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Dezember 2020

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Academic year: 2022

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(1)ht ric Be er ch tis tis Sta Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe und Bauträger. 10. mm. er:. 3E 20. 1. Umsatz, Tätige Personen, Auftragseingang und Auftragsbestand im Baugewerbe. 11 1122. 20. 20. Be. ste. llnu. Dezember 2020. https://statistik.sachsen-anhalt.de E II, E III m-12/20. 9. 8. 7. 6. 5. 4. 3. 2. 1.

(2) Veröffentlichungen im Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt Im Monat Februar 2021 erschienen Bestell-Nr.. Herausgabemonat März 2021. Statistisches Monatsheft 02/2020. 5,50. 3 E 1 02. E I m-12/2020. Tätige Personen, Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden Dezember 2020: vorläufige Ergebnisse Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen. 5,00. 3 E 4 01. E IV j/19. Energie- und Wasserversorgung Jahr 2019. 5,00. 3 G 1 01. G I m-10/2020. Entwicklung von Umsatz und Beschäftigten im Einzelhandel vorläufige Ergebnisse Oktober 2020. 2,00. Entwicklung von Umsatz und Beschäftigten im Kraftfahrzeughandel vorläufige Ergebnisse September 2020. 2,00. Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität August 2020, Januar bis August 2020: vorläufige Ergebnisse. 6,00. Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität September 2020, Januar bis September 2020: vorläufige Ergebnisse. 6,00. Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr, Beherbergungskapazität Oktober 2020, Januar bis Oktober 2020, Sommerhalbjahr 2020: vorläufige Ergebnisse. 7,50. Entwicklung von Umsatz und Beschäftigten im Gastgewerbe vorläufige Ergebnisse Oktober 2020. 2,00. Dezernat Verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Bau, Energie Herr Dr. Lehmann Telefon: 0345 2318-305. 3 G 4 01. Pressesprecherin/Dezernatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit:. 3 G 4 01. 3 G 4 01. G I m-9/2020. G IV m-8/2020. G IV m-9/2020. G IV m-10/2020. Informations- und Auskunftsdienst: Frau Hannemann Telefon: Frau Heyl Telefon: Frau Booch Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Twitter:. 0345 2318-777 0345 2318-716 0345 2318-715 0345 2318-913 info@stala.mi.sachsen-anhalt.de https://statistik.sachsen-anhalt.de @StatistikLSA. Vertrieb: Telefon: 0345 2318-718 E-Mail: shop@stala.mi.sachsen-anhalt.de Bibliothek und Merseburger Straße 2 Besucherdienst: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Telefon: 0345 2318-714 E-Mail: bibliothek@stala.mi.sachsen-anhalt.de Schriftliche Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Bestellungen an: Öffentlichkeitsarbeit Postfach 20 11 56 06012 Halle (Saale) Herausgeber: ©. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) 2021 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.. Bezug: . Preis: 2,50 Euro - Bestell-Nr.: 3E201 kostenfrei als PDF-Datei verfügbar - Bestell-Nr.: 6E201. Foto: Pixabay.com/annca. Preis Print (in EUR). Z. 3 G 1 03. Telefon: 0345 2318-702. Titel. 1 Z 0 03. Inhaltliche Verantwortung:. Frau Richter-Grünewald . Kennziffer/Periodizität. 3 G 4 02. G IV m-10/2020. 3 H 1 01. H I m-8/2020. Straßenverkehrsunfälle August 2020. 6,00. 3 H 1 01. H I m-9/2020. Straßenverkehrsunfälle September 2020. 6,00. 3 H 1 05. H I vj-3/2020. Fahrgäste und Beförderungsleistungen im Schienennahverkehr und im gewerblichen Omnibuslinienverkehr III. Quartal 2020. 1,50. 3 H 2 01. H II m-3/2020. Binnenschifffahrt März 2020. 4,00. 3 H 2 01. H II m-4/2020. Binnenschifffahrt April 2020. 4,00. 3 M 1 02. M I vj-4/2020. Preisindizes für Bauwerke November 2020. 3,00. Alle Veröffentlichungen stehen kostenfrei als PDF-Datei zum Download unter https://statistik.sachsen-anhalt.de zur Verfügung. Bei einer Bestellung ersetzen Sie bitte die erste Stelle der Bestellnummer durch eine „6“..

(3) Statistischer Bericht. Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe und Bauträger Umsatz, Tätige Personen, Auftragseingang und Auftragsbestand im Baugewerbe Dezember 2020. Land Sachsen-Anhalt.

(4) Inhaltsverzeichnis. Seite Vorbemerkungen. 3. Grafiken. 5. 1.. Bauhauptgewerbe. 6. 1.1. Betriebe, Tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden sowie baugewerblicher Umsatz (Betriebe mit 20 und mehr tätigen Personen). 1.2. 6. Betriebe, Tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden sowie Umsatz nach Wirtschaftszweigen im Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2020. 1.3. 7. Betriebe, Tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden sowie baugewerblicher Umsatz nach Kreisen im Monat Dezember 2020. 8. 1.4. Wertindex der Auftragseingänge (Jahr 2015 = 100). 9. 1.5. Wertindex des Auftragsbestandes (Jahr 2015 = 100). 9. 1.6. Wertindex der Auftragseingänge (Jahr 2015 = 100) - Fortschreibung -. 10. 2.. Ausbaugewerbe und Bauträger. 11. 2.1. Betriebe, Tätige Personen, geleistete Arbeitsstunden, Entgelte sowie Gesamtumsatz nach Wirtschaftszweigen – IV. Quartal 2020. 2.2. 11. Betriebe, Tätige Personen, geleistete Arbeitsstunden, Entgelte sowie Gesamtumsatz nach Kreisen – IV. Quartal 2020. 12.

(5) 3. Vorbemerkungen Im Monatsbericht für Betriebe im Bauhauptgewerbe (einschließlich Baunebengewerbe) bzw. im Vierteljahresbericht für Betriebe im Ausbaugewerbe (einschließlich Bauträger) werden die Ergebnisse der Betriebe im Baugewerbe erfasst. Es werden die Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen sowie Betriebe anderer Wirtschaftsbereiche mit 20 und mehr tätigen Personen einbezogen. Für das Ausbaugewerbe hat sich die Berichtskreisuntergrenze mit dem Berichtsjahr 2018 geändert. Hier erfolgt vorerst eine Heranziehung von Betrieben mit 23 und mehr tätigen Personen. Die Meldung erfolgt für den Betrieb einschließlich der zugehörigen Argen-Anteile. Im Jahr 2008 wurde die Wirtschaftszweigklassifikation 2003 (WZ 2003) durch die neue WZ 2008 ersetzt. Für die Bauberichterstattungen gilt die neue Klassifikation ab dem Berichtsjahr 2009. Die Zuordnung der Betriebe zu Wirtschaftszweigen ist Grundlage zahlreicher Wirtschaftsdaten und ermöglicht Vergleiche auch auf internationaler Ebene. Deshalb muss diese Klassifikation in gewissen zeitlichen Abständen den geänderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. In der WZ 2008 hat sich die Gliederung des Baugewerbes deutlich geändert, außerdem sind die Bauträger dazugekommen. Die Begriffe Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe sollen aber erhalten bleiben. Die Bauträger werden dem Ausbaugewerbe zugeordnet und separat ausgewiesen. Zum Bauhauptgewerbe gehören wirtschaftliche Einheiten, deren Tätigkeit darin besteht, Hochbauten zu errichten (einschließlich Fertigteilbauten), Tiefbauarbeiten auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Entsprechend der WZ 2008 werden dem Bauhauptgewerbe die Zweige 41.2 - Bau von Gebäuden, 42.1 - Bau v. Straßen u. Bahnverkehrsstrecken, 42.2 - Leitungstiefbau u. Kläranlagenbau, 42.9 - Sonstiger Tiefbau, 43.1 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, 43.9 - Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten zugeordnet. Das Ausbaugewerbe und Bauträger fasst verschiedene Wirtschaftszweige zusammen, die im Wesentlichen Einheiten enthalten, die überwiegend Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Es setzt sich aus den Zweigen: 41.1 - Erschließ. v. Grundstücken, Bauträger, 43.2 - Bauinstallation, 43.3 - Sonstiger Ausbau zusammen. Durch diese Abgrenzung der Wirtschaftszweige bleiben die Bereiche Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe in ihrer Gesamtheit vergleichbar. Hinweis: Aus der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe vom Juni 2019 wurde der neue Auskunftspflichtigenkreis ab Januar 2020 für den Monatsbericht im Bauhauptgewerbe nach den bundesweit einheitlich geltenden methodischen Regelungen bestimmt. Für die Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern erfolgt die Berichtskreisänderung aufgrund der Jahreserhebung im Ausbaugewerbe (Betriebe von Unternehmen mit 10 und mehr tätigen Personen) vom Juni 2019 ebenfalls zum Jahreswechsel..

