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URN-POLICY des Österreichischen Bibliothekenverbundes

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Academic year: 2022

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URN-POLICY

des Österreichischen Bibliothekenverbundes

20.03.2017

WWW.OBVSG.AT

(2)

2 INHALT

1 PRÄAMBEL 3

2 DEFINITIONEN 3

2.1. NUTZEN EINER URN 4

2.2. STRUKTUR EINER URN 4

2.2.1 STRUKTUR DER URN IN ÖSTERREICH 5

3 URN-VERGABE 6

3.1. GRUNDSÄTZE DER URN-VERGABE (URN:NBN:AT) 6

3.2. VERGABE VON URN-UNTERNAMENSRÄUMEN (URN:NBN:AT) 8

3.3. IDENTIFIKATIONSNUMMER (NISS) 8

4 LEISTUNGEN DER OBVSG 9

4.1. URN-RESOLVING 9

5 LEISTUNGEN DER TEILNEHMENDEN INSTITUTIONEN 9

(3)

3 PRÄAMBEL

PRÄAMBEL

Die folgende Policy versteht sich als Charta, die eine grundlegende Definition über die Vergabe und Verwendung von URNs in dem für den Namensraum urn:nbn:at gültigen Regeln vorgibt. Im Folgenden werden als URN ausschließlich URNs in diesem Namensraum verstanden. Die Policy wird von den teilnehmenden Institutionen als Voraussetzung für die Teilnahme am URN- Resolving Dienst der OBVSG als verbindlich betrachtet.

Jede am URN-Dienst der OBVSG teilnehmende Institution ist angehalten, verbindliche Richtlinien zu definieren, welche der an der Institution archivierten Objekte sich für URNs qualifizieren. Prinzipiell muss dabei das Ziel der langfristigen Verfügbarkeit der digitalen Objekte im Zentrum stehen. Die teilnehmenden Institutionen verpflichten sich, diesbezügliche Ressourcen (Personal, Infrastruktur) zur Verfügung zu stellen.

DEFINITIONEN

Eine NBN-URN ist eine für bibliographische Zwecke verwendete URN. Diese werden auf jeweils nationaler Ebene von der hierfür zuständigen Stelle verwaltet und kann bestehende

Bezeichner und neu vergebene Bezeichner integrieren. https://www.ietf.org/rfc/rfc3188.txt.

Eine URN (Uniform Resource Name) ist ein Persistent Identifier zur standortunabhängigen Identifizierung von Objekten. Der Uniform Resource Name (URN) ist ein 1997 etablierter Standard zur Adressierung von Objekten. Dieser setzt eine institutionelle

(Selbst-)Verpflichtung zur persistenten, standortunabhängigen Identifizierung der

Ressourcen voraus. URNs wurden mit dem Ziel konzipiert, die Kosten für die Bereitstellung von Gateways, die Wartung von Metadaten, sowie die Nutzung von URNs durch die Gewährleistung stabiler Referenzen so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wurde in Standards festgelegt, wie bereits existierende oder angewendete Namensräume bzw. Nummernsysteme in das URN-Schema sowie die gängigen Protokolle wie z.B. HTTP (Hypertext Transfer Protocol) oder Schemas wie z.B. URLs integriert werden können.

Eine URI ist ein Uniform Resource Identifier und formal und strukturell die Basis für daraus abgeleitete Standards, wie URL oder URN. Definierte Rahmenbedingungen, wie z.B. die Verwendung möglicher Zeichen gelten auch für die URN.

Der URN als Standard wird von der URN-Working Group der Internet Engineering Task Force (IETF) kontrolliert, die organisatorisch in die Internet Assigned Numbering Authority (IANA) eingegliedert ist. Sie ist für die Erarbeitung und Veröffentlichung der entsprechenden Standards in Form von "Request for Comments" (RFCs) zuständig. Diese umfassen die folgenden Bereiche:

• URN-Syntax (RFC 2141),

• Funktionale Anforderungen an URNs (RFC 1737),

• Registrierung von URN-Namensräumen (RFC 3406),

• Nutzung bestehender bibliographischer Bezeichner als URN (RFC 2288, 3187, 3188)

• URN-Auflösungsverfahren (RFCs 3401, 3402, 3403, 3404).

Eine URN verweist auf mindestens eine URL, über welche ein Objekt adressiert wird. Eine URN kann auch mehrere Kopien desselben Objekts, also URLs verwalten sowie unterschiedliche Präsentationsformate der Objekte.

