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Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Biber-Management. Jahresbericht Eine Information der Unteren Naturschutzbehörde

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Biber-Management

Jahresbericht 2013

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Im Jahr 2013 im Bibermanagement des Landkreises durchgeführte Maßnahmen

1.1 landkreisweite Biberkartierung 2013

1.2 Anfrage an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und die E.ON bzgl. Gefährdung von Hochwasserschutzeinrichtungen durch Biberaktivität

1.3 Beschluss zu einem Pilotprojekt-Antrag „interkommunales Bibermanagement in der Region 10“

1.4 Biberberater-Dienstbesprechungen

2. Neuerungen im bayerischen Bibermanagement

2.1 Schäden Privater, Kommunen, Wasserverbände und staatlicher Betriebe 2.1 Aktuelles zum Bayerischen Biberschadensfonds

3. Biberstatistik für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

3.1 Übersicht der Biberreviere im Landkreis gemäß der Kartierung von 2013 3.2 Gemeldete Biberfälle 2013

3.3 Gemeldete Biberschäden 2013 3.4 Fangzahlen im Jahr 2013

3.5 Gemeldete Totfunde im Jahr 2013

3.6 Kosten des Bibermanagements im Landkreis

4. Ausblick Bibermanagement 2014

4.1.1 Projekt-Antragstellung für das Pilotprojekt „interkommunales Bibermanagement in der Region 10“

4.2 Schulung „Umweltbildung zum Thema Biber mit Kindern“

Anhang

Liste der Biberberater im Landkreis (Stand Dezember 2013) Auswahl wichtiger Presseberichte 2013

(3)

2

Vorwort

Der Biber (Castor fiber) wurde 1867 in Bayern ausgerottet. 1966 und in den Folgejahren erfolgte eine Wiedereinbürgerung. Inzwischen leben an unseren Gewässern in Bayern wieder über 17.000 Biber. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurden im Jahr 2013 140 Reviere erfasst.

Mit dem Biber ist eine Schlüsselart der Gewässerlebensräume zurückgekehrt. Wie keine zweite heimische Art gestaltet er mit dem Errichten von Dämmen und durch Fällen von Bäumen aktiv seinen Lebensraum und schafft so vielfältige und dynamische Biotope. Davon profitieren zahlreiche Arten, von Amphibien über Libellen bis hin zu Fischen und dem Storch.

Hier arbeitet der Biber „Hand in Hand“ mit der Wasserwirtschaft und dem Naturschutz und unterstützt deren Ziele für intakte Gewässer und Auen: Renaturierung von Fließgewässern, Zurückhaltung von Nährstoffen und Feinsedimenten sowie Anlage von Pufferstreifen.

Durch seine Aktivitäten gerät der Biber jedoch auch in Konflikt mit den Landnutzern, die entlang der Gewässer ihre Grundstücke bewirtschaften: er fällt Nutzholz, untergräbt flussnahe Wege und Äcker, staut Entwässerungsgräben auf und frisst Feldfrüchte.

Aus diesem Grund wurde sehr früh im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein Biber- management installiert, das richtungsweisend für das gesamte bayerische Biber- management wurde. In den Jahren 2009 und 2010 wurde das Bibermanagement im Landkreis umstrukturiert und optimiert, um es noch bürgernäher und effizienter zu gestalten.

Auch im Jahr 2013 erfolgten mehrere Maßnahmen, um die Effizienz und Qualität des Bibermanagements zu erhöhen.

Der vorliegende Jahresbericht soll einen kurzen Überblick über die Tätigkeit des Bibermanagements im Landkreis im Jahre 2013 geben und über gemeldete Biberfälle und Biberschäden informieren.

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1. Im Jahr 2013 im Bibermanagement des Landkreises durchgeführte Maßnahmen

1.1 Landkreisweite Biberkartierung 2013

Im Rahmen eines effizienten Bibermanagements sind Kenntnisse über die Verbreitung des Bibers im Landkreis notwendig, um Maßnahmen sinnvoll und zielgerichtet umsetzen zu können. Zudem muss beim Zugriff auf Biber gemäß dem speziellen Artenschutzrecht gewährleistet sein, dass die lokale Biberpopulation trotz Abfängen in einem guten Erhaltungszustand verbleibt. Dies kann nur dann gesichert und mit geringem Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden, wenn Bezug auf eine flächendeckende Kartierung genommen werden kann.

Da für Neuburg-Schrobenhausen lediglich eine veraltete Kartierung aus den 1990er-Jahren vorlag, hat der Landkreis aus den oben genannten Gründen im Jahr 2010 beschlossen, die Biber im Landkreis flächendeckend zu kartieren und die Kartierung künftig in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Im Jahr 2013 erfolgte nun diese erneute flächendeckende Kartierung der Biberbestände im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Durchführung der Kartierung:

Die Biber-Kartierung im Landkreis erfolgte aus Gründen der Vergleichbarkeit an Hand einer bayernweit einheitlichen Kartieranleitung. Auf Grund ihrer guten Ortskenntnis wurde die Kartierung von den lokalen Biberberatern in deren jeweiligen Gemeindegebiet durchgeführt.