(6) 4 Es gelten folgende Definitionen: Tätige Personen Als Tätige Personen gelten alle im Betrieb Beschäftigten, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen bzw. Betrieb stehen, die im Unternehmen bzw. Betrieb tätigen Inhaber und Mitinhaber sowie die unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen, soweit diese Familienangehörigen mindestens 55 Stunden im Monat im Unternehmen bzw. Betrieb tätig sind. Entgelte Es wird die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) angegeben. Dies versteht sich ohne Arbeitgeberanteile, ohne Beiträge zu Sozialkassen des Baugewerbes, ohne Winterbeschäftigungsumlage, ohne Aufwendungen für betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, ohne Vorruhestandsgelder und ohne Kurzarbeitergeld. Den Entgelten sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften zuzurechnen, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sind. Geleistete Arbeitsstunden Alle von Inhabern, Angestellten, Arbeitern und Auszubildenden auf Baustellen und Bauhöfen tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Arbeitsstunden ohne Stunden für Bürotätigkeit. Umsatz (ohne Umsatzsteuer) Als Umsatz gelten die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet einschließlich Umsätzen aus eigener Subunternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Dazu zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferung oder Leistungen ab 5 000 Euro. Abkürzungen MD = Monatsdurchschnitt o. a. S. = ohne ausgeprägten Schwerpunkt a. n. g. = anderweitig nicht genannt Zeichenerklärung = nichts vorhanden . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll 0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts Anmerkungen: Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufgliederung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit sind in den Erläuterungen sowie in den Tabellenköpfen nur die maskulinen Formen der Bezeichnung von Personen aufgeführt. Sie betreffen somit immer beide Geschlechter. Der Erhebungsbogen zur vorliegenden Statistik ist in der PDF-Ausgabe dieses Berichtes enthalten..

(7) 5 Entwicklung von baugewerblichem Umsatz sowie Entgelten im Bauhauptgewerbe. 2019. 2018. Dez. Nov. Okt. Sep. Aug. Jul. Jun. Mai. Apr. Mär. Feb. Jan. Dez. Nov. Okt. Sep. Aug. Jul. Jun. Mai. Apr. Mär. Feb. Jan. in Mill. EUR. Dez. 350 325 300 275 250 225 200 175 150 125 100 75 50 25 0. 2020. Entgelte. baugewerblicher Umsatz. Entwicklung des baugewerblichen Umsatzes in den Bereichen Hoch- und Tiefbau. 225. in Mill. EUR. 200 175 150 125 100 75 50. 2018. 2020. 2019 Tiefbau. Hochbau. Dez. Nov. Okt. Sep. Aug. Jul. Jun. Mai. Apr. Mär. Feb. Jan. Dez. Nov. Okt. Sep. Aug. Jul. Jun. Mai. Apr. Mär. Feb. Jan. 0. Dez. 25.

(8) 6 1. Bauhauptgewerbe 1.1 Betriebe, Tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden sowie baugewerblicher Umsatz (Betriebe mit 20 und mehr tätigen Personen). Merkmal/Einheit. Betriebe. Dezember 2019. November 2020. Dezember 2020. Januar bis Dez. 20202. Veränderung um % Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019. November 2020. 314. 313. 313. 314. -0,3. -. Tätige Personen insgesamt. 17 157. 17 299. 17 203. 17 209. 0,3. -0,6. Entgelte in 1 000 EUR. 52 845. 60 738. 53 560. 639 866. 1,4. -11,8. Durchschnittsentgelt je Tätige Person in EUR. 3 080. 3 511. 3 113. 37 182. 1,1. -11,3. geleistete Arbeitsstunden Geleistete Arbeitsstunden in 1 000 h. 1 324. 1 953. 1 408. 20 836. 6,4. -27,9. Wohnungsbau. 165. 238. 182. 2 724. 10,3. -23,5. gewerblicher und industrieller Bau Hochbau Tiefbau. 674 227 447. 976 302 674. 714 229 485. 10 531 3 426 7 105. 5,9 0,9 8,5. -26,8 -24,2 - 28,0. öffentlicher und Straßenbau Hochbau Tiefbau davon Straßenbau sonstiger Tiefbau. 485 72 413 270 143. 739 101 638 412 226. 513 77 436 274 162. 7 581 1 071 6 510 4 152 2 358. 5,8 6,9 5,6 1,5 13,3. -30,6 -23,8 -31,7 -33,5 -28,3. 66. 93. 64. 82. -3,0. -31,2. Geleistete Arbeitsstunden je Arbeitstag in 1 000 h. Umsätze Baugewerblicher Umsatz in 1 000 EUR1 Wohnungsbau gewerblicher und industrieller Bau Hochbau Tiefbau öffentlicher und Straßenbau Hochbau Tiefbau davon Straßenbau sonstiger Tiefbau. 274 829. 266 704. 330 843. 2 687 333. 20,4. 24,0. 50 619. 33 619. 71 682. 418 643. 41,6. 113,2. 131 741 38 228 93 513. 115 285 38 719 76 566. 146 388 43 687 102 701. 1 227 063 433 536 793 527. 11,1 14,3 9,8. 27,0 12,8 34,1. 92 469 13 442 79 027 44 024 35 003. 117 800 14 220 103 580 62 499 41 081. 112 773 15 439 97 334 54 517 42 817. 1 041 628 140 675 900 953 527 110 373 843. 22,0 14,9 23,2 23,8 22,3. -4,3 8,6 -6,0 -12,8 4,2. Baugewerblicher Umsatz je Arbeitstag in 1 000 EUR 13 741 12 700 15 038 10 580 9,4 18,4 ________________________________________________________________________________________________________ 1 2. ohne Umsatzsteuer Betriebe und Tätige Personen im Jahresdurchschnitt.

(9) 7 1.2 Betriebe, Tätige Personen, geleistete Arbeitsstunden, Entgelte sowie baugewerblicher Umsatz nach Wirtschaftszweigen im Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2020 Betriebe1 Wirtschaftszweig. Tätige Personen1. Anzahl. 41.20.1 Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau). Geleistete Arbeitsstunden 1 000 h. Baugewerblicher Umsatz. Entgelte. 1 000 EUR. 98. 3 713. 4 397. 126 211. 740 723. -. -. -. -. -. 59. 4 353. 5 296. 167 649. 760 290. 42.12.0 Bau von Bahnverkehrsstrecken. 9. 2 043. 2 174. 97 771. 255 761. 42.13.0 Brücken- und Tunnelbau. 4. 203. 186. 7 665. 29 491. 42.21.0 Rohrleitungsbau, Brunnenbau, Kläranlagenbau. 33. 1 765. 2 222. 60 860. 240 331. 42.22.0 Kabelnetzleitungstiefbau. 13. 618. 965. 23 164. 91 390. 42.91.0 Wasserbau. 2. .. .. .. .. 42.99.0 Sonstiger Tiefbau, a. n. g.. 6. 455. 515. 16 439. 60 264. 43.11.0 Abbrucharbeiten. 3. .. .. .. .. 43.12.0 Vorbereitende Baustellenarbeiten. 6. 415. 580. 18 036. 62 931. 43.13.0 Test- und Suchbohrung. 3. .. .. .. .. 17. 533. 660. 16 916. 65 482. 43.91.2 Zimmerei und Ingenieurholzbau. 3. 75. 106. 2 426. 9 597. 43.99.1 Gerüstbau. 7. 369. 545. 12 047. 29 674. 43.99.2 Schornstein-, Feuerungsu. Industrieofenbau. 4. 179. 178. 6 270. 12 910. 47. 2 189. 2 645. 73 436. 297 297. 41.20.2 Errichtung von Fertigteilbauten 42.11.0 Bau von Straßen. 43.91.1 Dachdeckerei. 43.99.9 Baugewerbe, a. n. g.. 41.2 bis 43.9 Bauhauptgewerbe insgesamt 314 17 209 20 836 639 866 2 687 333 ___________________________________________________________________________________________________ 1 im Jahresdurchschnitt.

(10) 8 1.3 Betriebe, Tätige Personen, Entgelte, geleistete Arbeitsstunden sowie baugewerblicher Umsatz nach Kreisen im Monat Dezember 2020 Darunter Kreisfreie Stadt Landkreis Land. Tätige Personen insgesamt. Betriebe. Anzahl. Entgelte. 1 000 EUR. Geleistete Arbeitsstunden insgesamt. im Hochbau. 1 000 h. Darunter Baugewerbl. Umsatz insgesamt. im Hochbau. 1 000 EUR. Dessau-Roßlau, Stadt. 12. 568. 1 540. 44. 19. 6 711. 903. Halle (Saale), Stadt. 16. 1 304. 4 544. 120. 28. 34 628. 5 708. Magdeburg, Landeshauptstadt. 36. 2 127. 6 736. 180. 60. 41 611. 18 417. Altmarkkreis Salzwedel. 15. 518. 1 392. 44. 18. 8 001. 3 794. Anhalt-Bitterfeld. 22. 747. 2 132. 74. 35. 9 989. 4 374. Börde. 20. 641. 1 843. 51. 31. 9 573. 7 324. Burgenlandkreis. 32. 1 521. 4 415. 139. 34. 23 734. 4 901. Harz. 27. 1 254. 3 671. 94. 40. 13 282. 6 076. Jerichower Land. 14. 2 136. 8 121. 149. 13. 45 696. 5 523. Mansfeld-Südharz. 18. 1 146. 3 163. 81. 25. 7 824. 2 773. Saalekreis. 35. 1 819. 5 526. 164. 77. 31 946. 13 307. Salzlandkreis. 25. 1 331. 4 062. 100. 27. 17 721. 4 263. Stendal. 17. 1 179. 3 702. 89. 25. 65 015. 41 450. Wittenberg. 24. 912. 2 714. 78. 53. 15 113. 11 998. 313. 17 203. 53 560. 1 408. 487. 330 843. 130 808. Sachsen-Anhalt.

