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COSTA RICA. Klassisches Costa Rica 11 Tage Costa Rica erleben / Kleingruppen-Rundreise

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Academic year: 2022

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a b 2 . 2 9 5 E U R

P r o Pe r s o n i m DZ o h n e F l u g

030 – 21 23 41 92 99

Buchung unter:

Kennwort: Berliner Zeitung

leserreisen@berliner-zeitung.de www.berliner-zeitung.de/leserreisen

PF 11 06 51, 10836 Berlin

Klassisches Costa Rica

11 Tage Costa Rica erleben / Kleingruppen-Rundreise

COSTA RICA

Auf dieser klassischen Costa-Rica Rundreise erleben Sie alle Höhepunkte Costa Ricas auf einer Reise. In kleiner Gruppe mit deutschsprachiger Reiseleitung tau- chen Sie bei Ihrer Reise ein in das exotische Paradies Costa Rica. Beim Anblick ruhiger und einsamer Strän- de, Gärten und überwältigender Vegetation werden Sie merken, dass Sie sich nirgends beeilen und nichts erzwingen müssen. Erholen Sie sich einfach und ge- nießen Sie die Reise.

Otto-Suhr-Allee 59 10585 Berlin

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Termine 2021 / 22

01.12.2021 - 30.11.2022

Nennen Sie uns Ihren Wunschreisetermin!

030 – 21 23 41 92 99

Buchung unter:

Gruppengröße

min. Teilnehmerzahlen: 2

max. Teilnehmeranzahl: 10

Leistungsumfang

Transfer vom Flughafen zum Stadthotel

Beförderung gemäß Programm- beschreibung per Auto, Bus sowie Boot

Unterkunft in Hotels, mit priva- tem Badezimmer

10 x Frühstück, 5 x Mittagessen, 5 x Abendessen

Deutschsprachige Reiseleitung

Inkludierte Highlights: Besuch der Thermalquellen & Regen- waldwanderung, Kaff eetour

& Baumpfl anzen, Finca Surá, kurze Regenwaldwanderung, Schokoladentour. Ausfl ug ins Dorf Tortuguero, Vogelbeobach- tungstour & Naturgeschichtliche Wanderung, Besuch CATIE &

Koch-Workshop, Besuch des Guayabo Monument

Eintritte in: Arenal Nationalpark, Tortuguero Nationalpark, Cahuita Nationalpark

Reisedokumentationen mit Informationen über Costa Rica in Deutsch

Zusätzliche Kosten p. P.:

EZ-Zuschlag: ab 342 €

Internationale Flüge (zubuchbar!)

& Flughafenausreisesteuer San José (derzeit 29 USD pro Per- son, normalerweise bereits im Preis des Flugtickets enthalten)

© Bilder: Shutterstock Ankunft San José 1. Tag

Am Flughafen von San José werden Sie von Ihrer Reiseleitung empfangen und mit anderen Gästen zu ihrem Stadthotel gefahren.

San José - Poás Vulkan - La Fortuna/ Arenal Vulkan - Thermalquellen 2. Tag

Sie werden in Ihrem Stadthotel abgeholt und fahren in die Gegend des Vulkans Arenal. Hier besuchen Sie das Naturschutzzentrum Ecocen- tro Danaus und können dort die Biodiversität von Costa Rica erleben. Am Nachmittag können Sie in Ihrem Thermalresort erste Bekanntschaft mit den angenehm warmen Thermalpools ma- chen.

La Fortuna - Puerto Viejo de Sarapiquí 3. Tag Der Tag beginnt mit einer kurzen Fahrt zum Arenal Nationalpark, wo Sie eine Wanderung unternehmen. Anschließend erreichen Sie bei San Miguel eine organische Kaff eefi nca, wo Sie den Prozess der Kaff eeherstellung beobachten können. Im Anschluss daran geht es weiter ins Hotel, wo Sie später noch Ihren eigenen Baum pfl anzen!

Puerto Viejo de Sarapiquí 4. Tag

Heute steht ein Besuch bei Familie Gómez in Chilamate de Sarapiquí auf dem Programm.