Im Zuge der Kartierung wurden in einem ersten Schritt Biberspuren (Burgen und Röhren, Dämme, Gehölzverbiss, Ausstiege, Wechsel,…) im Gelände erfasst und auf Karten und Erhebungsbögen eingetragen. Hierzu erhielten die Biberberater von der unteren Naturschutzbehörde Topographische Karten im Maßstab 1:20.000 sowie geeignete Luftbilder. Da Biberspuren am besten im ausgehenden Winter und Frühling sichtbar sind (niedrige Vegetation, fehlendes Laub), erfolgte die Kartierung überwiegend in den Monaten Februar bis Anfang Mai.

Anschließend erfolgte an Hand der Lage und Häufung der Spuren die Abgrenzung von Biberrevieren. Auf Grund der guten Ortskenntnis der lokalen Biberberater, die jeweils ein Gemeindegebiet intensiv betreuen, wurde die Revierabgrenzung nicht von der unteren Naturschutzbehörde, sondern von den Biberberatern selbst durchgeführt. Da es wegen der Dämmerungs- und Nachtaktivität des Bibers in der Regel nicht möglich ist, zwischen Einzel-, Paar- und Familien-Revieren zu unterscheiden und keine Schein-Genauigkeit vorgetäuscht werden sollte, wurde auf diese Einstufung verzichtet.

Die untere Naturschutzbehörde digitalisierte abschließend die von den Biberberatern abgegrenzten Reviere mit dem Programm ArcViewGIS.

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4 Um den Ämtern, Gemeinden, Wasserverbänden, Fischereivereinen, dem Bauernverband sowie vielen weiteren Stellen Möglichkeit zur Äußerung zu geben, wurden diese vorab über die Biberkartierung informiert und um Meldung bekannter Biber-Vorkommen gebeten. Einige Antworten gingen ein, die im Zuge der Abgrenzung und Digitalisierung der Reviere berücksichtigt wurden.

Ergebnisse der Kartierung:

Abb.1: Übersichtskarte der Bibervorkommen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

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Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurden im Jahr 2013 140 Biberreviere erfasst (inkl.

Landkreis-übergreifender Reviere). Auf Grund des Gewässerreichtums treten Biber verstärkt in den Donau-Auen sowie im Paartal auf. Eine weitere Häufung von Revieren gibt es entlang des nördlichen und nordöstlichen Donaumoos-Randes, da hier auf Grund der üppigen Kiesvorkommen viele Baggerseen vorzufinden sind. Auch die Weilach im südlichen Landkreis verfügt über mehrere Biberreviere.

Im Bereich des Donaumooses liegen die Bibervorkommen zerstreut. Gewässerarme Bereiche wie der Albanstieg nördlich von Riedensheim und Rennertshofen, die Höhenzüge des Tertiären Hügellandes westlich von Ehekirchen sowie der Höhenrücken zwischen Donaumoos und Paartal (Hagenauer Forst, Haidforst) weisen geringe bzw. keine Bibervorkommen auf.

Insgesamt betrachtet verfügt der Landkreis über eine starke, vitale Biberpopulation. Ein Zugriff auf Biber an Konfliktstellen ist rechtlich somit auch künftig abgedeckt, da die lokale Population auch nach erfolgten Zugriffen in einem „guten Erhaltungszustand“ verblieben ist.

Bewertung der Reviere:

Jedes Biber-Revier wurde an Hand seiner Konfliktträchtigkeit in eine der drei folgenden Kategorien eingestuft:

 Grün: konfliktfreies bzw. konfliktarmes Revier

In diesen Revieren grenzen keine oder kaum wirtschaftliche Nutzungen ans Gewässer an. Nennenswerte Schäden sind nicht bekannt. Es sind allenfalls Präventionsmaßnahmen in geringem Umfang (z.B. Schutz einzelner Gehölze) notwendig.

 Gelb: Konfliktträchtiges Revier mit Priorität Prävention

In diesen Revieren grenzen überwiegend wirtschaftliche Nutzungen ans Gewässer an. Schäden wurden in der Regel bereits gemeldet. Hier sind Präventionsmaßnahmen zum Erhalt des Biberreviers jedoch möglich und sinnvoll (z.B. Entfernung von Biberdämmen, Förderprogramm für Uferstreifen etc.). Die Biberreviere können dadurch erhalten bleiben.

 Rot: Konfliktrevier mit Priorität Zugriff

In diesen Revieren grenzen wirtschaftliche Nutzungen ans Gewässer, bei denen es zu erheblichen Schäden kommen kann (z.B. Unterminierung an Kläranlagen, Straßen, Triebwerkskanälen). Präventionsmaßnahmen sind nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Bei diesen Revieren erfolgt bei Konflikten in der Regel ein Zugriff.

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6

Abb.2: Reviere im Landkreis nach Konfliktpotential und notwendigen Präventionsmaßnahmen (grün: konfliktfreies oder –armes Revier; gelb: konfliktträchtiges Revier mit Priorität Prävention; rot: Konfliktrevier mit Priorität Zugriff)

Von den 140 Biberrevieren im Landkreis wurden 42 als konfliktarm (grün) bewertet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Reviere in den Donauauen und an diversen Bagger- Seen. Oft sind dies klassische Biberreviere, in denen der Schutz des Bibers und des artenreichen Lebensraums mit seiner vielfältigen Tier- und Pflanzenwert einen hohen Stellenwert hat.