(11) 9 1.4 Wertindex der Auftragseingänge (Jahr 2015 = 100) Bauart/ Auftraggeber. Hochbau Wohnungsbau gewerblicher und industrieller Bau1 öffentlicher Hochbau Tiefbau gewerblicher und industrieller Bau 2 Straßenbau sonstiger Tiefbau. 2019 Dezember. Zu- bzw. Abnahme (-) um % Dezember 2020 gegenüber. 2020 November. Dezember. Dezember 2019. November 2020. 144,7. 93,3. 108,0. -25,4. 15,8. 151,0. 81,8. 116,3. -23,0. 42,2. 98,1. 106,8. 95,8. -2,3. -10,3. 273,8. 77,1. 127,3. -53,5. 65,1. 181,3. 166,5. 211,5. 16,7. 27,0. 322,9. 144,3. 222,9. -31,0. 54,5. 62,6. 125,0. 72,6. 16,0. -41,9. 120,9. 289,0. 449,5. 271,9. 55,5. Insgesamt 167,2 138,3 171,6 2,6 24,1 ________________________________________________ _________________________________________________ 1 2. einschließlich landwirt. Bau sowie Bau für Bahn/Post einschließlich Bau für Bahn/Post. 1.5 Wertindex des Auftragsbestandes (Jahr 2015 = 100) Bauart/ Auftraggeber. Hochbau. 31.12.2019. 30.09.2020. 31.12.2020. Zu- bzw. Abnahme (-) um % 31.12.2020 gegenüber 31.12.2019. 30.09.2020. 132,8. 133,9. 111,6. -16,0. -16,7. Wohnungsbau. 141,4. 126,5. 117,4. -17,0. -7,2. gewerblicher und industrieller Bau1. 120,5. 126,1. 91,4. -24,1. -27,5. öffentlicher Hochbau. 145,4. 167,7. 148,5. 2,1. -11,4. 154,0. 184,3. 203,4. 32,1. 10,4. gewerblicher und industrieller Bau 2. 158,8. 176,1. 172,5. 8,6. -2,0. Straßenbau. 155,9. 222,4. 183,4. 17,7. -17,5. sonstiger Tiefbau. 144,8. 151,3. 271,4. 87,4. 79,4. Tiefbau. Insgesamt 145,7 164,6 167,5 15,0 1,8 _________________________________________________________________________________________________ 1 2. einschließlich landwirt. Bau sowie Bau für Bahn/Post einschließlich Bau für Bahn/Post.

(12) 10 1.6 Wertindex der Auftragseingänge (2015 = 100) - Fortschreibung Davon Jahr (MD). Hochbau Insgesamt. Monat. Tiefbau. davon zusammen Wohngs-. gew. u. ind. Bau1 bau. öff. Bau. zusammen. davon gew. u. ind. Bau2. Straßenbau. sonstiger Tiefbau. 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr. 102,6 104,9 102,5 101,3 100,0 109,4 112,4 139,8 147,8 131,6. 109,4 110,7 104,1 99,6 100,0 112,3 109,3 106,6 125,6 108,0. 82,9 72,8 76,3 75,8 100,0 115,5 98,4 114,2 141,3 110,0. 140,3 138,6 125,0 113,6 100,0 112,9 115,6 105,0 113,0 103,5. 72,4 107,4 100,4 108,0 100,0 103,2 113,6 94,8 130,0 117,5. 98,3 101,2 101,5 102,5 100,0 107,6 114,4 160,7 161,8 146,5. 110,8 113,3 102,1 114,4 100,0 117,5 111,9 215,6 214,8 150,9. 84,5 81,3 98,0 88,2 100,0 103,8 114,0 128,4 129,9 128,9. 99,4 114,3 106,9 105,3 100,0 95,1 120,4 111,8 116,0 170,7. 2017 Dezember. 118,9. 105,9. 107,5. 97,6. 128,0. 127,1. 169,4. 77,0. 136,6. 2018 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember. 85,1 95,2 138,2 111,5 161,6 178,4 136,1 151,2 167,8 142,5 148,1 162,3. 87,8 80,0 114,5 94,7 134,6 110,1 98,8 115,3 133,1 90,2 107,5 112,3. 85,4 85,0 138,6 112,5 109,7 128,5 84,8 121,5 165,4 92,6 103,9 142,9. 106,0 80,6 96,3 89,7 151,8 103,9 98,7 119,8 122,1 90,0 113,7 86,8. 37,3 67,3 117,6 71,2 135,6 88,9 129,1 88,0 96,9 85,3 96,7 124,2. 83,4 104,7 153,1 122,0 178,6 221,4 159,6 173,7 189,5 175,4 173,6 193,8. 77,7 120,3 190,8 137,4 187,5 278,7 193,0 232,2 258,5 280,4 293,9 336,7. 85,3 114,9 140,7 139,1 177,1 228,6 139,3 131,4 130,2 83,4 78,7 91,6. 91,2 54,2 101,1 59,1 163,5 93,1 131,0 136,2 162,9 138,4 111,3 99,9. 2019 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember. 95,0 143,1 156,9 124,9 174,6 163,3 160,9 146,1 156,6 147,8 137,5 167,2. 90,3 117,2 134,3 113,0 123,1 132,7 150,4 111,8 135,6 124,5 129,2 144,7. 105,5 98,2 121,7 138,7 122,9 149,5 221,3 114,8 138,7 147,6 185,2 151,0. 85,2 128,8 141,9 87,5 127,1 118,2 100,9 112,4 128,4 125,6 101,6 98,1. 73,1 122,8 137,9 135,5 111,3 140,4 148,4 103,1 151,0 70,9 92,2 273,8. 98,0 159,3 171,2 132,3 207,0 182,6 167,4 167,7 169,8 162,4 142,8 181,3. 93,9 186,5 222,4 160,0 252,1 205,2 214,3 260,9 234,0 205,0 219,9 322,9. 116,1 115,2 138,1 128,4 205,9 187,5 150,8 104,5 131,9 134,6 82,9 62,6. 72,3 187,8 130,9 84,3 118,8 128,3 104,9 100,2 112,6 129,5 101,1 120,9. 2020 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember. 87,6 105,5 154,4 129,5 117,9 150,6 158,5 101,5 130,7 133,5 138,3 171,6. 84,1 108,5 138,9 116,3 83,3 131,2 98,4 87,3 131,0 115,8 93,3 108,0. 82,4 120,3 129,4 92,8 79,3 139,5 100,1 98,5 131,3 148,4 81,8 116,3. 78,0 104,1 113,2 141,1 93,9 115,9 92,4 78,9 125,6 96,0 106,8 95,8. 106,3 96,4 238,0 91,2 59,6 160,0 113,2 88,5 146,8 105,9 77,1 127,3. 89,9 103,6 164,1 137,8 139,7 162,8 196,3 110,5 130,5 144,6 166,5 211,5. 121,2 120,2 161,6 101,9 128,5 152,8 255,8 114,9 156,5 129,6 144,3 222,9. 63,1 93,3 169,5 196,1 160,5 169,7 139,4 107,8 123,5 126,1 125,0 72,6. 77,4 89,5 159,0 99,9 122,8 169,7 184,1 106,9 91,6 209,5 289,0 449,5. Veränderung gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum auf % 2019 Dezember. 103,0. 128,9. 105,7. 113,0. 220,5. 93,6. 95,9. 68,4. 121,0. 2020 Januar 92,2 93,1 78,1 91,6 145,5 91,7 129,1 54,4 107,1 Februar 73,7 92,6 122,5 80,9 78,5 65,0 64,5 81,0 47,7 März 98,4 103,5 106,3 79,8 172,5 95,9 72,7 122,8 121,5 April 103,7 102,9 66,9 161,4 67,3 104,1 63,7 152,8 118,5 Mai 67,5 67,7 64,6 73,9 53,5 67,5 51,0 77,9 103,3 Juni 92,2 98,9 93,3 98,1 114,0 89,1 74,5 90,5 132,3 Juli 98,6 65,4 45,2 91,6 76,3 117,2 119,4 92,5 175,5 August 69,5 78,1 85,8 70,2 85,8 65,9 44,0 103,2 106,6 September 83,5 96,6 94,7 97,8 97,2 76,9 66,9 93,6 81,3 Oktober 90,3 93,0 100,5 76,4 149,3 89,1 63,2 93,7 161,9 November 100,5 72,3 44,2 105,1 83,6 116,6 65,6 150,8 285,7 Dezember 102,6 74,6 77,0 97,7 46,5 116,7 69,0 116,0 371,9 ____________________________________________________________________________________________________ 1 2. einschließlich landwirt. Bau sowie Bau für Bahn/Post einschließlich Bau für Bahn/Post.