Sie werden einige Ananas-Setzlinge pfl anzen, bevor Sie ein gemeinsames Mittagessen ge- nießen. Nachmittags führen Sie die Reise zum Tirimbina Regenwaldreservat fort. Hier unter- nehmen Sie einen Spaziergang und können mit etwas Glück zahlreiche verschiedene Tier- und Vogelarten entdecken. Danach lernen Sie alles Wissenswerte über Schokolade.

Sarapiquí - Guápiles - Tortuguero 5. Tag

Morgen geht die Reise nach Guápiles weiter.

Hier genießen Sie ein costaricanisches Früh- stück. Danach geht es weiter nach La Pavona oder Caño Blanco. Anschließend unternehmen Sie eine Bootstour bis nach Tortuguero und am Nachmittag steht ein Ausfl ug in das Dorf an, wo Sie das Schildkrötenmuseum besuchen können.

Tortuguero Nationalpark 6. Tag

In den frühen Morgenstunden unternehmen Sie eine Tour durch die Kanäle des Tortuguero

Nationalparks. Mit etwas Glück können Sie zahl- reiche Tier- und Vogelarten beobachten. Später steht ein entspannter Spaziergang auf dem Pro- gramm. Nach dem Mittagessen laden wir Sie zu einer weiteren Bootstour durch die Kanäle ein.

Der restliche Nachmittag bis zum Abendessen steht Ihnen zur freien Verfügung.

Tortuguero - Selva Bananito 7. Tag

Nach dem Frühstück besteigen Sie erneut ein Boot und haben auf der Rückfahrt nach La Pavo- na/Caño Blanco noch einmal Gelegenheit, die wunderschöne Artenvielfalt der hiesigen Natur zu bewundern. Schließlich geht es im Bus nach Guápiles, wo ein leckeres Mittagessen serviert wird. Im Anschluss fahren Sie weiter in die Ha- fenstadt Limón. Im kleinen Dorf Bananito wer- den Sie von einem Fahrzeug der Selva Bananito Lodge erwartet.

Selva Bananito Lodge 8. Tag

Das Schutzgebiet der Selva Bananito Lodge ist ein Paradies für Outdoor-Aktivitäten. Sie begin- nen den Tag mit einer Vogelbeobachtungstour.

Nach dem Frühstück folgt eine naturgeschicht- liche Wanderung, die Sie auf engen Pfaden durch Primärwald führt. Der Nachmittag steht für eine weitere optionale Aktivität oder einfach zum Entspannen zur Verfügung.

Selva Bananito Lodge - Cahuita Nationalpark - Tur- rialba 9. Tag

Nach dem Frühstück bringt Sie das Fahrzeug zurück nach Bananito, wo Sie wieder der Bus er- wartet. Den heutigen Tag werden Sie im Cahuita Nationalpark verbringen und am Nachmittag rei- sen Sie zurück ins Inland.

Turrialba 10. Tag

Sie spazieren über den weitläufi gen Campus der Universität für tropische Landwirtschaft und dessen exotischen botanischen Garten.

Am Nachmittag haben Sie die Gelegenheit für einen Ausritt oder Sie können schwimmen und an einer leichten Raftingtour teilnehmen. Gegen Abend genießen Sie in der Gruppe einen Koch- Workshop.

Turrialba - Guayabo Monument - San José 11. Tag An der wichtigsten archäologischen Ausgra- bungsstätte des Landes, dem Guayabo Monu- ment, versuchen Sie, das Leben der Siedler zu rekonstruieren, die früher dort lebten. Nach der Besichtigung fahren Sie zurück nach San José.

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Bitte senden Sie Ihre Reiseanmeldung an:

Berliner Zeitung Leserreisen Postfach 11 06 51 10836 Berlin

Telefon: 030 – 21 23 41 92 99 (gebührenfrei, Kennwort: „Berliner Zeitung“)

 www.berliner-zeitung.de/leserreisen

 leserreisen@berliner-zeitung.de

Anmeldung zur Costa Rica Reise „klassisches Costa Rica“

11 Tage Costa Rica erleben/ Kleingruppen-Rundreise (ohne Flug)

REISEZEITRAUM 2021/ 2022

01.12.2021 - 30.11.2022 IHR WUNSCHREISETERMIN: ________________________________

NAME, VORNAME (wie im Pass angegeben)

GEBURTSDATUM (TT.MM.JJJJ)

STAATSANGEHÖRIGKEIT

1 2 3 4

PREISE PRO PERSON

Doppelzimmer ab 2.295 €

Einzelzimmer ab 2.637 €

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ANMERKUNGEN:

Wichtiger Hinweis: Alle nicht enthaltenen Leistungen zu Flug, Transfer, optionale Aktivitäten, nicht enthaltene Mahlzeiten, Reiseversicherungen, etc. können individuell über Meso Reisen vereinbart/ gebucht werden und werden dann bestätigt.