Im Rahmen des URN-Managements im OBV wird unter dem Begriff "digitales Objekt" eine eigenständige intellektuelle Einheit verstanden. Die kleinste Einheit des digitalen Objekts ist über einen im Internet allgemein verwendbaren Zugriffsmechanismus wie z.B. die URL

(4)

4 DEFINITIONEN

adressierbar. Dies kann z.B. der Datenstrom des eigentlichen Objekts sein (zB ein TIFF) oder eine Seite, die (auf) das Objekt zeigt (z.B. Viewer, Frontpage, nicht jedoch Katalogeintrag).

Nutzen einer URN

• Dauerhafter Zugriff auf ein Objekt: Dieser wird durch Langzeitarchivierung der Objekte sowie durch die technische Stabilität des URN-Dienstes gewährleistet.

• Eindeutige Identifikation des Objekts

• Immer aktuelle Links

• Keine manuellen Änderungen an den Links im Bibliothekskatalog

• Die Konfiguration des Resolvers stellt sicher, dass bei Fehlschlagen einer Auflösung auf eine eventuell vorhandene Kopie des Objekts oder eine “Splash-Page” (“Objekt nicht mehr vorhanden”) zurückgegriffen wird.

• eine URN kann auf mehrere URLs verweisen: Dadurch kann auf unterschiedliche Manifestationen eines Objekts mittels einer URN verwiesen werden (zB

unterschiedliche Formate für Archiv- und Präsentationsobjekt)

Struktur einer URN

URNs bestehen aus mehreren hierarchisch aufgebauten Teilbereichen. Dazu zählen der

Namensraum (Namespace, NID), der sich aus mehreren untergeordneten Unternamensräumen (Subnamespaces, SNID) zusammensetzen kann, sowie der Namensraumbezeichner

(Namespace Specific String, NISS). Das folgende Beispiel zeigt die allgemeine Struktur einer URN:

urn:nbn:at:[SNID]-[NISS]

urn:nbn:at:[SNID]:[SNID]-[NISS]

• Präfix: urn

• NID Namespace Identifier: nbn:at

• SNID Subnamespace Identifier (spezifischer Geltungsbereich)

• Suffix: NISS Namespace Specific String (Objektbezeichnung + Prüfziffer) Die Identifikationsnummer (NISS) kann eine fortlaufende Nummer oder eindeutige

Produktionsnummer sein. Sie muss keine feste Anzahl von Stellen aufweisen, sondern kann sukzessive je nach Bedarf ausgebaut werden.

Als eindeutige Identifikationsnummer verwendet der OBV für die zentrale Vergabe eine fortlaufende Nummer gefolgt von einer Prüfziffer.

Innerhalb der URNs sind sowohl die Integration bereits bestehender Nummernsysteme (z.B.

ISBN) als auch institutionsgebundene Nummernsysteme auf regionaler oder internationaler Ebene als Namensräume möglich. Ein solcher registrierter Namensraum ist auch urn:nbn (die

"National Bibliography Number" als URN).

(5)

5 DEFINITIONEN

Struktur der URN in Österreich

Die folgende Erläuterung bezieht sich auf Beispiele aus dem Namensraum urn:nbn:at, für den die OBVSG verantwortlich ist.

Beispiele:

urn:nbn:at:at-ubw:1-29038.50227.163765-2 urn:nbn:at:at-ubg:3-1009

Die Bestandteile der Beispiele und ihre Bedeutung:

Teilbereich Bedeutung Anmerkung

urn Uniform Resource

Name

fix

nbn National

Bibliography Number

fix

URN Namensräume:

http://www.iana.org/assignments/urn- namespaces/urn-namespaces.xml

at Landeskennzeichnun

g

fix

at-ubw SNID at-ubw = ISIL der Universität Wien -

Bibliotheks- und Archivwesen Alle österreichischen ISIL

Bibliothekssigel: http://aleph21-prod- acc.obvsg.at/F/?func=find-

b&find_code=ISIL&request=AT*&local_b ase=acc09

Bibliotheksigel - Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothekssi gel#ISIL

1 bzw. 3 Unter-

Unternamensraum

1: Hochschulschriften 3: OA-Publikationen 29038.50227.163765-2

bzw. 1009

Identifikationsnumm er

Eindeutige Nummer des Dokuments innerhalb der Vergabestelle

(6)

6 DEFINITIONEN

2 bzw. 9 Prüfziffer Wird automatisch durch einen

Algorithmus ermittelt Berechnung der Prüfziffer:

https://resolver.obvsg.at/RestAPI/check sum/

http://nbn-

resolving.de/nbnpruefziffer.php Weitere Erläuterungen:

http://www.persistent-identifier.de/?

link=316 Beispielaufruf von urn:nbn:at:at-ubg:3-1009 über den Browser:

https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:at-ubg:3-1009

URN-VERGABE

Die OBVSG ist verantwortlich für die Regelung der URN-Vergabe im Namensraum urn:nbn:at.