(13) 11 2. Ausbaugewerbe und Bauträger 2.1 Betriebe, Tätige Personen, geleistete Arbeitsstunden, Entgelte sowie Ausbaugewerblicher Umsatz nach Wirtschaftszweigen – IV. Quartal 2020. Jahr/Quartal. Betriebe. Tätige Personen im Ausbaugewerbe insgesamt1. 1. Wirtschaftszweig. Geleistete Arbeitsstunden. Anzahl. Ausbaugewerblicher Umsatz. Entgelte. 1 000 h. 1 000 EUR. Ausbaugewerbe und Bauträger insgesamt* 2018 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal. 225 224 224 223. 10 193 10 197 10 334 10 343. 3 114 3 219 3 296 3 214. 73 165 78 071 78 393 84 916. 255 854 283 850 318 172 379 589. 2019 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal. 211 211 211 211. 10 021 10 040 10 199 10 013. 3 036 3 161 3 252 3 084. 76 318 80 377 80 745 85 315. 260 333 315 019 353 929 386 006. 2020 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal. 224 224 224 223. 10 337 10 269 10 467 10 453. 3 175 3 301 3 392 3 288. 82 953 84 715 84 078 89 870. 285 779 325 199 335 163 420 491. IV. Quartal 2020 nach Wirtschaftszweigen. Elektroinstallation. 72. 4 165. 1 314. 35 096. 175 941. 64. 2 882. 863. 25 522. 119 081. Schall, Erschütterung. 13. 622. 209. 6 048. 22 325. Sonstige Bauinstallation. 18. 709. 224. 6 843. 35 889. 3. .. .. .. .. 12. .. .. .. .. 9. 353. 122. 2 876. 16 112. 31. 1 110. 369. 8 957. 29 886. Glasergewerbe. 1. .. .. .. .. Ausbaugewerbe, a. n. g.. -. -. -. -. -. -. -. -. -. -. Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- u. Lüftungsinstallation Dämmung gegen Kälte, Wärme,. Stukkateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei Bautischlerei Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, Raumausstatt. Maler- und Lackierergewerbe. Bauträger für Wohn- und Nichtwohngebäude. _________________________________________________________________________________________________________ Stand am Quartalsende, * eingeschränkte Vergleichbarkeit aufgrund der Anhebung der Berichtskreisuntergrenze von 20 auf 23 und mehr tätige Personen. 1.

(14) Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. AB. Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe 2020 Erläuterungen zum Fragebogen. Als Auftragsbestand ist die Gesamtsumme ( ohne an Subunternehmer vergebene Aufträge ) der Werte aller vorliegenden, fest akzeptierten, noch nicht ausgeführten Aufträge – von anderen Firmen oder sonstigen Kunden – für baugewerbliche Leistungen ent­sprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ohne Umsatzsteuer und abzüglich Rabatte am Ende des Berichtsvierteljahres zu melden.. Die Bauwerke werden üblicherweise nach Hochbauten und Tiefbauten untergliedert: Hochbauten sind Bauwerke, die sich im Allgemeinen wesentlich über die Erdoberfläche erheben. Sie lassen sich in Gebäude ( Wohngebäude / Nichtwohngebäude ) und sonstige Hochbauten ( Unterkünfte, behelfsmäßige Nichtwohnbauten ) untergliedern.. TE. Die Bewertung soll grundsätzlich mit den Preisen erfolgen, die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs galten. Aufträge, die über einen längeren Zeitraum abgewickelt werden, und denen Preisgleitklauseln zugrunde liegen, sollen jedoch mit den Preisen bewertet werden, die sich aus der Anwendung der entsprechenden Vertragsbedingungen ergeben. Für bereits im Bau befindliche Projekte ist vom gesamten Auftragswert der Teil abzusetzen, der nach Anlegung eines geeigneten wirtschaftlichen Maßstabes ( z. B. Anteil der bereits geleisteten Arbeitsstunden oder Anteil des bereits verbuchten Materialwertes an den vorgesehenen Gesamtgrößen ) schon produziert worden ist.. Tritt eine Baufirma als Subunternehmer auf, d. h. erhält sie von einer anderen Baufirma einen Bauauftrag, der für einen Dritten als Bauherrn ausgeführt wird, dann sind die Angaben der Auftragsbestände aus diesen Bauaufträgen nach Möglichkeit der zutreffenden „Endbauart“ zuzuordnen. Nur in den Fällen, in denen dem Subunternehmer nicht bekannt ist, in welche Auftraggebergruppe das Bauwerk einzuordnen ist und in denen auch nicht vom Bauwerk auf den Bauherrn geschlossen werden kann, soll die Zuordnung zur Auftraggebergruppe „Gewerblicher und industrieller Bau“ erfolgen. Ein Gebäude, das von einer Bauträgergesellschaft in Auftrag gegeben wurde, ist demjenigen Auftraggeber zuzuordnen, dessen Aufgabenbereich es endgültig dienen wird.. G EN. Die Angaben sind für den Auftragsbestand Ihres Betriebes im Inland zu machen. Etwaige Arbeitsgemeinschaftsanteile sind einzubeziehen.. licher Hochbau“ zuzuordnen. Bei Abbrucharbeiten sind die Angaben nach Möglichkeit derjenigen Bauart zu­ zuordnen, der das neu zu erstellende Bauwerk angehört.. LA. Auftragsbestand. R. 1. R. E. U. N. Bitte den Auftragsbestand nicht über die Umsatzmeldung fortschreiben, da es sich hierbei um die steuerlich abgerechneten Umsätze handelt, und somit Leistungsperiode und Umsatzmeldung nicht unbedingt zeitlich zusammenfallen müssen. Eine Bauleistung gilt daher im Sinne der Auftragsbestandsstatistik als erbracht, wenn sie produktionstechnisch fertig gestellt ist ( ohne Berücksichtigung der Abnahme oder Abrechnung ).. FÜ. R. IH. Um zu erreichen, dass jeder Auftrag nur einmal erfasst wird und keine Doppelzählungen erfolgen, dürfen die Auftragsbestände nur von der Firma, die den Bauauftrag ausführt, gemeldet werden. Demnach dürfen solche Teile von Bauaufträgen, die an andere Baufirmen als Unteraufträge weiter gegeben wurden, nicht in die eigene Meldung aufgenommen werden ( siehe Erläuterung zum Monatsbericht Punkt 4 ). Bauaufträge aus Beteiligungen an Arbeitsgemeinschaften sind dagegen einzubeziehen. 2. Art der Bauten und Auftraggeber Das Merkmal Auftragsbestand ist nach der Art der zu errichtenden Bauten aufzuteilen. Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegende Zweckbestimmung des zu errichtenden Bauwerkes. Grundsätzlich ist bei der Zuordnung vom Bauvorhaben ( = Endbauwerk ) auszugehen. Das Bauvorhaben ist dabei nicht in einzelne Bauvorgänge zu unterteilen. Zu den Rohbauarbeiten eines Hochhauses zählen daher z. B. Erd-, Entwässerungs-, Kanal-, Maurer-, Beton- und Stahlbeton- sowie Dachdeckungsarbeiten. Bei Großprojekten, die an mehrere Baubetriebe als Teillose vergeben werden, sind alle Teilaufträge der selben Bauart zuzuordnen. Bei der Errichtung eines Kraftwerkes werden die Erdbewegungsarbeiten und das Errichten der Baukonstruktion getrennt vergeben. Auch die Erdbewegungsarbeiten sind hier der „Endbauart“ = „Gewerb-. AB 2020. Als Gebäude gelten selbstständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Auf die Umschließung durch Wände kommt es nicht an, die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude sind auch selbstständig benutzbare, unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Hierzu zählen z. B. unterirdische Ladenzentren, Krankenhäuser, Produktionsstätten, Tiefgaragen sowie Schutzraumtiefbunker.. Tiefbauten sind Bauwerke, die sich nicht oder im Allgemeinen sehr wenig über die Erdoberfläche erheben. Hierzu zählen Straßenbauten und übrige Tiefbauten ( z. B. Tiefbauten, die dem Schienenverkehr dienen, Tunnel, Brücken, Start- und Landebahnen, Sportplätze, Freibäder u. Ä. ). Hierzu zählen auch die folgenden Bauwerke, die nach ihrer bautechnischen Gestaltung eigentlich Hochbauten sind: Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen ( soweit nicht Teile von Produktionsanlagen ), Fernmelde-, Radar-, Fernsehmaste, Freileitungen, Freileitungsmaste und Verkehrssignalanlagen. Für die einzelnen im Fragebogen aufgeführten Bauarten gilt Folgendes: Wohnungsbau Zum Wohnungsbau zählen alle Bauten – auch Wohnheime – deren Gesamtnutzfläche zu mindestens 50 % Wohnbedürfnissen dient, und zwar unabhängig davon, wer sie in Auftrag gegeben hat. Erstreckt sich ein Auftrag auf ein Wohngebäude mit einzelnen Räumen, die nicht dem Wohnzweck dienen, also z. B. auf Geschäftsräume, so rechnet das gesamte Gebäude zum Wohnbau. Ebenso. Seite 1.