RECHNUNGSADRESSE

Name: Vorname:

Straße,

Haus-Nr.: PLZ, Ort:

Telefon: Mobil:

E-Mail:

VERANSTALTER: Meso Reisen GmbH, Otto-Suhr-Allee 59, 10585 Berlin TEILNEHMERZAHL: mind. 2 & max. 10 Teilnehmer

Ich bin einverstanden, dass mich die Berliner Verlag GmbH per Telefon, E-Mail, SMS, Facebook, WhatsApp über passende Leserangebote

1

zu ihren Verlagsprodukten und –services persönlich informiert und kann dies jederzeit auch teilweise widerrufen (per Mail: leserreisen@berlinerverlag.com oder per Post: Leserreisen Berli ner Verlag GmbH, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin).

________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift

Das Beiblatt mit den Allgemeinen Reise- und Teilnahmebedingungen (einschließlich der Datenschutzhinweise) habe ich zur Kenntnis genommen und buche auf dieser Basis die oben genannte Reise.

Mit meiner zweiten Unterschrift trete ich für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung genannten Personen ein und verbürge mich für die Richtigkeit der personenbezogenen Angaben.

________________________________________

Datum, Unterschrift

________________________________________

Datum, Unterschrift

1

Hierbei handelt es sich um Produkte, die von der oben genannten Gesellschaft angeboten werden: Print - und

Digitalpublikationen ggf. mit Geräten und Zugaben, sowie Produkte des Verlags: Bücher, Leserreisen, Veranstaltungen.

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________________________________________________________________________________________________

Meso Reisen GmbH Otto-Suhr-Allee 59, D-10585 Berlin Tel.: 030 212 34 19 0 www.meso-berlin.de

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen gelten für die Buchung einer Reise aus dem Angebot des Veranstalters Meso Reisen GmbH.

Soweit Reisen anderer Veranstalter – dies ist je- weils bei der Ausschreibung genannt – vermit- telt werden, gelten die Reisebedingungen des anderen Veranstalters, die entweder vorab an- gefordert oder im Internet bei dem betreffen- den Reiseveranstalter abgerufen werden kön- nen, sofern sie nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte Reisen haftet die Meso Reisen GmbH nicht als Reiseveranstal- ter.

Sämtliche Buchungen werden auf der Grund- lage der nachstehenden Teilnahme- und Leis- tungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese an.

Stand 01.10.2014

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter (nachfolgend

„Meso Reisen“) den Abschluss eines Reisever- trages verbindlich an. Die Buchung kann münd- lich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfol- gen. Bei elektronischer Buchung bestätigt Meso Reisen den Eingang der Buchung auf elektroni- schem Wege; diese Eingangsbestätigung be- deutet noch keine Annahme der Buchung.

Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtun- gen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtun- gen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von Meso Reisen zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Meso Rei- sen wird dem Reisenden eine schriftliche Reise- bestätigung übermitteln, es sei denn, dass die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebe- ginn erfolgt.

Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Bu- chung ab, so liegt darin ein neues Angebot.

Meso Reisen bleibt an das geänderte Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Meso Reisen die Annahme ausdrücklich oder konkludent wie z. B. durch Zahlung auf den Rei- sepreis erklärt.

2. Inhalt des Reisevertrages, Leistungsbeschrei- bung, Änderungsvorbehalt

Der Reisevertrag wird durch die Angaben in der Ausschreibung (Katalog, Flyer, Internet) von Meso Reisen und/oder entsprechenden indivi- duellen Vereinbarungen bestimmt. Meso Rei- sen behält sich jedoch vor, die Angaben in der Ausschreibung vor Vertragsschluss zu ändern.

Meso Reisen GmbH behält sich eine Anpassung der ausgeschriebenen Preise bei einer Erhö- hung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flugha- fengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor.