URNs können von jeder berechtigten Institution vergeben werden. Die Registrierung der vergebenen URNs erfolgt für den Namensraum urn:nbn:at zentral über die OBVSG. Die Vergabe des Namensraumes "nbn:at" wird von der Nationalbibliothek an die OBVSG

übertragen (Anm.: urn:nbn kann per definitionem nur von einer Nationalbibliothek vergeben werden).

Grundsätze der URN-Vergabe (urn:nbn:at)

1. URNs dürfen nur innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs der SNID (z.B.urn:nbn:at:at-ubw) für digitale Objekte vergeben werden.

2. URNs werden erst gültig, nachdem sie mit den zugehörigen URLs dem Resolver der OBVSG bekannt gemacht wurden.

3. Die URN zu einem digitalen Objekt muss in einem öffentlich zugänglichen Portal (zB Bibliothekskatalog, Repository) angezeigt werden.

4. Die URN wird für das digitale Objekt und nicht für die bibliografische Beschreibung vergeben.

5. Eine URN kann nur für eine eigenstehende intellektuelle Einheit vergeben werden (z.B. ein Aufsatz, ein Artikel, eine Monografie). Siehe Punkt 13.

6. Eine bestehende URN darf keinesfalls für ein anderes Objekt (wieder)verwendet werden.

7. Für ein digitales Objekt darf nur eine URN aus dem Namensraum "nbn:at" vergeben werden.

(7)

7 URN-VERGABE

8. Die Verwendung einer Prüfziffer zur Konsistenzprüfung der Nummer ist erforderlich. Als Prüfalgorithmus wird der unter http://www.persistent-identifier.de/?link=316

beschriebene Algorithmus verwendet.

9. Eine URN wird auch vergeben, wenn das digitale Objekt bereits eine DOI (Digital Object Identifier) oder einen anderen Persistent Identifier hat.

10. Sofern ein digitales Objekt bereits eine urn:nbn:at hat, muss diese von jeder weiteren Institution, die auf das Objekt verweist, weiterverwendet werden.

11. Die registrierten URLs hinter einer URN müssen von der jeweilig verantwortlichen

Institution gepflegt werden. Die OBVSG behält sich vor, URLs automatisiert zu prüfen und ggf. zu öffnen.

12. Eine URN kann auf mehrere URLs verweisen, wenn diese verschiedene Kopien oder unterschiedliche Präsentationen des gleichen Objekts beinhalten. Z.B. Verweis auf die bibliografische Beschreibung (Frontpage) des digitalen Objekts und/oder Verweis auf digitale Manifestationen des Objekts .

13. URNs werden für adressierbare Gesamt- und/oder Teilobjekte vergeben. Hinweis:

Fragmente können über den URN-Resolver und entsprechend konfigurierte Systeme über eine Einzelne URN mit einem Fragment-Identifier erreicht werden.

https://tools.ietf.org/html/draft-ietf-urnbis-rfc2141bis-urn-18

14. URN-Vergabe bei Online-Zeitschriften:

Nach den Grundsätzen für die URN-Vergabe können URNs sowohl für ein Gesamtobjekt als auch für ein Teilobjekt vergeben werden:

• auf der Ebene der Zeitschrift

• auf der Ebene der Zeitschriftennummer

• auf der Ebene des Artikels

15. Objekte, für die URNs aus dem Österreichischen Namensraum "urn:nbn:at" vergeben werden können, sind zum Beispiel: Online-Hochschulschriften, Online-Publikationen von Verlagen und verlegenden Stellen, Digitalisate, Online-Zeitschriften, digitale Nachlässe etc.

16. Die digitalen Objekte werden mit der Perspektive auf Langzeitarchivierung verwaltet.

17. Werden digitale Objekte nicht dauerhaft archiviert, besteht das Risiko, dass die hinter einer URN registrierten URLs permanent inaktiv werden können. In diesem Fall meldet der Resolver, dass die URN ungültig ist. Die ungültige URN darf nie für ein neues digitales Objekt wieder verwendet werden.

18. Werden die digitalen Objekte nachweislich inhaltlich verändert, muss eine neue URN

(8)

8 URN-VERGABE

vergeben werden. Eine Veränderung der bibliografischen Beschreibung des digitalen Objekts hat keine Auswirkungen auf die URN. Es obliegt der teilnehmenden Institution zu definieren, was eine inhaltliche Änderung des Objekts bedingt. Als Grundsatz hierfür kann folgende Leitlinie dienen: ist die Änderung geeignet, bestehende Zitationen ungültig zu machen, wird eine neue URN vergeben.

19. URN Vergabe bei Formatmigrationen

Das digitale Originalobjekt erhält eine URN, davon migrierte Versionen erhalten keine neue URN. Die URL der migrierten Version kann zur bestehenden URN registriert werden.