(15) Hierzu gehören alle überwiegend gewerblichen Zwecken dienenden Bauten, die von Unternehmen bzw. Betrieben der privaten Wirtschaft ( freie Berufe, Industrie, Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Verkehrs- und Dienstleistungsgewerbe, Bahn, Post ) sowie von Unternehmen im Eigentum von Gebietskörperschaften in Auftrag gegeben werden. Der Bau von Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerken stellt ebenfalls einen gewerblichen Bau dar, auch wenn es sich um einen Versorgungsbetrieb öffentlichrechtlicher Körperschaften handelt. Wohnungsbauten, Straßenbauten für diese Auftraggeber sind nicht hier, sondern den Sammelpositionen Wohnungsbau und Straßenbau zuzuordnen. Bauvorhaben, die im Auftrag von Leasingunternehmen oder anderen privaten Auftraggebern ausgeführt werden, sind dem gewerblichen Hoch- und Tiefbau zuzuordnen.. Beim Hochbau erfolgt ein getrennter Nachweis nach: – Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts – Bauten für Organisationen ohne Erwerbszweck Hierzu gehören unter anderem Kirchen, Orden, religiöse und weltliche Vereinigungen, karitative Organisationen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie der Sport- und Jugendpflege, Organisationen des Wirtschaftslebens und der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen und Wirtschaftsverbände, politische Parteien und sonstige, nicht auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages ausgerichtete Zusammenschlüsse.. FÜ. R. IH. R. E. U. N. TE. Hoch- und Tiefbauprojekte, denen ein Public-PrivatePartnership ( PPP ) zu Grunde liegt, sind den Kategorien Öffentlicher Hochbau bzw. Öffentlicher Tiefbau zuzuordnen. PPP-Straßenbauprojekte sind bei der Kategorie Straßenbau nachzuweisen.. Hierzu gehören alle Hoch- und Tiefbauten, die im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Zweckverbänden, von Trägern der Sozialversicherung ( Körperschaften des öffentlichen Rechts ) sowie von Organisationen ohne Erwerbszweck durchgeführt werden.. G EN. Gewerblicher und industrieller Bau, landwirtschaftlicher Bau. Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Organisationen ohne Erwerbszweck. LA. Auch Wohnungen, die im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden, Sozialversicherung und sonstigen öffentlichen Auftraggebern, ferner von Kirchen, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Parteien, dem Roten Kreuz und ähnlichen Organisationen sowie von Bahn ( Deutsche Bahn AG ) und Post ( Post AG, Postbank AG, Telekom AG ) errichtet werden, zählen zum Wohnungsbau.. Zum landwirtschaftlichen Bau zählen Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen, unabhängig vom Auftraggeber. Hierzu zählen Ställe, Scheunen, Silos, Speicher, Garagen für landwirtschaftliche Fahrzeuge u. v. m., ferner Entwässerungsanlagen und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft dienen. Kombinierte Gebäude mit Wohnung, Stallung und Scheune sind landwirtschaftliche Gebäude, es sei denn, flächenmäßig überwiegt der Wohnteil. Bei getrennter Bauweise sind Stallung und Scheune als landwirtschaftliche Bauten zu melden.. R. ist der Umbau oder Ausbau bisher anderweitig genutzter Gebäude oder Räume zu Wohnungen dem Wohnungsbau zugeordnet. Werden dagegen nachträglich etwa Geschäftsräume in einem Wohnkomplex eingebaut oder Wohnungen in Geschäftsräume umgebaut, so handelt es sich um einen gewerblichen Bau.. Seite 2. AB 2020.

(16) Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe 2020. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - Postfach 20 11 56 - 06012 Halle (Saale). AB. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Dezernat 31 - Sachgebiet Baugewerbe Merseburger Straße 2 06110 Halle (Saale). Rücksendung bitte bis 20 des Berichtsquartals. Tage nach Ende. Ansprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder E-Mail:. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter: Tel.: (0345) 2318-327/336 Telefax: (0345) 2318-932 E-Mail:. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die ­Erläuterungen zu 1 und 2 in der separaten Unterlage.. G EN. Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Rückseite korrigieren.. baugewerbe@stala.mi.sachsen-anhalt.de. A. Berichtsquartal und Berichtsjahr. TE. ( Stichtagserhebung zu Ende März, Juni, September und Dezember. ) ................................................................................ Identnummer ( Betrieb ) ( bei Rückfragen bitte angeben ). R. Die Anteile an Argen sind für alle Merkmale einzubeziehen.. LA. Beachten Sie folgenden Hinweis:. N. Auftragsbestand ( ohne Umsatzsteuer ) zum Ende des Berichtsquartals. U. B. Quartal, Jahr. 1. 2. Wohnungsbau ( unabhängig vom Auftraggeber ) .......................................................................................... 2. Gewerblicher und industrieller Hochbau, landwirtschaftlicher Bau ......................................................................................................... 3. Hochbauten für Organisationen ohne Erwerbszweck ( Kirchen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Parteien, DRK und andere ) . ......... 4. Hochbauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts ( Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung, sonstige öffentliche Auftraggeber ) . ..................................................................................... 5. Gewerblicher und industrieller Tiefbau – ohne Straßenbau – . ............................................................................................................. 6. Straßenbau ( unabhängig vom Auftraggeber ) .......................................................................................... 7. Sonstiger Tiefbau, einschließlich Brückenbau – ohne Straßenbau – für Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie für Organisationen ohne Erwerbszweck .. 8. Insgesamt im Baugewerbe . ............................................................................................... FÜ. R. 1. AB 2020. Volle Euro. IH. Art der Bauten und Auftraggeber. R. E. Es ist nur die Eigenleistung ( ohne an Subunternehmer vergebene Aufträge ) einschließlich Argen-Anteile anzugeben.. Seite 1.

(17) Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift. Bitte zurücksenden an. Identnummer ( Betrieb ). LA. G EN. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Dezernat 31 - Sachgebiet Baugewerbe Postfach 20 11 56 06012 Halle (Saale). Bemerkungen. FÜ. R. IH. R. E. U. N. TE. R. Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben.. Seite 2. AB 2020.

(18) Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. AB. Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe 2020 Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG)1 und nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO)2 Zweck, Art und Umfang der Erhebung Das Bauhauptgewerbe umfasst die Gruppen 41.2 „Bau von Gebäuden“, 42.1 „Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken“, 42.2 „Leitungstiefbau und Kläranlagenbau“, 42.9 „Sonstiger Tiefbau“, 43.1 „Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten“ und 43.9 „Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).. TE. R. LA. G EN. Der Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe ist eine Teilerhebung. Sie wird bei den Baubetrieben von höchstens 20 000 Unternehmen des Bauhauptgewerbes sowie bei Baubetrieben der anderen Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger – vierteljährlich durchgeführt. Grundsätzlich werden hierbei alle Betriebe des Bauhauptgewerbes von Unternehmen mit 20 und mehr tätigen Personen – maßgebend ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende Juni des vorausgegangenen Berichtsjahres – erfasst. Die Erhebung dient der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage dieses Wirtschaftszweiges. Ihre Ergebnisse ermöglichen Aussagen über die aktuelle Kapazitätsauslastung der Bauwirtschaft. Sie stellt damit eine unverzichtbare Unterlage für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierung, der Bau- und Handwerksverbände, den Kammern sowie auch dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik. Insoweit haben die von Ihnen gemachten Angaben mittelbar auch Rückwirkungen zumindest auf die Rahmenbedingungen Ihres Handelns. Darüber hinaus können die Ergebnisse für Sie auch unmittelbar, z. B. als Indikator für die Entwicklungen in der Sie betreffenden Branche, von Nutzen sein. Rechtsgrundlagen, Auskunftspflicht. U. N. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 4 Buchstabe A Ziffer II Nummer 1 ProdGewStatG.. IH. R. E. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 9 Absatz 1 Satz 1 ProdGewStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 9 Absatz 1 Satz 2 ProdGewStatG sind die Inhaberinnen/Inhaber oder die Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig.. FÜ. R. Nach § 11a Absatz 2 BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der OnlineMeldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen. Nach § 9 Absatz 2 ProdGewStatG besteht für Unternehmen, deren Inhaberinnen/ Inhaber Existenzgründerinnen/Existenzgründer sind, im Kalenderjahr der Betriebseröffnung keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht dann keine Auskunftspflicht, wenn das Unternehmen im jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von weniger als 800 000 Euro erwirtschaftet hat. Gesellschaften können sich auf die Befreiung von der Auskunftspflicht berufen, wenn alle an der Gesellschaft Beteiligten Existenzgründerinnen/Existenzgründer sind. Existenzgründerinnen/Existenzgründer sind natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, einer Übernahme oder einer tätigen Beteiligung aus abhängiger Beschäftigung oder aus der Nichtbeschäftigung heraus aufnehmen, § 9 Absatz 3 ProdGewStatG. Existenzgründerinnen/Existenzgründer, die von ihrem Recht, keine Auskunft zu erteilen, Gebrauch machen wollen, haben das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen nachzuweisen. Es steht ihnen jedoch frei, die Auskünfte zu erteilen. 1 Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/. 2 Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in deutscher Sprache finden Sie auf der ­Internetseite des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter https://eur-lex.europa.eu/.. AB 2020. Seite 1.