Meso Reisen GmbH behält sich auch eine An- passung der ausgeschriebenen Preise vor, wenn die vom Reisenden gewünschte und im Pros- pekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Ver- öffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

Sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche sind in die Reisebestätigung aufzunehmen, um für Meso Reisen GmbH verbindlich zu sein.

Orts- und Hotelprospekte sowie Internet-Aus- schreibungen anderer Unternehmen sind für Meso Reisen GmbH und den Inhalt ihrer Leis- tungsverpflichtung nicht verbindlich.

Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträ- ger, wie z. B. Hotels, Beförderungsunterneh- men, sind nicht bevollmächtigt, für Meso Ver- einbarungen zu treffen oder sonstige Zusagen zu machen, die im Widerspruch zur Reiseaus- schreibung stehen oder nicht dem Inhalt der Reisebestätigung entsprechen.

3. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Meso Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestat- tet, soweit die Änderungen für den Reisenden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsan- sprüche bei Mängeln der geänderten Leistun- gen bleiben unberührt.

Meso Reisen verpflichtet sich, den Reisenden bei wesentlichen Leistungsänderungen unver- züglich nach Kenntnis von der Änderung zu be- nachrichtigen und den Grund dafür anzugeben.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer we- sentlichen Reiseleistung ist der Reisende be- rechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zu- rückzutreten oder die Teilnahme an einer min- destens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Meso Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ih- rem Angebot anzubieten. Der Reisende hat un- verzüglich nach der Mitteilung von Meso Reisen über die Änderung der Reiseleistung zu erklä- ren, ob er von der Reise zurücktreten oder eine gleichwertige Reise beanspruchen will.

Meso Reisen behält sich Änderungen der Rei- seroute aufgrund von Straßen- und Wetterver- hältnissen vor.

4. Preisänderung nach Vertragsschluss Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist Meso Reisen bis 21 Tage vor Reisebeginn berechtigt, im Falle der

Erhöhung der Beförderungskosten oder Abga- ben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechsel- kurse, den vereinbarten Reisepreis wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbe- sondere die Treibstoffkosten, kann Meso Rei- sen den Reisepreis bei einer auf Sitzplatz bezo- genen Erhöhung vom Reisenden den Erhö- hungsbetrag, in anderen Fällen den auf den Ein- zelplatz des jeweiligen Beförderungsmittels entfallenden anteiligen Erhöhungsbetrag vom

Reisenden verlangen.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertra- ges bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, kann der Reisepreis ent- sprechend anteilig erhöht werden.

Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, kann Meso Reisen die sich daraus ergebende Erhö- hung auf den Reisepreis umlegen.

Im Falle der nachträglichen Änderung des Rei- sepreises hat Meso Reisen den Reisenden un- verzüglich zu informieren und den Preiserhö- hungsgrund darzulegen. Diese Änderungsmit- teilung muss bis zum 21. Tag vor Abreisetermin dem Reisenden zugegangen sein.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Rei- sepreises ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teil- nahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Meso Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat Meso Reisen unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung zu erklären, welche Rechte er geltend macht.

5. Bezahlung

Meso Reisen und Reisevermittler dürfen Zah- lungen auf den Reisepreis nur fordern oder an- nehmen, wenn dem Kunden der Sicherungs- schein (§ 651 k Abs. 3 BGB) übergeben wurde.

Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- gung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten.

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollem Ausgleich des Reisepreises, wobei Zahlungseingang bei Meso Reisen maßgebend ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den verein- barten Zahlungsfälligkeiten, so ist Meso Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisen- den mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu be- lasten.

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Seite 2/ 3 6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebe-

ginn/Stornokosten

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist di- rekt gegenüber Meso Reisen zu erklären. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung schrift- lich, durch Fax oder E-Mail vorzunehmen. Sie wird mit Eingang bei Meso Reisen wirksam.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Meso Rei- sen den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, jedoch kann Meso Reisen stattdessen eine an- gemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Auf- wendungen oder dessen, was durch anderwei- tige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, richtet.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Meso Reisen ge- mäß § 651 i BGB eine angemessene Entschädi- gung verlangen, die pauschal nach dem Zeit- punkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Meso Reisen wie folgt berechnet wird:

a) Pauschalreisen

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 % bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75 % bei Nichterscheinen 90 %

b) Charterflug (Nurflug)

