden muss

Gewalt erfahren zu haben, bedeutet nicht in jedem Fall, ein Leben lang Opfer zu sein, denn es gibt Wege aus der Gewalt

(40)

5. Welche Wege aus der Gewalt gibt es?

Fazit: Schweigepflicht

Die Beratungsstellen/Hilfseinrichtungen und professionellen Helfer (Ärzte, Berater, Sozialarbeiter etc.) unterliegen der Schweigepflicht (Ausnahme bei akuten Gefährdungen).

Sie helfen und informieren anonym.

Alle Informationen werden vertraulich behandelt.

(41)

Bildquelle aller Folien – fotolia.com

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Haben Sie noch Fragen?

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Hausarzt, der sich lediglich um seine Patienten und die Therapieko- sten verdient machen wollte, erhielt eine Anzeige aus dem Kreis der ört- lichen Apotheker, denn

Die Referen- tin stellte hierbei auch die Studiener- gebnisse des Modellprojektes zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften im Gesundheitswe- sen für das Thema

M 3 Kolumbus versteht zwar nichts, weiß aber genau, um was es geht / Wiederholen von zentralen Begriffen der Sprechakttheorie (UG); Lesen und Analysieren eines Textauszugs

Ambulante, proaktive Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen, die nach Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt auf Wunsch der betroffenen Frau ange- fragt

Aktion Femizide: frauen helfen frauen ev_ andrea filter Fahne Frei Leben – ohne Gewalt: Stabsstelle Gleichstellung und Integration..  2019 Her aus gegeb en v on der Univ ersi tät

Die Pädagog_innen erläutern die Aufgabe – die Inter- pretation einer antisemitischen Karikatur (ohne Ver- weis auf die Protokolle) – sowie den Ablauf des zweiten Bausteins und

§ 4 GewSchG (Verstoß gegen Schutzanordnung). Schutzanordnung nach § 1 GewSchG. Zustellung der Anordnung. Keine Bindung an Vorentscheidung. Einverständnis des Opfers. Weitere Delikte

Wenn Sie – wie viele andere Opfer häuslicher Gewalt – nicht in Ihrer bisher gemeinsam genutzten Wohnung bleiben wollen und auch nicht bei Verwandten oder Bekannten unter-