(19) Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld nach den ­Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder angehalten werden. Nach § 23 BStatG handelt darüber hinaus ordnungswidrig, wer – vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 5 Satz 1 BStatG eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht wahrheits­ gemäß erteilt, – entgegen § 15 Absatz 3 BStatG eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder – entgegen § 11a Absatz 2 Satz 1 BStatG ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet ­werden. Nach § 15 Absatz 7 BStatG hat eine Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.. Geheimhaltung. G EN. Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunft­ gebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an:. LA. – öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die ­Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]),. TE. R. – Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund, Rechenzentren der Länder).. U. N. Nach § 10 Absatz 1 ProdGewStatG dürfen an die obersten Bundes- und Landes­ behörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergeb­ nissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.. IH. R. E. Nach § 10 Absatz 2 ProdGewStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung ­europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissions­ berichterstattung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen ­Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit ­Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.. FÜ. R. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrich­ tungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durch­ führung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der ­statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Nach § 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden der Monopol­ kommission für die Begut­achtung der Entwicklung der Unternehmenskonzentration zusammengefasste Einzelangaben über die Vomhundert­anteile der größten Unter­ nehmensgruppen, Unternehmen, Betriebe oder fachlichen Teile von Unternehmen des jeweiligen Wirtschaftsbereichs übermittelt. Hierbei dürfen die zusammengefassten Einzelangaben nicht weniger als drei Einheiten betreffen und keine Rückschlüsse auf zusammen­gefasste Angaben von weniger als drei Einheiten ermöglichen. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten.. Seite 2. AB 2020.

(20) Hilfsmerkmale, Identnummer, Löschung, Statistikregister Name und Anschrift des Betriebes, Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adressen der Ansprechpersonen sind Hilfs­merkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. In den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerk­ malen werden diese Hilfsmerk­male nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungsund Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit gelöscht. Angaben zu den Erhebungsmerk­malen werden solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die ­Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Name und Anschrift des Betriebes sowie die Identnummer werden zusammen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen „tätige Personen“ und „Umsatz“ im Unter­ nehmensregister für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister) gespeichert (§ 13 Absatz 1 BStatG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Statistikregister­gesetz). Die ­verwendete Identnummer dient der Unterscheidung der in die Erhebung einbezogenen Betriebe sowie der rationellen Aufbereitung und besteht aus einer frei vergebenen ­laufenden Nummer. Die Identnummer darf in den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen bis zu 30 Jahre aufbewahrt werden. Danach wird sie gelöscht. Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten, Recht auf ­Beschwerde Die Auskunftgebenden, deren personenbezogene Angaben verarbeitet werden, können – eine Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, – die Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,. G EN. – die Löschung nach Artikel 17 DS-GVO sowie – die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO. LA. der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben beantragen oder der ­Verarbeitung ihrer personenbezogenen Angaben nach Artikel 21 DS-GVO ­widersprechen.. TE. R. Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die z­ uständige öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür ­erfüllt sind. Die ­antragstellende Person wird gegebenenfalls aufgefordert, ihre Identität ­nachzuweisen, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.. FÜ. R. IH. R. E. U. N. Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder oder an die jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden gerichtet werden. Deren Kontaktdaten finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/datenschutz. AB 2020. Seite 3.

(21) Beachten Sie folgende Hinweise: Einhaltung der Termine, Schätzungen Der Wert der Erhebungen hängt wesentlich von ihrer Aktualität ab. Da die Berichte der Betriebe innerhalb bestimmter Fristen geprüft, signiert, erfasst und aufbereitet werden müssen, sind die vorgesehenen Einsendetermine unbedingt einzuhalten. Angaben, die zum Meldetermin noch nicht vorliegen, sind auf Grund der eingetretenen ­betrieblichen Entwicklung nach bestem Wissen zu schätzen und mit einem Hinweis im Feld ­Bemerkungen kenntlich zu machen. Keineswegs sollen die bereits für das Vorquartal gemeldeten Daten übernommen ­werden. Rechtzeitig vorliegende sorgfältige Schätzungen sind für die Statistik wertvoller als verspätet eintreffende, auf den Euro genaue Angaben. Bei nachträglichen Berichtigungen einer Quartalsmeldung ist das Vierteljahr anzugeben, auf das sie sich beziehen. Berichtigungen dürfen keinesfalls dadurch vorgenommen ­werden, dass der Differenzbetrag mit dem Ergebnis eines späteren Quartals saldiert wird. Zur Vermeidung von Rückfragen wird gebeten, auffällige Veränderungen der gemeldeten Zahlen gegenüber dem Vorquartal durch kurze Hinweise (z. B. auf Kurzarbeit, Ausfall­ tage, Betriebsferien, Streiks, Aussperrungen, Veränderungen der Auftragslage usw.) zu erläutern. Abgrenzung des Berichtskreises. LA. G EN. Zum Bauhauptgewerbe werden Institutionen gerechnet, deren wirtschaftliche ­Tätigkeit überwiegend darin besteht, Hochbauten im Rohbau zu errichten, Tiefbauvorhaben ­auszuführen oder bestimmte Spezialbauarbeiten vorzunehmen. Dazu rechnen auch die Renovierung, Instandsetzung und Unterhaltung bestehender Hoch-, Tief- und ­Spezialbauten sowie das Abbrechen, Sprengen und Enttrümmern und weitere vorberei­ tende Baustellenarbeiten. Maßgebend für die Zuordnung zum Bauhauptgewerbe ist die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“.. TE. R. Die Erhebung des Auftragsbestands im Bauhauptgewerbe umfasst die bauhauptge­ werblichen Betriebe von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche. Die Meldung ist grundsätzlich für den Betrieb (einschließ­ lich der zugehörigen Argen-Anteile), nicht für das Unternehmen abzugeben. Auskunfts­ berechtigte Stelle ist die erhebende Stelle des Landes, in dem der Betrieb liegt.. N. Erfasst und nachgewiesen werden im Einzelnen:. U. – Einbetriebsunternehmen (das sind Unternehmen, die nur aus einer örtlichen Einheit bestehen) des Bauhauptgewerbes. R. E. – örtliche Einheiten (in der Regel nicht Baustellen) mit Schwerpunkt im ­Bauhauptgewerbe, die zu Unternehmen des Bauhauptgewerbes gehören. IH. – örtliche Einheiten mit Schwerpunkt im Bauhauptgewerbe, die zu Unternehmen mit Schwerpunkt im übrigen Produzierenden Gewerbe oder in sonstigen Wirtschafts­ zweigen gehören, sofern sie Bauleistungen für den Markt erbringen. FÜ. Nicht als Betrieb zählen:. R. – örtlich getrennte Hauptverwaltungen von Unternehmen des Bauhauptgewerbes – örtlich getrennte reine Hilfsbetriebe ohne bauhauptgewerbliche Tätigkeit (­Ziegelei, ­Sägewerk, Kiesgrube); wenn diese örtlichen Einheiten mit Schwerpunkt im ­Bergbau oder im Verarbeitenden Gewerbe tätig sind, werden sie im Bergbau und im ­Verarbeitenden Gewerbe als Betriebe erfasst – Verkaufsbüros ohne bauhauptgewerbliche Tätigkeit – örtlich getrennte Abteilungen, die Dienstleistungstätigkeiten einschließlich ­Wohnungsvermietung ausüben – reine Handelsabteilungen (soweit vom Vertrieb eigener Erzeugnisse trennbar); ­Transportabteilungen, die überwiegend für Dritte arbeiten, und sonstige Abteilungen, die Dienstleistungen, wie etwa Vermietung und Verpachtung betrieblicher Anlagen, Wohnungsvermietung und Leasing, erbringen Erhoben werden nur die im Baugewerbe tätigen Bereiche der Betriebe mit ihrer ­inländischen Bautätigkeit.. Seite 4. AB 2020.