82 Reviere wurden als konfliktträchtige Reviere mit Priorität Prävention (gelb) eingestuft. Die Anzahl ist hoch, da bereits bei der Meldung eines kleineren Fraßschadens oder anderer kleiner Schäden diese Kategorie gewählt wurde. In diesen Revieren sind zum Teil Präventionsmaßnahmen notwendig (z.B. Dammentfernung, Einzelstammschutz, E-Zaun),

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um ein Nebeneinander von Mensch und Biber zu ermöglichen. Die meisten Reviere entlang von Gräben und Bächen in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flur sind in dieser Kategorie vorzufinden.

Bei 16 Revieren (rot) ist im Falle von Konflikten der Zugriff als prioritäre Maßnahme vorgesehen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Reviere an Kläranlagen und Schönungsteichen, an aufgesattelten Gewässern sowie an diversen Gefahrenstellen.

Gegenüberstellung der Kartierung 2010 und 2013:

Im Jahr 2010 wurden im Zuge der landkreisweiten Biber-Kartierung 109 Reviere erfasst.

Dies bedeutet, dass die Anzahl der Reviere um 31 auf heuer 140 gestiegen ist.

Neubesiedelungen gibt es über den ganzen Landkreis verteilt vorallem an Seitengräben von bereits besiedelten Fließgewässern.

Hinsichtlich der Verteilung der Biberreviere im Landkreis ergaben sich keine auffälligen Verschiebungen. Lediglich im Bereich der naturnahen Donauauen fällt stellenweise auf, dass trotz optimaler Habitatstruktur keine oder kaum Biberspuren vorgefunden werden konnten.

Da trotz der Biberfänge in den letzten Jahren die Anzahl der Biberreviere insgesamt zugenommen hat, gilt die Biberpopulation im Landkreis als gesichert. Der rechtlich geforderte „gute Erhaltungszustand der lokalen Biberpopulation“ ist somit gegeben. Dies bedeutet, dass auch künftig an Konfliktstellen Abfanggenehmigungen in Aussicht gestellt werden können.

1.2 Anfrage an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und die E.ON bzgl. Gefährdung von Hochwasserschutzeinrichtungen durch Biberaktivität

Um Biberschäden an Hochwasserschutzeinrichtungen durch frühzeitige Kommunikation und ggf. Gegenmaßnahmen zu verhindern, fragte die untere Naturschutzbehörde im Juni 2013 beim Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und bei der E.ON Kraftwerke GmbH an, ob Konflikte mit Bibern an bestimmten Gewässerabschnitten mit Hochwasserschutzeinrichtungen vorliegen.

Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt teilte daraufhin mit, dass im Zuge der Deichsanierungen an der Donau seit dem Pfingsthochwasser 1999 im Neuburger Stadtgebiet eine Innendichtung (Spundwand) eingebaut wurde und bei den anschließenden Flußstrecken die Uferböschungen so stark versteint sind, dass eine Bibertätigkeit nicht zu erwarten sei. Die übrigen Deichstrecken liegen für Biber zu weit von der Donau entfernt.

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8 Aktuelle Schäden an Hochwasserschutzeinrichtungen liegen somit nicht vor und sind wohl nicht zu erwarten.

Eine potentielle Gefährdung ist laut Wasserwirtschaftsamt bei aufgesattelten Gewässern gegeben, so dass hier eine regelmäßige Kontrolle durch die Betreiber erforderlich ist.

Konkrete Gefahrenstellen wurden jedoch nicht benannt.

Die E.ON Kraftwerke GmbH legte dar, dass entlang der Donau im Landkreis Neuburg- Schrobenhausen der Abstand zwischen den Entwässerungsgräben und den Dämmen groß genug ist, so dass es hier noch zu keinen Unterminierungsschäden durch Biber gekommen ist. Schutzvorkehrungen gegen Biber (Spundwände, Drahtgeflecht) waren somit bisher nicht notwendig.

1.3 Beschluss zu einem Pilotprojekt-Antrag „interkommunales Bibermanagement in der Region 10“

In den Jahren 2009 und folgende wurde das Bibermanagement im Landkreis Neuburg- Schrobenhausen wesentlich umstrukturiert und verbessert. In diesem Zuge erfolgten auch mehrere Gespräche mit den Behörden und Verbänden in der Region 10. Hierbei wurde deutlich, dass der Vollzug in der Region trotz einheitlicher Gesetze unterschiedlich gehandhabt wird und die personelle sowie finanzielle Ausstattung im Bibermanagement stark variieren. Zudem wurde in den Gesprächen deutlich, dass die gesamte Region bezüglich einzelner Punkte im Bibermanagement unter den gleichen Problemen leidet, so z.B. beim Abfang der Biber und der Personalausstattung.

Aus diesen Gründen wurde die Idee eines landkreisübergreifenden Bibermanagements in der Region 10 geboren. In dem Pilotprojekt sollen Formen der Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen erarbeitet sowie Vorzeige-Projekte und gute Vollzugs-Praktiken einzelner Landkreise auf die gesamte Region übertragen werden. Zudem soll Abhilfe geschaffen werden bei Problemen im Bibermanagement, die die ganze Region betreffen. Diese Vorschläge könnten anschließend im Zuge einer Optimierung des Bayerischen Bibermanagements auf alle Landkreise in Bayern übertragen werden.