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 75 % bei Nichterscheinen 90 %

c) Für Mietwagenbuchungen werden die folgen- den Stornokosten erhoben:

Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30 €, danach 70 €.

d) Bei Linienflügen fallen nachfolgende Kosten an:

Stornierung/Umbuchung vor Reiseantritt 200 €, No show ab 72 Std. vor Abflug 300 €, Umbuchung vor Ticketausstellung 50 €, sofern durch die Fluggesellschaft keine gesonderte Re- gelung getroffen wurde.

e) Bei Kreuzfahrten empfehlen wir Ihnen in je- dem Falle den Abschluss einer Reiserücktritts- kostenversicherung.

f) Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Verände- rungen unterliegen, werden die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskos- ten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskos- ten werden Sie auf der Bestätigung/Rechnung in Kenntnis gesetzt.

Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveran- stalter vom Kunden die tatsächlich entstande- nen Mehrkosten verlangen. Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

Dem Reisenden bleibt es in jedem Falle unbe- nommen, Meso Reisen nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich

niedrigerer Schaden als die geforderte Pau- schale entstanden ist.

Meso Reisen behält sich vor, anstelle der vor- stehenden pauschalen Stornokosten eine Ent- schädigung in Höhe des konkreten Schadens zu fordern, die dem Reisenden im einzelnen darzu- legen und zu belegen ist.

7. Umbuchungen

Der Reisende kann bis 32 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Verpflegung) bei Verfügbarkeit gegen Zahlung einer Bearbei- tungsgebühr von 25,00 € pro Person und Um- buchung vornehmen; etwaige Mehrkosten trägt der Reisende.

Spätere Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 6 und gleichzeiti- ger Neuanmeldung möglich.

8. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlan- gen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, so- fern dieser den etwaigen besonderen Reiseer- fordernissen entspricht oder seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Bearbei- tungsgebühr beträgt 25,00 € pro Person und Umbuchung. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der ausscheidende Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner gegen- über Meso Reisen für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

9. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Meso Reisen als auch der Rei- sende den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

Meso Reisen kann für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wenn der Vertrag die Beförderung mit umfasste, ist Meso Reisen zur Rückbeförderung verpflichtet. Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen, während die übrigen Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Grün- den, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vor- zeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Meso Reisen wird sich um Er- stattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflich- tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebli- che Leistungen handelt oder wenn einer Erstat- tung gesetzliche oder behördliche Bestimmun- gen entgegenstehen.

11. Rücktritt wegen Nichterreichens der Min- destteilnehmerzahl

Meso Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zu- rücktreten, wenn

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Min- destteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Rei- sebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilneh- merzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist sowie auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird.

Der Rücktritt ist spätestens 5 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegen- über zu erklären. Sollte bereits zu einem frühe- ren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindest- teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Meso Reisen unverzüglich von seinem Rück- trittsrecht Gebrauch zu machen.

Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlun- gen unverzüglich zurück. Weitergehende An- sprüche sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Ansprüchen für Schäden, die auf einer vor- sätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflicht- verletzung von Meso Reisen oder ihrer Erfül- lungsgehilfen beruhen.

12. Kündigung aus verhaltensbedingten Grün- den

Meso Reisen kann den Reisevertrag ohne Ein- haltung einer Frist kündigen, wenn der Rei- sende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße ver- tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhe- bung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündi- gung aus diesen Gründen behält Meso Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich je- doch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung einschließ- lich der von den Leistungsträgern gutgeschrie- benen Beträge erlangt werden.

13. Mitwirkungspflichten des Reisenden, Män- gelanzeige

Werden die vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwir- ken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge- ring zu halten.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Er- bringung der Reiseleistung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reise- preises (Minderung) nach Maßgabe des § 638 Abs. 3 BGB verlangen.

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel von Reiseleistungen unverzüglich der Reiselei- tung anzuzeigen. Soweit eine Reiseleitung nicht vereinbart wurde oder diese nicht erreichbar ist, ist der Mangel der örtlichen Agentur oder Meso Reisen in Berlin unter den in der Aus-

(7)

Seite 3/ 3 schreibung und der Reisebestätigung angege-

benen Kommunikationsdaten anzuzeigen. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Das gilt nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Die Reiseleitung und die örtliche Agentur sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Sie sind je- doch nicht bevollmächtigt, Ansprüche des Rei- senden anzuerkennen. Meso Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine wenigs- tens gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird. Meso Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Liegt Diebstahl oder Beraubung vor, ist umge- hend Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu er- statten und darüber eine Bestätigung zu verlan- gen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtun- gen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.

Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesell- schaft ist unbedingt einzuhalten, da anderen- falls der Anspruch auf Beförderung erlischt.

14. Kündigung des Reisevertrages wegen Reise- mangels

Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Reise erheb- lich beeinträchtigt oder wenn ihm die Reise we- gen eines solchen Mangels aus wichtigem, Meso Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumu- ten ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn Meso Reisen eine ihr vom Reisenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Meso Reisen verweigert wird oder wenn die so- fortige Kündigung durch ein besonderes Inte- resse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Man- gel der Reise beruht auf einem von Meso Reisen nicht zu vertretenen Umstand.

15. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für reisevertragliche Ansprüche wegen Schä- den, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis des jeweiligen Reisenden beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vor- sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Meso Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Ver- schuldens eines Leistungsträgers verantwort- lich ist.

Die deliktische Haftung von Meso Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Meso Reisen haftet nicht für Leistungsstörun- gen, Personen- und Sachschäden im Zusam-

menhang mit Leistungen, die als Fremdleistun- gen lediglich vermittelt werden, sofern diese Fremdleistungen als solche ausdrücklich in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestäti- gung unter Angabe des Vertragspartners für die Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

16. Ausschluss von Ansprüchen

Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht ver- tragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehe- nen Zeitpunkt der Reise geltend zu machen.

Dies kann fristwahrend nur gegenüber Meso Reisen erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Es wird empfohlen, die Ansprü- che schriftlich, durch Fax oder E-Mail anzumel- den.

Das gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Ansprüchen wegen verspäteter Auslieferung des Gepäcks im Zu- sammenhang mit Flugreisen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und bei Ge- päckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushän- digung bei der ausführenden Fluggesellschaft zu melden.

17. Verjährung

Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Meso Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Meso Reisen oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen beruhen.

Alle anderen Ansprüche aus Reisevertrag ver- jähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt je- weils mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich vereinbarten Reiseendes folgt.

Die Verjährung ist gehemmt, solange zwischen dem Reisenden und Meso Reisen Verhandlun- gen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben, bis der Reisende oder Meso Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.

18. Angaben zum ausführenden Luftfahrtunter- nehmen

Gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausfüh- renden Luftfahrtunternehmen wird Meso Rei- sen den Reisenden die ausführende Fluggesell- schaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleis- tungen bei der Buchung angeben. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, wird Meso Rei- sen dem Reisenden die voraussichtliche Flugge- sellschaft angegeben und den Reisenden infor- mieren, sobald die Identität feststeht. Wechselt die dem Reisenden genannte Fluggesellschaft, wird Meso Reisen den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.

19. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Meso Reisen informiert den Reisenden mit deutscher Staatsangehörigkeit über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Das gilt nicht für Angehörige anderer Staaten, die entspre- chende Auskunft durch das zuständige Konsulat oder die zuständige Botschaft erhalten.

Der Reisende ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwach- sen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn Meso Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Meso Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Er- teilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst dann, wenn der Reisende Meso Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Meso Reisen hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

20. Versicherungen

Meso Reisen empfiehlt dem Reisenden den Ab- schluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reise- kranken- und Reisehaftpflichtversicherung. So- fern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eine Reiserücktrittskostenversicherung einge- schlossen ist, empfiehlt Meso Reisen den Ab- schluß einer solchen Versicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Meso Reisen findet aus- schließlich deutsches Recht Anwendung.

Für Klagen des Reisenden gegen Meso Reisen ist Berlin der Gerichtsstand.

Für Klagen von Meso Reisen gegen den Reisen- den ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhn- liche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageer- hebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz von Meso Reisen vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, den entgegen- stehen.

22. Schlussbestimmungen

Alle Angaben entsprechen dem Stand von Okto- ber 2014.

Alle auf Personen bezogenen Daten, die Meso Reisen zur Verfügung gestellt werden, sind ge- mäß Bundesdatenschutzgesetz gegen miss- bräuchliche Verwendung geschützt.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen der Reise- bedingungen und die des Reisevertrages nicht berührt.

Referenzen

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