(22) Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. MBB. Monatsbericht im Bauhauptgewerbe Erläuterungen zum Fragebogen 1. – ohne geleistete Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit ( z. B. Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld ab der 101. witterungs­bedingten Ausfallstunde, Leistungen nach dem Altersteilzeit­gesetz ). Tätige Personen Tätige Personen sind: – tätige Inhaber und tätige Mitinhaber – unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind. anzugeben. Den Entgelten sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften zuzurechnen, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anzusehen sind.. – kaufmännische und technische Arbeitnehmer. Zu den tätigen Personen zählen auch:. Die Merkmale „Auftragseingang“, „Geleistete Arbeits­stunden“ sowie „Baugewerblicher Umsatz“ sind nach der Art der zu errichtenden Bauten aufzuteilen. Maßgebend für die Zuordnung ist die überwiegende Zweckbestimmung des zu errichtenden Bauwerkes. Grundsätzlich ist bei der Zuordnung vom Bauvorhaben ( = Endbauwerk ) auszugehen. Das Bauvorhaben ist dabei nicht in einzelne Bauvorgänge zu unterteilen. Zu den Rohbauarbeiten eines Hochhauses zählen daher z. B. Erd-, Entwässerungs-, Kanal-, Maurer-, Beton- und Stahlbetonsowie Dachdeckungsarbeiten.. TE. – Erkrankte, Urlauber, im Mutterschutz oder Erziehungsurlaub befindliche Personen und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden. Art der Bauten und Auftraggeber. G EN. – Personen mit Altersteilzeitregelungen. 3. LA. – Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen ( z. B. auch Vorstandsmitglieder, Direktoren, Volontäre, Heimarbeiter ). Einzubeziehen sind auch Zahlungen für eine Beschäftigung, die nur wegen Unterschreitung der Steuerpflichtgrenzen steuerfrei sind.. R. – Poliere, Schachtmeister und Meister; Werkpoliere, Baumaschinen-Fachmeister, Vorarbeiter und BaumaschinenVorarbeiter; Maurer, Betonbauer, Zimmerer; übrige Fach- / Spezialfacharbeiter ( Dachdecker, Isolierer, Maler usw. ) und Baumaschinen-, Baugeräteführer, Berufskraftfahrer, Fachwerker / Maschinisten / Kraftfahrer, Werker / Maschinenwerker, Auszubildende, Umschüler, Anlernlinge und Praktikanten. N. – Streikende und von der Aussperrung Betroffene, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist. E. U. – Saison- und Aushilfsarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig entlohnte Beschäftigte, Kurzarbeiter, Winterausfallgeldempfänger. R. – betriebseigene Reinigungskräfte. IH. Nicht zu melden sind: – Empfänger von Vorruhestandsgeld. R. – ständig im Ausland tätige Personen ( mindestens 1 Jahr ). FÜ. – Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer Unternehmen im meldenden Unternehmen Montage- oder Reparaturarbeiten durchführen – unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit weniger als 55 Stunden im Monat – Leiharbeiter 2. Entgelte Bei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge ( Bar- und Sachbezüge ) von den tätigen Personen im Baugewerbe einzutragen. Diese Beträge sind – ohne Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung, – ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, – ohne Winterbeschäftigungs-Umlage, – ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, – ohne gezahltes Vorruhestandsgeld und. MBB 2020. Bei Großprojekten, die an mehrere Baubetriebe als Teillose ver­geben werden, sind alle Teilaufträge der selben Bauart zuzuordnen. Bei der Errichtung eines Kraftwerkes werden die Erdbewegungsarbeiten und das Errichten der Baukonstruktion getrennt vergeben. Auch die Erdbewegungsarbeiten sind hier der „Endbauart“ = „Gewerblicher Hochbau“ zuzuordnen. Bei Abbrucharbeiten sind die Angaben nach Möglichkeit derjenigen Bauart zu­ zuordnen, der das neu zu erstellende Bauwerk angehört.. Tritt eine Baufirma als Subunternehmer auf, d. h. erhält sie von einer anderen Baufirma einen Bauauftrag, der für einen Dritten als Bauherrn ausgeführt wird, dann sind die Angaben nach Möglichkeit der zutreffenden „Endbauart“ zuzuordnen. Nur in den Fällen, in denen dem Subunternehmer nicht bekannt ist, in welche Auftraggebergruppe das Bauwerk einzuordnen ist und in denen auch nicht vom Bauwerk auf den Bauherrn geschlossen werden kann, soll die Zuordnung zur Auftraggebergruppe „Gewerblicher und industrieller Bau“ erfolgen. Ein Gebäude, das von einer Bauträgergesellschaft in Auftrag gegeben wurde, ist demjenigen Auftraggeber zuzuordnen, dessen Auf­ gabenbereich es endgültig dienen wird. Die Bauwerke werden üblicherweise nach Hochbauten und Tiefbauten untergliedert: Hochbauten sind Bauwerke, die sich im Allgemeinen wesentlich über die Erdoberfläche erheben. Sie lassen sich in Gebäude ( Wohngebäude / Nichtwohngebäude ) und sonstige Hochbauten ( Unterkünfte, behelfsmäßige Nichtwohnbauten ) untergliedern. Als Gebäude gelten selbstständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt. Seite 1.

(23) Zum landwirtschaftlichen Bau zählen Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen, unabhängig vom Auftraggeber. Hierzu zählen Ställe, Scheunen, Silos, Speicher, Garagen für landwirtschaftliche Fahrzeuge u. v. m., ferner Entwässerungsanlagen und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft dienen. Kombinierte Gebäude mit Wohnung, Stallung und Scheune sind landwirtschaftliche Gebäude, es sei denn, flächenmäßig überwiegt der Wohnteil. Bei getrennter Bauweise sind Stallung und Scheune als landwirtschaftliche Bauten zu melden.. sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Auf die Umschließung durch Wände kommt es nicht an, die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude sind auch selbstständig benutzbare, unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und ebenfalls geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Hierzu zählen z. B. unterirdische Ladenzentren, Krankenhäuser, Produktionsstätten, Tiefgaragen sowie Schutzraumtiefbunker. Tiefbauten sind Bauwerke, die sich nicht oder im Allgemeinen sehr wenig über die Erdoberfläche erheben. Hierzu zählen Straßenbauten und übrige Tiefbauten ( z. B. Tiefbauten, die dem Schienenverkehr dienen, Tunnel, Brücken, Start- und Landebahnen, Sportplätze, Freibäder u. Ä. ). Hierzu zählen auch die folgenden Bauwerke, die nach ihrer bautechnischen Gestaltung eigentlich Hochbauten sind: Hochbahnkonstruktionen, oberirdische Rohrleitungen ( soweit nicht Teile von Produktionsanlagen ), Fernmelde-, Radar-, Fernsehmaste, Freileitungen, Freileitungsmaste und Verkehrssignalanlagen.. Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Organisationen ohne Erwerbszweck Hierzu gehören alle Hoch- und Tiefbauten, die im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Zweckverbänden, von Trägern der Sozialversicherung ( Körperschaften des öffentlichen Rechts ) sowie von Organisationen ohne Erwerbszweck durchgeführt werden. Beim Hochbau erfolgt ein getrennter Nachweis nach:. Für die einzelnen im Fragebogen aufgeführten Bauarten gilt Folgendes:. – Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts – Bauten für Organisationen ohne Erwerbszweck. Wohnungsbau. R. LA. G EN. Hierzu gehören unter anderem Kirchen, Orden, religiöse und weltliche Vereinigungen, karitative Organisationen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie der Sport- und Jugendpflege, Organisationen des Wirtschaftslebens und der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen und Wirtschaftsverbände, politische Parteien und sonstige, nicht auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages ausgerichtete Zusammenschlüsse.. 4. Auftragseingang. TE. Zum Wohnungsbau zählen alle Bauten – auch Wohnheime – deren Gesamtnutzfläche zu mindestens 50 % Wohnbedürfnissen dient, und zwar unabhängig davon, wer sie in Auftrag gegeben hat. Erstreckt sich ein Auftrag auf ein Wohngebäude mit einzelnen Räumen, die nicht dem Wohnzweck dienen, also z. B. auf Geschäftsräume, so rechnet das gesamte Gebäude zum Wohnbau. Ebenso ist der Umbau oder Ausbau bisher anderweitig genutzter Gebäude oder Räume zu Wohnungen dem Wohnungsbau zugeordnet. Werden dagegen nachträglich etwa Geschäftsräume in einem Wohnkomplex eingebaut oder Wohnungen in Geschäftsräume umgebaut, so handelt es sich um einen gewerblichen Bau.. N. Als Auftragseingang aus dem Inland gelten die im abgelaufenen Kalendermonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten ( angenommenen ) Bauaufträge. Aufträge, die nicht angenommen wurden oder ohne feste Zusage für die Ausführung unverbindlich für später vorgemerkt wurden, sind hier nicht zu berücksichtigen.. E. U. Auch Wohnungen, die im Auftrag von Bund, Ländern und Gemeinden, Sozialversicherung und sonstigen öffentlichen Auftraggebern, ferner von Kirchen, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Parteien, dem Roten Kreuz und ähnlichen Organisationen sowie von Bahn ( Deutsche Bahn AG ) und Post ( Post AG, Postbank AG, Telekom AG ) errichtet werden, zählen zum Wohnungsbau.. IH. R. Wie beim Umsatz sind auch bei den Auftragseingängen die Summen der Werte neu akzeptierter Aufträge für Bauleistungen entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ohne Umsatz-( Mehrwert- )steuer einzutragen.. R. Gewerblicher und industrieller Bau, landwirtschaftlicher Bau. Um zu erreichen, dass jeder Auftrag nur einmal erfasst wird und keine Doppelzählungen erfolgen, dürfen die Auftragseingänge nur von der Firma, die den Bauauftrag ausführen wird, gemeldet werden. Demnach sind solche Teile von Bauaufträgen, bei denen bereits zum Zeitpunkt des Auftragseingangs feststeht, dass sie an eine andere Baufirma als Unterauftrag weiter gegeben werden, nicht in die eigene Meldung einzubeziehen.. FÜ. Hierzu gehören alle überwiegend gewerblichen Zwecken dienenden Bauten, die von Unternehmen bzw. Betrieben der privaten Wirtschaft ( freie Berufe, Industrie, Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Verkehrs- und Dienstleistungsgewerbe, Bahn, Post ) sowie von Unternehmen im Eigentum von Gebietskörperschaften in Auftrag gegeben werden. Der Bau von Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerken stellt ebenfalls einen gewerblichen Bau dar, auch wenn es sich um einen Versorgungsbetrieb öffentlichrechtlicher Körperschaften handelt. Wohnungsbauten, Straßenbauten für diese Auftraggeber sind nicht hier, sondern den Sammelpositionen Wohnungsbau und Straßenbau zuzuordnen. Bauvorhaben, die im Auftrag von Leasingunternehmen oder anderen privaten Auftraggebern ausgeführt werden, sind dem gewerblichen Hoch- und Tiefbau zuzuordnen. Hoch- und Tiefbauprojekte, denen ein Public-PrivatePartnership ( PPP ) zu Grunde liegt, sind den Kategorien Öffentlicher Hochbau bzw. Öffentlicher Tiefbau zuzuordnen. PPP-Straßenbauprojekte sind bei der Kategorie Straßenbau nachzuweisen.. Seite 2. 5. Geleistete Arbeitsstunden Als Arbeitsstunden sind alle auf Baustellen, Bauhöfen und in Werkstätten in Deutschland tatsächlich geleisteten Stunden zu melden, gleichgültig, ob sie von gewerblichen Arbeitnehmern, Polieren, Schachtmeistern und Meistern, Inhabern, Familienange­hörigen oder Auszubildenden geleistet werden. Etwa geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden sind in die Meldung einzubeziehen. Abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden sind abzusetzen. Die geleisteten Arbeitsstunden von mithelfenden Familienangehörigen werden einbezogen, sofern diese monatlich mindestens 55 Stunden im Unternehmen bzw. Betrieb tätig sind. MBB 2020.