Bei dem Regionstreffen der amtlichen Naturschutzfachkräfte am 30.07.2013 wurde für dieses Projekt geworben und die Zustimmung der beteiligten Landkreise eingeholt. Am 10.09.2013 gab der Natur- und Umweltausschuss des Landkreises seine Zustimmung für die Projekt-Antragstellung.

Die Projekt-Antragstellung ist für den Monat März 2014 geplant.

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1.4 Biberberater-Dienstbesprechungen

Damit eine qualifizierte Beratung der Betroffenen und somit eine hohe Akzeptanz des Bibermanagements erreicht werden kann, ist es erforderlich, dass die Biberberater über entsprechendes Fachwissen verfügen. Dieses Ziel kann nur durch regelmäßige Schulungen und Dienstbesprechungen erreicht werden. So wird auch gleichzeitig der enge Kontakt unter den Biberberatern sowie zwischen den Biberberatern und der unteren Naturschutzbehörde gepflegt.

Seit 2010 werden deshalb jährlich zwei Dienstbesprechungen mit den Biberberatern abgehalten. Zusätzliche Schulungen werden ggf. bei Bedarf abgehalten. Inhalte dieser Dienstbesprechungen sind unter anderem:

 Rechtliche Neuerungen und Änderungen im Bibermanagement

 Neue fachliche Erkenntnisse

 Besprechung komplexer Fälle, um Gelerntes zu vertiefen

 Beantwortung von Fragen

 Ggf. Klärung offener Fälle

 Besprechung der diesjährigen Schadenslage und Fangaktivitäten

 Erfahrungsaustausch

Im Jahr 2013 wurde am 07.10. die Biberberater-Sommerdienstbesprechung abgehalten. Die Jahresabschluss-Besprechung für das Jahr 2013 wird am 25.02.2014 stattfinden.

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10 2. Neuerungen im bayerischen Bibermanagement

2.1 Schäden Privater, Kommunen, Wasserverbände und staatlicher Betriebe

Bislang waren die Bemühungen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen, beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit eine Entschädigung auch für Kommunen, Wasserverbände und Privatleute zu erwirken und so eine Gleichbehandlung mit Geschädigten aus der Land-, Forst- und Teichwirtschaft zu erreichen, leider nicht erfolgreich.

Im Hinblick auf mögliche Weiterentwicklungen im bayerischen Bibermanagement wurden die im Jahr 2013 entstandenen, jedoch nicht entschädigungsfähigen Biber-Mehraufwendungen im Landkreis dennoch erfasst:

Von 7 Kommunen wurden im Verlauf des Jahres entstandene Aufwendungen in Höhe von insgesamt 12.261,16 € an das Landratsamt gemeldet, den Wasserverbänden entstanden Kosten in Höhe von 5.082,62 €.

Insgesamt wurden Mehraufwendungen der Gemeinden und Wasserverbände in Höhe von 17.343,78 € erfasst:

Gemeinde/Wasserverband Schäden 2013

Burgheim 1.356,60 €

Gachenbach 1.620,00

Karlshuld 591,18 €

Neuburg a.d.Donau 4.500,00 €

Oberhausen 2.407,95 €

Rennertshofen 985,43 €

Weichering 800,00 €

Wasserverband Donaumoos 4.050,12 €

Wasserverband Unteres Paartal 782,50 €

Wasserverband Launamoos 250,00 €

17.343,78 €

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2.2 Aktuelles zum Bayerischen Biberschadensfonds

Zum 01. Januar 2012 wurden die Richtlinien zum Bibermanagement vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit anlässlich der Erhöhung des Entschädigungsfonds angepasst:

Da die bayerische Entschädigungsregelung von der Europäischen Kommission als Beihilfe gewertet wird, kann künftig - unabhängig von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel - eine Erstattung in Höhe von maximal 80% der anerkannten Schäden erfolgen (ein Eigenanteil von 20% muss beim Antragsteller verbleiben). Darüber hinaus ist die Anerkennung der Entschädigungssumme gegenüber dem Antragsteller von den unteren Naturschutzbehörden mittels Bescheid festzusetzen und von den höheren Naturschutzbehörden stichprobenartig zu kontrollieren.

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat sich daraufhin mit Schreiben vom 02.04.2012 an Herrn Staatsminister Huber mit der Bitte gewandt, die Richtlinien einer Überprüfung zu unterziehen, da zum einen die 80%-Deckelung der vom Freistaat angestrebten Akzeptanzförderung des Bibers bei den Geschädigten zuwiderläuft, zum anderen durch die Verbescheidung der Entschädigungssummen und Kontrollen durch die höhere Naturschutzbehörden eine nicht vertretbare Erhöhung des Verwaltungsaufwandes bei den Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen entsteht.

Die Anfrage des Landkreises wurde jedoch von Staatsminister Huber mit Schreiben vom 11.05.2012 mit Hinweis auf Vorrang des EU-Rechts und dem Erfordernis einer rechtlich belastbaren Grundlage für etwaige Rückforderungen ablehnend beantwortet.