Vergabe von URN-Unternamensräumen (urn:nbn:at)

1. Die Vergabe eines URN-Unternamensraumes erfolgt durch die OBVSG. URN-

Vergabestellen werden wenn möglich durch ein Sigel definiert. Als Identifikationsnummer wird die ISIL verwendet. Bsp.: urn:nbn:at:[ISIL-Sigel]-[NISS]

2. Zur Vergabe der URN-Unternamensräume werden die bestehenden Bibliothekssigel laut ISIL verwendet. Die Liste der ISIL-Sigel werden von der OBVSG verwaltet.

3. Beim URN-Unternamensraum (SNID) dürfen nur Kleinbuchstaben und keine Sonderzeichen verwendet werden. Das Trennzeichen nach der SNID muss - sein. Im nachfolgenden Teil (NISS) ist die Verwendung von Klein- und Grossbuchstaben und der 6 Sonderzeichen -:_/.+

erlaubt (zu bevorzugen ist -).

4. Die Vergabe eines URN-Unter-Unternamensraumes liegt in der Verantwortung der berechtigten Institution. Bewährt hat sich die folgende Syntax: urn:nbn:at:[ISIL-Sigel]:

[Sigel-UnterUnternamensraum]-[Identifikationsnummer][Prüfziffer]

5. Der von der Institution gewählte Unter-Unternamensraum muss mit ":" vom

Unternamensraum getrennt sein. Er muss der OBVSG bekannt gegeben werden. Bei der Vergabe eines Unter-Unternamensraumes dürfen keine Sonderzeichen/Leerzeichen etc.

verwendet werden.

Identifikationsnummer (NISS)

Definition: Die Identifikationsnummer (NISS) kann eine fortlaufende Nummer oder eindeutige Produktionsnummer sein. Sie muss keine feste Anzahl von Stellen aufweisen, sondern kann sukzessive je nach Bedarf ausgebaut werden.

Als eindeutige Identifikationsnummer verwendet der OBV eine fortlaufende Nummer gefolgt von einer Prüfziffer.

Sinn der Identifikationsnummer ist, dass sie zusammen mit den Namensräumen etc. für eine weltweit eindeutige und dauerhafte Identifikation einer elektronischen Publikation sorgt.

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9 LEISTUNGEN DER OBVSG

LEISTUNGEN DER OBVSG

Folgende Dienstleistungen werden von der OBVSG im Rahmen des URN-Managements übernommen:

● Schnittstellen zur URN-Registrierung nach deren Veröffentlichung (Rest-API)

● Schnittstellen zur Aktualisierung von URLs

● Konfigurierbares URN-Resolving

● Technische Infrastruktur

URN-Resolving

Wird nur eine URL zu einem URN registriert, wird diese URL vom Resolver ausgewiesen. Bei Verwaltung mehrerer URLs zu einer URN ist das Standardverhalten des Resolvers die Weiterleitung zu der für den jeweiligen URN registrierten URL mit der höchsten Priorität.

Dazu wird die URL bestimmt, welche standardmäßig als Antwort auf eine URN-Anfrage ausgewiesen wird. Dies kann z.B. die URL des Volltextes in einem bestimmten Format wie PDF sein oder eine Frontpage-URLmit einer Metabeschreibung des Objektes. Falls diese URL vorübergehend oder dauerhaft nicht erreichbar ist, wird automatisch auf die URL mit der nächst niedrigeren Priorität verwiesen. Dieses Verhalten kann durch die Institution, die für einen Unternamensraum verantwortlich ist, definiert werden.

Weiterführende Informationen zum Resolver werden von der OBVSG zur Verfügung gestellt.

(https://www.obvsg.at/services/urn-resolver/ bzw. auf Anfrage)

LEISTUNGEN DER TEILNEHMENDEN INSTITUTIONEN

Jede für einen Unternamensraum verantwortliche Institution legt die jeweils spezifischen Regeln zur URN Vergabe im Einklang mit der vorliegenden Policy fest. Die

Institutionsspezifische Policy wird öffentlich über die Homepage der Institution zugänglich gemacht. Inhaltlich werden u.a. folgende Punkte festgehalten:

● Festlegung der URN-Standardauflösung, d.h. auf welches Objekt standardmäßig verwiesen wird

● Informationen, ob eine URN auf eine oder mehrere URLs verweist

● Information, ob URNs vergeben werden für

○ Gesamt- bzw. Teilobjekte,

○ neue Versionen eines Objektes

● Information, ob eine Authentizitätsprüfung (zB anhand einer Prüfsumme oder digitale Signatur) der Objekte stattfindet.

Die teilnehmende Institution hat die oben angesprochene Verfügbarkeit der digitalen Objekte in geeigneter Weise zu gewährleisten.

Referenzen

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