(24) Nicht einzubeziehen sind die für Bürotätigkeiten geleisteten Arbeitsstunden und die Berufsschulstunden der Auszubildenden.. – die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren ( steuerpflichtige und steuerfreie ) Beträge für Bauleistungen im Bundesgebiet, – einschließlich Umsätze aus eigener Subunternehmer­ tätigkeit, – einschließlich einbehaltene Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer, – und den ( nicht steuerbaren ) Leistungen, die innerhalb eines Konzerns erbracht werden. – Der auf Arbeitsgemeinschaften ( Argen ) entfallende baugewerbliche Umsatz der beteiligten Betriebe ist hinzuzurechnen; die Argen melden nicht selbstständig. – Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen gemäß § 13 Umsatzsteuergesetz. Die Ein­ beziehung erfolgt bei Vereinnahmung. Die Umsätze sind – falls nicht aus der Buchhaltung ersichtlich, durch sorgfältige Schätzung – nach Bauarten aufzuteilen. Beträge unter 500 Euro sind der Bauart zuzuschlagen, die überwiegt. Nicht einzubeziehen sind: – Umsätze, die an einen Subunternehmer als Unterauftrag weitergegeben wurden.. 7. U. N. – Preisnachlässe ( Rabatte, Boni, Skonti, Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhen und dergleichen ). Sonstiger Umsatz. IH. R. E. Zusätzlich zu den Umsätzen für Bauleistungen sind die Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen / handwerklichen Dienstleistungen sowie die Umsätze aus Handelsware und aus sonstigen nichtindustriellen / nichthandwerklichen Tätigkeiten anzugeben.. Als Umsatz aus Handelsware gilt der Umsatz von fremden Erzeugnissen, die im Allgemeinen unbearbeitet und ohne fertigungstechnische Verbindung mit eigenen Erzeugnissen weiterverkauft werden. Zum Umsatz aus sonstigen nichtindustriellen / nichthandwerklichen Dienstleistungen zählen im Wesentlichen: – Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von Geräten, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen ( einschließlich Leasing ) – Erlöse aus Wohnungsvermietung von betrieblich und nichtbetrieblich genutzten Wohngebäuden, jedoch ohne Erlöse aus Grundstücksverpachtung – Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Gutachtertätigkeiten – Erlöse aus der Veräußerung von Patenten und der Vergabe von Lizenzen, Provisionseinnahmen – Erlöse aus Transportleistungen für Dritte ( Lohnfuhren ). – Erlöse aus Belegschaftseinrichtungen ( z. B. aus einer vom Betrieb auf eigene Rechnung betriebenen Kantine ) Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung. Abzusetzen sind Preisnachlässe ( Rabatte, Boni, Skonti, Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhen und dergleichen ), Retouren sowie die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.. FÜ. R. Abzusetzen sind Preisnachlässe ( Rabatte, Boni, Skonti, Abzüge, die auf begründeten Beanstandungen beruhen und dergleichen ) sowie Retouren.. TE. – Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.. Einzubeziehen sind auch etwa getrennt in Rechnung gestellte Kosten für Fracht, Porto und Verpackung.. G EN. Als Baugewerblicher Umsatz sind anzugeben:. LA. Baugewerblicher Umsatz. Umsatz ( Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen ) – ohne Umsatzsteuer – aus allen im Rahmen einer sonstigen Produktionstätigkeit des Betriebes entstandenen Erzeugnissen ( Baustoffe, Betonwaren, Kies, Zimmereierzeugnisse, sonstige Produkte usw. ), soweit nicht in der eigenen Bauleistung abgerechnet, ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang sowie Umsatz aus industriellen / handwerklichen Dienstleistungen wie Geräte­reparaturen für Dritte.. R. 6. Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen / handwerklichen Dienstleistungen. MBB 2020. Seite 3.

(25) Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. MBB. Monatsbericht im Bauhauptgewerbe 2020. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Dezernat 31 - Sachgebiet Baugewerbe Merseburger Straße 2 06110 Halle (Saale). Rücksendung bitte bis 10 Tage nach Ende des Berichtsmonats. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt - Postfach 20 11 56 - 06012 Halle (Saale). Ansprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder E-Mail:. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter: Tel.: (0345) 2318-327/336 Telefax: (0345) 2318-932 E-Mail: baugewerbe@stala.mi.sachsen-anhalt.de. G EN. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die ­Erläuterungen zu 1 bis 7 in der separaten Unterlage.. R. Beachten Sie folgenden Hinweis:. TE. Die Anteile an Argen sind für alle Merkmale einzubeziehen.. N. A Berichtsmonat und Berichtsjahr. R. E. U. Für Juni ist bitte das Formular Ergänzungserhebung zu verwenden. .......................................... IH. B Tätige Personen am Ende des Berichtsmonats. 1. Gesamtzahl der tätigen Personen im Baugewerbe ( einschließlich kaufmännische und technische Arbeitnehmer ) ..... 2. Überwiegend in anderen Bereichen des Betriebes tätige Personen ( z. B. Handel, Dienstleistung ) ................................ 3. Gesamtzahl der tätigen Personen im Betrieb = Summe B1 + B2 ..................................................................................... Monat. Jahr. Anzahl. FÜ. R. 1. C Entgelte im Berichtsmonat 1. Identnummer ( Betrieb ) ( bei Rückfragen bitte angeben ). LA. Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Rückseite korrigieren.. 2. Volle Euro. Bruttoentgeltsumme der tätigen Personen im Baugewerbe ( einschließlich Vergütung für Auszubildende ) ................................... MBB 2020. Seite 1.

(26) Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift. Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben.. Bitte zurücksenden an. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Dezernat 31 - Sachgebiet Baugewerbe Postfach 20 11 56 06012 Halle (Saale). G EN. D Auftragseingänge aus dem Inland, geleistete Arbeitsstunden sowie Inlands­umsatz ( ohne Umsatzsteuer ) im Berichtsmonat. 3. 3. Hochbauten für Organisationen ohne Erwerbszweck ( Kirchen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Parteien, DRK und andere ) ............................................ 4. Hochbauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts ( Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung, sonstige öffentliche Auftraggeber ) ............................... 5. Gewerblicher und industrieller Tiefbau – ohne Straßenbau – ...................................... 6. Straßenbau ( unabhängig vom Auftraggeber ) ................. 7. Sonstiger Tiefbau, einschließlich Brückenbau – ohne Straßenbau – für Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie für Organisationen ohne Erwerbszweck .................................................. 8. Insgesamt im Baugewerbe ........................ 9. Sonstiger Umsatz ....................................... Volle Euro. N. Gewerblicher und industrieller Hochbau, landwirtschaftlicher Bau ................................ 6. U. 2. Volle Stunden. Inlandsumsatz. E. Wohnungsbau ( unabhängig vom Auftraggeber ) ................. Geleistete Arbeits­stunden auf Baustellen und Bauhöfen 5. FÜ. R. IH. R. 1. TE. Volle Euro. 4. R. Art der Bauten und Auftraggeber. Auftragseingang. LA. Es ist nur die Eigenleistung ( ohne an Subunternehmer vergebene Aufträge ) einschließlich Argen-Anteile anzugeben.. Identnummer ( Betrieb ). 7. 10 Gesamtumsatz im Berichtsmonat = Summe D8 + D9 .......................................... Seite 2. MBB 2020.

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