Seit der nochmaligen Erhöhung erstmals für die 2011er-Schäden beläuft sich der Biberschadensfonds Bayern seither auf 450.000 € pro Jahr.

Die vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Mittel reichten für das Jahr 2012 für die von der EU festgesetzte 80%-ige Schadenserstattung aus. Der Schadensausgleich belief sich für das Jahr 2012 also auf einen Anteil von 80% der als ausgleichsfähig anerkannten Schäden. Für die Schäden des Jahres 2013 stehen die Berechnung der Ausgleichsquote und die Auszahlung noch aus.

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12 3 Biberstatistik für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

3.1 Übersicht der Biberreviere im Landkreis gemäß der Kartierung von 2013

Folgende Karte gibt einen Überblick über die im Frühjahr 2013 erfassten Biberreviere (140 Stück). Verschiebungen der Reviergrenzen und das Entstehen neuer Reviere sind jedoch seither möglich.

(14)

Die Reviere sind in drei Farben dargestellt. Die Farben haben folgende Bedeutung:

Grüne Reviere: konfliktfreie und –arme Reviere:

v.a. in den Donau- und Paarauen, aber auch an vielen Kiesweihern.

Diese Reviere sollen aus Artenschutzgründen für den Biber erhalten werden. Mit Konflikten ist kaum oder nicht zu rechnen.

Gelbe Reviere: konfliktträchtige Reviere mit Priorität Präventionsmaßnahmen:

am Rande der Paar- und Donauauen sowie über den ganzen Landkreis verteilt. Hier soll durch Präventionsmaßnahmen und Entschädigung eine Co-Existenz von Mensch und Biber ermöglicht werden.

Rote Reviere: stark konfliktträchtige Reviere mit Priorität Zugriff:

an Kläranlagen und wichtigen Vorflutern. Hier sind Präventionsmaßnahmen nicht zielführend oder unverhältnismäßig, weshalb ein Abfang genehmigt wird.

Diese Bewertung beruht auf den Ergebnissen der Kartierung im Frühjahr und Frühsommer 2013 und soll kein starres Konzept darstellen. Denn auf Grund veränderter Landnutzung oder veränderter Biberaktivität kann es im Einzelfall zu einer anderen Einstufung kommen.

3.2 Gemeldete Biberfälle 2013

Die Untere Naturschutzbehörde registrierte im Jahr 2013 106 gemeldete Biberfälle. Dabei handelt es sich in 28 Fällen um Meldungen über Totfunde. Nicht erfasst sind Bagatellfälle und kleinere Biberfälle, die die Biberberater nicht an die Untere Naturschutzbehörde weitergemeldet haben.

Von den verbleibenden 78 Biberfällen wurden lediglich einzelne telefonisch durch die Untere Naturschutzbehörde geklärt. In fast allen Fällen wurden Ortseinsichten durchgeführt, zum Teil mehrmals.

(15)

14 Gemeldete Biberfälle nach Gemeinden

16

11 9

7 6

5 5

4

3 3

2 2 2

1 1 1

0 2 4 6 8 10 12 14 16 18

Schrobe nhausen

Gache nbac

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Ober haus

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Renn ertshofen

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urg Karlskron

Burgheim Brunn

en Karlshu

ld Bergheim

Ehekirchen We

ichering Wa

idho fen

Köngis moos

Berg im Gau

3.3 Gemeldete Biberschäden 2013

Die gemeldeten und anerkannten Schäden aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beliefen sich im Jahr 2013 auf insgesamt 24.424,20 €. Die Schäden verteilen sich wie folgt:

Biberschäden nach Schadensart in Euro

Forstschaden: 4.206,00

Unterminierung:

2.585,92

Fraß: 1.197,52

Vernässung: 7.304,76

Maschinen: 9.130,00

(Zum Vergleich: im Jahr 2012 wurden Gesamtschäden in Höhe von 8.477,63 € gemeldet.)

(16)

Verteilung der an den Entschädigungsfonds gemeldeten Biberschäden auf die Gemeinden im Landkreis:

Oberhausen: 611,78

Rennertshofen: 1.697,49

Aresing: 465,67 Bergheim: 186,4

Karlshuld: 165,27

Gachenbach: 11.210,01

Schrobenhausen:

10.087,58

3.4 Fangzahlen im Jahr 2013

Während des Jahres 2013 wurden im Landkreis 17 Biber gefangen. Die Biber stammten aus Bereichen, für die auf Grund erheblicher Schäden und Probleme eine Fanggenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt wurde. 2013 lagen insgesamt 28 Abfanggenehmigungen vor. Dies bedeutet, dass bei weitem nicht in allen Fangbereichen Biber gefangen wurden.

Aus Tierschutzgründen ist in der Aufzuchtzeit der Biberjungen (Anfang April bis Ende August) kein Zugriff auf Biber zulässig.

Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Abfangzahlen seit dem Jahr 2000:

(17)

16 Abfangzahlen in den Jahren 2000 bis 2013

22

11 19

31

13 20

33

21 29

21 22

18 17

?

0 5 10 15 20 25 30 35

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

3.5 Gemeldete Totfunde im Jahr 2013

Im Jahr 2013 wurden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 28 Totfunde von Bibern gemeldet (Fundorte s. Karte). Die überwiegende Zahl der tot aufgefundenen Biber wurde Opfer von Kollisionen mit Fahrzeugen. Schwerpunktgebiete von Totfunden an Straßen sind:

Staatsstraße Neuschwetzingen – Lichtenheim auf Höhe des DMK-Kiesweihers und Staatsstraße Zeller Kreuzung – Bergheim auf Höhe der Staustufe Bergheim.

Natürlich verendende Tiere werden nur selten gefunden und erscheinen deshalb nur untergeordnet in der Statistik.

5 schwerverletzte Biber, die von Bürgern gefunden und gemeldet wurden, mussten zudem im Jahr 2013 durch einen Gnadenschuss von ihren Leiden erlöst werden.

(18)

Karte: im Landkreis gemeldete Totfunde 2013

Im Vergleich zu den Vorjahren ist seit 2010 ein deutlicher Anstieg an Biber-Totfunden zu verzeichnen. Dies ist hauptsächlich auf die Optimierung des Meldewesens Ende 2009 zurückzuführen. Beteiligt bei der Meldung sind die Polizei, die Tiefbauverwaltung des Landkreises, die Straßenmeisterei Neuburg sowie die Biberberater. Tot aufgefundene Biber werden ordnungsgemäß beseitigt.

(19)

18 Totfunde von Bibern 2002 bis 2013

8

2

5 6

3

13

5

14

25

29

21

28

0 5 10 15 20 25 30 35

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Werden die Abfangzahlen und die Totfunde entlang von Straßen (Kollision) addiert, erhält man die Anzahl an Bibern, um die die Biberpopulation im Landkreis mindestens jedes Jahr durch den Faktor Mensch dezimiert wird (vermutlich ist von mehr Verkehrsopfern auszugehen, als bekannt und gemeldet sind):

Biberverluste durch Abfang (magenta) und Totfund (lila) 2000 bis 2013

11

19

31

13

20

33

21

29

21 22

18 17

8

2

5

6

3

13

5

14

25

29

21

28

0 10 20 30 40 50 60

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

(20)

3.6 Kosten des Bibermanagements im Landkreis

Durch das Bibermanagement entstanden dem Landkreis 2013 Kosten, die im Folgenden aufgeführt werden. Da der Freistaat Bayern hier i.d.R. keine Förderung gewährt, trägt der Landkreis die Ausgaben in vollem Umfang:

 Aufwandsentschädigung Biberberater, Töten / Zerwirken der Biber: 13.800,24 €

 Ausgaben für Präventionsmaterial, Fallen (nur Eigenanteil!): 328,44 €

 Öffentlichkeitsarbeit (Bürgerbeteiligung, Information etc.): 00,00 €

 Dienstbesprechungen, Teilnahmegebühr für Biberberater 377,70 € für Fortbildung

 Spenden: - 215,00 €

GESAMT-AUSGABEN: 14.291,38 €

Dass sich der finanzielle Aufwand lohnt, zeigt die Tatsache, dass der Landkreis im bayernweiten Vergleich im Bibermanagement einzigartig gut aufgestellt ist und sich immer wieder andere Landkreise nach dem Bibermanagement in Neuburg-Schrobenhausen erkundigen. Auch geht es im Landkreis bei Konfliktfällen meist sachlich zu; verhärtete Fronten zwischen Behörde und Betroffenen existieren kaum (was auch an den zeitnahen Ortseinsichten liegt); und auch die Naturschutzverbände stehen hinter dem Bibermanagement des Landkreises.

(21)

20 4 Ausblick Bibermanagement 2013

4.1 Projekt-Antragstellung für das Pilotprojekt „interkommunales Bibermanagement in der Region 10“

Wie unter Punkt 1.3 bereits erläutert, plant der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Zusammenarbeit mit den übrigen Gebietskörperschaften der Region 10 eine Projekt- Antragstellung für das Pilotprojekt „interkommunales Bibermanagement in der Region 10“.

In dem Pilotprojekt sollen Formen der Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen erarbeitet sowie Vorzeige-Projekte und gute Vollzugs-Praktiken einzelner Landkreise auf die gesamte Region übertragen werden. Zudem soll Abhilfe geschaffen werden bei Problemen im Bibermanagement, die die ganze Region betreffen. Hierzu gehört auch die Forderung, zusätzliches Personal für dieses interkommunale Bibermanagement zu erhalten und den Biberfang in der Region zu optimieren.

Die Projekt-Antragstellung ist für den Monat März geplant. Eine Rückmeldung des Ministeriums wird bis Mitte des Jahres erwartet. Wird der Projekt-Antrag genehmigt, kann mit dem Projekt noch im Jahr 2014 begonnen werden.

4.2 Schulung „Umweltbildung zum Thema Biber mit Kindern“

Da einige Biberberater im Landkreis ehrenamtlich Führungen für Kinder anbieten, zum Beispiel im Rahmen des Ferienprogramms, und eine gute Information schon der Kleinsten wichtig ist, ist für das Jahr 2014 eine Schulung „Umweltbildung zum Thema Biber mit Kindern“ geplant. Diese Schulung wird eintägig am Haus im Moos abgehalten werden und wird nicht nur den Biberberatern des Landkreises, sondern auch anderen Interessierten offen stehen.

Ziel ist es, die Kinder spielerisch mit der Tierart Biber vertraut zu machen und über seine Lebensweise aufzuklären.

(22)

Anhang

Liste der Biberberater im Landkreis (Stand Dezember 2013)

Zuständigkeitsbereich südlicher Landkreis:

Aresing: Konrad Engl Tel: 08445 – 1268 Gachenbach: Georg Märkl Tel: 0176 – 403 11 295

Xaver Felbermeir Tel: 08259 – 16 25 Schrobenhausen: Jakob Grepmair Tel: 0160 – 358 11 29 Waidhofen: Alois Lebmeier Tel: 08443 – 289 Langenmosen: Josef Felbermeir Tel: 08433 – 14 16

Zuständigkeitsbereich Neuburg mit Umland:

Neuburg: Klaus Renner Tel: 0163 - 505 70 04 Rohrenfels: Michael Pallmann Tel: 08431 – 44 057 Bergheim: Jakob Ettenreich Tel: 08431 – 77 93 Oberhausen: Dieter Burgard Tel: 0170 – 18 41 074

Zuständigkeitsbereich nordwestlicher Landkreis:

Burgheim: Dietmar Kluger Tel: 08434 – 82 83 Ehekirchen: Dirk Forchert Tel: 0173 – 18 33 406 Rennertshofen: Thomas Kaeuffer Tel.: 0177 – 622 80 44

Zuständigkeitsbereich Donaumoos:

Karlshuld: Reimund Walter Tel: 01577 – 78 03 008 Weichering: Peter Jannetti Tel: 08454 – 13 96 Katrin Jannetti Tel: 08454 – 13 96 Königsmoos: Manfred Härtl Tel: 08433 – 15 59 Berg im Gau: Michael Finkenzeller Tel: 0171 – 702 69 82

Zuständigkeitsbereich östliches Donaumoos:

Biberberater:

Josef Schweiger Tel: 08450 - 1736

Biberberater nach Gemeinden:

Karlskron: Gerhard Beil Tel: 08453 – 10 58 Brunnen: Josef Schmidberger Tel: 0175 – 58 79 630

Josef Schreyer Tel: 0175 – 40 21 138

(23)

22 Photos der Biberberater im Landkreis:

Aresing: Konrad Engl Bergheim: Jakob Ettenreich Berg im Gau: Michael Finkenzeller

Burgheim: Dietmar Kluger Brunnen: Josef Schmidberger Brunnen: Josef Schreyer

Ehekirchen: Dirk Forchert Gachenbach: Xaver Felbermeir Gachenbach: Georg Märkl

Karlshuld: Reimund Walter Karlskron: Gerhard Beil Königsmoos: Manfred Härtl

(24)

Langenm.: Josef Felbermeir Oberhausen: Dieter Burgard Rennertsh.: Thomas Kaeuffer

Rohrenfels: Michael Pallmann Schrobenh.: Jakob Grepmair Waidhofen: Alois Lebmeier

Weichering: Katrin Jannetti Weichering: Peter Jannetti

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Und täglich nagt der Biber

Biber verursacht Schädenam Weiherhölzl Edelshausen: Einige junge Bäume wurden teilweise gefällt oder ausgewachsene Bäume von Was- serbewohnern angenagt. Die Pächter des Weihers setzten sich mit Biberberater Jakob Grepmair in Halsbach in Verbindung und bekamen ei- nige gute Ratschläge mit auf den Weg. Danach wurden einzelne Bäume mit einer Manschette aus Maschendraht geschützt, damit der Biber

nicht noch größeren Schaden verursacht. Foto: Schedlbauer

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Ringen um Akzeptanz und Koexistenz

Bibermanagement des Landkreises genießt bayernweit einen guten Ruf – 2012 wurden 18 Tiere gefangen

Von K. P. Frank

Neuburg (DK) Der Biber hat sich im Landkreis Neuburg-Schro- benhausen einen festen Platz erkämpft. Nun gilt es, die An- sprüche von Mensch und Nager unter einen Hut zu bringen. Ziel der Biberberatung sind Akzep- tanz und Koexistenz gleicher- maßen.

Als die letzten Exemplare des Großnagers 1867 von der bay- erischen Bühne abtraten, hätte wohl niemand ein so erfolgrei- ches Comeback vorherzusagen gewagt. Doch es ist geglückt.

1966, also knapp 100 Jahre spä- ter, wurden die ersten Tiere im Freistaat in Freiheit gesetzt.

2010 konnten allein im Land- kreis Neuburg-Schrobenhau- sen 109 Reviere kartiert wer- den, die der Wasserbaumeister wieder besiedelt hatte. Bay- ernweit dürften es 12 000 Tiere sein, die sich in Flüssen und Bä- chen tummeln,

Bäume fällen, Biotope anlegen, Artenvielfalt be- wirken und großräumig be- trachtet auch Hochwasser- schutz betrei- ben. Die Aktivi-

täten der Tiere kollidieren lei- der oft mit den Interessen der Menschen. Land- und Forst- wirte beklagen die Fällarbeiten oder wünschen den Biber zum Teufel, wenn sie mit ihren schweren Maschinen in einen Bau oder Tunnel einbrechen.

Die Landkreisverwaltung in Neuburg hat darauf reagiert und ein Bibermanagement instal-

meinde soll möglichst rasch zur Stelle sein und sich der Prob- leme mit Rat und Tat anneh- men. Das kann bis zum Ab- fangen der Tiere gehen. So wur- den im vergangenen Jahr 26 Fanggenehmigungen ausge- stellt, 18 Tiere wurden tat- sächlich erwischt. 2011 waren es noch 33. Zählt man die Tot- funde dazu, in der Regel nach Verkehrsunfällen, wurde die Population im Landkreis 2012 um 39 Tiere dezimiert, 2011 mussten 51 Biber ihre Leben lassen.

Vorbei sind die Zeiten, in de- nen Meister Bockert vom be- nachbarten Ausland gerne auf- genommen wurde. Die Popu- lationen haben überall ihre Ei- gendynamik entwickelt, Ver- mittlungen sind nicht mehr ge- fragt. Wer in eine der Lebend- fallen gerät, wird in der Auf- fangstation in Karlshuld getö- tet.

Die finale Lösung mit Pulver und Blei ist al- lerdings die Ausnahme.

Meist geht es darum, Schä- den zu regulie- ren. Schroben- hausen meldete 2012 15 Fälle, Rennertshofen 12, in den anderen Gemeinden wurde der Biber weniger häufig aktenkundig.

Was Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen betrifft, sie werden ersetzt. Al- lerdings nicht zu hundert Pro- zent. Künftig werden es maxi- mal 80 Prozent sein. Hinter- grund der Limitierung ist die Einschätzung der Europäi-

ter Marcel Huber gewandt, die Entschädigungspraxis im Sinne der Betroffenen zu überdenken und gleichzeitig den Verwal- tungsaufwand zu reduzieren.

Der Minister teilte daraufhin im Mai 2012 mit, das EU-Recht ha- be Vorrang. Es bleibt also bei der 80-Prozent-Deckelung.

Die gemeldeten und aner- kannten Schäden aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beliefen sich 2012 auf insge- samt 8477 Euro. Mit 3865 Euro sind die Schäden, die an Ma- schinen entstanden, der dicks- te Brocken. Fraßschäden be- liefen sich auf insgesamt nur 1375 Euro. Der Rest entfällt auf Unterminierungen und Ver- nässung.

Problematisch für die Biber-

letzte sich. Nachdem dies aber keinen „Eingriff in die Exis- tenzgrundlage“ des Freizeit- kutschers darstellte, wurde ei- ne Schadensregulierung abge- lehnt. Da half auch keine Peti- tion im Landtag.

Buchstäblich in die (Biber-) Röhre schauen auch die Ge- meinden und Wasserverbände.

Auch sie bekommen nichts aus dem Entschädigungstopf, der 2012 landesweit auf 450 000 Eu- ro aufgestockt wurde. Zehn Ge- meinden im Landkreis melde- ten insgesamt rund 22 000 Euro Schaden an, die Wasserver- bände weitere 7458 Euro. Der staatliche Forstbetrieb Kais- heim, der reichlich Wald im Landkreis bewirtschaftet, schätzt seinen „Schaden“ auf

Gewässern je 20 Meter breite Streifen.

Landkreisverwaltung und Untere Naturschutzbehörde haben das Bibermanagement in den vergangenen Jahren opti- miert. Um die Akzeptanz aus- zuloten, wurden Kommunen und Geschädigte befragt. Dabei gab es überwiegend gute No- ten für die Berater. Die arbei- ten gerade an einer neuen Kar- tierung der Biberreviere. Ende März dürfte Klarheit darüber herrschen, wo der Großnager aktuell residiert und um wie viele Tiere es sich insgesamt handelt.

Das Bibermanagement kos- tet. 2012 zahlte der Landkreis an Aufwandsentschädigungen für die Berater, für Fortbildun-

hörde, die den Biberbericht 2012 erstellt hat. So gehe es „bei Konfliktfällen meist sachlich zu, verhärtete Fronten zwischen Behörden und Betroffenen existieren kaum, und auch die Naturschutzverbände stehen hinter dem Bibermanagement des Landkreises“.

Der Status quo mag erfreu- lich sein, doch Landrat Roland Weigert und seine Behörde wollen mehr. So soll die Be- völkerung besser über positive wie negative Folgen des Biber- lebens informiert werden. Des- halb wird heuer ein Konzept er- arbeitet, wie sich Untere Na- turschutzbehörde, die Um- weltbildungsstätte Haus im Moos, das Aueninformations- zentrum in Schloss Grünau und Sieht es gelassen: Der Biber.Die Tiere haben der letzten Erhebung nach 109 Reviere im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen besiedelt. Wäh- rend sie Bäume fällen, Röhren graben und ihre Burgen anlegen, arbeiten Landrat und Untere Naturschutzbehörde an einer friedlichen Ko-

existenz mit den Menschen. Foto: oh

„Verhärtete Fronten zwischen Behörden und Betroffenen existieren kaum.“

Melanie Winter

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16.11.2013

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